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Veuxin ent Drakestrin-Rumata  
Generalsekretär
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III. Resolution zur Anerkennung des Königreiches Kush 30.12.2012 01:31

Ich eröffne in meiner Funktion als Sitzungsleitung das Thema.

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Generalsekretär der United Virtual Nations Organization

Veuxin ent Drakestrin-Rumata  
Generalsekretär
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30.12.2012 01:36

Ich ergreife das Wort in meiner Eigenschaft als Delegierter des Kaiserreichs Drachenstein.

Ehrenwerte Delegierte,

das Königreich Kush hat den Wunsch geäußert, als Mitglied der UVNO zu fungieren. Hierzu bedarf es bekanntermaßen die Anerkennung des Senats als Staat. Deshalb schlage ich folgende Resolution vor:

Zitat:

Zur Anerkennung des Königreiches Kush
(Resolutionsvorschlag)

In Wahrnehmung seiner Aufgabe gemäß Artikel 3, Absatz 1 der Charta

beschließt der Senat der United Virtual Nations Organization,

1. Dass das Königreich Kush als Staat anerkannt wird.


Gleichzeitig bringe ich diesen Resolutionsvorschlag als selbstständige Vorlage ein.

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Generalsekretär der United Virtual Nations Organization

Heinrich Wiesenhofer  
UVNO-Delegierter
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30.12.2012 21:46

Bundesrepublik Illyria: Ja

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Heinrich Wiesenhofer
Delegierter der Bundesrepublik Illyria

Dieser Beitrag wurde schon 1 mal editiert, zum letzten mal von Heinrich Wiesenhofer am 30.12.2012 21:46.

Veuxin ent Drakestrin-Rumata  
Generalsekretär
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30.12.2012 22:05

Es wurde noch keine Abstimmung eröffnet. Aber ich werte das mal als Zustimmung für die Resolution. Augenzwinkern

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Generalsekretär der United Virtual Nations Organization

Heinrich Wiesenhofer  
UVNO-Delegierter
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31.12.2012 01:10

Im Voraus großes Grinsen

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Heinrich Wiesenhofer
Delegierter der Bundesrepublik Illyria

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31.12.2012 11:24

Ich habe keine Einwände

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Frederic Aichberger

Vertreter des Freistaats Fuchsen im Senat der UVNO
UVNO-Delegierter des Freistaats Fuchsen

Veuxin ent Drakestrin-Rumata  
Generalsekretär
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31.12.2012 13:55

Das Kaiserreich Drachenstein stellt einen Antrag auf Schließung des Themas.

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Generalsekretär der United Virtual Nations Organization

Veuxin ent Drakestrin-Rumata  
Generalsekretär
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31.12.2012 13:55

Der Sitzungsleitung liegt ein Antrag auf Schließung des Themas vor und bittet die Mitglieder des Senats, nun darüber abzustimmen. Im Falle einer Annahme würde über eine selbstständige Vorlage in Form eines Resolutionsvorschlags abgestimmt werden.

__________________
Generalsekretär der United Virtual Nations Organization

Veuxin ent Drakestrin-Rumata  
Generalsekretär
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31.12.2012 13:55

Das Kaiserreich Drachenstein stimmt für die Schließung des Themas.

__________________
Generalsekretär der United Virtual Nations Organization

Heinrich Wiesenhofer  
UVNO-Delegierter
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31.12.2012 15:23

Die Bundesrepublik Illyria stimmt ebenfalls für die Schließung des Themas.

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Heinrich Wiesenhofer
Delegierter der Bundesrepublik Illyria

Veuxin ent Drakestrin-Rumata  
Generalsekretär
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31.12.2012 15:41

Damit ist eine unumstößliche Mehrheit für die Schließung des Themas vorhanden. Das Thema wird hiermit geschlossen.

Wir kommen nun zur Abstimmung. Es wird über eine selbstständige Vorlage in Form eines Resolutionsvorschlags abgestimmt.

Stimmen die Mitglieder des Senats folgender Vorlage zu?

Zitat:

Zur Anerkennung des Königreiches Kush
(Resolutionsvorschlag)

In Wahrnehmung seiner Aufgabe gemäß Artikel 3, Absatz 1 der Charta

beschließt der Senat der United Virtual Nations Organization,

1. Dass das Königreich Kush als Staat anerkannt wird.

__________________
Generalsekretär der United Virtual Nations Organization

Veuxin ent Drakestrin-Rumata  
Generalsekretär
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31.12.2012 15:41

Für das Kaiserreich Drachenstein: Ja.

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Generalsekretär der United Virtual Nations Organization

Heinrich Wiesenhofer  
UVNO-Delegierter
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31.12.2012 23:51

Wiederholt ein Ja für die Bundesrepublik Illyria großes Grinsen
Und guten Rutsch nebenbei Augenzwinkern

__________________
Heinrich Wiesenhofer
Delegierter der Bundesrepublik Illyria

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01.01.2013 03:40

Freistaat Fuchsen: Ja

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Frederic Aichberger

Vertreter des Freistaats Fuchsen im Senat der UVNO
UVNO-Delegierter des Freistaats Fuchsen

Veuxin ent Drakestrin-Rumata  
Generalsekretär
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01.01.2013 14:39

Die Abstimmung wird gemäß Geschäftsordnung vorzeitig beendet, da eine unumstößliche Mehrheit vorhanden ist. Die Resolution gilt hiermit als angenommen.

__________________
Generalsekretär der United Virtual Nations Organization

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