UVNO » Externa » Pressekommission » Presse-Café » Geschäftsordnung der UVNO, bzw. UVNO, rein simoff

Neues Thema erstellen

Chi Peng Dao  
UVNO-Delegierter
Zitieren Editieren Melden IP
Geschäftsordnung der UVNO, bzw. UVNO, rein simoff 31.12.2007 01:24

Also mal ganz ehrlich, mir wird das hier immer suspekter, bei Anträgen wird z.B. die Geschäftsordnung einfach nicht beachtet, wobei es ziemlich offensichtlich ist, daß der Schöpfer dieser GO eine Homepage verlangen wollte, auch der "Antragsvordruck" gibt es her.

Zitat:
§2 Aufnahmekriterien

Alle sich selbst verwaltenden Staaten können Mitglieder der UVNO werden, wenn sie seit mindestens 60 Tagen bestehen und innerhalb der letzten 30 Tage eine eigene Aktivität aufweisen. Zudem bedarf es
- eines Bekenntnisses zur Virtualität,
- einer verfügbaren Internetpräsenz,
- eines jederzeit für jedermann zugänglichen Forums,

- einer E-Mail-Adresse, über die das Staatsoberhaupt oder der Besitzer der Seite erreichbar ist,
- einer Verfassung, die den Staatsaufbau in Grundzügen definiert,
- der Anerkennung der bisher durch die UVNO verabschiedeten Mandate und Beschlüsse.
Weiterhin muss der Aufnahmekandidat zum Zeitpunkt des Aufnahmegesuchs von mindestens 3 Mitgliedern der UVNO diplomatisch voll anerkannt werden


Warum sollte man ernsthaft eine Internetpräsenz und ein Forum getrennt aufführen, wenn ein Forum eine Internetpräsenz darstellen sollte?

Davon abgesehen, sind alle Anträge nach §3.3 binnen 10 Tagen zu bearbeiten, sonst sind sie automatisch abgelehnt. Dementsprechend wäre u.a. Xinhai gar kein UVNO-Mitglied, wie vermutlich noch viele andere Staaten.


Zitat:
§3.3 Entscheidung

Sollte es spätestens nach 10 Tagen nach Aufnahme des Antragsverfahrens zu keiner einstimmigen positiven Entscheidung gekommen sein, so gilt der Antrag als abgelehnt.
Die Bekanntgabe der zu begründenden Entscheidung hat im öffentlichen Forum und schriftlich an die Emailadresse des Antragsstellers zu erfolgen.



Spricht eigentlich irgendetwas dagegen, diese alte Geschäftsordnung außer Kraft zu setzen, oder eine neue einzuführen, wenn sie ohnehin nicht mehr angewendet wird, bzw. alternativ sie einfach einzuhalten?

Des weiteren ist das "öffentliche Forum" nicht öffentlich, sondern unzugänglich wenn man nicht als Delegierter angemeldet ist arüber hinaus kann man sich alte Resolutionen und Beschlüsse nur mit der größetn Mühe zusammensuchen, im Forum beginnen sie mit 2007 auf der Homepage hören sie 2001 auf
Es wäre daher vielleicht ganz sinnvoll, die die dazwischen zustandegekommen sind soweit möglich zusammenzutragen und sie einzustellen.

Zitieren Editieren Melden IP
31.12.2007 10:13

Zu diesem netten rot markierten kleinen Teil da oben.

Targa hat eine Internetpräsenz in Form einer Homepage. Um jetzt konkret das Beispiel anzusprechen, dass Sie offensichtlich meinen.
Davon, dass diese HP genau ausgestaltet sein muss lese ich hier nichts.
Falls Sie jedoch noch gerne Interesse an unserem wunderschönen Land haben lege ich Ihnen den MN-Wiki Eintrag über Targa wärmstens ans Herzen.

__________________

Dieser Beitrag wurde schon 1 mal editiert, zum letzten mal von Mehregaan am 31.12.2007 10:15.

Maya Mausal  
Mitglied
Zitieren Editieren Melden IP
RE: Geschäftsordnung der UVNO, bzw. UVNO, rein simoff 31.12.2007 11:39

Zitat:
Original von Chi Peng Dao
.....



Wenn Sie sich mit Ihren Äußerungen nun auf den aktuellen Fall der Aufnahme Targas beziehen, so verfügt Targa zwar nicht über einen mit Inhalten gefüllte Homepage, aber dafür über einen sehr informativen Wiki-Artikel, der im weitesten Sinne als Internetpräsenz gelten kann.
Ich denke, dass es durchaus möglich ist die Geschäftsordnung der Aufnahmekommission etwas großzügiger auszulegen, denn bekanntlich hat nicht jeder die Gabe eine Homepage zu basteln.

Was Ihre Beanstandung der zehn Tage Frist betrifft, so möchte ich dazu folgendes sagen: die Aufnahmekommission hat ihre Entscheidung bereits innerhalb der zehn Tage getroffen und diese der Vollversammlung vorgelegt.
Da wir den Mitgliedern der Vollversammlung die Möglichkeit geben wollen gegebenenfalls dazu Stellung zu nehmen und wir uns gerade mitten in den Weihnachts-/ Neujahrsfeierlichkeiten befinden und die Delegierten nicht ständig hier verweilen, ist es denke ich kein Weltuntergang, wenn der Antrag an Tag elf und nicht an Tag zehn angenommen wurde.

Sollten Sie dennoch mit meiner Entscheidung ein Problem haben, lade ich Sie ein als Generalsekretär zu kandidieren und dann können Sie gerne Zucht und Ordnung in die UVNO bringen und Staaten ohne Homepage als Staaten zweiter Klasse stempeln und nicht mehr in diesen erlesenenVerein der stolzen Homepagebesitzerstaaten aufnehmen.

Dass das öffentliche Forum nicht mehr öffentlich ist, ist wirklich eine sehr genaue Beobachtung. Wenn Sie noch genauer hinsehen, werden Sie feststellen, dass es im Archiv gelandet ist und nur noch als solches nutzbar ist. Dafür haben wir jetzt unseren neuen tollen Pressebereich - im übrigen mit strikten Vorschriften, die wir alle liebend gern einhalten - und das einladende Pressecafé.

Was die Mängel an der Homepage der UVNO betrifft, so läuft seit geraumer Zeit eine Diskussion innerhalb der Vollversammlung in der Sie gerne Ihre Wünsche äußern können, aber ich verstehe durchaus, dass Ihnen das als vielbeschäftigem Delegierten entgangen sein kann.

Chi Peng Dao  
UVNO-Delegierter
Zitieren Editieren Melden IP
31.12.2007 16:38

Der Post ist - wie bereits im Titel steht - rein simoff, mir liegt es fern, hier irgendjemanden zu kritisieren, oder gar über irgendjemanden zu richten. Allerdings scheint mir eben ein gewisser Handlungsbedarf in Bezug auf die Anpassung diverser Richtlinien - und offen gesagt scheint mir das simon überhaupt nicht erreichbar. Ich würde ja kandidieren wenn ich erstens Zeit dazu hätte, das könnte bei der nächsten Wahl wieder der Fall sein, bei dieser jedenfalls nicht und wenn es zweitens eine Chance für meine Wahl gäbe. Da allerdings praktisch kein Land einen Generalsekretär aus Xinhai akzeptieren wird, kommt diese Möglichkeit schonmal nicht wirklich in Betracht. Vorausgesetzt, daß die Mehrheit bereit wäre, nicht aus Prinzip gegen eine von Xinhai vorgeschlagene Geschäftsordnung zu stimmen, könnte ich auch eine überarbeitete Fassung vorlegen. Dazu wäre vielleicht erstmal eine Diskussion nötig, in der erörtert wird, welche genauen Anforderungen daran zu stellen sind.

Dieser Beitrag wurde schon 1 mal editiert, zum letzten mal von Chi Peng Dao am 31.12.2007 16:39.

Maya Mausal  
Mitglied
Zitieren Editieren Melden IP
31.12.2007 17:53

Sorry - hatte überlesen, dass der Post simoff sein soll.

Wenn eine neue Geschäftsordnung gewünscht wird, hat jedes Mitglied der Vollversammlung die Möglichkeit einen Antrag diesbezüglich zu stellen - auch Xinhai. Augenzwinkern

Antwort erstellen

großes Grinsen Teufel Baby Augen rollen Augenzwinkern Zunge raus fröhlich böse smile unglücklich Freude geschockt traurig cool verwirrt rotes Gesicht Zunge raus

Optionen

URLs automatisch umwandeln: fügt automatisch [url] und [/url] in Internet-Adressen ein.
Benachrichtigung: Möchten Sie über weitere Antworten per eMail benachrichtigt werden?
Smilies in diesem Beitrag deaktivieren.
Signatur anzeigen: Soll die im Profil eingestellte Signatur an den Beitrag angehangen werden?

Neues Thema erstellen
Gehe zu:

Powered by Burning Board Lite 1.0.2 © 2001-2004 WoltLab GmbH