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Carmen I.  
Mitglied
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Rkes 19.01.2008 16:33

Rat für Kooperation, Entwicklung und Sicherheit


Wer kann mir über diese neue Organisation etwas erzählen?

__________________

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19.01.2008 17:00

Ein von Andro initiiertes Projekt:
http://zarenreichandro.za.funpic.de/wbbl...eadid=3458&sid=

Staaten wie z.B. Sabisko, Ratharia und Vannenheim sind bisher daran interessiert.

__________________
Delegierter der Freien Konföderation der Nationen

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19.01.2008 17:03

Womit sich bestätigt, dass es nur zu gut ist, das wir dieses Andro nicht anerkennen...

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Premier Ministre des Royaume de Narapul
Delegierter bei der UVNO

Faites grandir Nordól!

Carmen I.  
Mitglied
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20.01.2008 01:54

Zitat:
Original von Felipe Perez Martinez
Ein von Andro initiiertes Projekt:
http://zarenreichandro.za.funpic.de/wbbl...eadid=3458&sid=

Staaten wie z.B. Sabisko, Ratharia und Vannenheim sind bisher daran interessiert.



Dieser Vertrag beinhaltet nichts wesentlich anderes, als die Charta der UVNO auch beinhaltet. Was soll das werden? Eine Konkurrenzorganisation? Muss ich das verstehen? verwirrt

Vielleicht kann sich ja mal der Delegierte Sabiskos hier dazu äußern, da diese Nation ja die Auffassung zu vertreten scheint, dass sie beiden Organisationen angehören muss.

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20.01.2008 10:11

Nunja, die RKES hat ganz andere Aufgabenbereiche als die UVNO. Also keine Konkurrenz Augenzwinkern

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Präsident von Gadoa

Maya Mausal  
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20.01.2008 11:32

Ach ja? Für mich klingt das ziemlich gleich.

Carmen I.  
Mitglied
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20.01.2008 11:36

Auch Gadoa scheint mehr darüber zu wissen, obwohl kein Mitglied, wie man diesem Presseartikel entnehmen kann:

Zitat:

Januar 19, 2008, 20:51
Gepostet von Lennard Phillister-Schmitt in Wirtschaft


International Scheinbar sind die Diskussionen und Debatten um den Zweck und die genauen Bedingungen des Rates für Kooperationen, Entwicklung und Sicherheit endlich klar. Außenminister Ralf Phillister hat ein paar Minuten für die Organisatorische Rundschau gefunden, um uns ein paar Fragen bezüglich des RKES zu beantworten.

OR: Herr Phillister, nach Herr Brandt sind sie der Abgeordnete in Sachen RKES gewesen. Was drf man sich denn unter dem RKES vorstellen? Eine Antwort auf den, vor kurzem verblichenem Nordbundpakt?

RP: Guten Tag, man kann auf keinem Fall von einer Antwort auf den NP sprechen. Der RKES ist KEIN Militärbündnis, jediglich eine Vereinigung von umliegenden Ländern, die die Rechtsstaatlichkeit untereinanderer kontrolliert wissen wollen. Er soll den Kulturaustausch fördern und viele anderen, für uns als Cordanier natürliche Tagespunkte überwachen. Zum Beispiel die Überwachung von Wahlen, die Überwachung der Rechtsstaatlichkeit, die Einhaltung der Menschenrechte, die wirtschafliche Kooperation, die Förderung von internationalen Projekten innerhalb des RKES, die Entwicklungshilfe für Mitglieder und es sollen noch Punkte, wie eine Internationale Polizei geben, welche beim Lösen dieser Aufgaben übernehmen kann. Doch eine "Interpole" ist nur geplant, nicht beschlossen.

OR: Welche anderen Länder nehmen am RKES teil?

RP: Andro, Ascaarun, wo das Hauptquartier des RKES sein wird, Bergen, Ratharia, Vannenheim und wir.

OR: Vielen Dank Herr Phillister.

RP: Kein Problem.



Quelle: Organisatorische Rundschau - Freie Tageszeitung Cordaniens

Dieser Beitrag wurde schon 2 mal editiert, zum letzten mal von Carmen I. am 20.01.2008 11:36.

Carmen I.  
Mitglied
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20.01.2008 11:39

Und wenn man dann mal auf das Vertragswerk blickt.....

Zitat:

Vertrag über den Rat für Kooperation, Entwicklung und Sicherheit

Präambel
Der Rat für Kooperation, Entwicklung und Sicherheit dient den friedliebenden Nationen als Institution zur kollektiven Zusammenarbeit und Weiterentwicklung.

Art. 1 Grundlegende Bestimmungen
(1) Die unterzeichnenden Vertragsparteien gründen mit Wirkung vom 01. Februar 2008 einen Rat für Kooperation, Entwicklung und Sicherheit.
(2) Der Rat für Kooperation, Entwicklung und Sicherheit hat seinen Sitz in der Stadt Berino in Ascaaron.
(3) Offizielle Abkürzung des Rates für Kooperation, Entwicklung und Sicherheit ist RKES.

Art. 2 Mitgliedschaft
(1) Jeder Staat, der die Aufnahmekriterien erfüllt, kann auf eigenen Antrag hin in den RKES aufgenommen werden. Entsprechende Anträge sind an den Generalsekretär zu richten.
(2) Über die Aufnahme von Neumitgliedern entscheidet die Vollversammlung mit absoluter Stimmenmehrheit.
(3) Mitgliedsstaaten können nur ausgeschlossen werden, wenn sie gegen die Bestimmungen oder Beschlüsse des RKES verstoßen und eine Zweidrittelmehrheit der Vollversammlung für einen Ausschluss stimmt.
(4) Vor einem Ausschluss muss der betroffene Mitgliedsstaat über seine Missstände unterrichtet werden. Er hat dann vier Wochen Zeit, diese zu beheben.
(5) Jeder Mitgliedsstaat muss regelmäßig an den Sitzungen teilnehmen, mindestens jedoch einmal im Monat.
(6) Alle Mitgliedsstaaten betrachten sich gegenseitig als souveräne Staaten und erkennen die bestehenden Grenzen an.

Art. 3 Aufnahmekriterien
(1) Der beitrittswillige Staat muss die Menschenrechte achten, einer internationalen Menschenrechtscharta zugestimmt haben und die Voraussetzungen für die Anerkennung als Staat erfüllen.
(2) Die Voraussetzungen für die Anerkennung als Staat sind erfüllt, wenn ein Land über eine legitimierte Exekutive, Legislative und Judikative verfügt.

Art. 4 Die Vollversammlung
(1) Die Vollversammlung setzt sich aus den Delegierten der Mitgliedsstaaten zusammen und tagt ständig am Sitz des RKES.
(2) Jeder Mitgliedsstaat entsendet einen Delegierten in die Vollversammlung. Jeder Delegierte kann Eingaben an die Vollversammlung machen.
(3) Vorsitzender der Vollversammlung ist der Generalsekretär. Er leitet ihre Sitzungen.
(4) Die Vollversammlung fasst ihre Beschlüsse mit absoluter Stimmenmehrheit, sofern dieser Vertrag für den Einzelfall nichts anderes bestimmt.

Art. 5 Generalsekretär
(1) Der Generalsekretär ist der oberste Repräsentant des RKES. Er repräsentiert ihn nach innen und außen und verkündet förmlich die Beschlüsse der Vollversammlung.
(2) Der Generalsekretär wird monatlich durch Rotation unter den Delegierten der Mitgliedsstaaten bestimmt. Die Reihenfolge bestimmt die Vollversammlung.
(3) Stellvertreter des Generalsekretärs ist derjenige Delegierte, der das Amt im folgenden Monat innenhat.
(4) Bis zur Bestimmung des ersten Generalsekretärs nimmt dessen Amt der Delegierte desjenigen Mitgliedsstaates wahr, auf dessen Staatsgebiet sich der Sitz des RKES befindet.

Art. 6 Kommissionen
(1) Die Vollversammlung kann auf Antrag eines Delegierten für bestimmte Sachgebiete Kommissionen gründen. Die Gründung gilt als genehmigt, wenn eine absolute Stimmenmehrheit dies beschließt.
(2) Jeder Mitgliedsstaat ist berechtigt, einen Vertreter in jede Kommission zu entsenden. Der Vertreter muss nicht Delegierter sein. Assoziierte Mitglieder entsenden einen Vertreter nur in die diejenigen Kommission, denen sie angehören.
(3) Die Vorsitzenden der Kommissionen werden intern mit absoluter Stimmenmehrheit gewählt und abberufen.
(4) Die Kommissionen können für ihr Sachgebiet Empfehlungen an die Vollversammlung aussprechen. Die Vollversammlung ist daran nicht gebunden.
(5) Eine Kommission gilt als aufgelöst, wenn eine absolute Stimmenmehrheit der Vollversammlung dies beschließt.

Art. 7 Aufgaben des RKES
(1) Die Aufgaben des RKES sind:
-die Überwachung von Wahlen,
-die Überwachung der Rechtsstaatlichkeit,
-die Einhaltung der Menschenrechte,
-die Sicherung des Friedens,
-die wirtschafliche Kooperation,
-die Förderung von internationalen Projekten innerhalb des RKES,
-die Entwicklungshilfe für Mitglieder.
(2) Außerhalb seiner Mitgliedsstaaten kann der RKES nur tätig werden, wenn die Vollversammlung dies mit der absoluten Stimmenmehrheit beschließt.

Art. 8 Beobachterstatus und assoziierte Mitglieder
(1) Jedem Staat kann auf Antrag ein Beobachterstatus eingeräumt werden. Dieser beinhaltet das Recht, einen Vertreter ohne Stimmrecht in die Vollversammlung zu entsenden. Entsprechende Anträge sind an den Generalsekretär zu richten.
(2) Assoziierte Mitglieder sind Staaten, denen auf Antrag das Recht zugesprochen wurde, bestimmten Kommission des RKES anzugehören. Sie entsenden keine Vertreter in die Vollversammlung.
(3) Beobachterstatus und assoziierte Mitgliedschaften bedürfen in jedem Einzelfall der Genehmigung durch eine absolute Stimmenmehrheit der Vollversammlung.
(4) Ein Widerruf der Genehmigung bedarf der absoluten Stimmenmehrheit der Vollversammlung. Der betroffene Staat ist zuvor anzuhören.

Art. 9 Gültigkeit
(1) Dieser Vertrag tritt mit seiner Unterzeichnung in Kraft.
(2) Der RKES gilt als aufgelöst, wenn er über keine Mitgliedsstaaten mehr verfügt oder eine Dreiviertelmehrheit der Mitgliedsstaaten dies beschließt.
(3) Mit Auflösung des RKES erlischt auch die Gültigkeit dieses Vertrags.




.... dann kann man gar nicht glauben, was Herr Botan da so von sich gibt.

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20.01.2008 11:53

Zitat:
Art. 7 Aufgaben des RKES
(1) Die Aufgaben des RKES sind:
-die Überwachung von Wahlen,
-die Überwachung der Rechtsstaatlichkeit,
-die Einhaltung der Menschenrechte,
-die Sicherung des Friedens,
-die wirtschafliche Kooperation,
-die Förderung von internationalen Projekten innerhalb des RKES,
-die Entwicklungshilfe für Mitglieder.
(2) Außerhalb seiner Mitgliedsstaaten kann der RKES nur tätig werden, wenn die Vollversammlung dies mit der absoluten Stimmenmehrheit beschließt.


Soweit ich weiß beschäftigt sich die UVNO nicht mit den Wahlen ihrer Mitgliedsstaaten. großes Grinsen
Wobei sich mir Frage aufdrängt ob es sinnvoll ist, eine Orga mit der Überwachung (eher Durchführung?) der Wahlen in mehreren Staaten zu beauftragen. Überwachung hat für mich immer einen ziemlich bitteren Beigeschmack.

Entwicklungshilfe für Mitglieder. Interessant, ich frage mich wie durchzuführen und vorallem, was tun wenn alle Mitgliedsstaaten entwickelt sind. Fällt die Aufgabe dann weg?

__________________
Jaavid Lya Gried
UVNO Delegierter des Schahtums Futuna
Wesir für Inneres
Wächter der Rahja

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20.01.2008 12:07

Zitat:

[SIZE=1]Vertrag über den Rat für Kooperation, Entwicklung und Sicherheit

[...]

Art. 7 Aufgaben des RKES
(1) Die Aufgaben des RKES sind:
-die Überwachung von Wahlen,
-die Überwachung der Rechtsstaatlichkeit,
-die Einhaltung der Menschenrechte,
-die Sicherung des Friedens,
-die wirtschafliche Kooperation,
-die Förderung von internationalen Projekten innerhalb des RKES,
-die Entwicklungshilfe für Mitglieder.
(2) Außerhalb seiner Mitgliedsstaaten kann der RKES nur tätig werden, wenn die Vollversammlung dies mit der absoluten Stimmenmehrheit beschließt.

[...]


Ich beziehe mich nur auf Artikel 7 des Vertrages.

Denn:

-die Überwachung von Wahlen,
-die Überwachung der Rechtsstaatlichkeit,
-die Einhaltung der Menschenrechte,
-die wirtschafliche Kooperation,
-die Förderung von internationalen Projekten innerhalb des RKES,
-die Entwicklungshilfe für Mitglieder

sind nicht aufgaben der UVNO. Wir sind gerade dabei einige dieser Aufgaben zu übernehmen, doch ist die UVNO noch lange nicht soweit dass man dies in einem Vertrag festzuhalten. Ich sag es einfach wie es ist:

Die UVNO ist veraltet!

__________________
Präsident von Gadoa

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20.01.2008 12:09

Dann treten Sie doch aus und Ihrem tollen RKES bei.

__________________
Lichtbringer Arvid Omash
Große Ideen sind wie das Licht eines fernen Sterns - im Dunkel der Nacht sind sie Wegweiser für die Menschen.

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20.01.2008 12:23

Zitat:
(1) Der beitrittswillige Staat muss die Menschenrechte achten, einer internationalen Menschenrechtscharta zugestimmt haben und die Voraussetzungen für die Anerkennung als Staat erfüllen.

Da würden mich diese "Menschenrechte" doch stark interessieren.

__________________
Man nennt uns Legion, denn wir sind viele.
Dreizehn Mann, immerschon.

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20.01.2008 12:25

Zitat:
Original von Afaslizo Draron
Dann treten Sie doch aus und Ihrem tollen RKES bei.


Herr Draron, es ist wirklich schade, dass Sie wirklich so naiv sind. Augen rollen

__________________
Präsident von Gadoa

Maya Mausal  
Mitglied
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20.01.2008 12:40

Zitat:
Original von Alexander Botan
Ich beziehe mich nur auf Artikel 7 des Vertrages.

Denn:

-die Überwachung von Wahlen,
-die Überwachung der Rechtsstaatlichkeit,
-die Einhaltung der Menschenrechte,
-die wirtschafliche Kooperation,
-die Förderung von internationalen Projekten innerhalb des RKES,
-die Entwicklungshilfe für Mitglieder

sind nicht aufgaben der UVNO. Wir sind gerade dabei einige dieser Aufgaben zu übernehmen, doch ist die UVNO noch lange nicht soweit dass man dies in einem Vertrag festzuhalten. Ich sag es einfach wie es ist:

Die UVNO ist veraltet!



Stimmt, die UVNO hält diese Aufgaben alle nicht in ihrer Charta fest, sondern handelt auf Beschluss durch die Vollversammlung - so wie zum Beispiel bei der Beobachtung der Wahlen in Andro.

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20.01.2008 13:10

Die Delegiertenschaft Gadoas muss sich dennoch auch vom Royaume die Frage gefallen lassen, wieso sie Mitglied der UVNO geworden ist, und das erst vor kurzem, wenn diese unsere Organisation "veraltet" sein soll.
Das hat in keinster Weise etwas mit Naivität von Seiten des Generalsekretariats oder Futunas zu tun.
Die UVNO, wie die verehrte Frau Generalsekretärin bereits dargelegt hat, besitzt keinen "Kompetenzkatalog", um ihr Flexibilität zu ermöglichen. Dies ist im Allgemeinen nicht unbedingt ein Zeichen dafür, dass eine Organisation veraltet ist.

__________________
Premier Ministre des Royaume de Narapul
Delegierter bei der UVNO

Faites grandir Nordól!

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20.01.2008 13:16

Da wir gerade bei Wahlen und deren Überwachung waren, lassen sie mich zitieren:

Zitat:
Wahlsieg für Regierungspartei!

In den letzten zwei Tagen wurde in Gadoa gewählt und die Linksliberale Partei Gadoa (LPG) hat einen gewaltigen Wahlsieg zu verzeichnen. Insgesamt wählten 76% der Bevölkerung, ein sehr hohes Ergebnis, im Vergelich zu den letzten Jahren. Durch dass fusionieren der Oppositionspartei und der Regierungspartei zur Linksliberalen Partei Gadoa gab es keine Gegenpartei. Da der Präsident wie bei der jeder Wahl, Wahlleiter war und er Einzelkandidaturen verboten hatte, bekam die LPG 100% der Stimmen.

__________________
Man nennt uns Legion, denn wir sind viele.
Dreizehn Mann, immerschon.

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20.01.2008 13:18

Zitat:
Original von Carmen de Mora-Trauenstein
Vielleicht kann sich ja mal der Delegierte Sabiskos hier dazu äußern, da diese Nation ja die Auffassung zu vertreten scheint, dass sie beiden Organisationen angehören muss.

Da möchte ich darauf eingehen Frau Mora-Trauenstein. In Sabisko wurde der Beschluss der UVNO beizutreten schon lange bevor es Verhandlungen zur RKES gab, beschlossen. Aufgrund unserer regionalen Lage haben wir den Verhandlungen beigewohnt, ein Beschluss zum Beitritt steht aber noch aus. Wir sehen die RKES in keiner Weise als Konkurrenz zur UVNO. Das sind völlig unterschiedliche Bereiche.
*so* ich Vergleiche das mal so in etwa UN zu OSZE *so*

__________________
Jan Flevoland, Sabiskischer UVNO-Delegierter
Wählen Sie Leo Bernhammer zum neuen stellv. Generalsekretär. Für eine moderne und faire UVNO!

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20.01.2008 13:37

Zitat:
Original von Großherzog von Kurland
Die Delegiertenschaft Gadoas muss sich dennoch auch vom Royaume die Frage gefallen lassen, wieso sie Mitglied der UVNO geworden ist, und das erst vor kurzem, wenn diese unsere Organisation "veraltet" sein soll.
Das hat in keinster Weise etwas mit Naivität von Seiten des Generalsekretariats oder Futunas zu tun.
Die UVNO, wie die verehrte Frau Generalsekretärin bereits dargelegt hat, besitzt keinen "Kompetenzkatalog", um ihr Flexibilität zu ermöglichen. Dies ist im Allgemeinen nicht unbedingt ein Zeichen dafür, dass eine Organisation veraltet ist.


Die UVNO hat keine festgelegte Aufgaben, bis auf die Wahrung des Friedens. Jedoch hat die UVNO bisher nicht einmal diese Aufgabe erledigt! Eine Organisation, welche selbst nicht mehr ihre Aufgaben erledigen kann, ist doch als veraltet anzusehen oder sehen Sie dies anderster?

Gadoa ist der UVNO beigetreten um sich selbst ein Bild von dieser zu machen. Dies haben wir und haben schon das eine oder andere mal probiert die UVNO zu konsequenten Massnahmen zu bewegen. Jedoch ohne Erfolg.

__________________
Präsident von Gadoa

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20.01.2008 13:55

Zitat:
Original von Gregor Stein
Da wir gerade bei Wahlen und deren Überwachung waren, lassen sie mich zitieren:

Zitat:
Wahlsieg für Regierungspartei!

In den letzten zwei Tagen wurde in Gadoa gewählt und die Linksliberale Partei Gadoa (LPG) hat einen gewaltigen Wahlsieg zu verzeichnen. Insgesamt wählten 76% der Bevölkerung, ein sehr hohes Ergebnis, im Vergelich zu den letzten Jahren. Durch dass fusionieren der Oppositionspartei und der Regierungspartei zur Linksliberalen Partei Gadoa gab es keine Gegenpartei. Da der Präsident wie bei der jeder Wahl, Wahlleiter war und er Einzelkandidaturen verboten hatte, bekam die LPG 100% der Stimmen.



Naja, dann hat man ja auch einen guten Grund, sich durch eine selbstgegründete Organisation "überwachen" zu lassen...

__________________
Premier Ministre des Royaume de Narapul
Delegierter bei der UVNO

Faites grandir Nordól!

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20.01.2008 14:00

Zitat:
Original von Großherzog von Kurland
Zitat:
Original von Gregor Stein
Da wir gerade bei Wahlen und deren Überwachung waren, lassen sie mich zitieren:

Zitat:
Wahlsieg für Regierungspartei!

In den letzten zwei Tagen wurde in Gadoa gewählt und die Linksliberale Partei Gadoa (LPG) hat einen gewaltigen Wahlsieg zu verzeichnen. Insgesamt wählten 76% der Bevölkerung, ein sehr hohes Ergebnis, im Vergelich zu den letzten Jahren. Durch dass fusionieren der Oppositionspartei und der Regierungspartei zur Linksliberalen Partei Gadoa gab es keine Gegenpartei. Da der Präsident wie bei der jeder Wahl, Wahlleiter war und er Einzelkandidaturen verboten hatte, bekam die LPG 100% der Stimmen.



Naja, dann hat man ja auch einen guten Grund, sich durch eine selbstgegründete Organisation "überwachen" zu lassen...


Ich glaube Sie verwechseln gerade Innenpolitik mit Aussenpolitik. Immerhin mischt sich die Republik Gadoa auch nicht in Ihre Innenpolitik ein.

Desweiteren ist und wird Gadoa kein Mitglied des RKES sein.

__________________
Präsident von Gadoa

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