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Veuxin ent Drakestrin-Rumata  
Generalsekretär
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[Interne Diskussion] Wiederbelebung und Stärkung des Internationalen Gerichtshofs 30.03.2011 15:03

Der Ehrenwerte Delegierte des Freistaats Fuchsen hat das Wort.

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Generalsekretär der United Virtual Nations Organization

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30.03.2011 19:56

ist auf die Ausführungen gespannt

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Prof. Wilhelm von Graubünden
Bundespräsident Bergen

2. Stellv. Generalsekretär der UVNO a.D.

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31.03.2011 11:33

Verehrte Delegierte, sehr geehrter Generalsekretär!

Untrennbar verbunden mit dem Wesen der Demokratie ist die Rechtsstaatlichkeit. Sie schützt den Bürger vor staatlicher Willkür, kontrolliert die staatlichen Organe und bindet sie an Recht und Gesetz.

Ein wichtiges Kriterium der Rechtstaatlichkeit ist dabei die Überprüfung bereits gefällter Gerichtsurteile durch die Möglichkeiten der Berufung, Revision oder einer ähnlichen Appellationsinstanz hinsichtlich der Überprüfung eines untergeordneten Instanzenurteils mit der Rechtmäßigkeit. Denn auch die Iudikative unterliegt selbstverständlich der Kontrolle durch Recht und Gesetz und die Macht eines Richters ist nie absolut.

Doch hier fangen die Probleme an!

Viele Staaten besitzen überhaupt keinen sog. Instanzenzug, ja selbst die Besetzung eines regulären einfachen Gerichts bereitet oft aufgrund fehlender Personalkapazitäten - nicht zu vergessen die fachliche Kapazität - Probleme. So haben viele Staaten einen rechtstaatlichen Mangel, indem Gerichtsurteile nicht anfechtbar sind und damit nicht der Kontrolle einer übergeordneten Instanz unterliegen.

An diesem Punkt möchte ich einhaken.

Meiner Auffassung nach wäre der IGH, der Internationale Gerichtshof, geradezu prädestiniert, die Rolle einer übergeordneten, internationalen Revisionsinstanz zu übernehmen.

Dazu müßte er freilich umstrukturiert werden. Anstelle von drei zu besetzenden Richtern würde jedes Mitgliedsland einen Richter an den IGH berufen.
Jeder Bürger eines Mitgliedslandes, der durch ein Urteil eines nationalen Gerichts beschwert ist, könnte sich daraus in einem Revisionsverfahren an den IGH wenden. Dieses entscheidet darüber und weist das Verfahren zur endgültigen Entscheidung an das nationale Gericht zurück.
Der streitentscheidende Senat am IGH besteht dabei immer aus drei Richtern, von denen den Vorsitz der Richter aus dem Land übernimmt, aus dem angefochtene Urteil des jeweiligen nationalen Gerichts stammt. Die anderen beiden Richter könnte man anhand eines Rotationsprinzips auswählen.
Ein solches Rotationsprinzip hat den Vorteil, daß es unbestechlich ist, objektiv und fair. Es gibt klare, transparente Regeln, wonach die Richter ausgewählt werden.

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31.03.2011 11:38

Beim ersten nachdenken darüber klingt dies nicht schlecht. Aber das Problem ist, dass jeder Staat seine Gesetzgebung hat. Man müsste erst noch eine internationale Rechtsgebung hervorbringen. Damit es Standards geben kann.

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Prof. Wilhelm von Graubünden
Bundespräsident Bergen

2. Stellv. Generalsekretär der UVNO a.D.

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31.03.2011 11:57

Nein, das ist imgrunde kein Problem.

Zum einen gibt es gewisse Internationale Standards wie sie in der Charta und in Resolutionen (zB der Menschenrechtskonvention) festgehalten sind. Jene binden alle unterzeichnenden Staaten und sind damit allgemein gültig.

Zum anderen - das vergaß ich zu erwähnen - soll der IGH durchaus Rücksicht auf die nationale Gesetzgebung nehmen. Aus diesem Grund sitzt auch jedem Verfahren ein jeweils nationaler Richter vor, aus dem Land, aus dem das angefochtene Urteil kommt, weil dieser nationale Richter sich natürlich am besten mit der jeweiligen nationalen Gesetzgebung auskennt.

Nichtdestotrotz bietet sich durch die stärkere Einbeziehung des IGH natürlich die Möglichkeit gewisse Rechtsgrundsätze wie "in dubio pro reo", "pacta sunt servanda" international zu vereinheitlichen.

Inga van Mauritz  
UVNO-Delegierte
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31.03.2011 12:05

Werter Kollege Didot,

ich kann mir kaum vorstellen, daß die Mitgliedsstaaten noch zusätzliches Richterpersonal für den IGH abstellen können. Wie Sie bereits richtig angemerkt haben, fehlt es oft bereits im eigenen Land an entsprechendem Personal. Will man also vermeiden, daß der entsprechende IGH-Richter nicht auch zeitgleich der nationale Richter ist (der damit sein eigenes Urteil überprüfen würde), würde Ihr Vorschlag eine weitere personelle Belastung der Mitgliedsstaaten bedeuten.

Hinzu kommt die von Herrn Kollegen von Graubünden angesprochene Problematik der nationalen Gesetzgebung. Als Bundeskanzlerin des PFKanischen Bundes ist mir natürlich an der Einhaltung und Durchsetzung unserer Rechte und Gesetze gelegen. Die an ein Gericht zu delegieren, dessen Senat zu 2/3 mit Personen besetzt ist, denen das blaue Rechtssystem per se eher ungeläufig ist, ist schon etwas viel verlangt.

Die Ausbildung internationalen Rechtes und die Vollstreckung nationaler Urteile, gegenüber Beteiligten aus Drittstaaten könnte ich mir daher eher als wesentliche Aufgaben des IGHs vorstellen.

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Kartenantragsvizemieze der OIK,
Bundeskanzlerin des PFKanischen Bundes

G.Metzel  
UVNO-Delegiertes
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31.03.2011 21:18

Werter Herr Didot,
wir sind keine Demokratie. Aber einen Instanzenweg kennen wir. Und auch unterschiedliche Formen des Gerichtes. Auch hat ein von Staats wegen Angeklagter eine Revisionsmöglichkeit vor dem Volkstribunat, im Gegensatz zum Staat, der das Urteil hinnehmen muß. Formal könnte zwar der Herrscher sich über ein Urteil hinwegsetzen, aber sowas ist in der Praxis kaum denkbar.Und der Richter wird bei uns gewählt.
Und wenn Bürger einen Rechtsmissbrauch sehen, eine Lücke in unseren Regeln, jedem steht es frei, sich an die VT zu wenden. Rein praktisch ist Ihr Vorschlag für uns nicht brauchbar. Denn wie sollte der IGH in einem Rechtsstreit bei uns überhaupt zu einer Entscheidung kommen? Die meisten Entscheidungsgrundlagen sind ja nicht einmal kodifiziert. Man weiß eben, was richtig oder falsch ist, siehe die Debatte um die Sklaverei. Auch hat man bei uns eine Art eingeschränktes Präzedenzrecht, will heißen der Richter ist gehalten, frühere Urteile gegebenenfalls zu berücksichtigen. Als weiteres kommt dazu, daß bei uns das Individuum hinter dem Reichswohl zurückzustehen hat. Auch sind unsere möglichen Strafen in den Augen von Demokraten mit Sicherheit barbarisch, aber eben Konsens, sonst wäre diese Frage längst debattiert worden.
Knapp zusammengefasst,unser Rechtssystem ist zu zu den Vorstellungen der meisten hier vertretenen Staaten absolut inkompatibel. Das soll keine Wertung sein, aber am IGH in der angedachten Form werden wir uns sicher nicht beteiligen. Wir könnten ja laut unserer Regeln nicht einmal jemanden ausliefern, der bei uns um Schutz und Einbürgerung ersucht hat, egal was anderswo gegen ihn vorliegt. Und wir würden es auch nicht tun, wer ins Reich einbürgert, beginnt sozusagen bei Null.
Und ganz allgemein würde wohl kaum ein Reichsbürger eine fremde Rechtsprechung über Reichsbelange akzeptieren.
Allerdings sehe ich in einem IGH durchaus Sinn, wenn er zur Schlichtung internationaler Streitigkeiten dient.

Chilavert  
Mitglied
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31.03.2011 23:10

Ich finde es erstaunlich, dass ich plötzlich die Innereien des IGH-Forums sehe? Ist das schon ein Vorgriff auf die künftige UVNO-Transparenz? ;-)

Veuxin ent Drakestrin-Rumata  
Generalsekretär
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01.04.2011 11:26

Wenn ich nicht völlig danebenliege, sollte es nie anders gewesen sein, werter Presidente. Augenzwinkern

Das Generalsekretariat vertritt unter anderem die Ansicht, dass der IGH im momentanen Zustand automatisch mehr Geltung und wohl auch mehr Aktivität bekommt, sobald die internationale Gemeinschaft sich auf weitere Konventionen und Resolutionen einigt und so das transnationale Recht ausbaut. Besonders Konventionen sollten hier eine große Rolle spielen, da sonst die meisten Resolutionen sich nur auf Absichtserklärungen, Belobigungen und Verurteilungen beschränken können.

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Generalsekretär der United Virtual Nations Organization

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01.04.2011 12:18

Mich würde interessieren, was die derzeitigen amtierenden Richter am IGH über den Vorschlag Fuchsens denken. Daher bitte ich darum, dass man diese dazu befragt oder ihnen die Möglichkeit gibt hier vor uns zu sprechen.

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Prof. Wilhelm von Graubünden
Bundespräsident Bergen

2. Stellv. Generalsekretär der UVNO a.D.

Inga van Mauritz  
UVNO-Delegierte
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01.04.2011 12:29

Zitat:
Original von Wilhelm von Graubünden
Mich würde interessieren, was die derzeitigen amtierenden Richter am IGH über den Vorschlag Fuchsens denken. Daher bitte ich darum, dass man diese dazu befragt oder ihnen die Möglichkeit gibt hier vor uns zu sprechen.


Dies unterstütze ich ausdrücklich. Zwecks eventueller Nachfragen würde ich die zweite Alternative befürworten.

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Kartenantragsvizemieze der OIK,
Bundeskanzlerin des PFKanischen Bundes

Dieser Beitrag wurde schon 1 mal editiert, zum letzten mal von Inga van Mauritz am 01.04.2011 12:29.

Veuxin ent Drakestrin-Rumata  
Generalsekretär
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01.04.2011 12:59

Es steht dem Generalsekretariat zwar zu, einer anderen Person als Delegierten, Beobachtern und dem Generalsekretariat den Aufenthalt in der Vollversammlung zu gestatten, nicht jedoch das Rederecht. Vielleicht wäre entweder eine..."Exkursion" der Delegierten zum Internationalen Gerichtshof oder aber - das würde ich bevorzugen - eine Einarbeitung dieses Umstandes in die Geschäftsordnungsänderung empfehlenswert.

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Generalsekretär der United Virtual Nations Organization

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01.04.2011 18:31

Ich befürworte in diesem Falle die Änderung der Geschäftsordnung.

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Prof. Wilhelm von Graubünden
Bundespräsident Bergen

2. Stellv. Generalsekretär der UVNO a.D.

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01.04.2011 18:51

Was geht es die aktuellen Richter an. Entscheiden tut allein die Generalversammlung.

G.Metzel  
UVNO-Delegiertes
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01.04.2011 19:52

Lassen Sie mich raten.... Für die Änderung der Geschäftsordnung ist eine Beratung der Vollversammlung mit anschließender Abstimmung nötig....

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01.04.2011 21:21

Zitat:
Original von James Didot
Was geht es die aktuellen Richter an. Entscheiden tut allein die Generalversammlung.


Wir entscheiden ... aber ich würde gerne die Meinung der Richter hören. Haben Sie damit ein Problem?

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Prof. Wilhelm von Graubünden
Bundespräsident Bergen

2. Stellv. Generalsekretär der UVNO a.D.

Veuxin ent Drakestrin-Rumata  
Generalsekretär
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02.04.2011 11:09

Zitat:
Original von G.Metzel
Lassen Sie mich raten.... Für die Änderung der Geschäftsordnung ist eine Beratung der Vollversammlung mit anschließender Abstimmung nötig....


Ich muss leider mitteilen, dass die Geschäftsordnung bedauerlicherweise gar keine Möglichkeit vorsieht, sich selbst zu ändern. Wir werden es wohl deshalb mit dem Gewohnheitsrecht halten, welches eine Beratung mit anschließender Abstimmung vorsehen würde. Augenzwinkern Aber das ist ja im Grunde nur eine Erweiterung der Diskussion um die Öffentlichkeit der Vollversammlung.

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Generalsekretär der United Virtual Nations Organization

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03.04.2011 19:18

Zitat:
Original von Wilhelm von Graubünden
Zitat:
Original von James Didot
Was geht es die aktuellen Richter an. Entscheiden tut allein die Generalversammlung.


Wir entscheiden ... aber ich würde gerne die Meinung der Richter hören. Haben Sie damit ein Problem?

Ja, weil die Meinung der Richter hier irrelevant ist. Was versprechen Sie sich denn davon?

Inga van Mauritz  
UVNO-Delegierte
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03.04.2011 21:10

Zitat:
Original von James Didot
Was versprechen Sie sich denn davon?


Sachkompetenz von betroffenen Praktikern.

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Kartenantragsvizemieze der OIK,
Bundeskanzlerin des PFKanischen Bundes

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03.04.2011 21:32

Ich kann der Kollegin nur zustimmen. Auch weiß ich nicht, warum Sie sich so dagegen wehren Herr Didot.

[so]Wie wäre es mal mit einem Avatar?[/so]

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Prof. Wilhelm von Graubünden
Bundespräsident Bergen

2. Stellv. Generalsekretär der UVNO a.D.

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