RESOLUTION NR. 4
"Gegen den Krieg"
"Im Wissen um die Menschlichkeit, eingedenk der humanitären Katastrophen und im festen Glauben an die friedfertige Zukunft aller Menschen verurteilen und ächten die Staaten in der Organisation der Vereinigten Virtuellen Nationen alle Formen der Agression von Staaten oder Einzelpersonen gegen andere Staaten, sowie die staatliche Agression außerhalb rechtsstaatlicher Prozesse gegen Einzelpersonen oder Gruppen.
Die Völker der Vereinigten Virtuellen Nationen bekennen sich zur friedfertigen Lösung aller zwischenstaatlichen Konflikte und verpflichten sich, außer zur Verteidigung keine staatliche, militärische Gewalt gegen andere Mächte durchzuführen.
Die Völker der Vereinigten Virtuellen Nationen ächten jede Form von Agression durch Stellvertreter und verpflichten sich, außer zur Verteidigung keinen anderen Staat durch Söldner oder andere Dritte anzugreifen.
Die Völker der Vereinigten Virtuellen Nationen bekennen sich zum Dialog und verpflichten sich, Konflikte auf diplomatischen und friedlichen Weg zu lösen.
Die dieser Resolution zustimmenden Mitglieder der Organisation der Vereinigten Virtuellen Nationen erkennen die rechtsstaatliche Gültigkeit für sich in jedem Falle an."
Diese Resolution, eingebracht von der FR Tir na nÒg, wurde verabschiedet am 06.10.2001
Folgende Staaten unterstützten diese Resolution, sie ist damit für diese Staaten rechtlich bindend.
- Königreich Moncao
- Freie Republik Tir Na nÒg
- Staat Medea
Nachträglich unterstützt von den folgenden Staaten und ebenfalls rechtlich bindend.
- VFSR Vulkan am 07.10.2001
- Volksrepublik Wolfenstein am 07.10.2001
- Bundesrepublik PFKanien am 31.12.2001