§1 Mitglieder der Aufnahmekommission
Die Aufnahmekommission besteht aus dem Generalsekretariat. Den Vorsitz führt der Generalsekretär.
§2 Aufnahmekriterien
Alle sich selbst verwaltenden Staaten können Mitglieder der UVNO
werden, wenn sie seit mindestens 60 Tagen bestehen und innerhalb der letzten
30 Tage eine eigene Aktivität aufweisen. Zudem bedarf es
- eines Bekenntnisses zur Virtualität,
- einer verfügbaren Internetpräsenz,
- eines jederzeit für jedermann zugänglichen Forums,
- einer E-Mail-Adresse, über die das Staatsoberhaupt oder der
Besitzer der Seite erreichbar ist,
- einer Verfassung, die den Staatsaufbau in Grundzügen definiert,
- der Anerkennung der bisher durch die UVNO verabschiedeten Mandate
und Beschlüsse.
Weiterhin muss der Aufnahmekandidat zum Zeitpunkt des Aufnahmegesuchs
von mindestens 3 Mitgliedern der UVNO diplomatisch voll anerkannt werden.
§3 Aufnahmeverfahren
§3.1 der Antrag
Der Aufnahmeantrag hat formell im öffentlichen Forum der UVNO
stattzufinden und ist zusätzlich dem Generalsekretär der UVNO
schriftlich per Email zuzukommen.
Der Aufnahmeantrag hat zu beinhalten:
- Name des Staates,
- Internetadresse des Staates,
- gültige und funktionierende Rückantwortadresse.
§3.2 Überprüfung der Kriterien
Die Mitglieder der Aufnahmekommission haben zunächst jeweils unabhängig
zu entscheiden, ob die Kriterien nach §2 erfüllt sind. Sollte
Uneinigkeit in der Entscheidung bestehen, so ist eine Diskussion erlaubt.
§3.3 Entscheidung
Sollte es spätestens nach 10 Tagen nach Aufnahme des Antragsverfahrens
zu keiner einstimmigen positiven Entscheidung gekommen sein, so gilt der
Antrag als abgelehnt.
Die Bekanntgabe der zu begründenden Entscheidung hat im öffentlichen
Forum und schriftlich an die Emailadresse des Antragsstellers zu erfolgen.
§3.4 Aufnahme
Bei einer positiven Entscheidung im Aufnahmeverfahren, wird der Kandidat
Mitglied der UVNO.
(verabschiedet am 17.05.2003)