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Veuxin ent Drakestrin-Rumata  
Generalsekretär
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[Sonstiges] Auflösung des Interimssenates 19.12.2012 16:18

Angehängt wurde folgendes Schriftstück, bei der es sich vermutlich um eine Beschlussvorlage handelt.
Zitat:
1. Der Interimssenat wird mit sofortiger Wirkung aufgelöst.
2. Die vorbereitenden Aufgaben zur Einrichtung eines Senates gemäss der UVNO-Charta werden von der Vollversammlung der UVNO erledigt.


Ich erteile dem Ehrenwerten Delegierten der abhängigen Republik bibeltreuer Kommunisten Kaputistan das Wort.

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Generalsekretär der United Virtual Nations Organization

S.P. Wodkowitsch  
UVNO-Delegiertes
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19.12.2012 18:06

Liebä Delegiertä,

diä Vollversammlung hat mit der letzten Chartaänderung diä Einrichtung eines Senates beschlossen. Dieser soll künftig aus mindestens drei Mitgliedern bestehen, diä durch diä Vollversammlung gewählt werden. Der Senat erhält gemäss der Charta besonderä Befugnissä, diä ihn befähigen, in Krisensituationän schnell handeln zu könnän.

Ohnä hinreichendä Begründung seitens des Generalsekretariats wurdä ein Interimssenat eingerichtet. Dieser Interimssenat ist weder durch diä Bestimmungen der Charta, noch durch diä Befugnissä des Generalsekretärs legitmierbar. Es existiert kein Regelung zu solchen Ad-Hoc-Germien.

Es wurdä der Vollversammlung ebensowenig erklärt, inwieweit diä Vollversammlung nicht diä Aufgaben des Interimssenates wahrzunehmen im Standä ist. Es ist aufgrund der Regleungslagä anzunehmen, dass diä UVNO-Vollversammlung sämtlichä Aufgaben des Interimssenates übernehmän kann, so dass der Interimssenat an sich überflüssig erscheint.

Ich beantragä daher die sofortige Auflösung des Interimssenats und diä Übernahme seiner Aufgaben durch diä Vollversammlung der UVNO entsprechend den in där Geschäftsordnung der Vollversammlung der UVNO bzw. der Charta der UVNO geregelten Durchführungsbestimmungän.

Wiä soll es danach weitergehen? Es soll meiner Meinung nach gleich ein richtiger Senat entsprechend Artikel 7 der UVNO-Charta gewählt werden. Ich bittä diä ehrenwertän Delegierten um Zustimmung. Vielän Dank.

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UVNO-Deportierter Kaputistans
Generalrat für Innereien, Alkohol, Polyester

Veuxin ent Drakestrin-Rumata  
Generalsekretär
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19.12.2012 18:09

Auch hier gilt: Ehrenwerter Delegierter der aRbK Kaputistan, dürfte ich Sie bitten, den abgestimmten Beschluss zu lesen, dadurch erleuchtet zu werden, und anschließend Ihre Aussage, dieser Interimssenat wäre ohne hinreichende Begründung seitens des Generalsekretariats ohne irgend geartete Bestimmungen hierzu eingerichtet worden? Augenzwinkern

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Generalsekretär der United Virtual Nations Organization

S.P. Wodkowitsch  
UVNO-Delegiertes
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19.12.2012 18:18

Das habä ich getan sonst wärä es nicht zu diesem Antrag gekommen. Kein einziges Dokument dieser Organisation enthält das Wort "Interimssenat". Der Hinweis, es handelä sich um einen umgangspsrachlichen Ausdruck und deshalb wärä das gerechtfertigt, haltä ich für einä Ausflucht: hier wurdä ganz klar einä Unterscheidung zwischen Senat und Interimssenat getroffen. Dadurch kommen wir in diä Situation, dass der Senat geregelt ist, der Interimssenat jedoch nicht. Deshalb gehört er mit sofortigär Wirkung aufgelöst. Dankä.

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UVNO-Deportierter Kaputistans
Generalrat für Innereien, Alkohol, Polyester

Veuxin ent Drakestrin-Rumata  
Generalsekretär
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19.12.2012 18:25

Der Interimssenat ist geregelt. Ich betone auch hier gerne noch einmal: Artikel 2 des Beschlusses! Lesen Sie Artikel 2 des Beschlusses! Singen Sie ihn sich meinetwegen vor, wenn Sie wollen, aber lesen Sie ihn!

*Verzweifelt etwas.*

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Generalsekretär der United Virtual Nations Organization

S.P. Wodkowitsch  
UVNO-Delegiertes
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19.12.2012 18:29

Ich urteilä gern buchstabengeträu. Nennen Siä das nicht Interimssenat. Ein Interimssenat ist nicht geregelt, wohl abär där Senat. Siä habän diä Anwesenden eines Interimssenates begrüßt, diesän gibt es laut Charta nicht. Und jetzt nennän Siä mich meinetwegän Erbsenzähler.

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UVNO-Deportierter Kaputistans
Generalrat für Innereien, Alkohol, Polyester

Veuxin ent Drakestrin-Rumata  
Generalsekretär
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19.12.2012 18:36

»Interim« bezeichnet »allgemein eine vorübergehende Regelung für eine Übergangszeit, etwa als ?Interimslösung? oder ?Interimsregelung?«, weshalb ich die vorübergehende Besetzung des Senats als Interimssenat bezeichne. Und auch weiterhin bezeichnen werde. Übrigens (I) gibt es laut Charta keine VV, sondern nur eine Vollversammlung. Übrigens (II) habe ich nicht die Anwesenden eines Interimssenats begrüßt, sondern nur die Anwesenheit der Mitglieder des Interimssenats festgestellt. Und jetzt nennen Sie mich meinetwegen Erbsenzähler. Augenzwinkern

Ich habe übrigens den Verdacht, dass dies nicht der Grund ist, weshalb Sie die beiden Anträge gestellt haben, denn sonst hätten Sie nicht von der Abschaffung des Interimssenats sowie seinem angeblich undemokratischen Zustandekommen oder einem Ad-Hoc-Gremium geredet. Aber ich möchte hier keine Geschichten von übersehenen Artikeln erzählen.

__________________
Generalsekretär der United Virtual Nations Organization

S.P. Wodkowitsch  
UVNO-Delegiertes
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19.12.2012 18:54

Diesä Vorgehensweisä ist und bleibt äußerst zweifelhaft. Der nächstä Generalsekretär wird dann wohl auch als Anhängsel einer Chartaänderung oder im Rahmän einer Konvention gewählt. Wiä auch immer, ich beantragä in meinem anderen aktuellän Antrag ja ebenso diä Wahrnehmung der Aufgabän des "Interimssenats" durch diä Vollverasmmlung. Deshalb hättä ich gern, dass der diesbezüglichä Antrag bestehen bleibt. Diesän Antrag hier können Siä archivieren, ich ziehä diesän hiermit zurück.

Was Ihrän Verdacht betrifft: was wollän Siä damit sagen? Ich hoffä nicht, dass Siä meinä Rechtä als Delegierter in Fragä stellen. Dankä.

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UVNO-Deportierter Kaputistans
Generalrat für Innereien, Alkohol, Polyester

Veuxin ent Drakestrin-Rumata  
Generalsekretär
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19.12.2012 19:07

Antwort im anderen Thema; dieses Thema wird archiviert.

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Generalsekretär der United Virtual Nations Organization

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