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Penelope Castagnetti  
Beobachterin
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Anerkennung Freie Stadt Kakafuja 25.02.2013 15:53

Anbei ein Schreiben unseres Souveräns, dass er mich bat hier zu posten:

Zitat:

An die Vertreter folgender UVNO-Mitglieder:

Adelsrepublik Anturien
Alemanish Empire
Seereich Aquatropolis
Bundesrepublik Bergen
Kaiserreich Drachenstein
Freie Konföderation der Nationen
Freistaat Fuchsen
Bundesrepublik Illyria
Abhängige Republik bibeltreuer Kommunisten Kaputistan
Königreich Kush
Imperium Ladinorum
Bundesrepublik Nordanien
PFKanischer Bund
Sancta Ecclesia Catholica et Apostolica
Fürstentum Southwest Hya
Freie Republik Tír Na nÒg
Unabhängige Sozialistische Sowjetrepublik am Tierpark
Commonwealth of Victorien
Vereinigtes Großfürstentum
Demokratische Volksrepublik Xinhai

Liebe Delegierte

am 16.03.2013 läuft unser Antrag des Beobachterstatus bei der UVNO ab. Bis dahin muss entschieden sein, ob die Freie Republik Kakafuja als Rechtsnachfolgerin der Virtuellen Mikronation Klein-Kakafuja einen Antrag auf eine Vollmitgliedschaft stellt. Von unserer Seite sehen wir keine Gründe, warum eine Vollmitgliedschaft nicht angestrebt werden sollte. Im Regelwerk der UVNO ist jedoch eine Klausel eingestellt, dass mindestens ein Mitgliedsstaat die Freie Stadt Kakafuja anerkennen muss, damit unser Antrag auf Vollmitgliedschaft Erfolg hat. Da es jedoch scheint, dass außenpolitische Aktivitäten und Simulationen unabhängig von der Kartenwelt nur zögerlich und schleppend von statten gehen, wenn überhaupt auf Angfragen eingegangen wird, stelle ich den oben genannten Mitgliedern die Frage, wer uns als Staat anerkennt. Denn sollte unsere Mitgliedschaft an dieser Hürde scheitern, wäre es für unsere interne Sim gut dies frühzeitig zu wissen um nicht unnötig in Sachen UVNO zu investieren oder zu simulieren (bsp. Verfassungsänderung zugunsten der Konventionen und Resolutionen u.ä.). Wer uns anerkennt kann dies hier in diesem Thread kundtun.

Mit freundlichen Grüßen

Daniel Krahwinkel

__________________
Gründerin der Repubblica Montegiallo
Vorsitzende der Enrico-Castagnetti-Stiftung

Veuxin ent Drakestrin-Rumata  
Generalsekretär
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26.02.2013 19:35

Ich fürchte, da ist Herr Krahwinkel etwas fehlinformiert. Nach der Charta (Version 5) bedarf es der Anerkennung eines beitrittswilligen Staates durch den Senat. Und die ist ihm eigentlich absolut sicher, wenn er denn beitreten möchte.

Ich leite das gerne im Senat in die Wege. smile

__________________
Generalsekretär der United Virtual Nations Organization

Penelope Castagnetti  
Beobachterin
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26.02.2013 21:41

er bezieht sich auf folgende Passage (Artikel 2, f):

http://uvno.freie-republik.info/forum/th...readid=176&sid=

-----------------------
Ab dem 25. Dezember 2010 gilt folgende Version der Gesch?sordnung der Aufnahmekommission:

Zitat:
Gesch?sordnung der Aufnahmekommission

Artikel 1 [Mitglieder der Aufnahmekommission]

Die Aufnahmekommission besteht aus dem Generalsekretariat. Den Vorsitz f? der Generalsekret? Im Zweifelsfalle entscheidet seine Stimme.

Artikel 2 [Aufnahmekriterien]

Alle autonomen Staaten k?n Mitglieder der UVNO werden, wenn sie seit mindestens sechzig Tagen bestehen und innerhalb der letzten drei?g Tage eine eigene Aktivit?aufweisen. Zudem bedarf es
a) eines Bekenntnisses zur Virtualit?
b) einer verf?ren Internetpr?nz,
c) eines jederzeit f?edermann zug?lichen Forums,
d) einer eMail-Adresse, ? die das Staatsoberhaupt oder der Besitzer der Seite erreichbar ist,
e) einer Verfassung, die den Staatsaufbau in Grundz? definiert und
f) einer Ratifikation der UN-Charta sp?stens vierzehn Tage nach der Best?gung der Mitgliedschaft durch die Aufnahmekommission.
Weiterhin muss der Aufnahmekandidat zum Zeitpunkt des Aufnahmegesuchs von mindestens einem Mitglied der UVNO diplomatisch voll anerkannt werden.

Artikel 3 [Aufnahmeverfahren]

Artikel 3.1 [Der Antrag]

Ein Aufnahmeantrag findet formell im ?ntlich zug?lichen Forum der Aufnahmekommission der UVNO statt.
Der Aufnahmeantrag hat
a) den vollst?igen Namen des Staates sowie seine Kurzform,
b) die URL der Internetpr?ntation des Staates,
c) eine funktionierende eMail-R?ntwortadresse sowie
d) eine kurze Begr?ng des Beitrittswunsches
zu beinhalten.

Artikel 3.2 [?erpr?g der Kriterien]

Die Mitglieder der Aufnahmekommission haben zun?st jeweils unabh?ig zu entscheiden, ob die Kriterien nach Artikel 2 erf? sind. Sollte Uneinigkeit in der Entscheidung bestehen, so ist eine Diskussion erlaubt. F?t ein Mitglied keine Entscheidung, so stellt dies eine legitime Enthaltung dar.

Artikel 3.3 [Entscheidung]

Sollte es sp?stens zehn Tage nach Aufnahme des Antragsverfahrens zu keiner positiven Entscheidung der Aufnahmekommission gekommen sein, so gilt der Antrag als abgelehnt. Die Bekanntgabe der zu begr?nden Entscheidung hat im ?ntlichen Forum zu erfolgen.

Artikel 3.4 [Aufnahme]

Bei einer positiven Entscheidung im Aufnahmeverfahren wird der Kandidat Mitglied der UVNO. Nach Entscheidung ? die Aufnahme durch die Aufnahmekommission haben die Mitglieder der Vollversammlung die M?chkeit, binnen 72 Stunden Veto gegen diese Entscheidung einzulegen. Das Veto muss hinreichend mit dem Beweis eines Versto?s des Neumitglieds gegen die Aufnahmekriterien in Artikel 2 begr?t sein. ?er die G?gkeit entscheidet die Vollversammlung nach vorheriger dreit?er Aussprache in geheimer Abstimmung mit einfacher Mehrheit.

__________________
Gründerin der Repubblica Montegiallo
Vorsitzende der Enrico-Castagnetti-Stiftung

Veuxin ent Drakestrin-Rumata  
Generalsekretär
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27.02.2013 01:13

Ja; die Aufnahmekommission gab es jedoch nur bis ausschließlich der Chartaversion 5, wo ihre Aufgaben dem Senat zugeschrieben wurden. smile

__________________
Generalsekretär der United Virtual Nations Organization

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