Anhang:
Zitat: |
§4 (3) Satz 1 der Geschäftsordnung der Vollversammlung (»Zugelassene Beobachter haben kein Rederecht und können bei Verstoß dagegen aus der Versammlung wieder ausgeschlossen werden.«) wird wie folgt geändert:
»Zugelassene Beobachter haben Rederecht. Dieses kann ihnen bei wiederholter Störung des Sitzungsablaufes zeitlich beschränkt durch die Sitzungsleitung entzogen werden.«
|
|
Ich erteile dem Ehrenwerten Delegierten des Kaiserreiches Drachenstein das Wort.
__________________
Generalsekretär der United Virtual Nations Organization
Ehrenwerte Delegierte, seitdem die Vollversammlung öffentlich tagt, hat der Beobachterstatus seinen praktischen Nutzen eingebüßt und beschränkt sich auf eine rein protokollarische Funktion. Um ihm wieder diesen eingebüßten Nutzen zu verleihen, schlägt das Kaiserreich Drachenstein vor, zugelassenen Beobachtern das Rederecht in der Vollversammlung zu erteilen. Ich bitte um Zustimmung.
__________________
Generalsekretär der United Virtual Nations Organization
Ich stimme dem zu.
__________________
Stellvertretender Generalsekretär der UVNO
Delegierter Arcadias bei der UVNO
The Arcadian Delegate to the UNVO
einverstanden
Das Kaiserreich der Ladiner stimmt ausdrücklich zu.
Kush unterstützt und begrüsst dies.
__________________
Delegierter des Kgr.Kush
Das Thema wird geschlossen, die Abstimmung eröffnet.
__________________
Generalsekretär der United Virtual Nations Organization