Ich erteile mir als Delegiertem des Kaiserreiches Drachenstein das Wort.
Ehrenwerte Delegierte,
die aktuelle Lage offenbart, dass ein erweitertes Instrumentarium an Begrifflichkeiten und festen Regelungen zur Einschränkung diplomatischer Unstimmigkeiten vonnöten ist. Bisherige Konventionen regeln hauptsächlich Sachverhalte, die bereits friedlichen Staaten zur Kooperation verhelfen, aber selten Sachverhalte, die den Frieden aktiv wahren. Das soll mit dieser Konvention geändert werden. Ich werbe also hiermit um mindestens zwei weitere Staaten, die gemeinsam mit Drachenstein als Ratifikatoren nachfolgender Konvention über die Hoheitsgebiete auftreten würden.
Vielen Dank.
Zitat: |
Konvention über die Hoheitsgebiete
Die Hohen Vertragsparteien,
In der Erkenntnis, dass festgelegte Hoheitsgrenzen zur Konfliktvermeidung unabdingbar sind;
In der Überzeugung, dass es für ihre Souveränität unabdingbares Recht einer jeden Nation ist, über ihre Staatsgebiet Staatshoheit zu haben;
Entschlossen, diese Überzeugung mit allen ihnen im Rahmen der Charta der UVNO zur Verfügung stehenden Mitteln zu vertreten;
haben folgendes vereinbart:
Artikel 1 – Definitionen.
1. Das Staatsgebiet einer Nation umfasst
a) sämtliche Gebiete, die von ihr exklusiv, dauerhaft und geordnet unter Aufrechterhaltung eines legitimierten Gewaltmonopols beherrscht werden;
b) die an diese Gebiete angrenzenden Gewässer bis zum Punkt halber Strecke zu den Gebieten einer anderen Nation, maximal jedoch bis zu einer Entfernung von zwanzig Kilometern zur Küste;
c) durch diese Gewässer eingeschlossene Gewässer, sofern diese nicht Staatsgebiet einer anderen Nation sind;
d) der darüber befindliche Luftraum bis zu einer Höhe von hundert Kilometern zum mittleren Meeresspiegel.
2. Das Hoheitsgebiet einer Nation umfasst ihr gesamtes Staatsgebiet ausnehmlich jener Gebiete, deren Gewaltmonopol sie in gegenseitigem Einverstandnis einer anderen Entität überlassen hat.
3. Die Exklusivzone eines Staates umfasst die an ihr Staatsgebiet angrenzenden Gewässer bis zum Punkt halber Strecke zu den Gebieten einer anderen Nation, maximal jedoch bis zu einer Entfernung von hundert Kilometern zur Küste, und den darüber befindlichen Luftraum bis zu einer Höhe von hundert Kilometern zum mittleren Meeresspiegel.
Artikel 2 – Exklusivzone.
1. Innerhalb der Exklusivzone einer Nation hat diese das alleinige Recht
a) zur wirtschaftlichen Nutzung der dortigen Bodenschätze;
b) zur militärischen Befahrung und Befliegung.
2. Durch ausdrückliches gegenseitiges Einverständnis kann eine Nation eine andere Entität an diesem Recht teilhaben lassen.
3. Andere Entitäten haben das unveräußerliche Recht, die Exklusivzone eines Staates zur zivilen Befahrung und Befliegung zu nutzen.
Artikel 3 – Internationales Gebiet.
1. Sämtliche Land- und Seegebiete, die nicht zum Staatsgebiet oder zur Exklusivzone einer Nation gehören, gelten als Internationales Gebiet und unterliegen der Jurisdiktion jener sich dazu bereit erklärenden Völkerrechtsorganisation, der die meisten Anrainerstaaten angehören.
Artikel 4 – Universalitätsklausel.
Die Vertragsparteien bemühen sich, das in dieser Konvention niedergelegte Rechtsverständnis auch auf die Beurteilung von Nichtvertragsparteien anzuwenden.
Artikel 5 – Schlussbestimmungen.
Zur Gültigkeit und Verwahrung dieser Konvention gilt die Charta der United Virtual Nations Organization.
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Generalsekretär der United Virtual Nations Organization
Das ist doch schon wieder Flachfug. Bei aneinandergrenzenden Staaten passt das mit der Mittellinie ja noch. Aber wie oft sollen wir noch die 850 Km Grenze erklären? Und unbedingte freie Durchfahrt? Sicher nicht.
So sehe ich das auch. In dieser Form können wir das nicht unterzeichnen.
Drachenstein verbittet sich, diesen Vorschlag als Flachfug bezeichnet zu haben; vor allem, wenn kein Gegenvorschlag erbracht wurde.
850 Kilometer? Das ist doch absurd! Hier eine kurze Illustration, wie das auf der OIK-Karte aussähe:
[Link]
Die erste Zone sind 850 Kilometer. Insbesondere ohne freie Durchfahrt hieße das, wenn ich als Fischer von Ephèbe nach Outre Mèr wollte und ich vorher nicht mit allen Staaten auf der Strecke freie Durchfahrt explizit verhandle, dass ich zwischen San Bernando und Réunion durch und dann einmal um Samaria herumfahren müsste. Die gesamte Karte würde damit zerschnitten; der intermikronationale Handel praktisch zum Erliegen kommen. Drachenstein würde so einen Vorschlag garantiert nicht mittragen.
Die zweite Zone sind 350 Kilometer. Das ist das äußerste, was Drachenstein noch mittragen würde, und zwar als Exklusivzone, garantiert nicht als Hoheitsgebiet.
Die dritte Zone sind hundert Kilometer, also der obige Vorschlag. Hundert Kilometer dürften unseres Erachtens für jeden Staat mehr als genug sein, um auf feindliches Eindringen noch beizeiten zu reagieren. Alles darüber hinaus ist nicht mehr friedenserhaltend, sondern reines Machtgeplänkel.
Die vierte Zone, bei dieser Auflösung leicht als schwarzer Rand erkennbar, sind zwanzig Kilometer, also das Hoheitsgebiet. Diese zwanzig Kilometer reichen in jedem Fall aus, um anfallende Zoll- und zivilrechtliche Akte zu klären.
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Generalsekretär der United Virtual Nations Organization
Bin ich der einzige der dem zustimmen würde?
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Stellvertretender Generalsekretär der UVNO
Delegierter Arcadias bei der UVNO
The Arcadian Delegate to the UNVO
Nein; Drachenstein auch.
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Generalsekretär der United Virtual Nations Organization
Absurd? Ist es nicht. Sehen Sie das als unsere Sicherheitszone. Und wir verweigern auch nicht jedem die Durchfahrt, Tun wir eher sehr selten. Nur ist es eben so, daß wir uns vorbehalten, in dieser Zone ungenehmigt keine See- und Luftfahrzeuge zu dulden, die uns gefährden können. Und ich nenne Flachfug was ich will. Allein schon der Umfang....
Allerdings, wenn Sie es wünschen, kann ich gerne auch mit drastischen Begriffen dienen
.
Dieser Beitrag wurde schon 1 mal editiert, zum letzten mal von G.Metzel am 06.02.2014 17:07.
Illyria würde die 100 km-Zone reichen als Hoheitsgebiet und die 350 km-Zone als Sicherheitszone akzeptieren. Dabei dürfte man die 100er sperren für jegliches Schiff aber die Sicherheitszone nur für Kriegsschiffe, nicht für zivile Schiffe. In der 350 und auf internationalen Gewässern kann man dann ja seine Marineeinheiten herumstehen haben, solange diese nicht in einer fremden 350er Zone sine, ohne Genehmigung des jeweiligen Landes.
*so* gute Karte übrigens
*so*
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Heinrich Wiesenhofer
Delegierter der Bundesrepublik Illyria
Dieser Beitrag wurde schon 1 mal editiert, zum letzten mal von Heinrich Wiesenhofer am 06.02.2014 19:52.
Ich bitte um Entschuldigung; die vorige Karte hatte falsche Zonen eingezeichnet.
Diese sind richtig. Daran zeigt sich noch deutlicher die megalomanische Absurdität der 850-Kilometer-Idee.
Und nein, Herr Metzel, ich wünsche nicht, dass Sie drastischere Begriffe wählen; ich wünsche mir vielmehr, dass Sie einen respektvollen Umgang an den Tag legen. Soweit ich informiert bin, ist Respekt auch in Aquatropolis nicht unbekannt. Weiterhin, wenn Sie diese Konvention lang finden, rate ich Ihnen, sich von Magazinen oder gar Büchern fernzuhalten.
Ehrenwerter Delegierter der Bundesrepublik Illyria, sicherlich haben Sie sich bei der Hundert-Kilometer-Zone als Hoheitsgebiet versprochen, oder? Hundert Kilometer Hoheitsgewässer wären etwas überdimensioniert und ließen sich wohl kaum rechtfertigen. Die Hoheitsgewässer dienen ja lediglich dazu, eine gewisse Pufferzone zwischen Hoher See und Küste zu gewähren.
Drachenstein jedenfalls wird keine Exklusivzonen außerhalb von 350 Kilometern im äußersten Falle berücksichtigen, geschweige denn gutheißen. Aber warten wir ab, ob nicht noch ein dritter Staat sich Drachenstein und Metropolis anschließen würde.
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Generalsekretär der United Virtual Nations Organization
Zwischen unsere Inseln im Alten Reich lassen wir eh keinen und in der 850km Zone um die äußersten Landmarken hat grundsätzlich niemand was zu suchen. Kein Mensch würde im Normalfall die Durchfahrt verweigern. Nur, Kriegsschiffe akzeptieren wir da nicht ohne weiteres.
Und ja, wir kennen Respekt. Nur, bei uns muß der verdient werden, man kann ihn nicht durch hirnloses Worterbrechen oder Posten generieren.
Kush tendiert zur aquatropolitanischen Sichtweise - zivilen unbewaffneten Luft oder Wassergefährten würden wir die Durchfahrt gestatten..Bewaffnete Wasser oder Luftfahrzeuge nicht - Ausnahme wären nur unsere Verbündeten Staaten.
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Delegierter des Kgr.Kush
so Mit Posten meine ich sowas wie Positionen und keine Posts. Nur zur Sicherheit. so
Wenn Sie der Ansicht sind, dass ich keinen Respekt verdiene, weil sich meine bisherigen Taten auf »hirnloses Worterbrechen und Posten« beschränken würden, dann sagen Sie mir das bitte jetzt, damit ich weitere Unterredungen mit Ihnen meiden kann.
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Generalsekretär der United Virtual Nations Organization
Gensek, ich wurde wohl etwas zu aquatropolitanisch. Mit dem Respekt ist das bei uns so eine Sache, wir legen diesem Wort vermutlich eine etwas andere Bedeutung bei.
Ich akzeptiere Sie. aber Respekt nach unserem Verständnis?
Und was das Worterbrechen angeht, ich habe doch in freundlicheren Worten prinzipiell nie etwas anderes dazu gesagt, bestenfalls gute Mine zum bösen Spiel gemacht. Auf Befehl. Man hat mir hier nicht ohne Grund Waffen untersagt. Können Sie sich vorstellen, daß Ihre Gesetzestexte für einen Aquatropolitaner buchstäblich körperliche Folter sind?
Ich brauche sie daheim garnicht erst vorlegen, niemand wird sie lesen, eher fangen die den nächsten Weltkrieg an.
Zu Hause wollten sie mir schon eine Auszeichnung für mein heldenhaftes ausharren hier verleihen. Enigma war wohl dagegen. Wenn ich nur wüsste, was ich ihr getan habe.
Sehen Sie es als kulturelles Missverständnis und als verbale Entgleisung. Und reden müssen wir ja, wenn sie Ihre Vorstellungen der Weltgemeinschaft befördern wollen.
Ich fliege hier für die Reichführung eigentlich "unter dem Radar" und habe recht freie Hand.
Und es wäre besser wenn das so bliebe, denn da gehen gewisse Dinge eben durch. Und manche Schriftstücke bleiben eben versehentlich liegen, ich bin ja schon etwas vergesslich...
Wenn die im Rat aber mal hersehen, könnte das ein Ende haben.
Das währe eine Tragödie, wenn ich nur die Freiheiten hätte die Ihr habt Mr. Metzel, das würde dem Kongress entlasten denn ich muss alles dem Kongress vorlegen was hier besprochen wird und was hier mit uns beschlossen werden soll, vielleicht beantrage ich bald eine voll-Vertretungsvollmacht dann gilt dies nur für Verträge die Genehmigung des Kongresses benötige. Das währe schön.
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Stellvertretender Generalsekretär der UVNO
Delegierter Arcadias bei der UVNO
The Arcadian Delegate to the UNVO
Herr Edwards, bei uns lassen wir die Dinge eher mal laufen. Der Mann vor Ort entscheidet bis zu einer gewissen, recht weit gesteckten Grenze. Glauben Sie, die im Rat sind sie sich darüber nicht klar, daß ich hier recht eigenmächtig agiere? Die UVNO hat dort ziemlich geringe Priorität und solange ich drauf achte, wirklich wichtige Dinge zu melden bzw. zur Entscheidung vorzulegen, bin ich recht "beweglich". Man verlässt sich drauf, daß das schon passt. Auch eine Mentalitätsfrage, würde aber zu weit führen. Die Sache mit den Hoheitsgewässern oder der Garantie für Metropolis hab ich nicht erst offiziell vorgelegt, das wäre, freundlich formuliert, eher kontraproduktiv.
Die Probleme, die Sie haben, wären bei uns schlicht nicht möglich. Und glauben Sie mir, wenn Entscheidungen nötig werden, erfolgen die sehr schnell. Aber manchmal ist es besser, wenn Dinge nicht entschieden werden...
Da unterscheiden wir uns, jedoch beneide ich Euch immer-noch zu einem gewissen Teil.
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Stellvertretender Generalsekretär der UVNO
Delegierter Arcadias bei der UVNO
The Arcadian Delegate to the UNVO
Nun ja, es funktioniert effizient. Und wenn es drauf ankommt, fallen Entscheidungen überaus schnell. Und wenn es nicht nötig ist, geht man den Leuten nicht auf den Zünder. Die melden sich schon, wenn was sein sollte.
Dieser Beitrag wurde schon 1 mal editiert, zum letzten mal von G.Metzel am 09.02.2014 18:28.