Leute!
Hier ist einiges aus dem Ruder gelaufen.
Jegliche Fristen für Wahlen sind überschritten.
Ich betrachte mich jedoch als weiterhin kommissarisch amtierend und
rufe daher eine Generalwahl aus.
Zu wählen sind der Generalsekretär, der stellvertretende Generalsekretär und die Mitglieder des Senates.
Kandidaturen sind bis zum 31.01.2015, 23:29:59 einzureichen.
Nach Eingang der Kandidaturen werden Termin und Zeitraum der Wahlen festgelegt.
Das gesamte Generalsekretariat amtiert, bis ein neues Generalsekretariat gewählt wurde. Weiterhin sind die Wahlen getrennt auszuschreiben, und das auch an unterschiedlichen Orten (Öffentlich für das Generalsekretariat, in der Vollversammlung für den Senat). Außerdem muss der Wahltermin spätestens vierzehn Tage vor der Wahl bekanntgegeben werden, und der Zeitraum der Wahl ist ebenfalls in der Charta klar definiert.
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Generalsekretär der United Virtual Nations Organization
Sehr witzig. Dieser Worthaufen funktioniert doch nicht! Gesetze haben dem Zweck zu dienen, nicht der Zweck den Gesetzen!
Sie werden schon entschuldigen wenn ich die Angelegenheit eher aus aquatropolitanischer, also vernünftiger Perspektive sehe!
Natürlich haben Gesetze dem Zweck zu dienen; in diesem Fall dem Zweck der Rechtssicherheit. Mir ist durchaus bewusst, dass dieses Konzept vielleicht in Aquatropolis nicht so verankert ist, aber andere Staaten haben es schätzen gelernt.
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Generalsekretär der United Virtual Nations Organization
Rechtssicherheit haben wir auch. Allerdings im Rahmen unseres Rechtsverständnisses, welches wohl ein fundamental anderes ist.
Ein Weiser Mann hat mal gesagt: "Die sterbenden Gesellschaften häufen Gesetze an wie die Sterbenden Heilmittel. " ( simoff war es N.G. Davila).
Unser Problem ist das nicht. Glücklicherweise.