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09.02.2004 00:01
RESOLUTION DER FREIEN STAATEN DER MICROWELT
Erstens: Jedes Volk hat das Recht auf freie Bestimmung seiner Zukunft, nichts und niemand kann ihm dieses Recht absprechen oder mit militärischer Gewalt abzwingen. Alles, was dem widerstrebt, oder versucht dies zu tun, wird von der Völkergemeinschaft verurteilt.
Zweitens: Jeder, der versucht, Völker gegen deren Willen zur Zugerhörigkeit an das eigene oder ein anderes Land zu zwingen ist ein.
Drittens: Die internationale Gemeinschaft der Völker verurteilt das vorgehen Kyroloniens im Bezug auf den völkerrechtswidrigen Verkauf Barnstorvias. Kyrolonien wird aufgefordert alle diesbezüglichen Aktionen rückgängig zu machen, und Barnstorvia in die Freiheit zu entlassen.
Viertens: Die internationale Völkergemeinschaft bekennt sich zu den unveräusserlichen Menschenrechten, die da wären:
-Das Recht auf Leben
-Das Recht auf freie Äußerung der Meinung
-Das Recht auf körperliche Unversehrtheit
-Das Recht auf freie Persönlichkeitsentfaltung
-Das Recht sich frei zu Versammeln
-Das Recht politische Parteien zu gründen
-Das Recht auf persönliche Selbstbestimmung
Diese Rechten werden als unveräusserliche Menschenrechte in allen Unterzeichnerstaaten und von allen unterzeichnenden Personen als völkerrechtlicher Grundsatz anerkannt.
Fünftens: Jede nationale Minerheit besitzt das Recht auf politische Mitgestaltung in dem Land, in dem sie Minderheit ist. Niemand darf aufgrund seiner Rasse, Hautfarbe, Religion, Weltanschauung, seines Geschlechts oder einer eventuellen Behinderung politisch benachteiligt werden.
Sechstens: Alle Unterzeichner dieser Resolution erklären sich im Geiste mit den unveräusserlichen Menschenrechten und der Souveränität der freien Völker als höchstes Gut der internationalen Zusammenarbeit einverstanden.
1)Che Santanos, Großdruide von Tir Na Nog
2)Pjotr Jerkov, VSI-Sekretär, Geschäftsführer der PDS-Katista