Nach
Artikel Sieben der Charta der United Virtual Nations Organization eröffne ich hiermit die Wahl zum Generalsekretär.
Die Wahl wird vom dritten Oktober 2010 einhundertachtundsechzig Stunden bis zum zehnten Oktober 2010 andauern.
Zur Wahl haben sich aufgestellt (in alphabetischer Reihenfolge):
- ent Drakestrin-Rumata, Veuxin
- Stasinopoulos, Fridherikos
Zur Abstimmung berechtigt sind in Vertretung durch ihre jeweilig legitimierten Delegierten:
- Großherzogtum Arcor
- Bundesrepublik Bergen
- Sancta Ecclesia Catholica et Apostolica
- Matriarchat Dezirujo
- Republik Dionysos
- Kaiserreich Drachenstein
- Kaiserreich Dreibürgen
- Freistaat Fuchsen
- Freie Republik Kaputistan
- Freie Konföderation der Nationen
- Bundesrepublik Nordanien
- Minische Republik Sabisko
- Republik Steinhammer
- Freie Republik Tir Na nÒg
- Föderation Turanischer Republiken
- Volksrepublik Wolfenstein
- Demokratische Volksrepublik Xinhai
Da weder Generalsekretär noch Stellvertretender Generalsekretär auffindbar sind, leite ich die Wahl. Ich bitte dieses unorthodoxe Vorgehen zu entschuldigen.
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Generalsekretär der United Virtual Nations Organization
Ich erkläre die Wahl hiermit nach Ablauf der vorgegebenen Frist für beendet. Mit 85,71 Prozent aller abgegebenen Stimmen wurde Veuxin ent Drakestrin-Rumata zum neuen Generalsekretär der UVNO gewählt.
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Generalsekretär der United Virtual Nations Organization