UVNO » Interna » Vollversammlung » Archiv der Vollversammlung » [einfacher Beschluss] NOD, Kane

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18.02.2008 01:25

Ich muss hier doch sehr stark protestieren.

Die UVNO verlangt die Einhaltung der Menschenrechte, verhält sich hier jedoch wie eine Verbrecherorganisation und verstößt somit gegen die eigenen Ziele und Ideale.

Entführung von Menschen durch Beschluss der UVNO?

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18.02.2008 11:01

Nein Madame, es handelt sich um eine Auslieferung

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Premier Ministre des Royaume de Narapul
Delegierter bei der UVNO

Faites grandir Nordól!

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18.02.2008 11:52

Stimmt

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Deligeirowanij w Organisatii Virtualnich Objedenennich Nacij Federalnoi Respubliki Androja
Hoher Kommissar für Entwicklungsfragen.

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18.02.2008 14:25

Ich stimme der Delegierten Aquilas zu.

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Lichtbringer Arvid Omash
Große Ideen sind wie das Licht eines fernen Sterns - im Dunkel der Nacht sind sie Wegweiser für die Menschen.

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18.02.2008 14:45

Zitat:
Original von Großherzog von Kurland
Nein Madame, es handelt sich um eine Auslieferung


Dann zeigen sie mir bitte einmal die offizielle Anklageschrift gegen Kane und den Auslieferungsantrag an Targa.

Wenn sie die Diskussion hier verfolgt haben, dann geht es eben gerade nicht um eine Auslieferung.

Zitat:
Targa setzt den Herrn in ein Flugzeug, dass dann zufällig von einem dreibürgischen Piloten nach Dreibürgen geflogen wird...


Das sind ihre eigenen Worte.

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18.02.2008 15:05

Meiner Meinung nach will man hier Unrecht in Recht verwandeln, indem man mehr als fragwürdige Mittel anwendet.

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Lichtbringer Arvid Omash
Große Ideen sind wie das Licht eines fernen Sterns - im Dunkel der Nacht sind sie Wegweiser für die Menschen.

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18.02.2008 15:16

Madame, ich nehme an, dass Sie nicht die ganze Diskussion miterlebt haben. Sie sollten den Beginn des Protokolls lesen.

Die Anklage wird in Dreibürgen geführt werden, auch dies wurde in diesem Hohen Hause lang und breit erörtert.
Die Vollversammlung hat daraufhin Targa ersucht, Monsieur Kane an Dreibürgen auszuliefern.
Um den targischen Behörden nicht unnötig Ärger aufgrund des Gastrechtes zu machen, wurde dabei auf offizielle Ersuchen verzichtet.
Sie sind, Madame, wenn mir die Bemerkung erlaubt ist, mit Ihren Anmerkungen reichlich spät.
Und da es keine internationale Definition von Auslieferung gibt, sehe ich auch kein Hindernis, die Übernahme von Monsieur Kane in internationalen Gewässern durch dreibürgische Mannschaften als eine solche anzusehen.
Wie ich bereits vorher anmerkte, auch das wird Ihnen beim lesen des Gesamtprotokolls sicherlich auffallen, wir handeln nach der einzigen Regel, die wir in diesem Bereich als gesichertes internationales Gewohnheitsrecht ansehen können, male captus, bene detentus. Schlecht gefangen, gut behalten.
Ansonsten steht es Ihrer Regierung ja zudem frei, bei den zuständigen dreibürgischen Stellen offiziell gegen die Umstände der Übernahme von Monsieur Kane zu protestieren.

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Premier Ministre des Royaume de Narapul
Delegierter bei der UVNO

Faites grandir Nordól!

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18.02.2008 15:42

Ich habe die ganze Diskussion verfolgt.
Eingegriffen habe ich bisher nicht, da ich die wahren Absichten der Delegierten der UVNO sehen wollte.

Eine Anklageschrift gibt es aber nicht.
Ob sie Kane nun in Dreibürgen vor Gericht stellen oder nicht, steht auf einem anderen Blatt Papier.

In Targa liegt nichts gegen Kane vor.
Daher versucht man ihn nun mit zweifelhaften Mitteln außer Landes zu schaffen und dort zu entführen, um ihn dann vor ein Gericht nach Dreibürgen zu bringen und zum Tode zu verurteilen.

Dies wird von der UVNO noch unterstützt.
Somit ist diese Organisation nicht besser als die NOD.

Den Protest gegen dieses kriminelle Verhalten habe ich bereits hier geäußert. Dazu wird sicher kein Delegierter in Dreibürgen vorstellig werden.

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18.02.2008 16:10

Nunja Madame, dann wird Ihr Protest sicherlich Dreibürgen erreichen.
Die von Ihnen denunzierten "wahren" Absichten sind der feste Wille, Monsieur Kane einer Verurteilung für seine begangenen Taten zuzuführen. Da das internationale Recht unzureichend ausgestaltet ist, bleibt uns nichts anderes, als einen Prozess in einem nationalen System zu führen.
Eine Anklageschrift wird in der Regel auch erst zur Verfahrenseröffnung bei Gericht eingereicht, deshalb sehe ich nicht, was sie hier kritisieren. Dies ist außerdem Aufgabe Dreibürgens. Nicht die UVNO oder eine ihrer Mitgliedsnationen, sondern Dreibürgen als souveräner Staat wird einen Prozess über Herrn Kane führen. Wir tun deshalb gar nichts.

Wie die Delegiertenschaft Dreibürgens bereits ausgeführt hat, wird in Dreibürgen die Todesstrafe mit allerhöchster Wahrscheinlichkeit in lebenslange Freiheitsstrafe umgewandelt.
Außerdem steht noch gar nicht fest, dass Monsieur Kane auch in der Tat verurteilt wird.

Das Royaume stellt außerdem mit Bedauern fest, dass Aquila mit Völkerrecht wenig Erfahrung zu haben scheint, kann doch ein Verhalten, von wem es auch ausgehen mag, nur kriminell sein, wenn es eine Regel gibt, gegen die das Verhalten verstoßen würde.
Die Delegiertenschaft von Narapul würde deshalb gerne von der Delegiertenschaft Aquilas erfahren, gegen welche übergeordnete Regel des allgemeinen Völkerrechts oder des Völkervertragsrechts die UVNO verstößt, wenn die Vollversammlung ein Mitgliedsland ersucht, eine Person an ein anderes Mitgliedsland auszuliefern.
Die UVNO hat hier nichts anderes getan. Die einzelnen Elemente der Diskussion tun hierbei nichts zur Sache, da lediglich das Generalsekretariat oder die Vollversammlung als Vertretung der UVNO handeln kann.
Und sie ist es nicht die ausliefert, und es ist auch nicht an ihr, die konkreten Umstände der Auslieferung zu prüfen.
Dies ist Sache der einzelnen Nationen.
Die UVNO hat nicht einmal die Kompetenz, sich in diese rein innerstaatlichen, und in weiten Teilen rein materiellen Akte einzumischen. Oder sieht das die Delegation aus Aquila anders?

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Premier Ministre des Royaume de Narapul
Delegierter bei der UVNO

Faites grandir Nordól!

Andreas Balch  
Mitglied
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18.02.2008 16:30

Wenn die UVNO gar nicht die Kompetenz hat, das zu tun, warum wird dann hier eine ellenlange Diskussion geführt? In der Tat finde ich den Eingriff in die Menschenrechte von Herrn Kane, der hier so offen und skrupellos geplant wird, wie Frau Swintha mehr als fragwürdig. Ich sehe nicht, wie sich das Ziel der UVNO, die Erhaltung des Weltfriedens, mit der, so kann man das durchaus sagen, Entführung von Kane vereinbaren lässt. Wenn es sich wirklich um eine nationale Angelegenheit handelt, hätte Dreibürgen sich auch ohne den Umweg über die UVNO an Targa wenden können. Das hier wirft nur ein schlechtes Licht auf die Organisation.

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Andreas Balch
Staatenloser

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18.02.2008 16:57

Meine Dame, Sidi Draron um targischem Recht nun Geltung zu geben, wie Sie es so nett fordern. Ich möchte bemerken, dass Targa eine defacto absolute Monarchie ist ,solange der Ältestenrat nicht mehr als die Hälfte besetzt ist, außerdem ist auch bei diesem Zustand der Vakanz auch der Amenokal berechtigt also ich judikative Rechte auszuüben. Gut, hier sind wohl genügend Zeugen anwesend.

Ich Mehregaan Talib der Erste klage Kane der schweren Körperverletzung an targischen Bürgern an.

Ich Mehregaan Talib der Erste verurteile Kane zur Vogelfreiheit in Targa, zu seiner eigenen Sicherheit wird er nach Dschanabath gebracht, was auf dem Weg dorthin mit passiert ist uns egal, da er ja de jure vogelfrei ist.

hält inne.

Wäre Ihnen allen das so lieber? Ich glaube nicht. Wollen Sie noch immer das ich nach einer von mir leider noch nicht überarbeiteten Rechtslage Recht spreche?

Edit: Rechtschreibung

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18.02.2008 17:07

Zitat:
Original von Andreas Balch
Wenn die UVNO gar nicht die Kompetenz hat, das zu tun, warum wird dann hier eine ellenlange Diskussion geführt? In der Tat finde ich den Eingriff in die Menschenrechte von Herrn Kane, der hier so offen und skrupellos geplant wird, wie Frau Swintha mehr als fragwürdig. Ich sehe nicht, wie sich das Ziel der UVNO, die Erhaltung des Weltfriedens, mit der, so kann man das durchaus sagen, Entführung von Kane vereinbaren lässt. Wenn es sich wirklich um eine nationale Angelegenheit handelt, hätte Dreibürgen sich auch ohne den Umweg über die UVNO an Targa wenden können. Das hier wirft nur ein schlechtes Licht auf die Organisation.


Lesen bildet Exellenz. Insbesondere der Protokolle.
Warum wir hier seitenweise Konversation betrieben haben, ergibt sich daraus, dass erst einmal allen erklärt werden musste, dass wir hier keinerlei Kompetenz der internationalen Organisation UVNO feststellen können. Das fangen wir gerade wieder von vorne an...
Erklären Sie mir bitte, in welches Menschenrecht von Monsieur Kane durch wen und wann ungerechtfertigt eingegriffen wurde?
Desweiteren bitte ich Sie, sich einmal bei Ihren nationalen Juristen über Völkerrecht, insbesondere Auslieferungs- und Ausweisungsrecht aufklären zu lassen. Ansonsten drehen wir uns wieder einmal im Kreis, denn auch diese Diskussion wurde - wie sie aus dem Protokoll entnehmen können - bereits geführt.

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Premier Ministre des Royaume de Narapul
Delegierter bei der UVNO

Faites grandir Nordól!

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18.02.2008 17:13

Außerdem verbitte ich mir von targischer Seite versuchten Einfluss auf innere Angelegenheiten zu nehmen. Targa hat um Rat gebeten in der UVNO und hat diesen Rat bekommen. Man hat sich dann in Targa entschlossen diesem Rat zu folgen.

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Dieser Beitrag wurde schon 1 mal editiert, zum letzten mal von Mehregaan am 18.02.2008 17:14.

Andreas Balch  
Mitglied
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18.02.2008 17:22

Da die Frage offensichtlich etwas aus den Augen geraten ist, dachte ich, stelle ich sie besser noch einmal.

Eine Umfrage bei meinen nationalen Juristen wird ergeben, dass laut unserer Verfassung (und auch ziemlich vieler anderer Verfassungen) eine Auslieferung nicht erlaubt ist, wenn dem Angeklagten im Zielland unmenschliche Behandlung droht. Und die Möglichkeit einer Todesstrafe sehe ich durchaus als unmenschliche Behandlung.

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Andreas Balch
Staatenloser

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18.02.2008 17:28

Laut Ihrer Verfassung.

Nach targischer Verfassung könnte ich mehr oder weniger grundlos jeden hinrichten der mich blöd anschaut. Und bevor Sie sich aufregen, ja man arbeitet in Targa an einer Änderung dieser Verfassung.

Und was Sie unter unmenschlicher Behandlung verstehen interessiert Dreibürgen und Targa nicht. So leid es mir tut. Vielleicht muss die NOD erst bei Ihnen einen Anschlag verüben bevor man es in Eranien einsieht.

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18.02.2008 17:28

Unserer Verfassung nach kann ich sagen: Hängt ihn!

Natürlich könnte er bei uns Asyl beantragen.

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Man nennt uns Legion, denn wir sind viele.
Dreizehn Mann, immerschon.

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18.02.2008 17:31

Die Auslieferung ist, da sollten sie ihre nationalen Juristen nochmals genauer befragen, dann nicht "nicht erlaubt", sondern evtl. "unzulässig", im widrigsten Fall nichtig ist. Das führt dazu, dass der ausliefernde Staat das Recht (abgeleitet aus dem Völkerrecht) hat, die betroffene Person wegen Nichtigkeit der Auslieferung u.U. wieder zurückzufordern. Dieses Recht liegt allerdings alleine beim ausliefernden Staat. Auch hier hat die UVNO nichts damit zu tun.
Desweiteren ist "unmenschliche Behandlung" ein sehr weiter Begriff, den zu füllen wiederum den nationalen Rechtssystemen, nicht aber dem Völkerrecht übertragen ist, welches lediglich die allgemeine Möglichkeit eröffnet, die Auslieferung an Bedingungen zu knüpfen.
Meines Wissens kennt jeden Falls targisches Recht keine derartigen Bedingungen.
Und wie Seine Majestät bereits richtig anmerkte, geht es hier allein um dieses.
Mithin sehe ich hier einfach keinen Platz, der UVNO in rechtlich stichhaltiger Weise irgendeinen Vorwurf zu machen.

EDIT: *so* Ich war mal wieder zu langsam Augenzwinkern *so*

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Premier Ministre des Royaume de Narapul
Delegierter bei der UVNO

Faites grandir Nordól!

Dieser Beitrag wurde schon 1 mal editiert, zum letzten mal von Großherzog von Kurland am 18.02.2008 17:32.

Andreas Balch  
Mitglied
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18.02.2008 17:32

Genau das ist das Problem, das mit mehr internationalen Standards gelöst werden könnte. Was die Mitgliedsstaaten intern mit ihren eigenen Staatsbürgern machen, geht sonst niemanden etwas an, aber wie mit den Angehörigen anderer Staaten umgegangen wird, sollte durchaus für die UVNO von Belang sein, wenn sie sich als Organisation behaupten will.

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Andreas Balch
Staatenloser

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18.02.2008 17:42

Diese Idee lehnt das Royaume entschieden ab.

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Premier Ministre des Royaume de Narapul
Delegierter bei der UVNO

Faites grandir Nordól!

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18.02.2008 17:58

Zitat:
Original von Andreas Balch
Genau das ist das Problem, das mit mehr internationalen Standards gelöst werden könnte. Was die Mitgliedsstaaten intern mit ihren eigenen Staatsbürgern machen, geht sonst niemanden etwas an, aber wie mit den Angehörigen anderer Staaten umgegangen wird, sollte durchaus für die UVNO von Belang sein, wenn sie sich als Organisation behaupten will.


Als Ausländer sind sie in Irkanien de jure rechtlos. De facto nicht.

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Man nennt uns Legion, denn wir sind viele.
Dreizehn Mann, immerschon.

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