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22.04.2008 16:09

Zitat:
Original von Andreas Balch
Zitat:
Original von Janislav Pietarow

Übrigens wurde die Passage aus der 1. Konvention über die Menschenrechte mit der "Staatenlosigkeit" in Andro angepasst. Nun kann man nur ausgebürgert werden, wenn man dadurch nicht staatenlos wird.


Das bedeutet, dass ein androsisches Gericht einem Staatsbürger nur dann die Staatsbürgerschaft entziehen darf, wenn dieser dadurch nicht ohne Staatsangehörigkeit dasteht. Ein sehr sinnvoller und lobenswerter Schritt in meinen Augen.


Zitat:
Original von Carmen de Mora-Trauenstein
Zitat:
Original von Janislav Pietarow

Übrigens wurde die Passage aus der 1. Konvention über die Menschenrechte mit der "Staatenlosigkeit" in Andro angepasst. Nun kann man nur ausgebürgert werden, wenn man dadurch nicht staatenlos wird.



Das ist der größte Schwachsinn und das größte Eigentor, das sich eine Nation leisten kann. Welche Nachteile hat ein Mensch denn, wenn er keinem Staat angehört? Als Mensch hat er doch immer noch Rechte, wenn auch nicht als Staatsbürger. Außerdem steht es ihm frei sich einen anderen Wohnort zu suchen.



*so* Stichwort: Karteileichen, Wahlvieh, nicht erreichen einer benötigten 2/3 Mehrheit bei Wahlen - dadurch legt man sich u. U. den gesamten Spielbetrieb lahm. Man kann nicht vom RL ins VL umsetzen, wenn das Spiel dadurch gestört wird. *so*



Es gab wärend der Diskussion zu den 1. Menschenrechten oftmals die Wortmeldung, dass gerade wegen der "niemand kann seine Staatsbürgerschaft verlieren" Problem einige Staaten diese nicht umsetzten.



*so* Es ist mir klar, dass sich somit viele Bürger ansammeln. Aber man kann ja "Karteileichen" das Wahlrecht im Falle der Inaktivität entziehen. Sie sind nach wie vor Bürger"

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Deligeirowanij w Organisatii Virtualnich Objedenennich Nacij Federalnoi Respubliki Androja
Hoher Kommissar für Entwicklungsfragen.

Andreas Balch  
Mitglied
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22.04.2008 16:34

*so* In Eranien gibts da eine strikte Simtrennung. Sim-on kann man seine Staatsbürgerschaft nicht verlieren (außer durch Tod oder Aufgabe), sim-off wird man bei Inaktivität einfach von den Admins entfernt. *so*

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Andreas Balch
Staatenloser

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22.04.2008 20:31

Zitat:
Original von Andreas Balch
*so* In Eranien gibts da eine strikte Simtrennung. Sim-on kann man seine Staatsbürgerschaft nicht verlieren (außer durch Tod oder Aufgabe), sim-off wird man bei Inaktivität einfach von den Admins entfernt. *so*


*so* In Andro wars bisher auch so. Aber man verliert erstmal das Wahlrecht wenn man 2 Monate nicht da ist. Dann wird man auch mal irgendwann gelöscht*so*

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Hoher Kommissar für Entwicklungsfragen.

DvA  
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22.04.2008 20:58

Zitat:
Original von Carmen de Mora-Trauenstein
Zitat:
Original von Janislav Pietarow

Übrigens wurde die Passage aus der 1. Konvention über die Menschenrechte mit der "Staatenlosigkeit" in Andro angepasst. Nun kann man nur ausgebürgert werden, wenn man dadurch nicht staatenlos wird.



Das ist der größte Schwachsinn und das größte Eigentor, das sich eine Nation leisten kann. Welche Nachteile hat ein Mensch denn, wenn er keinem Staat angehört? Als Mensch hat er doch immer noch Rechte, wenn auch nicht als Staatsbürger. Außerdem steht es ihm frei sich einen anderen Wohnort zu suchen.



*so* Stichwort: Karteileichen, Wahlvieh, nicht erreichen einer benötigten 2/3 Mehrheit bei Wahlen - dadurch legt man sich u. U. den gesamten Spielbetrieb lahm. Man kann nicht vom RL ins VL umsetzen, wenn das Spiel dadurch gestört wird. *so*


@Pietarow
Wo ist da jetzt der Unterschied zum Text der Konvention? Das ist doch genau, was da steht?!?

@Carmen
Sim-off Gründe für Ausbürgerungen sind m.E. nicht Gegenstand der Konvention. Wir haben damals nicht bedacht, dass einige Staaten das sim-on aussimulieren, wie und warum auch immer. Aber gemeint war das nicht.

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Prof. Dr. iur. Dennis von Arabien
Embajador de la República de Tropicali ante las Naciones Virtuales Unidas

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22.04.2008 21:42

Ja das wurde nun in nationales Recht umgesetzt.

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28.04.2008 20:40

Kann man hier einen Schlussstrich ziehen und darüber abstimmen oder wollen sich noch andere dazu melden?

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06.05.2008 11:24

Nun?

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09.05.2008 00:39

Zitat:
Original von Maya Mausal
So, schön langsam denke ich, sollte diese Diskussion zu einem Ende finden. Herr Balch hat einen durchaus allgemein akzeptierten Entwurf eingebracht, wofür wir ihm alle sehr dankbar sind. Möchte dazu noch jemand konkret etwas anmerken, umändern oder sonstige Bedenken von Unstimmigkeiten oder ähnlichem einbringen? Oder ist plötzlich bei der Mehrheit der Delegierten der Entschluss gereift, dass man doch keine zweite Menschenrechtskonvention haben möchte? Oder stimmen alle soweit dem Entwurf zu, dass der Ratifizierungsprozess langsam anlaufen könnte?


Zitat:

Zweite Menschenrechtskonvention



Artikel 1: Soziale Rechte
(1) Es ist die Aufgabe des Staates, nach besten Möglichkeiten die Grundversorgung aller Bürger mit Nahrungsmitteln, Wasser und Behausungen sicherzustellen.
(2) Bei der grundlegenden Versorgung aller Bürger darf kein Unterschied auf Grund von Bevölkerungsklassen, dem Geschlecht, der Herkunft, Rasse, Hautfarbe oder einer etwaigen Behinderung gemacht werden.

Artikel 2: Freizügigkeit
(1) Jeder Bürger eines Staates hat das Recht, sich auf dem Hoheitsgebiet seines Heimatlandes frei zu bewegen, sofern dadurch der Allgemeinheit keine unangemessen hohen Lasten entstehen. Näheres regeln nationale Gesetze.
(2) Jeder Mensch hat das Recht, sein eigenes Heimatland zu verlassen, solange er dort nicht wegen eines Verbrechens auf gesetzlicher Grundlage verfolgt wird.

Artikel 3: Kinderrechte
(1) Als Kind gelten Menschen bis zum vollendeten 14. Lebensjahr.
(2) Kinderarbeit ist untersagt. Die Staaten haben Gesetze zu erlassen, die Kinderarbeit verfolgen und strafbar machen.
(3) Der Einsatz von Kindersoldaten in bewaffneten Konflikten ist verboten.

Artikel 4: Justiz
(1) Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.
(2) Jeder Mensch hat das Recht, in einem Prozess einen Pflichtverteidiger vom Staat zugeteilt zu bekommen, wenn er sich nicht selbst einen Verteidiger leisten kann.
(3) Niemand darf ohne gesetzliche Grundlage bestraft werden. Das Gesetz, auf dessen Grundlage eine Verurteilung stattfindet, muss zum Tatzeitpunkt bereits in Kraft gewesen sein.

Artikel 5: Recht auf Leben, Freiheit und Sicherheit der Person
(1) Jeder Mensch hat das Recht auf körperliche Unversehrtheit.
(2) Jeder Mensch hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit.
(3) Der Staat ist für den Schutz und die Sicherheit seiner Bürger verantwortlich.

Artikel 6: Asyl
(1) Einem Menschen, der politischer oder religiöser Verfolgung im eigenen Land ausgesetzt ist, ist in jedem anderen Land von den dort zuständigen Behörden Asyl zu gewähren.
(2) Die näheren Rahmenbedingungen betreffend das Asylrecht regeln die Staaten durch nationale Gesetze.

Artikel 7: Versammlungsfreiheit
(1) Alle Menschen haben das Recht, sich friedlich und ohne Waffen zu versammeln.
(2) Die Versammlungsfreiheit kann vom Staat bei Sicherheitsproblemen vorübergehend eingeschränkt werden.

Artikel 8: Meinungsfreiheit
(1) Jeder Mensch hat das Recht, seine Meinung frei zu äußern und sie in Wort, Schrift und Bild unter Achtung der nationalen Gesetze ungehindert zu verbreiten.
(2) Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung unter Achtung der nationalen Gesetze werden gewährt.

Artikel 9: Religionsfreiheit
(1) Jeder Mensch hat das Recht auf die freie Ausübung seines Glaubens.
(2) Es ist untersagt, Staatsreligionen gesetzlich festzuschreiben und Gesetze zu erlassen, die die Unterdrückung von Glaubensrichtungen oder von religiösen Minderheiten zum Ziel haben.

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Hoher Kommissar für Entwicklungsfragen.

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09.05.2008 02:36

Punkt 1: Nein.

Punkt 3: Nein.

Punkt 4: Nein.

Punkt 6: Unbedingt!

Punkt 8: Nein.

Punkt 9: Dem widersprechen wir jetzt schon durch unsere Gesetze.

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Leiterin der Kunstakademie Frisa
Lebensgefährtin Wolfram Landes

Amaterasu-oo-Mikami

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09.05.2008 11:18

Sind sie für Kinderarbeit und gegen freie Meinungsäußerung?

Nun Pkt 9 kann man hinsichtlich der Staatsreligion nochmal überarbeiten. Ansonst finde ich, sind viele hier genannte Punkte schon sehr oberflächlig.
Und der Staat hat sich wie in 1 genannt auch um seine Bürger zu sorgen. Selbst Irkanien tut das.

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Hoher Kommissar für Entwicklungsfragen.

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09.05.2008 12:09

Punkt eins: (2) Bei der grundlegenden Versorgung aller Bürger darf kein Unterschied auf Grund von Bevölkerungsklassen, dem Geschlecht, der Herkunft, Rasse, Hautfarbe oder einer etwaigen Behinderung gemacht werden.
Machen wir aber. D.h. reichen Irkaniern wird mehr ermöglicht als ärmeren.

Punkt drei: (2) Kinderarbeit ist untersagt. Die Staaten haben Gesetze zu erlassen, die Kinderarbeit verfolgen und strafbar machen.
Sie wollen den Kindern also der Möglichkeit berauben ihre Familien zu unterstützen. Super.

Punkt vier: (2) Jeder Mensch hat das Recht, in einem Prozess einen Pflichtverteidiger vom Staat zugeteilt zu bekommen, wenn er sich nicht selbst einen Verteidiger leisten kann.
Der Mann hat sich ohnehin selbst zu verteidigen.

(3) Niemand darf ohne gesetzliche Grundlage bestraft werden. Das Gesetz, auf dessen Grundlage eine Verurteilung stattfindet, muss zum Tatzeitpunkt bereits in Kraft gewesen sein.
Völlig absurd!

Das Asylrecht in Irkanien ist grandios, da brauchen wir nicht zu diskutieren.

Punkt acht: Die Irkanische Administration behält sich vor Berichte, Printmedien und auch das Internet zu zensieren.

Punkt neun: Artikel 9: Religionsfreiheit
(1) Jeder Mensch hat das Recht auf die freie Ausübung seines Glaubens.
(2) Es ist untersagt, Staatsreligionen gesetzlich festzuschreiben und Gesetze zu erlassen, die die Unterdrückung von Glaubensrichtungen oder von religiösen Minderheiten zum Ziel haben.

Zitat:
Gesetz zur Erfassung von Religiösen Vereinigungen

I) Religionen und Glaubensgemeinschaften bedürfen Eintragung in das Register im Anhang (II und III)
a) Nicht eingetragene Religionen und Glaubensgemeinschaften gelten als terroristische Vereinigungen, sofern bei Feststellung der Existenz auf irkanischem Boden kein Versuch zur Eintragung nachweisbar ist
b) Die Eintragung hat in der Innenadministration stattzufinden
c) Die Bearbeitung hat kostenfrei für den Antragssteller zu sein
d) Religionen werden eingeteilt nach Relgionen und Glaubensgemeinschaften mit Sitz (II) und Religionen und Glaubensgemeinschaften ohne Sitz (III)
e) Es muß ein Sitz im Irkanischen Reiche angegeben werden und auch, sofern vorhanden der Hauptsitz außerhalb des Irkanischen Reiches
f) Über die Kategorisierung II a oder II b hat das Innenministerium zu bestimmen

II) Anhang - Religionen und Glaubensgemeinschaften ohne Sitz
a) Asatru
b) Shinto

III) Anhang Religionen und Glaubensgemeinschaften mit Sitz
a) Christentum, Erzbistum Genepohl in Genepohl

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Leiterin der Kunstakademie Frisa
Lebensgefährtin Wolfram Landes

Amaterasu-oo-Mikami

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09.05.2008 12:29

Nur mal zur Kinderarbeit: Es besteht die Gefahr, dass Arbeitsplätze durch die Beschäftigung unterbezahlter Kinder zerstört werden.

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Lichtbringer Arvid Omash
Große Ideen sind wie das Licht eines fernen Sterns - im Dunkel der Nacht sind sie Wegweiser für die Menschen.

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09.05.2008 12:43

Wir haben Vollbeschäftigung ... Uns mangelt es eher an Arbeitskräften.

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Leiterin der Kunstakademie Frisa
Lebensgefährtin Wolfram Landes

Amaterasu-oo-Mikami

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09.05.2008 14:28

Ich behaupte mal einfach, dass es sich um beschönigung der Statistik handelt. Vollbeschäftigung ist utopisch.

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Lichtbringer Arvid Omash
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09.05.2008 14:51

Auf kosten unserer Inflation haben wir das jedoch. Unsere Arbeitslosenquote liegt unter 2%

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Leiterin der Kunstakademie Frisa
Lebensgefährtin Wolfram Landes

Amaterasu-oo-Mikami

Chi Peng Dao  
UVNO-Delegierter
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09.05.2008 17:59

In Xinhai haben wir absolute Vollbeschäftigung und würden trotzdem nie auf die Idee kommen Kinderarbeit zuzulassen. Die Irkanische Mentalität ist einfach wiederwärtig. Die Kinder müssen die kleinen Könige des Landes sein, ihr Wohl ist die Zukunft einer Nation.

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09.05.2008 19:04

Ich finde es eher verwerflich arbeitswilligem Jungvolk das Recht auf Arbeit zu verwehren!

Zitat:
Ich behaupte mal einfach, dass es sich um beschönigung der Statistik handelt. Vollbeschäftigung ist utopisch.

Wenn ich hier noch ein mal Lügner genannt werde werde ich zudem noch ungehalten.

__________________
Leiterin der Kunstakademie Frisa
Lebensgefährtin Wolfram Landes

Amaterasu-oo-Mikami

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10.05.2008 00:44

Tja, es gibt halt keine außer die vom Direktorium verkündetet Wahrheit.

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Der Baum der Freiheit muss von Zeit zu Zeit mit dem Blut der Patrioten und der Tyrannen begossen werden. Dies ist der Freiheit natürlicher Dünger

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10.05.2008 13:22

Die Ablehnung des Imperiums habe ich ja bereits dargelegt, die ja auch größtenteils mit Irkanien übereinstimmt.

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10.05.2008 16:35

Zitat:
Original von Shia Mae
Ich finde es eher verwerflich arbeitswilligem Jungvolk das Recht auf Arbeit zu verwehren!

Zitat:
Ich behaupte mal einfach, dass es sich um beschönigung der Statistik handelt. Vollbeschäftigung ist utopisch.

Wenn ich hier noch ein mal Lügner genannt werde werde ich zudem noch ungehalten.

Dann werden Sie eben ungehalten. Mit den heutigen Methoden kann man den Bedarf an Waren und Dienstleistungen durch weniger Menschen decken als vor ein paar Jahrzehnten. Folglich müssen auch weniger beschäftigt werden. Ohne staatlichen Zwang - bei dem die überzähligen Beschäftigten dann dem Staat auf der Tasche liegen - wird es also Arbeitslose geben.

Es ist nichts, was ich an sich verurteile, jedoch bemühe ich mich immer um eine realistische Beurteilung. Bei jedem Land.

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Lichtbringer Arvid Omash
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