UVNO » Interna » Vollversammlung » Anträge

Seiten (19): « erste ... « vorherige 13 14 [15] 16 17 nächste » ... letzte »
Neues Thema erstellen

Veuxin ent Drakestrin-Rumata  
Generalsekretär
Zitieren Editieren Melden IP
14.10.2010 19:18

Zitat:
Original von Orinth Sampendorst
Hr. Generalsekretär, die Damen und Herren Delegierte, ich weiss nicht, ob es ein Thema für die UVNO ist, aber ich stelle es mal in den Raum. Ich halte ich es für eine enorm wichtige Frage, da es eben mehrere virtuellen Welten gibt:

Name des antragstellenden Staates: KHA
Kurzbeschreibung des Themas: Dimensionstore (Fuchsen)
Sache: Interne Diskussion
Anhang: -


Dem Antrag wird stattgegeben, das Thema wird eröffnet.
- Das Generalsekretariat.

__________________
Generalsekretär der United Virtual Nations Organization

Zitieren Editieren Melden IP
20.11.2010 14:13

Name des antragstellenden Staates: Freistaat Fuchsen
Kurzbeschreibung des Themas: Krieg in Greifenburg
Sache: Interne Diskussion
Anhang: -

Veuxin ent Drakestrin-Rumata  
Generalsekretär
Zitieren Editieren Melden IP
21.11.2010 00:19

Zitat:
Original von Susanna Pettersson
Name des antragstellenden Staates: Freistaat Fuchsen
Kurzbeschreibung des Themas: Krieg in Greifenburg
Sache: Interne Diskussion
Anhang: -


Dem Antrag wird stattgegeben, das Thema wird eröffnet.
- Das Generalsekretariat.

__________________
Generalsekretär der United Virtual Nations Organization

Veuxin ent Drakestrin-Rumata  
Generalsekretär
Zitieren Editieren Melden IP
24.11.2010 16:22

Name des Antragstellers: Generalsekretariat
Kurzbeschreibung des Themas: Veto Kaputistans gegen die Mitgliedschaft Greifenburgs
Sache: Interne Diskussion
Anhang: Veto Kaputistans:
Zitat:
Um genau zu sein sind 71 Stunden und 52 Minuten Vergangen.
Ich lege ein Veto ein gegen diese Mitgliedschaft..

O.K 71h 57Min um genau zu sein..jedenfalls bin ich Zeitlich ( binnen 72 Stunden)

Begründung des Veto's

Kriegsführung gegen die eigne Bevölkerung .
Sippenhaft durch Massenbestrafung sehe hier das Terror Bombardement von eine Stadt in den viele Volksangehörige der Rebellen Leben.

Rebellen die sich Ergeben werden , so scheint es, im Knast Landen stat als Kriegsgefangnen behandelt zu werden.

Das Bewusst behinderung von ein Friedlicher Humanitäre Aktion um "non Combatans" aus den in Krieg seinde Nation raus zu hohlen.


Dem Antrag wird stattgegeben, das Thema wird eröffnet.
- Das Generalsekretariat.

__________________
Generalsekretär der United Virtual Nations Organization

Veuxin ent Drakestrin-Rumata  
Generalsekretär
Zitieren Editieren Melden IP
12.12.2010 23:35

Name des Antragstellers: Generalsekretariat
Kurzbeschreibung des Themas: Änderung der Geschäftsordnung der Aufnahmekommission
Sache: Einfacher Beschluss
Anhang:
Zitat:

Artikel 1 [Mitglieder der Aufnahmekommission]

Die Aufnahmekommission besteht aus dem Generalsekretariat. Den Vorsitz führt der Generalsekretär. Im Zweifelsfalle entscheidet seine Stimme.

Artikel 2 [Aufnahmekriterien]

Alle autonomen Staaten können Mitglieder der UVNO werden, wenn sie seit mindestens sechzig Tagen bestehen und innerhalb der letzten dreißig Tage eine eigene Aktivität aufweisen. Zudem bedarf es
a) eines Bekenntnisses zur Virtualität,
b) einer verfügbaren Internetpräsenz,
c) eines jederzeit für jedermann zugänglichen Forums,
d) einer eMail-Adresse, über die das Staatsoberhaupt oder der Besitzer der Seite erreichbar ist,
e) einer Verfassung, die den Staatsaufbau in Grundzügen definiert,
Weiterhin muss der Aufnahmekandidat zum Zeitpunkt des Aufnahmegesuchs von mindestens einem Mitglied der UVNO diplomatisch voll anerkannt werden.

Artikel 3 [Aufnahmeverfahren]

Artikel 3.1 [Der Antrag]

Ein Aufnahmeantrag findet formell im öffentlich zugänglichen Forum der Aufnahmekommission der UVNO statt.
Der Aufnahmeantrag hat
a) den vollständigen Namen des Staates sowie seine Kurzform,
b) die URL der Internetpräsentation des Staates,
c) eine funktionierende eMail-Rückantwortadresse sowie
d) eine kurze Begründung des Beitrittswunsches
zu beinhalten.

Artikel 3.2 [Überprüfung der Kriterien]

Die Mitglieder der Aufnahmekommission haben zunächst jeweils unabhängig zu entscheiden, ob die Kriterien nach Artikel 2 erfüllt sind. Sollte Uneinigkeit in der Entscheidung bestehen, so ist eine Diskussion erlaubt. Fällt ein Mitglied keine Entscheidung, so stellt dies eine legitime Enthaltung dar.

Artikel 3.3 [Entscheidung]

Sollte es spätestens zehn Tage nach Aufnahme des Antragsverfahrens zu keiner positiven Entscheidung der Aufnahmekommission gekommen sein, so gilt der Antrag als abgelehnt. Die Bekanntgabe der zu begründenden Entscheidung hat im öffentlichen Forum zu erfolgen.

Artikel 3.4 [Aufnahme]

Bei einer positiven Entscheidung im Aufnahmeverfahren wird der Kandidat Mitglied der UVNO. Nach Entscheidung über die Aufnahme durch die Aufnahmekommission haben die Mitglieder der Vollversammlung die Möglichkeit, binnen 72 Stunden Veto gegen diese Entscheidung einzulegen. Das Veto muss hinreichend mit dem Beweis eines Verstoßes des Neumitglieds gegen die Aufnahmekriterien in Artikel 2 begründet sein. Über die Gültigkeit entscheidet die Vollversammlung nach vorheriger dreitägier Aussprache in geheimer Abstimmung mit einfacher Mehrheit.


Dem Antrag wird stattgegeben, das Thema wird eröffnet.
- Das Generalsekretariat.

__________________
Generalsekretär der United Virtual Nations Organization

Veuxin ent Drakestrin-Rumata  
Generalsekretär
Zitieren Editieren Melden IP
14.01.2011 22:48

Name des Antragstellers: Generalsekretariat
Kurzbeschreibung des Themas: Gliederung der UVNO
Sache: Interne Diskussion
Anhang: —

Dem Antrag wird stattgegeben, das Thema wird eröffnet.
- Das Generalsekretariat.

__________________
Generalsekretär der United Virtual Nations Organization

G.Metzel  
UVNO-Delegiertes
Zitieren Editieren Melden IP
25.01.2011 19:24

Name des Antragstellers: G.Metzel
Thema: Antrittsrede
Sache: Beitritt des Seereiches

Veuxin ent Drakestrin-Rumata  
Generalsekretär
Zitieren Editieren Melden IP
25.01.2011 19:37

Zitat:
Original von G.Metzel
Name des Antragstellers: G.Metzel
Thema: Antrittsrede
Sache: Beitritt des Seereiches


Dem Antrag wird stattgegeben, das Thema wird eröffnet.
- Das Generalsekretariat.

__________________
Generalsekretär der United Virtual Nations Organization

G.Metzel  
UVNO-Delegiertes
Zitieren Editieren Melden IP
20.02.2011 21:23

G.Metzel
Aussprache über der UVNO zur Friedensicherung und Katastrpopenhilfe verfügbare Kontingente
Friedenssicherung/Katastrophenhilfe

Dieser Beitrag wurde schon 1 mal editiert, zum letzten mal von G.Metzel am 20.02.2011 21:26.

Veuxin ent Drakestrin-Rumata  
Generalsekretär
Zitieren Editieren Melden IP
21.02.2011 11:39

Zitat:
Original von G.Metzel
G.Metzel
Aussprache über der UVNO zur Friedensicherung und Katastrpopenhilfe verfügbare Kontingente
Friedenssicherung/Katastrophenhilfe


Dem Antrag wird stattgegeben, das Thema wird eröffnet.
- Das Generalsekretariat.

__________________
Generalsekretär der United Virtual Nations Organization

Zitieren Editieren Melden IP
Aussprache über eine Karte 22.02.2011 17:03

Ich beantrage die Aussprache über die Schaffung eines an die UVNO angegliederten kartographischen Instituts, welches mit der Vermessung der micronationalen Welt beschäftigt sein soll.

Veuxin ent Drakestrin-Rumata  
Generalsekretär
Zitieren Editieren Melden IP
RE: Aussprache über eine Karte 22.02.2011 17:39

Zitat:
Original von James Didot
Ich beantrage die Aussprache über die Schaffung eines an die UVNO angegliederten kartographischen Instituts, welches mit der Vermessung der micronationalen Welt beschäftigt sein soll.


Dem Antrag wird stattgegeben, das Thema wird eröffnet.
- Das Generalsekretariat.

__________________
Generalsekretär der United Virtual Nations Organization

Zitieren Editieren Melden IP
Aussprache über öffentliche Sitzungen 09.03.2011 08:49

Ich beantrage die Aussprache darüber, inwieweit man die Sitzungen der UVNO-Vollversammlung öffentlich halten sollte.

Veuxin ent Drakestrin-Rumata  
Generalsekretär
Zitieren Editieren Melden IP
RE: Aussprache über öffentliche Sitzungen 09.03.2011 09:39

Zitat:
Original von James Didot
Ich beantrage die Aussprache darüber, inwieweit man die Sitzungen der UVNO-Vollversammlung öffentlich halten sollte.


Dem Antrag wird stattgegeben, das Thema wird eröffnet.
- Das Generalsekretariat.

P.S.: Es wäre wünschenswert, weitere Anträge in der im ersten Beitrag dieses Themas angegebenen Form abzuliefern. smile

__________________
Generalsekretär der United Virtual Nations Organization

Zitieren Editieren Melden IP
Aussprache über den Internationalen Gerichtshof 30.03.2011 11:06

Ich beantrage die Aussprache über eine Wiederbelebung und Stärkung des Internationalen Gerichtshofs (IGH).

Veuxin ent Drakestrin-Rumata  
Generalsekretär
Zitieren Editieren Melden IP
RE: Aussprache über den Internationalen Gerichtshof 30.03.2011 15:03

Zitat:
Original von James Didot
Ich beantrage die Aussprache über eine Wiederbelebung und Stärkung des Internationalen Gerichtshofs (IGH).


Dem Antrag wird stattgegeben, das Thema wird eröffnet.
- Das Generalsekretariat.

P.S.: Es wäre weiterhin wünschenswert, weitere Anträge in der im ersten Beitrag dieses Themas angegebenen Form abzuliefern. Augenzwinkern

__________________
Generalsekretär der United Virtual Nations Organization

Veuxin ent Drakestrin-Rumata  
Generalsekretär
Zitieren Editieren Melden IP
04.04.2011 17:43

Name des Antragstellers: Generalsekretariat
Kurzbeschreibung des Themas: Änderung der Geschäftsordnung der Vollversammlung
Sache: Einfacher Beschluss
Anhang:
Zitat:
Geschäftsordnung der Vollversammlung
der United Virtual Nations Organzation



Einführung

1. Diese Geschäftsordnung bildet die einzige Grundlage für das prozedurale Vorgehen der Vollversammlung der Vereinten Nationen.
2. Eine Interpretation dieser Geschäftsordnung im Zweifelsfalle obliegt allein dem Generalsekretariat.
3. Als Mitglieder der Vollversammlung gelten die jeweiligen Mitgliedsstaaten der United Virtual Nations Organization. Es wird hierbei nicht zwischen Staat und entsandtem Delegierten unterschieden.
4. In allen Punkten brechen fallspezifische prozedurale Bestimmungen in der Charta die Bestimmungen dieser Geschäftsordnung.
5. Diese Geschäftsordnung kann von der Vollversammlung als reguläre Sache mit einfacher Mehrheit geändert werden, sofern sämtliche Änderungen den prozeduralen Charakter der Geschäftsordnung erhalten.

I. Sitzungen

Artikel 1 — Sitzungszeit.
Die Vollversammlung tagt ständig.

Artikel 2 — Sitzungsort.
Die Vollversammlung tagt an einem vom Generalsekretariat auf dem der United Virtual Nations Organization in der Stadt Droch Aimsir im Staat Tir Na nÒg übergebenen Gelände bestimmten Ort. In Ausnahmefällen kann das Generalsekretariat den Sitzungsort der Vollversammlung für einen beschränkten Zeitraum an einen Ort außerhalb dieses Geländes verlegen.

Artikel 3 — Teilnehmer.
Teilnehmer der Sitzung sind alle Mitglieder der Vollversammlung nach der Charta der United Virtual Nations Organization; gegebenenfalls in Vertretung durch ihre jeweiligen Delegierten.

Artikel 4 — Öffentlichkeit.
Die Vollversammlung tagt öffentlich.

II. Agenda

Artikel 5 — Bestimmung der Agenda.
Die Agenda der Vollversammlung wird durch seine Mitglieder bestimmt.

Artikel 6 — Antrag auf Hinzufügen eines Themas zur Agenda.
Ein Antrag auf Hinzufügen eines Themas zur Agenda kann von jedem Mitglied der Vollversammlung zu jedem Zeitpunkt gestellt werden. Dieser Antrag muss aus der Benennung und Einordnung des Themas bestehen und kann zusätzlich eine erklärende Note und für das Thema grundlegende Dokumente enthalten. Das Thema ist entweder als substantielles Thema zu behandeln, falls es sich um substantielle Fragen handelt und in einer Resolution münden soll, oder aber als prozedurales Thema, falls es sich um prozedurale Fragen und in einer Änderung einer Geschäftsordnung münden soll. Es obliegt dem Generalsekretariat, für diesen Antrag eine Form vorzuschreiben, deren Nichteinhaltung ein Grund zur Abweisung ist. Weiterhin ist eine begründete Abweisung möglich, falls das beantragte Thema sich außerhalb der Kompetenzen der Vollversammlung befindet.

Artikel 7 — Reihenfolge der Agenda.
Die Reihenfolge der Agenda wird zeitlich durch den Eingang der Anträge bestimmt. Es können mehrere Themen gleichzeitig behandelt werden.

Artikel 8 — Abhandlung eines Themas.
Ein Thema gilt als abgehandelt, falls zweiundsiebzig Stunden kein neuer Redebeitrag zum Thema fiel oder ein entsprechender Antrag Erfolg hatte.

III. Sekretariat

Artikel 9 — Rechte und Pflichten des Generalsekretärs.
Der Generalsekretär leitet die Sitzungen der Vollversammlung und sorgt für die nötigen Voraussetzungen. Weiterhin ordnet und stellt er alle nötigen Dokumente für den Sitzungsablauf zur Verfügung. Es steht dem Generalsekretär zu, die Diskussion formal zu leiten, die Einhaltung der Regeln zu beachten, Anträge anzunehmen, Vorschläge zu unterbreiten und Entscheidungen zu verkünden.

Artikel 10 — Äußerungen des Generalsekretärs.
Der Generalsekretär kann sich zu allen Fragen äußern.

Artikel 11 — Vertretung des Generalsekretärs.
Der Generalsekretär kann sich für einen bestimmten Zeitraum vom Stellvertretenden Generalsekretär vertreten lassen.

IV. Sprache

Artikel 12 — Offizielle und Arbeitssprache.
Deutsch ist die offizielle und Arbeitssprache der Vollversammlung.

Artikel 13 — Übersetzung.
Jedem Mitglied der Vollversammlung steht es frei, in einer anderen Sprache zu kommunizieren, sofern es selber für die Übersetzung ins Deutsche sorgt.

V. Sitzungsablauf

Artikel 14 — Rederecht.
Allen Mitgliedern der Vollversammlung steht Rederecht zu einem Thema zu, sobald die Sitzungsleitung das Thema eröffnet hat, bis das Thema abgehandelt ist. Sollte ein Mitglied in seiner Rede vom Thema abweichen, so steht es der Sitzungsleitung zu, das Mitglied zu maßregeln.

Artikel 15 — Maßregelung.
Es steht der Sitzungsleitung zu, ein Mitglied zu maßregeln, falls es gegen die Regeln verstößt. Bei wiederholter Maßregelung oder besonders schwerwiegendem Anlass steht es der Sitzungsleitung zu, das Mitglied für eine Dauer von bis zu zweiundsiebzig Stunden von der Sitzung auszuschließen.

Artikel 16 — Abstimmung.
Erfordert eine prozedurale Angelegenheit eine Abstimmung, so handelt es sich hierbei um eine prozedurale Abstimmung. Eine solche prozedurale Abstimmung dauert entweder vierundzwanzig Stunden an, oder aber bis eine unumstößliche Mehrheit für eine Abstimmungsmöglichkeit vorhanden ist, und findet offen statt. Bei einer prozeduralen Abstimmung muss zugestimmt oder abgelehnt werden; eine Enthaltung ist nur durch nicht erfolgte Stimmabgabe möglich.

Artikel 17 — Anträge.
Zu jedem Zeitpunkt während der Behandlung eines Themas können die Mitglieder der Vollversammlung Anträge an die Sitzungsleitung einbringen. Diese Anträge sind prozeduraler Natur und können sich je nur auf ein Thema beziehen. Es steht einem Mitglied frei, einen von sich gestellten Antrag wieder zurückzuziehen, bevor dieser behandelt wurde.

Artikel 18 — Antrag auf Einladung eines Außenstehenden.
Ein Mitglied der Vollversammlung kann einen Antrag auf Einladung eines Außenstehenden stellen. Dieser Außenstehende kann entweder eine Institution oder Organisation sein, die sich durch einen Delegierten vertreten lässt, oder eine Einzelperson, und ist im Antrag zu nennen. Über diesen Antrag wird abgestimmt in Form der Frage, ob dem Antrag auf Einladung eines Außenstehenden stattzugeben ist. Falls die Abstimmung positiv ausfällt, wird der Außenstehende von der Sitzungsleitung im Namen der Vollversammlung zum entsprechenden Thema eingeladen. Ihm steht lediglich Rederecht in diesem Thema zu und hat den Anordnungen und gegebenenfalls Maßregelungen der Sitzungsleitung Folge zu leisten. Nach Schließung des entsprechenden Themas verfällt dieses Rederecht.

Artikel 19 — Antrag auf Ausladung eines Außenstehenden.
Ein Mitglied der Vollversammlung kann einen Antrag auf Ausladung eines Außenstehenden stellen. Dieser Außenstehende muss zuvor von der Sitzungsleitung im Namen der Vollversammlung eingeladen worden sein und ist im Antrag zu nennen. Über diesen Antrag wird abgestimmt in Form der Frage, ob dem Antrag auf Ausladung eines Außenstehenden stattzugeben ist. Falls die Abstimmung positiv ausfällt, wird der Außenstehende von der Sitzungsleitung im Namen der Vollversammlung vom entsprechenden Thema ausgeladen.

Artikel 20 — Antrag auf Einbringung einer vorsätzlichen Antwort.
Ein Mitglied der Vollversammlung kann einen Antrag auf Einbringung einer vorsätzlichen Antwort auf eine Antragsart einbringen, sofern diese bestimmte Antragsart eine Abstimmung erfordert. Dieser Antrag ist stets von der Sitzungsleitung anzunehmen. Falls eine solche vorsätzliche Antwort vorliegt, wird diese von der Sitzungsleitung in Vertretung des Mitgliedes eingebracht, sobald es zur Abstimmung über eine so bestimmte Antragsart kommt.

Artikel 21 — Antrag auf Rückzug einer vorsätzlichen Antwort.
Ein Mitglied der Vollversammlung kann einen Antrag auf Rückzug einer vorsätzlichen Antwort auf eine Antragsart einbringen, sofern es zuvor einen Antrag auf Einbringung einer vorsätzlichen Antwort zu dieser Antragsart eingebracht hat. Dieser Antrag ist stets von der Sitzungsleitung anzunehmen.

Artikel 22 — Antrag auf Berichtigung.
Ein Mitglied der Vollversammlung kann einen begründeten Antrag auf Berichtigung einbringen, falls es in einer prozeduralen Aussage der Sitzungsleitung einen Fehler vermutet. Falls die Sitzungsleitung den Antrag annimmt, gilt dies als erfolgte Berichtigung. Der Antrag kann nur begründet abgelehnt werden.

Artikel 23 — Antrag auf Anfechtung einer Entscheidung der Sitzungsleitung.
Sollte ein Antrag auf Berichtigung abgelehnt werden, so steht es den Mitgliedern der Vollversammlung zu, einen Antrag auf Anfechtung einer Entscheidung der Sitzungsleitung einzubringen. Über diesen Antrag wird abgestimmt in Form der Frage, ob der Antrag auf Anfechtung gerechtfertigt ist. Falls die Abstimmung positiv ausfällt, wird der Antrag auf Anfechtung einer Entscheidung der Sitzungsleitung wie ein angenommener Antrag auf Berichtigung behandelt.

Artikel 24 — Antrag auf Erwiderung.
Ein Mitglied der Vollversammlung kann einen begründeten Antrag auf Erwiderung einbringen, falls ein zweites Mitglied in einer Rede die territoriale Integrität oder staatliche Souveränität des Mitglieds infrage gestellt hat. Wird der Antrag von der Sitzungsleitung angenommen, so gilt dies als Maßregelung des zweiten Mitglieds.

Artikel 25 — Antrag auf Einbringung einer ganzen Sache.
Ein Mitglied der Vollversammlung kann einen Antrag auf Einbringung einer ganzen Sache einbringen. Verbunden mit so einem Antrag muss die gemeinte Sache sein, welche entweder ein Resolutionsvorschlag bei einem substantiellen Thema oder ein Änderungsvorschlag zu einer Geschäftsordnung bei einem prozeduralen Thema sein kann. Entspricht die Sache dieser Einschränkung und überschreitet sie nicht die Kompetenzen der Vollversammlung oder die prozedurale Natur der Geschäftsordnungen, so ist der Antrag von der Sitzungsleitung anzunehmen und die Sache zur Wahl zu stellen, sobald der Wahlvorgang begonnen hat. Ein Antrag auf Einbringung einer ganzen Sache kann vom Antragssteller bis zur Schließung des Themas zurückgezogen werden, sofern sich keine Anträge auf Einbringung einer halben Sache auf ihn beziehen.

Artikel 26 — Antrag auf Einbringung einer halben Sache.
Ein Mitglied der Vollversammlung kann einen Antrag auf Einbringung einer halben Sache einbringen. Verbunden mit so einem Antrag muss erstens die gemeinte Sache sein, welche ein Änderungsvorschlag zu einer vorher eingebrachten ganzen Sache sein muss, zweitens eine eindeutige Identifizierung der ganzen Sache, auf welche Bezug genommen wird. Dieser Antrag wird in allen anderen Belangen gehandhabt wie ein Antrag auf Einbringung einer ganzen Sache.

Artikel 27 — Antrag auf Schließung des Themas.
Ein Mitglied der Vollversammlung kann einen Antrag auf Schließung eines Themas einbringen. Über diesen Antrag wird abgestimmt. Falls die Abstimmung positiv ausfällt, gilt das Thema als abgehandelt.

VI. Wahlvorgang

Artikel 28 — Arten des Wahlvorgangs.
Es ist zwischen einem substantiellen, einem prozeduralen, und einem personellen Wahlvorgang zu unterscheiden.

Artikel 29 — Dauer des Wahlvorgangs.
Der Wahlvorgang zu einem substantiellen oder prozeduralen Thema beginnt automatisch, sobald das entsprechende Thema abgehandelt wurde, und endet, sobald zu allen eingebrachten Sachen zu diesem Thema abgestimmt wurde. Der Wahlvorgang zu einer personellen Frage wird ohne vorangehendes Thema von der Sitzungsleitung begonnen, sobald der dafür vorgeschriebene Zeitpunkt erreicht wurde.

Artikel 30 — Ausfall bei fehlenden Sachen oder Kandidaten.
Sofern keine Sachen zu einem substantiellen oder prozeduralen Thema eingebracht oder Kandidaten zu einem personellen Wahlvorgang vorgeschlagen wurden, so fällt der entsprechende Wahlvorgang automatisch aus.

Artikel 31 — Reihenfolge bei mehreren vorliegenden Sachen.
Sofern mehrere Sachen zu einem substantiellen oder prozeduralen Thema eingebracht wurden, so wird über sie in der Reihenfolge der Einbringung abgestimmt. Hierbei können mehrere Abstimmungen gleichzeitig vonstattengehen; jedoch gelten die Ergebnisse in der Reihenfolge der Einbringung und können sich in dieser Reihenfolge auch aufheben, sofern sie sich widersprechen.

Artikel 32 — Ablauf eines substantiellen oder prozeduralen Wahlvorgangs.
Für jede eingebrachte Sache wird bei einem substantiellen oder prozeduralen Wahlvorgang eine Abstimmung begonnen. Eine solche Abstimmung dauert in der Regel entweder hundertzwanzig Stunden an, oder aber bis eine unumstößliche Mehrheit für eine Abstimmungsmöglichkeit vorhanden ist, und findet in der Regel offen statt. Als Abstimmungsmöglichkeiten stehen Zustimmung, Ablehnung und Enthaltung zur Auswahl. Eine nicht abgegebene Stimme zählt als Enthaltung. Abstimmungsberechtigt sind alle Mitglieder der Vollversammlung, die sich am dazugehörigen Thema durch Reden oder Anträge beteiligt haben. Eine Sache gilt dann als angenommen, wenn sie zum Ende der entsprechenden Abstimmung mehr Zustimmungen als Ablehnungen erfahren hat.

Artikel 33 — Ablauf eines personellen Wahlvorgangs.
Für einen personellen Wahlvorgang wird eine Abstimmung begonnen. Eine solche Abstimmung dauert in der Regel entweder hundertachtundsechzig Stunden an, oder aber bis eine unumstößliche Mehrheit für eine Abstimmungsmöglichkeit vorhanden ist, und findet in der Regel offen statt. Als Abstimmungsmöglichkeiten stehen alle Kandidaten zur Verfügung. Eine nicht abgegebene Stimme zählt als Enthaltung. Abstimmungsberechtigt sind in der Regel alle Mitglieder der Vollversammlung. Jener Kandidat, der die meisten Stimmen auf sich vereinigen konnte, gilt als gewählt. Bei einem Gleichstand wird die Wahl wiederholt, wobei durch einfache öffentliche Notiz eine Kandidatur zur Wahlwiederholung zurückgezogen werden kann.


Dem Antrag wird stattgegeben, das Thema wird eröffnet.
- Das Generalsekretariat.

__________________
Generalsekretär der United Virtual Nations Organization

Veuxin ent Drakestrin-Rumata  
Generalsekretär
Zitieren Editieren Melden IP
05.04.2011 12:31

Name des Antragstellers: Generalsekretariat
Kurzbeschreibung des Themas: Zulassung von Lina Karaaliässä als Beobachter
Sache: Interne Diskussion
Anhang: —

Dem Antrag wird stattgegeben; das Thema wird eröffnet.
—Das Generalsekretariat.

__________________
Generalsekretär der United Virtual Nations Organization

Inga van Mauritz  
UVNO-Delegierte
Zitieren Editieren Melden IP
11.04.2011 09:53

Name des antragstellenden Staates: PFKanischer Bund, vertreten duch seine Delegierte
Kurzbeschreibung des Themas: Änderung der Geschäftsordnung
Sache: Interne Diskussion

Anhang:

I.
Zitat:
§ 4 Sitzungen
(1) Die Vollversammlung verhandelt nicht öffentlich.
(2) Der Aufenthalt im Sitzungssaal ist anderen Personen als Delegierten, Beobachtern sowie dem Generalsekretariat der UVNO nur mit Zustimmung des Generalsekretärs gestattet.
(3) Zugelassene Beobachter haben kein Rederecht und können bei Vertoß dagegen aus der Versammlung wieder ausgeschlossen werden. Im begründeten Einzelfall kann das Generalsekretariat auch Nicht-Delegierten zu bestimmten Debatten das Wort erteilen. Es ist ihnen auf mehrheitliches Verlangen der Vollversammlung wieder zu entziehen.
(4) Der Generalsekretär oder sein Stellvertreter eröffnen und schließen die Abstimmungen und leiten die Sitzungen.


und

II.
Zitat:
§ 6 Abweichungen
Abweichungen von den Vorschriften dieser Geschäftsordnung können im Einzelfall mit absoluter Mehrheit beschlossen werden.

__________________

Kartenantragsvizemieze der OIK,
Bundeskanzlerin des PFKanischen Bundes

Veuxin ent Drakestrin-Rumata  
Generalsekretär
Zitieren Editieren Melden IP
11.04.2011 13:49

Zitat:
Original von Inga van Mauritz
Name des antragstellenden Staates: PFKanischer Bund, vertreten duch seine Delegierte
Kurzbeschreibung des Themas: Änderung der Geschäftsordnung
Sache: Interne Diskussion

Anhang:

I.
Zitat:
§ 4 Sitzungen
(1) Die Vollversammlung verhandelt nicht öffentlich.
(2) Der Aufenthalt im Sitzungssaal ist anderen Personen als Delegierten, Beobachtern sowie dem Generalsekretariat der UVNO nur mit Zustimmung des Generalsekretärs gestattet.
(3) Zugelassene Beobachter haben kein Rederecht und können bei Vertoß dagegen aus der Versammlung wieder ausgeschlossen werden. Im begründeten Einzelfall kann das Generalsekretariat auch Nicht-Delegierten zu bestimmten Debatten das Wort erteilen. Es ist ihnen auf mehrheitliches Verlangen der Vollversammlung wieder zu entziehen.
(4) Der Generalsekretär oder sein Stellvertreter eröffnen und schließen die Abstimmungen und leiten die Sitzungen.


und

II.
Zitat:
§ 6 Abweichungen
Abweichungen von den Vorschriften dieser Geschäftsordnung können im Einzelfall mit absoluter Mehrheit beschlossen werden.


Dem Antrag wird stattgegeben; das Thema wird eröffnet.
—Das Generalsekretariat.

__________________
Generalsekretär der United Virtual Nations Organization

Antwort erstellen

großes Grinsen Teufel Baby Augen rollen Augenzwinkern Zunge raus fröhlich böse smile unglücklich Freude geschockt traurig cool verwirrt rotes Gesicht Zunge raus

Optionen

URLs automatisch umwandeln: fügt automatisch [url] und [/url] in Internet-Adressen ein.
Benachrichtigung: Möchten Sie über weitere Antworten per eMail benachrichtigt werden?
Smilies in diesem Beitrag deaktivieren.
Signatur anzeigen: Soll die im Profil eingestellte Signatur an den Beitrag angehangen werden?

Seiten (19): « erste ... « vorherige 13 14 [15] 16 17 nächste » ... letzte »
Neues Thema erstellen
Gehe zu:

Powered by Burning Board Lite 1.0.2 © 2001-2004 WoltLab GmbH