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03.09.2006 22:09

Genau, lasst uns zusammenlegen und dann Neuenkirchen besetzen. großes Grinsen

(Das war ein Scherz, Neuenkirchen will ja schließlich keiner haben... ^^)

__________________


Seine Majestät der König
- Königreich Alpinia -

Carmen I.  
Mitglied
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05.09.2006 07:37

Hach, jetzt hätte ich mal "Majestät.... Ihr beliebt zu scherzen" anbringen können, aber nein..... man(n) kam mir zuvor! Augen rollen Augenzwinkern


*an Florian gewand*


Natürlich kann sich die Friedenstruppe auch verteidigen. Schließlich ist es keine aus Zivilisten gegründete Einheit. Das wäre ja auch noch schöner, wenn man denen erst Disziplin beibringen müsste. rotes Gesicht

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05.09.2006 17:32

Liebe Carmen, davon ging ich aus Augenzwinkern Ich wollte nur sichergehen, dass sie auch das Mandat besitzen wird, sich selbst und ggf. Schwächere zu verteidigen...

__________________
Premier Ministre des Royaume de Narapul
Delegierter bei der UVNO

Faites grandir Nordól!

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05.09.2006 20:59

verteidigen wogegen? gegen truppen, die aus dem inneren eines staates, in dem die friedenstruppe eingesetz wird, heraus agiert? dann ist das verletzung des gewaltmonoposl und der souveränität des jeweiligen staates.

ich habe das gefühl, wir sind zu voreilig und bedenken nicht alle auswirkungen solch einer friedenstruppe. nur weil sie das lable "freiden" trägt, legetimiert sie das noch nicht.

__________________
Der Baum der Freiheit muss von Zeit zu Zeit mit dem Blut der Patrioten und der Tyrannen begossen werden. Dies ist der Freiheit natürlicher Dünger

Carmen I.  
Mitglied
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06.09.2006 14:04

Ich denke nicht, dass eine solche Einheit unüberlegt in irgendwelche innerpolitischen Angelegenheiten eines Staates eingreifen wird.

Wir sollten hier mal eine exakte Liste ihres möglichen Arbeits-/Operationsgebietes entwerfen. Dann wird´s vielleicht deutlicher.


Aufgabengebiete "Friedenstruppe"

  • humanitäre Einsätze im Nachkriegs- und Katastrophenfalle
  • militärische Hilfe im Kriegsfalle, ausschließlich bei Mitgliedstaaten zur Verteidigung gegen Angriffe seitens Nichtmitgliedstaaten
  • ...



Kann man das so schreiben?

Maya Mausal  
Mitglied
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10.09.2006 17:04

"militärische Hilfe im Kriegsfalle, ausschließlich bei Mitgliedstaaten zur Verteidigung gegen Angriffe seitens Nichtmitgliedstaaten"

Dieser Punkt fällt meines erachtens nicht in den Aufgabenbereich einer Friedenstruppe. Eine Friedenstruppe ist eine post- conflict Angelegenheit und leistet somit nicht Hilfestellung während einer kriegerischen Auseinandersetzung.

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10.09.2006 23:01

Zitat:
Original von Carmen de Mora-Trauenstein
Ich denke nicht, dass eine solche Einheit unüberlegt in irgendwelche innerpolitischen Angelegenheiten eines Staates eingreifen wird.

Wir sollten hier mal eine exakte Liste ihres möglichen Arbeits-/Operationsgebietes entwerfen. Dann wird´s vielleicht deutlicher.


Aufgabengebiete "Friedenstruppe"

  • humanitäre Einsätze im Nachkriegs- und Katastrophenfalle
  • militärische Hilfe im Kriegsfalle, ausschließlich bei Mitgliedstaaten zur Verteidigung gegen Angriffe seitens Nichtmitgliedstaaten
  • ...



Kann man das so schreiben?


Militärische Hilfe im Kriegsfalle, hat in dem Sinne nichts mehr mit einer "Friedenstruppe" zu tun. In dem Fall würde die Staaten, die Leute aktiv einsetzen eher neues Konfliktpotenzial setzen.
Meiner Meinung nach sollte die Organisation auch für Nichtmitgliedstaaten gelten. Eine Ablehnung würde einer Diffamierung gleich kommen. Weil ihr nicht Mitglied seid, werden wir euch nicht helfen.


Augen rollen

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14.09.2006 09:40

Zitat:
Original von Albert von Rotbart
Militärische Hilfe im Kriegsfalle, hat in dem Sinne nichts mehr mit einer "Friedenstruppe" zu tun. In dem Fall würde die Staaten, die Leute aktiv einsetzen eher neues Konfliktpotenzial setzen.
Meiner Meinung nach sollte die Organisation auch für Nichtmitgliedstaaten gelten. Eine Ablehnung würde einer Diffamierung gleich kommen. Weil ihr nicht Mitglied seid, werden wir euch nicht helfen.

Sehr richtig, dadurch würde die UVNO auch unweigerlich zu einem militärischen Bündnis werden.

__________________

Mitglied der Nationalliberalen Partei Dreibürgens
Stellvertreter des Generalsekretärs a. D.
Reichsminister a. D.

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20.09.2006 10:44

Um dieses Thema etwas anzuregen.

Meine Meinung ist, dass jeder absolut jeder Staat Hilfe durch die UVNO Hilfstruppen bekommen sollte, sofern es sich um humanitärische Notlagen handelt.

Maya Mausal  
Mitglied
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20.09.2006 18:18

Um den Gedanken fortzusetzen:

Allerdings kann die UVNO nur handeln, wenn der betroffene Staat auch die Hilfe akzeptiert.

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21.09.2006 16:33

Zitat:
Original von Maya Mausal
Um den Gedanken fortzusetzen:

Allerdings kann die UVNO nur handeln, wenn der betroffene Staat auch die Hilfe akzeptiert.



Das sollte meines Wissen als gegeben angsehen werden. Ansonsten macht das nicht viel Sinn. Leute irgendwohin zu entsenden, die am Ende nicht gebraucht werden.

Maya Mausal  
Mitglied
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22.09.2006 01:31

Gebraucht und gewollt sind zwei verschiedene Paar Schuhe.

Nach wie vor stellt sich mir aber die Frage, wer simoff entscheidet wie die Friedensmission verläuft?

Carmen I.  
Mitglied
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27.09.2006 11:20

Zitat:

Vertrag über die Gründung und den Einsatz einer UVNO-Friedenstruppe

Vorwort
[Was, warum, ect.]

Zuständigkeit
[Wer und wie entscheidet über den Einsatz]

Zusammensetzung
[Wer ist in der Friedenstruppe tätig]

Aufgaben


  • humanitäre Einsätze im Nachkriegs- und Katastrophenfalle [nähere Erläuterung nötig]
  • ...
  • ...



[Fortsetzung folgt]



Das könnte so erstmal der grobe Rahmen sein. Augenzwinkern


Aus den bisherigen Wortbeiträgen entnehme ich, dass ein Einsatz der Friedenstruppe während andauernder Kriegshandlungen nicht gewünscht wird. Wäre es dennoch denkbar zu diesem Zeitpunkt die Friedenstruppe in das Kriegsgebiet zu entsenden, um dort humanitäre Hilfe zu leisten, sprich die Bevölkerung dort mit Nahrungsmitteln und sonstigen Hilfsgütern zu versorgen, wie eine Art internationales Rotes Kreuz?


Die Frage nach der Simoff-Entscheidung, Maya, verstehe ich aber nicht. Der Einsatz der Truppe ist eine reine Simon-Angelegenheit und wird nach dem obigen Vertrag entschieden. Dort sollte expliziet drin stehen, wann die Truppe eingesetzt werden kann und wie der Einsatz entschieden wird, also zum Beispiel durch vorherige Debatte und Abstimmung in der Vollversammlung. Mitglieder können, da die Truppe unter der Fahne der UVNO agiert, sowieso nur Mitgliedstaaten der UVNO werden.

Maya Mausal  
Mitglied
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27.09.2006 12:14

Humanitäre Hilfe kann meines Erachtens auch während andauernder Kampfhandlungen erfolgen - vielleicht nicht unbedingt in der Kernzone des Kriegs-/ Krisenschauplatzes.

Die Truppe ist eben nicht eine reine simon- Angelegenheit.
Wer entscheidet wie die Friedensmission verläuft? Ich meine sowas ist ja nicht gerade ein Spaziergang, wo man mal eben hingeht, ein bisschen hilft und dann wieder verschwindet. Sondern es ist durchaus damit zu rechnen, dass Soldaten/ Mitarbeter entführt werden, unter Beschuss geraten, verletzt werden oder gar getötet werden. Wer entscheidet über solche Dinge?

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28.09.2006 16:05

Was den Ablauf solcher Einsätze angeht, müsste eine Spielleitung entscheiden, die die ganze Sache realistische einschätzen sollte.

Was die grundsätzliche Entscheidung über "Friedenstruppen" angeht, muss aber meines Erachtens geklärt werden, welche Einsatzarten wir unter humanitären Einsätzen wirklich verstehen wollen. Wenn es nur um das Verteilen von Hilfsgütern geht, dem Bau von Hilfsbrücken, Zelten etc., so denke ich, kann man dies den zivilen humanitären Organisationen überlassen und ihnen anbieten, für ihren Schutz Truppen bereit zu stellen. Wenn es aber auch um den Einsatz von Streitkräften als solchen geht, müssen wir die Frage nach den Arten aufwerfen, also: friedensschaffende und friedenserhaltende Maßnahmen. Im ersten Fall lautet der Auftrag, zwei oder mehrere sich bekriegende Parteien auseinander zu bringen und mit Gewalt für eine Waffenruhe zu sorgen, im zweiten Fall geht es darum, einen bestehenden Waffenstillstand zu überwachen.
Eine weitere Frage betrifft das Vetorecht: warum sollte ein Staat andere Staaten über den Einsatz seiner Streitkräfte bestimmen lassen, wenn das Ergebnis nicht in seinem Interesse liegt?
Auch sollten wir die Frage diskutieren, welche Möglichkeiten der Intervention es für die UVNO noch gibt. Ich denke da z. B. an die Verhängung von (Wirtschafts-)Sanktionen gegen einen Aggressor oder das Anbieten von Vorteilen, um eine bestimmte Reaktion des Addressaten zu erreichen.

Margriet van Vossen
Außenministerin und
Stellv. Ministerpräsidentin
Freistaat Fuchsen

__________________
Außenministerin und Stellv. Ministerpräsidentin
des Freistaats Fuchsen

Maya Mausal  
Mitglied
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30.09.2006 16:08

Spielleitung ist gut. Wer soll denn Teil dieser Spielleitung sein?

Was diese grundsätzlichen Entscheidungen über die Friedenstruppen angeht, so wäre ich dafür, dass diese vor allem für friedenserhaltende Maßnahmen eingesetzt werden, vor Ort die Arbeit der verschiedenen Hilfsorganisationen koordinieren und beim Aufbau einer Leistungsfähigen Adminstration behilflich sind.
Andererseits stellt sich natürlich die Frage warum die UVNO nicht auch Hilfsgüter verteilen sollte, oder beim Wiederaufbau behilflich sein sollte. Denn bislang würde noch niemand in dieses Aufgabenfeld hineinspielen.

Was Wirtschaftssanktionen betrifft so ist natürlich fraglich inwiefern diese aussimulierbar sind.

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04.10.2006 18:12

Wenn wir uns über die Gründung einer UVNO-Friedenstruppe untzerhalten, muss meines Erachtens auch die Frage nach dem Oberbefehl beantwortet werden. Wird die UVNO dafür einen Ständigen Oberbefehlshaber ernennen, oder von Einsatz zu Einsatz entscheiden?
Was die Zustimmung angeht, so sollte die Zustimmung aller Konfliktbeteiligten eingeholt werden, da ansonsten ein sehr "robustes" Mandat notwendig wäre, wenn, z. B. Rebellen, sich gegen die Präsenz von Friedenstruppen zur Wehr setzen.
Was die Verteilung von Hilfslieferungen angeht oder Instandsetzungsmaßnahmen angeht, so bin ich nicht grundsätzlich dagegen. Dort wo aber zivile Einrichtungen und Institutionen zur Verfügung stehen, sollte ihnen die Aufgabe erteilt werden, während die Friedenstruppe sich auf die Gewährleistung der Sicherheit und Aufrechterhaltung des Waffenstillstandes konzentrieren sollte.
Darüber hinaus sollte die Mission genau definiert und zeitlich begrenzt werden. In dieser Zeit sollte erreicht werden, dass der Waffenstillstand in einen dauerhaften Friedenszustand überführt wird. Entweder handeln die Konfliktparteien einen solchen Frieden untereinander aus, oder die UVNO bietet sich als Vermittler an.

Margriet van Vossen
Außenministerin u. Stellv. Ministerpräsidentin
des Freistaats Fuchsen

__________________
Außenministerin und Stellv. Ministerpräsidentin
des Freistaats Fuchsen

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04.10.2006 22:29

Mal meine Gedanken dazu:

- Es sollte sich nicht um ein "stehendes Heer" handeln, sondern um zugesagte Kontingente der Mitgliedsstaaten.

- Die Zusagen für Kontingente können unter Vorbehalt getroffen werden. Es muss immer die Möglichkeit geben, sich aus irgendwelchen Einsätzen herauszuhalten.

- Daraus ergibt sich, dass die UVNO-Truppe für ein jeweiliges Mandat variabel, also den Bedürfnissen und den konkreten Zusagen entspechend zusammengesetzt wird.

- Die Frage nach einem militärischen Oberkommando erübrigt sich damit, weil es das nicht gibt. Für jede Mission sollte dann ein Offizier eines beteiligten Staates (meistens von dem, der das größte Kontingent stellt) die militärische Einsatzleitung innehaben.

__________________
Domingo Vecino Abdonez
El Presidente
de La República de TROPICALI


Carmen I.  
Mitglied
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11.10.2006 07:26

Ich denke, wenn man dieses Ding "UVNO-Friedenstruppe" nennt, wird jeder davon ausgehen, dass es sich um eine Einheit aus den Mitgliedern der UVNO handelt. Sich also aus einem solchen Einsatz heraushalten zu wollen, erscheint mir da etwas schwierig. Was, wenn sich alle heraushalten wollen?

Aber, können wir uns denn überhaupt heraushalten? Nach der Präambel der Charta, die von jedem Mitgliedsstaat ratifiziert wurde, ist das meines Erachtens gar nicht möglich. Wir können lediglich entscheiden in wie weit wir eingreifen.

Detailliert heißt das, dass wir uns im Kriegsfalle dafür einsetzen müssen, dass die sich bekriegenden Nationen zu einer Einigung finden können, die es ermöglicht zumindestens friedlich nebeneinander existieren zu können, dass niemand wegen seiner Ansichten verfolgt und bestraft wird und darüber hinaus, durch eine Friedenstruppe, dass die Existenzmöglichkeit für jeden Menschen in den Kriegsgebieten oder ehemaligen Kriegsgebieten gewährleistet ist, natürlich nach Maßgabe der dort herrschenden Gesetze und wenn möglich natürlich im Rahmen von demokratischen Bedingungen.

Einen Oberbefehlshaber in dem Sinne brauchen wir nicht, da stimme ich Herrn Abdonez zu. Zum einen muss ein Einsatz in seiner Gesamtheit durch alle Mitgliedstaaten der UVNO getragen und hier vor Ort koordiniert werden. Die Leitung darüber hat, wie auch in der gesamten UVNO, das Generalsekretariat.

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11.10.2006 09:37

Zitat:
Original von Carmen de Mora-Trauenstein
Was, wenn sich alle heraushalten wollen?


Dann findet kein Einsatz statt. Warum sollen Truppen eingesetzt werden an einem Ort, an dem niemand Truppen einsetzen will? Und wie sollte so ein Beschluss überhaupt zustande kommen, wenn das niemand will?

Zitat:
Nach der Präambel der Charta, die von jedem Mitgliedsstaat ratifiziert wurde, ist das meines Erachtens gar nicht möglich. Wir können lediglich entscheiden in wie weit wir eingreifen.


Welche Formulierung genau soll einen Staat gegen seinen Willen verpflichten, seine Bürger unter Waffen in ein fremdes Land zu schicken?

__________________
Domingo Vecino Abdonez
El Presidente
de La República de TROPICALI


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