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Siddhârtha  
UVNO-Delegierter
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29.01.2007 17:37

Ich finde es zutiefst verwerflich und der UVNO nicht würdig, dass Delegierte eine Debatte über ein so wichtiges Thema für persönliche Auseinandersetzungen nutzen und nicht nachvollziehbare Diskussionen anstrengen.

Für die Freie Republik kann ich diesen Antrag nur unterstützen und würde mich freuen, wenn daraus eine für Mitgliedstaaten verbindliche Resolution erwachsen würde.

__________________

Freie Republik Tir Na nÒg, Forum, Rundgang.

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13.03.2007 17:23

Sie werden mit der Verbindlichkeit dieser Resolution nur den Austritt weiterer Staaten aus der UVNO provozieren, nicht aber eine weltweite Durchsetzung dieser sogenannten Menschenrechte, die Schwerstverbrechern nunmal nicht mehr zustehen.

__________________

Mitglied der Nationalliberalen Partei Dreibürgens
Stellvertreter des Generalsekretärs a. D.
Reichsminister a. D.

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13.03.2007 23:22

Zitat:
Original von Fabian von Gerlach
Sie werden mit der Verbindlichkeit dieser Resolution nur den Austritt weiterer Staaten aus der UVNO provozieren, nicht aber eine weltweite Durchsetzung dieser sogenannten Menschenrechte, die Schwerstverbrechern nunmal nicht mehr zustehen.


Und warum steht es Ihnen zu, als Staat zum menschenverachtenden Mörder zu werden ? Welche Legitimation hat ein Staat über Leben und Tod zu entscheiden ?
Ein Staat kann und darf sich nicht auf eine Stufe mit dem Mörder stellen und selbst zum Mörder werden. Ein Staat kann und darf nicht Gleiches mit Gleichen rechtfertigen.

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14.03.2007 03:53

Solange Menschen unfehlbar und ihre Rechte unveräußerlich sind, ist die Todesstrafe eine Barbarei. Beides wird die VR Wolfenstein niemals in Zweifel ziehen lassen.

Darüber hinaus ist die VR Wolfenstein der Überzeugung, dass die Todesstrafe als Element der Vergeltung und Rache nicht mehr zeitgemäß ist.

Gleichzeitig ist man sich in Wolfenstein aber bewusst, dass nicht jeder auf der Welt die Zeichen der Zeit so klar erkannt hat. Daher forderte die VRW nie eine Allgemeinverbindlichkeit dieses Dokuments.

__________________
Delegierter der VR Wolfenstein

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14.03.2007 19:44

Zitat:
Original von Willi Brandt
Ein Staat kann und darf nicht Gleiches mit Gleichen rechtfertigen.


Nein? Wie bestrafen Sie denn Freiheitsberaubung in ihrem nationalen Strafrecht?

__________________
Domingo Vecino Abdonez
El Presidente
de La República de TROPICALI


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14.03.2007 22:51

Freiheitsberaubung wird mit dem Entzug gewisser Freiheiten bestraft, nicht mit dem Raub selbiger.

Worauf möchte der werte Herr stv. GenSek also hinaus?

__________________
Delegierter der VR Wolfenstein

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15.03.2007 11:10

Zitat:
Original von Abdonez
Zitat:
Original von Willi Brandt
Ein Staat kann und darf nicht Gleiches mit Gleichen rechtfertigen.


Nein? Wie bestrafen Sie denn Freiheitsberaubung in ihrem nationalen Strafrecht?


Der Entzug von gewissen Rechten für eine bestimmte Zeit ist etwas anderes als der Raub der persönlichen Freiheit für kriminelle Zwecke.

Auch ist es bezeichnend, dass Sie nicht auf meine komplette Argumentation eingenagen sind, Herr Diktator. Warum maßt sich ihr Land an, Menschen das Leben zui nehmen, warum maßt sich ihr Land an, Menschen umzubringen ? Können Sie mir darauf eine Begründung geben, anstatt diese wichtige und elementare Debatte für die Schulunf Ihrer eigenen Rhetorik zu verwenden ?

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15.03.2007 11:56

Exzellenzen,
es bringt uns übrhaupt nicht weiter, wenn die Galle die Funktion des Gehirns übernimmt. Ich kann zwar verstehen, wenn Personen oder Mehrheiten in Gesellschaften die Todesstrafe aus moralischen Gründen ablehnen. Das sollte uns aber nicht davon abhalten, einigermaßen vernünftig, sachlich und anständig miteinander umzugehen.
Weder sind persönliche Beleidgungen noch eine moralische Überfrachtung dem Thema angemessen. Auch wenn der Freistaat Fuchsen die Abschaffung der Todesstrafe in seiner Verfassung verankert hat, sollten wir uns davor hüten, die Todesstrafe mit Mord gleichzusetzen. Mord setzt Planung, niedrige Beweggründe und Heimtücke voraus; Merkmale, die auf eine, durch ein ordentliches Gericht nach einem fairen rechtsstalichen Verfahren verhängte, Todesstrafe nicht zutrifft.
Auch kann ich nicht sehen, wie eine Ächtung der Todesstrafe ihre weltweite Abschaffung durchsetzen soll. Ich kann mir nicht vorstellen, dass eine Gesellschaft ihre oder ein Staat seine Einstelung zur Todesstrafe ändern wird, nur weil sie bzw. er am Pranger der UVNO steht. Ich befürchte eher eine Verhärtung der Position. Ziel sollte jedoch vielmehr ein Dialog über die Todesstrafe sein, mit dem Ziel, so eine Bewußtseinsänderung in den betroffenen Staaten herbeizuführen. Der vorliegende Entwurf ist meiner Meinung nach dazu nicht in der Lage.

__________________
Außenministerin und Stellv. Ministerpräsidentin
des Freistaats Fuchsen

Dieser Beitrag wurde schon 2 mal editiert, zum letzten mal von Margriet van Vossen am 15.03.2007 11:57.

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15.03.2007 12:05

Signora, auch wenn ich größtenteils mit Ihren Ausführungen übereinstimme, so machen Sie coh den Kardinalfehler, dass Sie Mord eine Definition geben. Man kann Mord aber auch einfach so definieren, dass man gegen Gottes Gebot, niemanden zu töten, verstößt, ganz gleich, welche weiteren Motivationen noch da wären.

In diesem Sinne wäre das Handeln des Staates ebenso Mord, sollte er die Todesstrafe vollziehn.

Man kann Mord auch so definieren, dass es sich um das Fremd-Bestimmen über das Leben eines Menschen handelt. In diesem Sinne wäre die staatliche Tötung auch Mord.

Es ist eine Definitionssache.

__________________
Vi saluto!

Eccellenza
Giovanni di Lamberti

Delegierter Vanezias
Doge di Vanezia

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15.03.2007 16:25

Zitat:
Original von Giovanni di Lamberti
Signora, auch wenn ich größtenteils mit Ihren Ausführungen übereinstimme, so machen Sie coh den Kardinalfehler, dass Sie Mord eine Definition geben. Man kann Mord aber auch einfach so definieren, dass man gegen Gottes Gebot, niemanden zu töten, verstößt, ganz gleich, welche weiteren Motivationen noch da wären.

In diesem Sinne wäre das Handeln des Staates ebenso Mord, sollte er die Todesstrafe vollziehn.

Man kann Mord auch so definieren, dass es sich um das Fremd-Bestimmen über das Leben eines Menschen handelt. In diesem Sinne wäre die staatliche Tötung auch Mord.

Es ist eine Definitionssache.


Werter Herr Di Lamberti,
gestatten Sie mir, dass ich Ihnen gegenüber an dieser Stelle zunächst die Erleichterung und Freude der Regierung und der Bevölkerung des Freistaates Fuchsen zum Ausdruck bringe, dass in Vanezia der Diktator vertrieben wurde, Vanezia zu seiner verfassungsmäßigen Odnung zurückgefunden hat und Sie wohlbehalten wieder bei uns sind.

Über den Begriff "Mord" kann man in der Tat verschiedener Ansicht sein, insbesondere dann, wenn man ihn aus verschiedenen Perspektiven definiert. Vom religiösen Standpunkt aus betrachtet, kann man die Tötung eines Menschen natürlich generell als Mord qualifizieren. Vom juristischen Standpunkt aus betrahctet ist dies nicht so einfach möglich. Wenn man allein das Merkmal der Fremdbestimmung über Leben und Tod eines Menschen als Merkmal heranziehen wollte, läuft man Gefahr, das rechtsstaatliche Gebot der Differenzierung auszublenden. Wie behandelt man sonst zum Beispiel die Tötung durch Unfall, die Tötung im Affekt, die Tötung im Falle der Selbstverteidigung oder die Tötung im Falle eines Irrtums?
Ich denke, dass die juristische Perspektive zum einen hier hilft zu differenzieren - so wird ja auch in machen Rechtssystemen von "Mord aus niedrigen Beweggründen" gesprochen", zum anderen hilft insbesondere rechtsphilosophische Diskurs, einen Dialog über die Legitimität und Verwerflichkeit der Todesstrafe zu führen und so einen Bewußtseinswandel in den betroffenen Staaten herbeizuführen.

Ich halte den Entwurf deswegen nicht für zielführend, da er eher zu einer Verhärtung als zu einer Öffnung führen wird. Dies sollten wir auf jeden Fall vermeiden.

__________________
Außenministerin und Stellv. Ministerpräsidentin
des Freistaats Fuchsen

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16.03.2007 10:32

Vielen Dank für Ihre freundlichen Worte, Signora! Sie hatten sich während des Faschismus sehr für vanezia eingesetzt, das werden wir nicht vergessen!

Zu der Diskussion: Ich glaube eben, dass die Todesstrafe schon geächtet wrden sollte, allerdings kommt es bei der Ächtung auf die Wortwahl an. Man sollte es mehr passivisch beschreiben als aktivisch. Mehr "Die unterzeichneten Staaten glauben daran, dass es keine Lösung ist, Verbrechern welcher Art auch immer mit der Todesstrafe zu bestrafen. Die Unterzeichner denken auch, dass es nicht Sinn sein kann, dass ein Staat über Menschenleben entscheidet." oder so.

__________________
Vi saluto!

Eccellenza
Giovanni di Lamberti

Delegierter Vanezias
Doge di Vanezia

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17.03.2007 19:07

Zitat:
Original von Margriet van Vossen
Mord setzt Planung, niedrige Beweggründe und Heimtücke voraus; Merkmale, die auf eine, durch ein ordentliches Gericht nach einem fairen rechtsstalichen Verfahren verhängte, Todesstrafe nicht zutrifft.


Die fuchsische Delegierte ist im Irrtum: Die Todesstrafe setzt Planung voraus, den ebenfalls zum Morddelikt zu zählenden Vorsatz ebenfalls, auch die niederen Beweggründe lassen sich im Rachemoment sehen. Und in Wolfenstein gilt es durchaus als Heimtücke, einen Menschen unter Androhung von Gewalt einzusperren, um ihn schlussendlich umzubringen.

Aber, das muss hier nochmal festgehalten werden: Dieser Vertrag beabsichtigt nicht, allgemeinverbindlich zu sein. Damit ist das Argument der potentiellen Austritte hinfällig.

__________________
Delegierter der VR Wolfenstein

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17.03.2007 19:55

Im Royaume lautet die Definition von Heimtücke...wer bewusst die Arg-und Wehrlosigkeit seines Opfers in feindlicher Willensrichtung zur Tötung ausnützt begeht einen Heimtückemord...Gewaltandrohung schließt Heimtücke nachgerade begriffslogisch aus. Es fehlt hier evident am "Tückischen".

__________________
Premier Ministre des Royaume de Narapul
Delegierter bei der UVNO

Faites grandir Nordól!

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19.03.2007 00:45

Wie die Wolfensteinische Delegation bereits mehrfach anmerkte, ist das für den Vertrag irrelevant. Es mag zwar ein interessantes Thema für ein rechtswissenschaftliches Seminar sein, ist hier aber nicht von Belang. Oder hat der hochgeschätzte kurländische Delegierte etwa einen Passus im Vertrag entdeckt, der die Todesstrafe mit Mord gleichsetzt?

__________________
Delegierter der VR Wolfenstein

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19.03.2007 01:04

Wenn das Kriterium Mord für die Ächtung der Todesstrafe nicht relevant sein sollte, dann sollte von den Befürwortern aber auch nicht mit der Gleichsetzung von Todesstrafe und Mord argumentiert werden.
Sobald man aber das Krizerium Mord in die Debatte einbringt, muss man sich gefallen lassen, dass dieses Kriterium definiert werden muss, und dafür eignet sich nach Meinung nach die unter Strafrechtlern allgemein anerkannten Mord-Kriterien. Das hat mit jursitischem Seminar nichts zu tun, sondern erfüllt das Erfordernis der Klarheit und Verständlichkeit.

__________________
Außenministerin und Stellv. Ministerpräsidentin
des Freistaats Fuchsen

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19.03.2007 09:19

Ich stimme den Ausführungen der Delegierten Fuchsens hier zu.
Ich darf anmerken, dass man meinen Namen nicht mit dem meiner Nation, dem Royaume de Narapul gleichsetzen sollte.
In Bezug auf die Ausführungen des Delegierten von Wolfenstein darf ich antworten:
Eine Gleichsetzung zwischen Mord und Todesstrafe habe ich nicht entdeckt, dieses Argument sollte dann aber auch von niemandem hier verwendet werden, wenn eine allgemeingültige juristische Definition angeblich fehl am Platze ist. Ich wollte hier lediglich auf die wohl allgemeiner anerkannte Definition hinweisen, die scheinbar nicht mit der von der wolfensteiner Rechtssprechung und juristischen Literatur entwickelten zusammenpasst.

__________________
Premier Ministre des Royaume de Narapul
Delegierter bei der UVNO

Faites grandir Nordól!

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20.03.2007 13:40

Der wolfensteinische Delegierte bittet den Vertreter des Königreichs Narapul, den Lapsus bzgl. des Landesnamens zu entschuldigen - das Namensschild des Landes fehlt leider auf dem Tisch des Delegierten [<simoff>die Signatur...</simoff>].

Juristische Traditionen und Auffassungen sind auf aller Welt verschieden. In Wolfenstein erfüllt die Todesstrafe nicht nur seit Jahr und Tag einen eigenen Straftatbestand, sondern wäre auch sonst ein voll qualifizierter Mord. Wolfenstein steht -man beachte den cordanischen Delegierten- mit dieser Auffassung auch nicht allein. Nichtsdestotrotz ist dies irrelevant, da, wie gesagt, die Rechtsschulen international unterschiedlich sind.

Im Rahmen der Maßnahmen, die dieser Vertrag vorsieht, könnte allerdings ein internationales juristisches Kolleg stattfinden, dass diese strittige Frage ein für alle mal ausräumt.

__________________
Delegierter der VR Wolfenstein

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20.03.2007 15:32

Der Delegierte des Royaume nimmt die Entschuldigung an.

Ein juristisches Kolleg wäre auch unseres Erachtens eine sehr begrüßenswerte Angelegenheit.

__________________
Premier Ministre des Royaume de Narapul
Delegierter bei der UVNO

Faites grandir Nordól!

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20.03.2007 16:42

Zitat:
Original von Willi Brandt
Und warum steht es Ihnen zu, als Staat zum menschenverachtenden Mörder zu werden ? Welche Legitimation hat ein Staat über Leben und Tod zu entscheiden ?
Ein Staat kann und darf sich nicht auf eine Stufe mit dem Mörder stellen und selbst zum Mörder werden. Ein Staat kann und darf nicht Gleiches mit Gleichen rechtfertigen.

Es steht dem Staat selbstverständlich nicht zu, jedoch den Bürgern selbst zu entscheiden.

__________________

Mitglied der Nationalliberalen Partei Dreibürgens
Stellvertreter des Generalsekretärs a. D.
Reichsminister a. D.

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