In Arcor stellt sich das ebenso wie in Bergen dar. Das Parlament berät derzeit noch darüber, aber die Tendenz sieht wohl so aus, als würde man sich gegen die Konvention entscheiden.
Also ich will ja nix sagen, aber wie lange sitzen wir jetzt an dem Thema? Hätten solche Einwände nicht VORHER eingebracht werden können?
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MfG,
Gefürsteter Graf Geiserich Crippen von Seibelsberg
Delegierter des Vereinigten Großfürstentums,
Generalsekretär a.D.
bitte lest mal die diskussion nochmals richtig durch, dort gab es schon mal was zu dem thema staatenlosigkeit und ich glaube mich zu erinner, dass wir diese problematik klären konnten.
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Der Baum der Freiheit muss von Zeit zu Zeit mit dem Blut der Patrioten und der Tyrannen begossen werden. Dies ist der Freiheit natürlicher Dünger
Der tropicalische Abgeordnete lies sich dazu ein:
Zitat: |
Wenn jemand kein Teilnehmer mehr ist, dann kann man ihn natürlich löschen. Die Konvention soll doch nicht vor irgendwelchen simulationsexternen Administrations- oder Spielleitungsmaßnahmen schützen.
Kein RL-Teilnehmer erhält das Recht, dass seine ID nicht gelöscht wird, wenn er nicht mehr teilnimmt. Auch Maßnahmen der RL-Administration oder -spielleitung oder so werden davon nicht berührt.
Es ist eine sim-on Konvention!
Und sim-on ist dieses Recht sehrwohl zu begründen. Das Völkerrecht basiert schon prinzipiell darauf, dass jeder Mensch einem Volk (d.h., einem Staatsvolk) angehört. Sonst hätte ein Mensch nirgendwo Bürgerrechte und würde völkerrechtlich nicht mehr vertreten werden, da er keinem Volk mehr angehört (der Volksbegriff ist hier immer staatsbezogen und natürlich nicht ethnisch).
Wie mit dem Menschen umzugehen ist, ist Bestandteil der Konvention. Der Staatsapparat darf nicht foltern, der Staatsapparat darf nicht ausbürgern. Natürlich greift die Konvention insoweit in den Staatsapparat ein - das ist Sinn der Sache.
Wenn Sie ein Problem haben hinsichtlich simulationsexterner Aktivitätskontrolle, könnten Sie eine Schlusserklärung abgeben, dass Ihr Land davon ausgeht, dass die Konvention auf solche Fälle keine Anwendung findet. |
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Zu finden auf der ersten Seite dieses Threads. Um es noch einmal zu verdeutlichen: Rechte der Spielverwaltung werden von einer SimOn-Konvention natürlich nicht berührt.
Damit sollte dieser Einwand ausgeräumt sein.
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Delegierter der VR Wolfenstein
Zitat: |
Original von Andreas Lentz
Laut bergischem Gesetz dürfen Bürger ausgebürgert werden, wenn sie "inaktiv" sind. Damit werden sie Staatenlos und das widerspricht dem Artikel 4 (2). |
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Was sind denn inaktive Bürger? Muss man mindestens dreimal wöchentlich sein Haus verlassen?
<sim off>
Wenn man Simulationsschweinereien in Gesetze schreibt, ist man aber auch wirklich selber schuld. Natürlich soll die Kovention nicht den Rauswurf inaktiver Teilnehmer verhindern oder sonstwelche Maßnahmen, die eigentlich sim-off sein müssten.
Das kann man aber prima in einer Erklärung klarstellen, die der Ratifikationsurkunde beigefügt wird.
</sim off>
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Domingo Vecino Abdonez
El Presidente de La República de TROPICALI
Zitat: |
Original von Jacob Fuller
Der tropicalische Abgeordnete lies sich dazu ein:
[ |
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Und ich bin nicht der tropicalische Abgeordnete
Vielleicht sollte man noch die Diskussion anfangen, ob die Löschung der Spielfigur eines inaktiven Teilnehmers aus dem Bürgerregister nicht viel eher eine Todesstrafe darstellt
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Domingo Vecino Abdonez
El Presidente de La República de TROPICALI
wenn das jetzt der atraverdische delegierte gehört hat!
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Der Baum der Freiheit muss von Zeit zu Zeit mit dem Blut der Patrioten und der Tyrannen begossen werden. Dies ist der Freiheit natürlicher Dünger
Im acorianischen Parlament gehen die Meinungen bezüglich der Auslegung durch den Stellvertretenden Generalsekretär auseinander. Einerseits gibt es Abgeordnete, die sagen, dass die Konvention nicht über nationalem Recht steht und wiederum andere die der Meinung sind, dass die Konvention über nationalem Recht steht und man diese nicht ratifizieren kann solange der Artikel über die Staatsbürgerschaft besteht.
Zitat: |
Original von Geiserich Crippen von Seibelsberg
Also ich will ja nix sagen, aber wie lange sitzen wir jetzt an dem Thema? Hätten solche Einwände nicht VORHER eingebracht werden können? |
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Sicherlich hätte man dies tun können. Mir ist es persönlich nicht aufgefallen und ich gebe auch gerne zu, dass ich mir nicht jeden Beitrag Zeile für Zeile durchgelesen habe.
*SO*Ich gehe davon aus, dass mir ein RL-Leben auch noch gegönnt wird und ich nicht nur Stunden und Tagelang ununterbrochen zwischen den MN´s, Organisation etc. bewegen soll. *SO*
Das Königreich Nøresund hat die in diesem Vertrag geregelten Bedingungen zu 99% in der Verfassung stehen und wird diese auch nicht ändern und daher auch die Bedingungen akzeptieren. Den Vertrag aufgrund der im Artikel 4 erwähnten Bedingungen nicht unterzeichnen.
Dieser Beitrag wurde schon 1 mal editiert, zum letzten mal von Albert von Rotbart am 06.02.2007 10:24.
Der werte Herr stellvertretende Generalsekretär möge dem Wolfensteiner Delegierten diesen Lapsus bitte verzeihen - seine Erinnerung spielte ihm einen Streich.
Wie gesagt: Es gibt viele Möglickeiten, eine sinnvolle Regelung trotz dieses Vertrages beizubehalten, auch ohne nationale Gesetze zu ändern. Ein Schlussatz wäre die eine Möglichkeit, eine andere wäre es, derlei administrative Maßnahmen einfach als unberührt von diesem Vertrag zu betrachten.
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Delegierter der VR Wolfenstein
Zitat: |
Original von funkenmarichen
wenn das jetzt der atraverdische delegierte gehört hat! |
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Wieso?
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Salve
Otto della Vedova
Civis Atraverdensis
Geld regiert die Welt!
Ich bitte die werten Delegierten doch beim Thema zu bleiben und zur Sache beizutragen.
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Delegierter der Republik Dionysos
Generalsekretär von 12/06 bis 3/07
Zitieren Editieren Melden IP ↑ RE: [Unterzeichnung] Erste Konvention über Menschenrechte —
07.02.2007 02:58
OK, erwürgt mich, aber im Namen Atraverdos schlage ich fogende Änderung vor:
Zitat: |
Erste Konvention über Menschenrechte
Die unterzeichnenden Nationen,
eingedenk der unveräußerlichen Würde des Menschen,
im Wissen um die Notwendigkeit, diese Würde allüberall zu wahren und zu verteidigen,
in dem Bewusstsein, dass diese Konvention erst den Anfang eines Prozesses zur Entwicklung der Menschenrechte bildet,
verpflichten sich
zur Einhaltung der nachfolgenden Rechte durch ihre jeweilige staatliche Gewalt gegenüber jedermann,
zur Wahrung dieser Rechte durch ihre staatliche Gewalt in ihrem Hoheitsgebiet auch im Verhältnis zwischen Privaten,
zur Einhaltung der nachfolgenden Rechte durch die Ausübung von Befugnissen durch supranationale Organisationen gegenüber jedermann.
Artikel 1: Menschenrechte, Rechtsfähigkeit
Die Menschenrechte sind universell und unveräußerlich für alle Menschen. Jeder Mensch ist rechtsfähig, um ihr Träger zu sein.
Artikel 2: Menschenwürde
(1) Jeder Mensch wird mit gleicher, unverletzlicher und unveräußerlicher Würde geboren.
(2) Jeder Mensch hat das Recht, unter Beachtung seiner individuellen Würde behandelt zu werden.
Artikel 3: Verbote erniedrigender Behandlungen
(1) Kein Mensch darf von einem Staat oder von einem anderen als schieres Objekt behandelt werden.
(2) Sklaverei, Menschenhandel und Leibeigentum sind verboten.
(3) Niemand darf einem Menschen Qualen zufügen, um von ihm etwas zu erwirken. Folter ist verboten.
(4) Die Todestrafe ist verboten.
Artikel 4: Privatsphäre
(1) Jeder Mensch hat das Recht auf einen eigenen persönlichen Bereich (Privatsphäre).
(2) In die Privatsphäre darf nur im Rahmen allgemeiner Gesetze, insbesondere zur Ermittlung von Straftaten, unter Wahrung der Verhältnismäßigkeit eingegriffen werden.
Artikel 5: Eigentum
(1) Jeder Mensch hat das Recht, Eigentum an seinen persönlichen Sachen zu haben.
(2) Willkürliche Enteignungen sind verboten.
Artikel 6: Glaubens-, Gedankens- und Meinungsfreiheit
(1) Jeder Mensch hat das Recht, frei zu denken und zu glauben.
(2) Die Freiheit der Meinungsäußerung sowie die Freiheit der Religionsausübung können nur im Rahmen allgemeiner Gesetze beschränkt werden.
Artikel 7: Arbeit und Bildung
(1) Jeder Mensch hat das Recht, seinen Lebensunterhalt durch ehrliche Arbeit zu verdienen.
(2) Die Freiheit der Berufswahl und Berufsausübung darf nur im Rahmen allgemeiner Gesetze beschränkt werden.
(3) Jeder Mensch hat das Recht, sich allgemein, wissenschaftlich und beruflich zu bilden.
Artikel 8: Recht auf ein gerechtes Gerichtsverfahren
Jeder Kläger und Beklagte hat Anspruch auf ein rechtsstaatliches, unabhängiges und unparteiisches Gerichtsverfahren.
Artikel 9: Rechtliches Gehör und Unschuldsvermutung
(1) Jeder Mensch hat das Recht, zu einer ihm vorgeworfenen Straftat angehört zu werden.
(2) Jeder Mensch gilt als unschuldig, bis nicht das Gegenteil bewiesen und entschieden ist. |
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Zur Allgemeingültigkeit bedarf das Dokument der einstimmigen Ratifikation.
Die Delegierten können das Dokument zunächst paraphieren (unterschreiben) und später, ggf. nach nationalem Verfahren, ratifzieren (endgültig genehmigen) oder auf die Paraphierung verzichten und gleich die Ratifikationsurkunde vorlegen, die von einer völkerrechtlich vertretungsberechtigten Person gezeichnet ist.[/quote]
So, jetzt könnt Ihr mich lynchen.
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Salve
Otto della Vedova
Civis Atraverdensis
Geld regiert die Welt!
hm, in diesem entwurf fehlt der große streitpunkt "staatsangehörigkeit". jetzt kommt das große ABER, warum ist in artikel 3, absatz 4 das verbot der todesstrafe plötzlich drin? das haben wir doch noch langer diskussion rausgenommen. somit wird dieser entwurf trotz der lösung der staatsangehörigkeitsfrage keine zustimmung finden können.
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Der Baum der Freiheit muss von Zeit zu Zeit mit dem Blut der Patrioten und der Tyrannen begossen werden. Dies ist der Freiheit natürlicher Dünger
Auch wenn ich eigentlich eine nachträgliche Diskussion nicht sonderlich gutheiße, möchte ich noch einen Lösungsansatz für das Todestrafe-Problem nachschieben:
statt:
Zitat: |
(4) Die Todestrafe ist verboten. |
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könnte man schreiben:
Zitat: |
(4) Bestrafungen müssen Tat und Schuld angemessen sein. Auf die Todesstrafe ist nach Möglichkeit zu verzichten. |
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Damit würde die UVNO deutlich machen, daß wenn es schon Bestrafungen mit dem Tod gibt, diese im Verhältnis zur Tat stehen müssen.
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MfG,
Gefürsteter Graf Geiserich Crippen von Seibelsberg
Delegierter des Vereinigten Großfürstentums,
Generalsekretär a.D.
Zitat: |
Original von Otto della Vedova
... |
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Muß jetzt doch etwas sehr schmunzeln...
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Delegierter der Republik Dionysos
Generalsekretär von 12/06 bis 3/07
Ist dieser Versuch durch die Hintertür ein Verbot der Todesstrafe zu erwirken nicht etwas unter dem Niveau des atraverdischen Abgeordneten?
Wolfenstein hat den vorigen Entwurf bereits paraphiert und die Ratifizierung läuft ebenfalls schon. Eine neuerliche Diskussion wird es nicht geben.
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Delegierter der VR Wolfenstein
Zitat: |
Original von Jacob Fuller
Ist dieser Versuch durch die Hintertür ein Verbot der Todesstrafe zu erwirken nicht etwas unter dem Niveau des atraverdischen Abgeordneten?
Wolfenstein hat den vorigen Entwurf bereits paraphiert und die Ratifizierung läuft ebenfalls schon. Eine neuerliche Diskussion wird es nicht geben. |
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Sehr richtig. Mit meinem Vorschlag habe ich versucht einen Weg aufzuzeigen, mit dem man im Anschluß vielleicht noch was ändern kann.
Zunächst einmal gilt selbstverständlich das bereits ausgehandelte.
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MfG,
Gefürsteter Graf Geiserich Crippen von Seibelsberg
Delegierter des Vereinigten Großfürstentums,
Generalsekretär a.D.
Zitat: |
Original von Albert von Rotbart
Zitat: |
Original von Geiserich Crippen von Seibelsberg
Also ich will ja nix sagen, aber wie lange sitzen wir jetzt an dem Thema? Hätten solche Einwände nicht VORHER eingebracht werden können? |
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Sicherlich hätte man dies tun können. Mir ist es persönlich nicht aufgefallen und ich gebe auch gerne zu, dass ich mir nicht jeden Beitrag Zeile für Zeile durchgelesen habe.
*SO*Ich gehe davon aus, dass mir ein RL-Leben auch noch gegönnt wird und ich nicht nur Stunden und Tagelang ununterbrochen zwischen den MN´s, Organisation etc. bewegen soll. *SO*
Das Königreich Nøresund hat die in diesem Vertrag geregelten Bedingungen zu 99% in der Verfassung stehen und wird diese auch nicht ändern und daher auch die Bedingungen akzeptieren. Den Vertrag aufgrund der im Artikel 4 erwähnten Bedingungen nicht unterzeichnen. |
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Zitat: |
Original von Maya Mausal
Im acorianischen Parlament gehen die Meinungen bezüglich der Auslegung durch den Stellvertretenden Generalsekretär auseinander. Einerseits gibt es Abgeordnete, die sagen, dass die Konvention nicht über nationalem Recht steht und wiederum andere die der Meinung sind, dass die Konvention über nationalem Recht steht und man diese nicht ratifizieren kann solange der Artikel über die Staatsbürgerschaft besteht. |
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Ich möchte dringend anregen, von der von mir aufgezeigten Möglichkeit Gebrauch zu machen, mit der Ratifikationsurkunde eine Schlusserklärung abzugeben.
Diese könnte z.B. so aussehen:
Zitat: |
Das Königreich Nøresund / Großherzogtum Arcor erklärt, dass Artikel 4 Absatz 2 einer Ausbürgerung wegen Inaktivität oder aus anderen Gründen mit simulationsexternem Bezug nicht entgegen steht.
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oder irgendetwas in der Art.
Es kann doch nicht sein, dass der Entwurf an irgendwelchen Simulationsschweinereien scheitert.
Ich will es nochmal klar verdeutlichen:
Wer erklärt, den Entwurf nicht zu ratifizieren, verhindert eine international verbindlichen Menschenrechtserklärung.
Wer unentschieden ist, soll sich notfalls enthalten, das steht der Allgemeingültigkeit nicht entgegen.
Bei der völkerrechtlichen Auslegung der Konvention kann aber auch schon die Auslegung des Sekretariats eine Rolle spielen, und das Sekretariat sagt ganz klar, dass die Vorschrift natürlich nicht einer Ausbürgerung entgegen steht, wenn jemand inaktiv geworden ist.
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Domingo Vecino Abdonez
El Presidente de La República de TROPICALI
Dieser Beitrag wurde schon 1 mal editiert, zum letzten mal von Abdonez am 07.02.2007 19:03.
Dann sind es aus atraverdischer Sicht weiterhin nur Grundrechte, die als Menschenrechte tituliert werden, und wegens Namensmissbrauch der Menschenrechte von Atraverdo weder paraphiert, noch ratifiziert werden.
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Salve
Otto della Vedova
Civis Atraverdensis
Geld regiert die Welt!