Sabisko erfüllt die formalen Anforderungen für eine Aufnahme in die UVNO.
Name des antragstellenden Staates: Andro
Kurzbeschreibung des Themas: Kriegskonvention
Sache: Konvention
Anhang:
Zitat: |
Kriegskonvention
Präambel
In der unbestimmten Gewissheit, dass die Menschheit zwar stets nach Frieden bemüht ist, aber dich immer nach Krieg trachtet, soll diese Konvention dem zerstörerischen und unhumanen Schlachten und Konflikten ein menschliches Antlitz geben, dass für alle gültig sein soll. Die hier beschrieben Restriktionen gelten für alle zivilisierten und menschenrechtsachtenden Nationen und Völker. Handlungen wider diese Konvention sollen geächtet werden.
§1. Allgemeine Kriegskonvention
(1)Es sollte stets das oberste diplomatische, staatliche, soziale, kulturelle, internationale, supranationale und politische Ziel sein, kriege und bewaffnete Konflikte zu vermeiden,
(2)Sollte es dennoch zu einem Krieg kommen beschreibt diese Konvention, was in Kriegen erlaubt ist und was nicht.
(3)Sie ist für alle Staaten, die diese ratifizieren und umsetzen gültig. Wer einzelne Punkte dieser Konvention bricht, muss damit rechnen, dass sie auch gegen einen selbst angewandt wird.
(4)Es ist das erklärte Ziel der UVNO, Kriege bevor sie entstehen zu verhindern.
(5)Sollten Kriege dennoch unvermeidlich sein so wird die UVNO diese nach dieser Konvention überwachen.
(6)Alle Kriegsführenden Parteien sollen sich an diese Regelung halten.
§2. Ultimatum
(1)Einem Krieg muss ein Ultimatum vorausgehen, dass dem Betroffenen die Chance geben soll, das Ultimatum umzusetzen.
(2)Das Ultimatum darf nicht zum Ziel haben, Gebietsabtretungen oder Staatsauflösungen zu fordern oder Bedingungen zu stellen, die absolut unannehmbar sind.
(3)24 Stunden vor dem Beginn des Krieges muss eine Kriegserklärung folgen um dem Verteidiger eine Chance zur Mobilisierung und/oder Evakuierung zu geben.
(4)Angriffskriege ohne Ultimatum oder Kriegserklärung, so genannte Blitzkriege sind zu ächten.
§3. Kriegsführung
(1)Es ist absolut illegitim Städte und zivile Einrichtungen zu bombardieren, zu beschießen oder anzugreifen.
(2)Es dürfen keine atomaren, biologischen oder chemischen Waffen in einem Krieg oder bewaffneten Konflikt auf Soldaten oder Zivilisten eingesetzt werden.
(3)Es muss beiden Seiten gestattet sein, eine Feuerpause von 24 Stunden einlegen zu können, um Verwundete oder Gefallene vom Schlachtfeld zu bergen.
(4)Es ist nicht erlaubt, Kriegsgefangene oder verwundete Soldaten zu töten.
(5)Es ist nicht erlaubt, Nahrungsmittel oder Trinkwasser zu vergiften oder zu verunreinigen.
(6)Es ist nicht erlaubt überlebenswichtige Infrastruktur nachhaltig zu zerstören, wie Kraftwerke, Wasserwerke, Gaswerke. Es ist erlaubt sie für kurze zeit außer Kraft zu setzen.
(7)Atomkraftwerke dürfen nicht zerstört werden.
§4. Kriegsgefangene
(1)Alle Soldaten, Komabatanten, Partisanen, Guerillas, Polizisten, bewaffnete Ordnungskräfte, Milizen etc. die sich der anderen Streitmacht ergeben, gelten als Kombattanten und somit als Kriegsgefangene.
(2)Terroristen gelten nicht als Kombattanten.
(3)Kombattanten die sich ergeben wollen, haben dies durch das Heben der Hände über den Kopf, eine weiße Fahne oder durch sonstige Methoden kenntlich zu machen.
(4)Kriegsgefangene müssen entwaffne werden.
(5)Kriegsgefangenen steht die volle medizinische Versorgung und Verpflegung mit Lebensmitteln der Truppen zu durch die sie gefangen genommen wurden.
(6)Kriegsgefangenen steht die menschengerechte Unterbringung in Kriegsgefangenen lagern zu.
(7)Alle Kriegsgefangene können zur gemeinnützigen Arbeit herangezogen werden. Es gilt dabei, die Gefangenen ausreichen zu versorgen und nicht zu überfordern.
(8)Gefangen genommene Sanitärer und Geistliche dürfen nicht an ihrer Tätigkeit gehindert werden.
(9)Es muss den Kriegsgefangenen gestattet sein, Post in die Heimat versenden zu können. Ebenso muss festgelegt sein, dass die Lager durch neutrale Länder inspiziert werden können.
§5. Zivile Objekte und Zivilisten
(1)Zivilisten sind zu schone. Es darf kein Zivilist mutwillig getötet oder ihm Schaden zugefügt werden.
(2)Zivile Objekte wie Schulen, Krankenhäuser, Friedhöfe, Universitäten etc. sind zu schonen. Sie dürfen nicht angegriffen werden.
(3)Zivilschutzbunker sind erst nach der Befriedung des Kampfgebietes zu betreten, sie dürfen nicht zerstört werden.
(4)Zivile öffentliche Objekte und Einrichtungen dürfen nicht als Waffenlager, Kasernen oder sonstige militärische Einrichtungen verwendet werden.
§6. Spezielle Regelungen
(1)Die Kriegsführenden Parteien können Städte zu offenen Städten erklären. Dies bedeutet, dass diese Städte keinerlei militärische Einrichtungen oder Einheiten beherbergen oder verteidigt werden dürfen. Im Gegenzug dürfen diese nicht beschädigt oder angegriffen werden.
(2)Der Waffenstillstand kann durch beidseitiges vernehmen ausgerufen werden. Es gilt ihn zu achten. Der Waffenstillstand kann von kurzer bis endgültiger Dauer sein.
(3)Während eines Waffenstillstandes dürfen keinerlei Angriffe oder Bewegungen stattfinden.
(4)Eine bedingte Kapitulation bedeutet, dass sich eine kriegsführende Partei der anderen Partei als geschlagen gibt. Das strecken der Waffen und das besetzen des Landes ist jedoch unter Bedingungen geknüpft.
(5)Die bedingungslose Kapitulation bedeutet für die kriegsführende Partei die sie für sich ausruft, dass sie ohne jegliche Beanstandungen die Waffen streckt.
(6)Bei einer Kapitulation entscheidet die Partei die die Kapitulation entgegen nimmt, über den Verbleib des Staates. Sie kann somit den Staat besetzen und die Regierung absetzen oder belassen oder dem Kapitulanten gewisse Restriktionen für die Zukunft unterstellen.
§7. In Kraft treten
(1)Diese Konvention tritt durch die Ratifizierung der Delegierten, Mitgliedsparlamente oder dafür berechtigte Institutionen in Kraft.
|
|
__________________
Deligeirowanij w Organisatii Virtualnich Objedenennich Nacij Federalnoi Respubliki Androja
Hoher Kommissar für Entwicklungsfragen.
Dieser Beitrag wurde schon 2 mal editiert, zum letzten mal von Janislav Pietarow am 10.01.2008 17:14.
Dem Antrag wird stattgegeben. Das Thema wurde
hier eröffnet.
Name des antragstellenden Staates: Großherzogtum Arcor
Kurzbeschreibung des Themas: Wirtschaftliche Zusammenarbeit der Nationen der UVNO
Sache: einfache Diskussion mit dem evt. Ziel eines gemeinsamen Wirtschaftsabkommens
__________________
Dem Antrag wird stattgegeben. Das Thema wurde
hier eröffnet.
__________________
Lichtbringer Arvid Omash
Große Ideen sind wie das Licht eines fernen Sterns - im Dunkel der Nacht sind sie Wegweiser für die Menschen.
Zitieren Editieren Melden IP ↑ [Aufnahmeantrag] Freie Konföderation der Nationen —
13.01.2008 00:27
Das Generalsekretariat empfiehlt die Annahme des Antrages der Freien Konföderation.
[Aufnahmeantrag] Schahtum Futuna
Das Generalsekretariat hat sich für eine Annahme des Antrages entschieden.
Das Generalsekretariat empfiehlt die Annahme des Antrages der Republik Eranien.
Name des antragstellenden Staates: Königreich Targa
Kurzbeschreibung des Themas: NOD, Kane
Sache: Aussprache, einfacher Beschluss
Ich würde gerne die Meinungen der anderen UVNO-Mitglieder einholen was nun mit dem Terroristenführer Kane geschehen soll. Da die targische Jurisdiktion mit dem Fall Kane etwas überfordert ist. Es ist mir ein Anliegen eine faire Verhandlung zu gewährleisten. Da ich dies in Targa zum momentanen Zeitpunkt nicht vollends behaupten kann wende ich mir hier an die anderen Nationen der UVNO und bitte um Rat.
Da weitere andere Nationen ebenfalls betroffen sind wäre der targische Vorschlag in der Vollversammlung entweder einen internationalen Gerichtshof einzuführen. Was natürlich einfacher gesagt als getan ist, oder die UVNO gibt einen unverbindlichen Vorschlag ab den die targische Staatsanwaltschaft dankend annimmt.
__________________
Dem Antrag wird stattgegeben und das Thema wurde
hier eröffnet.
Name des antragstellenden Staates: Generalsekretariat
Thema: Inaktivität von Falkenland und Kaputistan
Sache: einfacher Beschluss
Kurzbeschreibung:
Weder vom Falkenland noch von Kaputistan wurde seit über sechs Monaten ein Delegierter in die Vollversammlung entsandt noch auf Schreiben des Generalsekretariats reagiert. Daher kann die Vollversammlung nach Artikel 2(6) nun über den Ausschluss dieser beiden Mitglieder abstimmen.
Dem Antrag wird stattgegeben, das Thema wurde
hier eröffnet.
Name des antragstellenden Staates: Republik Gadoa
Thema: Ausspruch des Misstrauen (2. Stellvertreter des Generalsekräters)
Sache: einfacher Beschluss
Kurzbeschreibung:
Die Republik Gadoa spricht dem 2. Stellvertreter des Generalsekträters der UVNO sein Misstrauen aus. Weitere Staaten werden sich vorraussichtlich auch so aussprechen.
[Siehe Artikel 7 der Charta]
__________________
Präsident von Gadoa
Da die erforderlichen drei Stimmen fehlen, kann dem Antrag nicht stattgegeben werden.
__________________
Lichtbringer Arvid Omash
Große Ideen sind wie das Licht eines fernen Sterns - im Dunkel der Nacht sind sie Wegweiser für die Menschen.
*so* ich möchte nicht schreiben, der staat , der staat und der staat sind dafür, sondern es soll jeder staat selbst schreiben, deshalb hab ich auch geschrieben das weitere Staaten sich melden werden*so*
__________________
Präsident von Gadoa
Zitat: |
Original von Alexander Botan
*so* ich möchte nicht schreiben, der staat , der staat und der staat sind dafür, sondern es soll jeder staat selbst schreiben, deshalb hab ich auch geschrieben das weitere Staaten sich melden werden*so* |
|
*so*Das ist allerdings inkorrekt, zudem kann es nur ein konstruktives Misstrauensvotum geben. Dass du nicht weißt, was "konstruktiv" bedeutet, hast du allerdings schon hinlänglich bewiesen.*so*
__________________
Lichtbringer Arvid Omash
Große Ideen sind wie das Licht eines fernen Sterns - im Dunkel der Nacht sind sie Wegweiser für die Menschen.
*so* es ist schon klar, das du nun himmel und hölle in bewegugn setzt um in deinem Amt zu bleiben *so*
__________________
Präsident von Gadoa
*so* An die Regeln hat sich hier jeder zu halten */so*
__________________
Man nennt uns Legion, denn wir sind viele.
Dreizehn Mann, immerschon.
Zitat: |
Original von Alexander Botan
*so* es ist schon klar, das du nun himmel und hölle in bewegugn setzt um in deinem Amt zu bleiben *so* |
|
*so*Nein, ich will nur einen korrekten Antrag. Nötig dafür sind:
3 unterstützende Delegierte
1 Kandidat, der statt mir zweiter stellvertrender GS werden soll
Danach kann die Abstimmung starten, eine Aussprache ist nicht nötig.*so*
__________________
Lichtbringer Arvid Omash
Große Ideen sind wie das Licht eines fernen Sterns - im Dunkel der Nacht sind sie Wegweiser für die Menschen.
Die VR Wolfenstein unterstützt den Antrag.
__________________
Delegierter der VR Wolfenstein
Zitat: |
Original von Jacob Fuller
Die VR Wolfenstein unterstützt den Antrag. |
|
Das geht solange nicht, bis ein Kandidat unterstützt wird, der statt mir das Amt führen soll. Auch Sie sollten noch einmal überlegen, was "konstruktives Misstrauensvotum" bedeutet.
__________________
Lichtbringer Arvid Omash
Große Ideen sind wie das Licht eines fernen Sterns - im Dunkel der Nacht sind sie Wegweiser für die Menschen.