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Andreas Balch  
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18.02.2008 17:12

*so* Von Französisch habe ich keinen blassen Schimmer. großes Grinsen *so*

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Andreas Balch
Staatenloser

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18.02.2008 17:17

*so* Sehr schade Augenzwinkern Aber in der Tat lebte das Fach für uns leidgeprüfte Deutsche in Paris auch von dem sehr bewegten, wenn auch ein bisschen arroganten Vortragsstil von Monsieur Combacau. Und den kann ich ja ohnehin nicht mitübersetzen...*so*

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Premier Ministre des Royaume de Narapul
Delegierter bei der UVNO

Faites grandir Nordól!

Maya Mausal  
Mitglied
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18.02.2008 17:18

Ich möchte einmal darauf hinweisen, dass die Diskussion über Menschenrechte hier nicht das erste Mal geführt wird, sondern dass im Gegenteil bereits eine Erste Konvention über Menschenrechte vorhanden ist.

Es wäre daher von Vorteil, wenn auf dieser Konvention aufgebaut werden würde bzw. wenn man sich daran machen würde eine zweite Konvention für Menschenrechte zu verabschieden - so wie es der ursprüngliche Plan war, als an der ersten Konvention gearbeitet wurde.

Andreas Balch  
Mitglied
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18.02.2008 18:49

Das ist doch ganz wunderbar! Der Status dieses Dokumentes ist mir jedoch nicht ganz klar. Besitzt es für die Unterzeichnerstaaten immer noch Rechtsgültigkeit? Wenn ja, würde ich die Konvention gerne dem eranischen Parlament zur Ratifikation vorlegen. Ansonsten könnte man das als Grundlage für einen neuerlichen Anlauf verwenden. Ich glaube, die UVNO braucht diese Konvention.

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Andreas Balch
Staatenloser

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18.02.2008 20:48

Zitat:
Erste Konvention über Menschenrechte

Die unterzeichnenden Nationen,

eingedenk der unveräußerlichen Würde des Menschen,
im Wissen um die Notwendigkeit, diese Würde allüberall zu wahren und zu verteidigen,
in dem Bewusstsein, dass diese Konvention erst den Anfang eines Prozesses zur Entwicklung der Menschenrechte bildet,

verpflichten sich

zur Einhaltung der nachfolgenden Rechte durch ihre jeweilige staatliche Gewalt gegenüber jedermann,
zur Wahrung dieser Rechte durch ihre staatliche Gewalt in ihrem Hoheitsgebiet auch im Verhältnis zwischen Privaten,
zur Einhaltung der nachfolgenden Rechte durch die Ausübung von Befugnissen durch supranationale Organisationen gegenüber jedermann.



Artikel 1: Menschenrechte, Rechtsfähigkeit
Die Menschenrechte sind universell und unveräußerlich für alle Menschen. Jeder Mensch ist rechtsfähig, um ihr Träger zu sein.

Artikel 2: Menschenwürde
(1) Jeder Mensch wird mit gleicher, unverletzlicher und unveräußerlicher Würde geboren.
(2) Jeder Mensch hat das Recht, unter Beachtung seiner individuellen Würde behandelt zu werden.

Artikel 3: Verbote erniedrigender Behandlungen
(1) Kein Mensch darf von einem Staat oder von einem anderen als schieres Objekt behandelt werden.
(2) Sklaverei, Menschenhandel und Leibeigentum sind verboten.
(3) Niemand darf einem Menschen Qualen zufügen, um von ihm etwas zu erwirken. Folter ist verboten.

Artikel 4: Staatsangehörigkeit
(1) Jeder Mensch hat das Recht, einem Staatsvolk anzugehören.
(2) Keinem Menschen darf die Staatsbürgerschaft entzogen werden, wenn der dadurch staatenlos würde.

Artikel 5: Privatsphäre
(1) Jeder Mensch hat das Recht auf einen eigenen persönlichen Bereich (Privatsphäre).
(2) In die Privatsphäre darf nur im Rahmen allgemeiner Gesetze, insbesondere zur Ermittlung von Straftaten, unter Wahrung der Verhältnismäßigkeit eingegriffen werden.

Artikel 6: Eigentum
(1) Jeder Mensch hat das Recht, Eigentum an seinen persönlichen Sachen zu haben.
(2) Willkürliche Enteignungen sind verboten.

Artikel 7: Glaubens-, Gedankens- und Meinungsfreiheit
(1) Jeder Mensch hat das Recht, frei zu denken und zu glauben.
(2) Die Freiheit der Meinungsäußerung sowie die Freiheit der Religionsausübung können nur im Rahmen allgemeiner Gesetze beschränkt werden.

Artikel 8: Arbeit und Bildung
(1) Jeder Mensch hat das Recht, seinen Lebensunterhalt durch ehrliche Arbeit zu verdienen.
(2) Die Freiheit der Berufswahl und Berufsausübung darf nur im Rahmen allgemeiner Gesetze beschränkt werden.
(3) Jeder Mensch hat das Recht, sich allgemein, wissenschaftlich und beruflich zu bilden.

Artikel 9: Rechtliches Gehör und Unschuldsvermutung
(1) Jeder Mensch hat das Recht, zu einer ihm vorgeworfenen Straftat angehört zu werden.
(2) Jeder Mensch gilt als unschuldig, bis nicht das Gegenteil bewiesen und entschieden ist.


Gut dann hätten wir schonmal etwas.
Wohlbemerkt wurde diese Konvention nie verabschiedetm zumindest finde ich sie nicht.

Also zu den Diskutierenden dort:
Wozu sind wir hier, wenn wir keine internationalen Regeln, Richtlinien etc. verfassen?

Die Welt wäre ein Irrenhaus aus jeweils 2-4 paktierenden Staaten die sich mit anderen die Köpfe einhauen.

Hier gibt es so viele Kritiker, die gar nichts wollen, oder ihre eigenen Ideen haben aber stehts die von anderen ablehnen.

Ich bin für den Ausbau der UVNO, dafür das wir den Krieg verhindern, den Frieden schaffen und internationale Normen für Menschenrechte, Frieden und Krieg festlegen !

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Deligeirowanij w Organisatii Virtualnich Objedenennich Nacij Federalnoi Respubliki Androja
Hoher Kommissar für Entwicklungsfragen.

Maya Mausal  
Mitglied
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18.02.2008 23:41

Zitat:
Original von Janislav Pietarow

Wohlbemerkt wurde diese Konvention nie verabschiedetm zumindest finde ich sie nicht.




Wie kommen Sie eigentlich immer dazu mit solcher Überzeugung solchen Unsinn zu verzapfen?! böse
Natürlich wurde diese Konvention von einigen Mitgliedsstaaten der UVNO unterzeichnet. Wenn ich nicht ganz auf den Kopf gefallen bin, dann habe ich Ihnen sogar das Protokoll vorgelegt, als die Staaten unterzeichnet haben.

Insofern, ja, Herr Balch, dieses Dokument besitzt immer noch Gültigkeit.

Andreas Balch  
Mitglied
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18.02.2008 23:52

Gut. Danke.

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Andreas Balch
Staatenloser

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19.02.2008 00:57

Und wo ist diese Konvention dann aufgelistet wenn nicht hier
Ich kann sie nirgends finden Frau GS.

Nun ja ich würde der Konvention nun eben noch folgendes anhängen:

Alle Menschen sind frei und gleich.
Alle Menschen werden frei geboren, und sind keine Sklaven oder der Besitz von jemandem. Alle Menschen egal von welcher Ethnie, Volk, Rasse, Geschlecht, Religion, Hautfarbe, Sexualität sind alle gleich. Kein Mensch ist mehr oder weniger wert als ein anderer.

Das Recht auf Leben und Sicherheit
Verbot von Kinderarbeit und Kindersoldaten

Verbot der willkürlichen Haft

Das Recht auf einen öffentlichen, fairen und freien Prozess.

Das Recht, sich auf diese Konvention zu berufen

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Hoher Kommissar für Entwicklungsfragen.

Maya Mausal  
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19.02.2008 01:08

Wie Ihnen sicherlich aufgefallen sein dürfte, ist die Homepage der UVNO nicht die aktuellste. Schließlich ist dort auch noch Herr Hellbusch als Generalsekretär angefühlrt.
Sicherlich erinnern Sie sich auch daran, dass das Thema Homepage erst kürzlich Gegenstand einer Debatte innerhalb der Vollversammlung war, an der die werten Damen und Herren Delegierten es vorzogen zu schweigen.
Das Generalsekretariat hat zwar die Inhalte der Homepage mittlerweile aktualisiert und an die technische Abteilung weitergeleitet, aber die sind momentan derart mit Arbeit überlastet, dass sie nicht wissen wann sie die Aktualisierung vornehmen werden.

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19.02.2008 01:09

Wo finde ich dann alle Konventionen/Beschlüsse/Resolutionen?

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Maya Mausal  
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19.02.2008 01:14

Sie können wie jeder andere im Archiv stöbern.

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19.02.2008 01:18

Im Archiv? Das Archiv das keinerlei Ordnung hat und wo ich auch keine wirklichen angenommenen Abstimmungen auf anhieb finde?

Wie viel kostet es den Techniker zu bestechen? Augenzwinkern

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Maya Mausal  
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19.02.2008 01:22

*so* Jetzt reichts mir aber langsam!
Könnte ich die HP selbst aktualisieren, hätte ich das schon längst gemacht. Kann ich aber nicht und so muss ich auf den Hirten warten und dem kann ich sicherlich als Bittsteller kein Ultimatum stellen, dass er das doch jetzt endlich erledigen soll! *so*

Im übrigen zu Ihrem Vorschlag der Ergänzung dieser Ersten Konvention über Menschenrechte. Offensichtlich habe ich mich nicht klar genug über die vergangenen Absichten dieser Vollversammlung ausgedrückt. Die Erste Konvention für Menschenrechte ist so in dieser Form fix fertig. Sie benötigen sie aber, um in der Zweiten Konvention für Menschenrechte nicht wieder exakt den selben Inhalt wiederzugeben.
In diesem Sinne müssten Sie nun an einer Zweiten Konvention für Menschenrechte arbeiten.

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19.02.2008 01:32

Wieso? Einfach die erste ergänzen um die Themenfelder die sie bislang nicht abdeckt.
Außerdem wurde diese Konvention während der "Unterzeichnung" mehrfach geändert, womit ich die finale Version nicht wirklich finden kann.

Und wie sie sehen bin ich nicht der einzige der nicht wusste das es eine Konvention bereits gibt

*so* Nicht aufregen ok? Ich habe nicht vor ins simoff abzurutschen smile*so*

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Hoher Kommissar für Entwicklungsfragen.

Dieser Beitrag wurde schon 1 mal editiert, zum letzten mal von Janislav Pietarow am 19.02.2008 01:32.

Maya Mausal  
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19.02.2008 01:47

Ich wiederhole mich gerne noch einmal: die Erste Konvention für Menschenrechte heißt nicht umsonst Erste, da einer ersten durchaus auch eine zweite folgen kann.
Außerdem, wenn diese Konvention nun nach gutdünken abgeändert wird, dann passt das nicht mehr mit den bisherigen Unterzeichnern zusammen.
Was also ist so schwer daran, die neuversion jetzt Zweite Konvention für Menschenrechte zu nennen?

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19.02.2008 01:53

Nichts. Ich habe sie so verstanden, dass man die erste gar nichtmehr verwenden darf und die zweite einen komplett neuen Inhalt haben müsste. Liegt wohl an meinem Dolmetscher.


wendet sich an den androisch Übersetzer

Durak!

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Maya Mausal  
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19.02.2008 01:55

Nein. Die erste Konvention besteht natürlich nach wie vor. Sie bildet jedoch den kleinsten gemeinsamen Nenner auf den man sich damals einigen konnte. Von daher gehe ich davon aus, dass das bei der zweiten nicht anders verlaufen wird.

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19.02.2008 01:56

Also ist die Zweite die Erste + X

oder doch nur eine Ergänzung? Es wäre ja unsinnig nochmal alles aufzuzählen. Andererseits wäre es einheitlicher.

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Hoher Kommissar für Entwicklungsfragen.

Maya Mausal  
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19.02.2008 02:01

Nennen wir die erste Konvention für Menschenrechte mal A und die zweite Konvention für Menschenrechte mal B.

Andro entscheidet sich nun beide Konventionen zu unterzeichnen, setzt also seine Unterschrift unter Dokument A und Dokument B.
Arcor hingegen trägt Dokument A wegen bedenken aufgrund nationaler Gesetze nicht mit, aber entschließt sich Dokument B zu unterzeichnen.

Zusammenfassend: zwei sperate Dokumente, mit verschiedenem Inhalt, aber unter die selbe Großthematik unterzuordnen, daher auch die Nummerierung mit erste und zweite.

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19.02.2008 02:12

Nein nicht wirklich. Ich will wissen ob wir aus A § 1-9 1:1 übernehmen und dann in B einfügren und noch 10-15 dranhängen oder wir wir 10-15 dann einfach in B 1-5 nennen?

Man ist das kompliziert.

Also: Übernehmen wir den Teil der Ersten Konvention und hängen nur unten neue Artikel dran ODER ist der Inhalt der Zweiten ein komplett anderer, die Thematik aber gleich

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Deligeirowanij w Organisatii Virtualnich Objedenennich Nacij Federalnoi Respubliki Androja
Hoher Kommissar für Entwicklungsfragen.

Dieser Beitrag wurde schon 1 mal editiert, zum letzten mal von Janislav Pietarow am 19.02.2008 02:13.

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