UVNO » Interna » Vollversammlung » Archiv der Vollversammlung » [interne Diskussion] Übereinkommen über diplomatische Beziehungen (ÜdB)

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Andreas Balch  
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29.05.2008 18:54

Mag sein. Aber oben genanntes Übereinkommen regelt hauptsächlich die Angelegenheiten von Botschaftern. Und man entsendet für gewöhnlich keine Botschafter in einen Staat, zu dem man keinen diplomatischen Kontakt hat.

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Andreas Balch
Staatenloser

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29.05.2008 23:40

Der Umgang mit Botschaftern wird allerdings über die Verträge und nationale Gesetze bereits geregelt.

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Lichtbringer Arvid Omash
Große Ideen sind wie das Licht eines fernen Sterns - im Dunkel der Nacht sind sie Wegweiser für die Menschen.

Andreas Balch  
Mitglied
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30.05.2008 13:34

Eben. Das habe ich ja vorhin schon gesagt.

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Andreas Balch
Staatenloser

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30.05.2008 18:48

Zitat:
Original von Andreas Balch
Eben. Das habe ich ja vorhin schon gesagt.
Das haben wir alle schon mehrmals gesagt, Wiederholung muss nichts schlechtes sein.

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Lichtbringer Arvid Omash
Große Ideen sind wie das Licht eines fernen Sterns - im Dunkel der Nacht sind sie Wegweiser für die Menschen.

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01.06.2008 20:30

Zitat:
Original von Afaslizo Draron
Der Umgang mit Botschaftern wird allerdings über die Verträge und nationale Gesetze bereits geregelt.


Bei den wenigsten

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Deligeirowanij w Organisatii Virtualnich Objedenennich Nacij Federalnoi Respubliki Androja
Hoher Kommissar für Entwicklungsfragen.

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01.06.2008 21:47

Dafür hätte ich gerne einen Beweis.

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Lichtbringer Arvid Omash
Große Ideen sind wie das Licht eines fernen Sterns - im Dunkel der Nacht sind sie Wegweiser für die Menschen.

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01.06.2008 22:00

Bei uns nur lapidar ausformuliert.
§11 Die Diplomatie
a) Ein Botschafter aus dem Ausland wird vom zuständigen Administrator auf eigenen Antrag ernannt. Die offizielle Regierung des betreffenden Staates muss ausdrücklich zustimmen.
b) Jeder Botschafter erhält eine Botschaft im Botschaftsbereich falls dies gewünscht wird.
c) Botschafter besitzen diplomatische Immunität.

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Leiterin der Kunstakademie Frisa
Lebensgefährtin Wolfram Landes

Amaterasu-oo-Mikami

Andreas Balch  
Mitglied
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02.06.2008 13:18

Auszug aus dem Bündnisvertrag mit dem Seereich Aquatropolis:

Zitat:
§5 - Botschaften

(1) Die beiden Bündnisparteien richten in der Landeshauptstadt der jeweils anderen Bündnispartei Botschaften ein. Diese gehören gemäß internationalem Recht nicht zum Staatsgebiet der Bündnispartei, auf deren Hoheitsgebiet sich die Botschaft naturgemäß eigentlich befände.

(2) Jede Bündnispartei weist der anderen Bündnispartei das zur Verfügung stehende Botschaftsgebäude zu. Für den Fall, dass das Botschaftsgebäude für unzureichend befunden wird, haben die Staaten eine außervertragliche Einigung zu treffen.

(3) Die Botschafter genießen in dem Land, in das sie zur Vertretung ihres eigenen Landes gesandt werden, dieselben Rechte wie Staatsbürger dieses Landes mit Ausnahme des aktiven und passiven Wahlrechts. Während der An- und Heimreise sind die Botschafter vor Verhaftung geschützt.

(4) Jeder der beiden Bündnisparteien ist es erlaubt, militärische Truppen zum Schutz des Botschaftsgebäudes in diesem zu stationieren. Das Ausmaß der Stationierung kann von dem betroffenen Staat eingeschränkt werden.

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Andreas Balch
Staatenloser

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02.06.2008 13:30

Da geht es schon los. Exterritorialität wird bei uns nicht gestattet.

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Leiterin der Kunstakademie Frisa
Lebensgefährtin Wolfram Landes

Amaterasu-oo-Mikami

Andreas Balch  
Mitglied
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02.06.2008 14:48

Und genau deshalb sollte so etwas auch von jedem Staat einzeln geklärt werden. Augenzwinkern

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Andreas Balch
Staatenloser

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18.06.2008 08:54

Ich habe mir diesen Vertragsentwurf angesehen und finde ihn im Grundsatz hervorragend.

Zwar weiss ich, dass viele Nationen das selber irgendwie geregelt haben und ich kenne auch zahlreiche Freundschaftsverträge in denen sich Regelungen finden. Für überflüssig halte ich einen solchen Vertrag aber nicht. Durch ihn werden allgemeine Standards gesetzt. Eine gewisse Rechtsvereinheitlichung empfinde ich immer als sinnvoll. So muss ich mich in diesen Ländern nicht umständlich in schwer auffindbaren Gesetzestexten informieren, um halbwegs sicher zu sein.

Auch würde er viele Vertragsverhandlungen deutlich erleichtern und Vertragsurkunden deutlich entschlacken. Statt langer Paragrafenketten reicht ein Verweis auf das Übereinkommen, ja nicht mal der ist noch notwendig.

Das im Moment noch nationale Gesetze dagegenstehen ist kein Problem. Gesetze kann man ändern. Außerdem besteht keine Pflicht beizutreten.

Wo ich schonmal dabei bin, auch das wäre ein Thema für eine Völkerrechtskonferenz.

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Frederic Aichberger

Vertreter des Freistaats Fuchsen im Senat der UVNO
UVNO-Delegierter des Freistaats Fuchsen

Andreas Balch  
Mitglied
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18.06.2008 16:47

Wenn Sie die ganze Diskussion noch einmal aufrollen möchten, bitte, gerne, aber ich befürchte, Sie werden damit nichts erreichen. Die meisten Länder haben ihre Position sehr deutlich gemacht.

__________________
Andreas Balch
Staatenloser

Maya Mausal  
Mitglied
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07.07.2008 16:12

Wie möchte Andro hier weiter verfahren: Abstimmung? Weiter diskutieren? Beendigung der Aussprache ohne weiteres Ergebnis?

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07.07.2008 16:21

Eine Abstimmung würde keinen Sinn machen.
Ich würde gerne versuchen weiterzureden.
Es gibt Ansätze für eine Art Mindesmaß.
Vllt. wenn mehr Delegierte hier teilnehmen, wäre es möglich, dass auch etwas daraus wird.

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Deligeirowanij w Organisatii Virtualnich Objedenennich Nacij Federalnoi Respubliki Androja
Hoher Kommissar für Entwicklungsfragen.

Maya Mausal  
Mitglied
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07.07.2008 16:24

Was leiten Sie bislang als Mindestmaß ab?

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07.07.2008 16:30

Das die Mehrheit der Delegierten einen gemeinsamen Nenner findet, der für eine Abstimmung oder eine Resolution oder Konvention ausreicht.

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Deligeirowanij w Organisatii Virtualnich Objedenennich Nacij Federalnoi Respubliki Androja
Hoher Kommissar für Entwicklungsfragen.

Maya Mausal  
Mitglied
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07.07.2008 16:32

Ich meinte konkret inhaltlich. Augenzwinkern

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07.07.2008 16:35

Das kann ich nicht sagen, da bisher eigentlich entweder nichts konstuktives dazu beigetragen wurde oder aber sich über die Formulierung so dermaßen aufgeregt wurde, dass der Inhalt vergessen wurde.

Ein Aspekt ist wichtig: nationales Recht vor internationales Recht. Zumindest denke ich wäre es besser so.

Vlt. kann man ja viele Gemeinsamnkeiten nationaler Rechte hier bündeln bzw. Lücken schließen.

vor allem Lücken schließen.

Das bedeutet
-Internationales Recht der Weltmeere-
-Luftfahrtwege
-diplomatischer Missionen
-Verhalten bei Grenzverstößen (optional)

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Deligeirowanij w Organisatii Virtualnich Objedenennich Nacij Federalnoi Respubliki Androja
Hoher Kommissar für Entwicklungsfragen.

Maya Mausal  
Mitglied
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07.07.2008 16:54

Ich dachte es ging Ihnen hier um grundsätzliche Begriffsdefinitionen im Rahmen der zwischenstaatlichen Beziehungen?

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07.07.2008 18:29

Zitat:
Original von Maya Mausal
Ich dachte es ging Ihnen hier um grundsätzliche Begriffsdefinitionen im Rahmen der zwischenstaatlichen Beziehungen?


Ja. Zu denen gehort einiges.

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Deligeirowanij w Organisatii Virtualnich Objedenennich Nacij Federalnoi Respubliki Androja
Hoher Kommissar für Entwicklungsfragen.

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