Arcor spricht sich ganz klar für die Beibehaltung des Namens UVNO aus und für eine Kartenzugehörigkeit zur OIK. Allerdings sollte man sich Staaten, die nicht auf der OIK verzeichnet sind nicht gänzlich verschließen. Soll heißen, wenn z.b. ein Staat, der nur auf der CartA verzeichnet ist, das Bedürfnis hat hier mitzuwirken, so soll er das ruhig machen... jedoch stets in dem Bewußtsein, dass die Basis für internationale Simulationen stets die OIK-Karte sein wird.
Zitat: |
Artikel 1: Allgemeines
1. „VB“ ist die Abkürzung für Völkerbund / UVNO ist die Abkürzung für United Virtual Nations Organization.
2. Sitz des VB/ der UVNO ist in Droch Aimsir in der Freien Republik Tir Na nÓg.
3. Der VB/ die UVNO ist eine Organisation auf der Karte der OIK.
|
|
Dies würde Arcor also unterstützen?
__________________
Heißen wir nun Völkerbund oder UVNO?!
Also da irgendwie von den 28 Mitgliedern (?) immer nur so 4-8 eine Konvention mittragen, bei ca. über 50 Nationen auf der Welt, ist das sehr sehr schwach.
Ich bin daher für eine Modulfunktion.
(1. gibts das im RL auch, 2. hat das hier auch mal jemand mir vorgeschlagen und ich hoffe derjenige äußerst sich mal dazu)
__________________
Deligeirowanij w Organisatii Virtualnich Objedenennich Nacij Federalnoi Respubliki Androja
Hoher Kommissar für Entwicklungsfragen.
Ja das ist die Frage, um die Charta zu verändern braucht man eine 2/3 Mehrheit, jedoch sind 8 Pro diese Umbenennung und 7 gegen, was eine hauchdünne Mehrheit ist, heißt die Charta könnte nur an der Namenssache ändern, deswegen gilt es den kleineste gemeinsamen Nenner zu finden in allen Dingen!
Ich könnte mir sowieso vorstellen gewisse Resolutionen/Konventionen neu auszuarbeiten und neu aufzulegen, diese würde ich dann wiederum
als kleinster gemeinsamer Nenner auflegen sodass es zu einer Unterzeichnung jedes Mitgliedes kommt.
__________________
Dieser Beitrag wurde schon 1 mal editiert, zum letzten mal von Mehregaan am 28.10.2008 20:30.
Ja da nun Irkanien, leider, nicht mehr Mitglied ist, würde das mit dieser Clan, Religion, Parteiensache auch funktionieren.
Konventionen komplett überarbeiten...kann man ja machen z.B. die 1. und 2. Menschenrechtskonv. zu einer machen.
Dennoch bin ich für die Module. Z.B. hatten bei der Kriegskonv. viele nur damit ein Problem, als es um ABC Waffen ging.
__________________
Deligeirowanij w Organisatii Virtualnich Objedenennich Nacij Federalnoi Respubliki Androja
Hoher Kommissar für Entwicklungsfragen.
Artikel 1 (3) unterstützt Arcor auf jeden Fall. Muss aber nicht unbedingt gesondert festgehalten werden, da es in der Vergangenheit nie anders gehandhabt wurde.
Was die hier grundsätzliche Überarbeitung sämtlicher Resolutionen anbelangt, so möchte ich anmerken, dass diese bereits den kleinsten gemeinsamen Nenner umfassen - schließlich waren da ja auch keine Stümper am Werk als diese ausgearbeitet wurden. Hätte man auf noch mehr verzichten wollen, so hätte man sich gleich jegliche Resolution sparen können.
Nun ich könnte mir vorstellen, dass Resolutionen generell bindend werden?
Wie stehen hier die Meinungen dazu?
__________________
Je größer die Anzahl der Mitglieder dieser Organisation wird, desto unwahrscheinlicher wird es, dass Beschlüsse nach dem Einstimmigkeitsprinzip angenommen werden. Daher ist Arcor dagegen.
Resolutionen die von Staaten getragen werden die klein und militärisch unbedeutend sind, auch Andro gehört dazu, nützen keinem was, wenn sie große Staaten nicht mittragen oder?
Darum die Modulfunktion
__________________
Deligeirowanij w Organisatii Virtualnich Objedenennich Nacij Federalnoi Respubliki Androja
Hoher Kommissar für Entwicklungsfragen.
Tja dann tragen die großen Staaten nur das mit was ihnen nützt in der Modulfunktion, man kann nicht alles in Modularfunktion zur Verfügung stellen.
Gibt es sonst noch irgendwelche Kommentare zur Charta-Reform? Kritik Fragen oder Anregungen?
__________________
Also die Suspendierung muss eingebaut werden. Ebenso die Möglichkeit des Embargos und Boykotts
__________________
Deligeirowanij w Organisatii Virtualnich Objedenennich Nacij Federalnoi Respubliki Androja
Hoher Kommissar für Entwicklungsfragen.
Zitat: |
Original von Mehregaan
Zitat: |
Artikel 2 - Mitgliedschaft
1. Der Völkerbund/ die United Virtual Nations Organization umfasst als Mitglieder diejenigen Staaten, welche diese Charta ratifiziert haben und den Aufnahmebedingungen genügen.
2. Über die Aufnahme in den VB/ die UVNO entscheidet die Aufnahmekommission. Näheres regelt deren Geschäftsordnung.
3. Erfüllt ein Mitglied die Aufnahmekriterien ohne eigene Schuld nicht mehr, so muss es innerhalb von vierzehn Tagen Abhilfe schaffen.
4. Erfüllt ein Mitglied die Aufnahmekriterien schuldhaft nicht mehr, oder schafft es keine rechtzeitige Abhilfe, so verliert es die Mitgliedschaft.
5. Jedes Mitglied kann die Mitgliedschaft jederzeit schriftlich und unbegründet beim Generalsekretariat kündigen.
6. Ist ein Mitglied sechs Monate in der Vollversammlung abgängig, erfolgt eine Benachrichtigung durch das Generalsekretariat. Liegt vier Wochen nach des ersten in Kenntnis setzen immer noch keine Reaktion des betroffenen Mitglieds vor, stimmt die Vollversammlung mit der Mehrheit der abgegebenen Stimmen über den Ausschluss des Mitglieds ab. Ein Neuantrag ist jederzeit möglich.
7. Sollte ein Mitglied der UVNO/ des VB vorsetzlich gegen die Charta und/ oder die Ziele der UVNO/ des VB verstoßen, hat das Generalsekretariat die Möglichkeit dieses Mitglied temporär zu suspendieren bzw. aus der UVNO auszuschließen. Dieser Maßnahmen können durch die Vollversammlung aufgehoben werden.
|
|
|
|
Bezüglich Suspendierung, etc. verweise ich hierauf.
Wie würden Sie gerne Embargos und Boykotts in die Charta einbinden?
__________________
1.Gegen Staaten denen potentiell unterstellt werden kann, den Weltfrieden dauerhaft oder temporär zu stören, die wiederholt gegen Beschlüsse, Resolutionen und Konventionen verstoßen haben, kann ein Embargo verhängt werden.
2. Ein Embargo kann rein wirtschaftlicher, politischer oder militärischer Natur sein.
3. Ein Embargo muss von der VV mit der Mehrheit angenommen werden und muss ein Limit haben bzw. Bedinungen wie das Embargo wieder aufgehoben werden kann.
__________________
Deligeirowanij w Organisatii Virtualnich Objedenennich Nacij Federalnoi Respubliki Androja
Hoher Kommissar für Entwicklungsfragen.
Unter welchem Artikel, etc.?
__________________
Ein Embargo kann immer durch eine Resolution gefasst werden. Daher müssen die Bestimmungen dafür nicht auch noch in die Charta aufgenommen werden.
Was die zeitweise Suspendierung von Mitgliedern betrifft so findet das die Zustimmung Arcors, allerdings müssen dafür klare Bestimmungen geschaffen werden, nicht dass diese Maßnahme dazu missbraucht wird unliebsame Staaten von Abstimmungen oder Diskussionen fern zu halten.
Was den endgültigen Ausschluss von Mitgliedern angeht, so findet das nicht die Zustimmung von Arcor, da dies niemals aus uneigennützigen Absichten geschehen kann.
Ein Ende der Mitgliedschaft kommt daher für Arcor daher nur unter den bislang definierten Umständen in Frage.
Zitat: |
Artikel 2 - Mitgliedschaft
1. Der Völkerbund/ die United Virtual Nations Organization umfasst als Mitglieder diejenigen Staaten, welche diese Charta ratifiziert haben und den Aufnahmebedingungen genügen.
2. Über die Aufnahme in den VB/ die UVNO entscheidet die Aufnahmekommission. Näheres regelt deren Geschäftsordnung.
3. Erfüllt ein Mitglied die Aufnahmekriterien ohne eigene Schuld nicht mehr, so muss es innerhalb von vierzehn Tagen Abhilfe schaffen.
4. Erfüllt ein Mitglied die Aufnahmekriterien schuldhaft nicht mehr, oder schafft es keine rechtzeitige Abhilfe, so verliert es die Mitgliedschaft.
5. Jedes Mitglied kann die Mitgliedschaft jederzeit schriftlich und unbegründet beim Generalsekretariat kündigen.
6. Ist ein Mitglied sechs Monate in der Vollversammlung abgängig, erfolgt eine Benachrichtigung durch das Generalsekretariat. Liegt vier Wochen nach des ersten in Kenntnis setzen immer noch keine Reaktion des betroffenen Mitglieds vor, stimmt die Vollversammlung mit der Mehrheit der abgegebenen Stimmen über den Ausschluss des Mitglieds ab. Ein Neuantrag ist jederzeit möglich.
7. Sollte ein Mitglied der UVNO/ des VB vorsetzlich gegen die Charta und/ oder die Ziele der UVNO/ des VB verstoßen, hat das Generalsekretariat die Möglichkeit dieses Mitglied temporär zu suspendieren. Dieser Maßnahmen können durch die Vollversammlung aufgehoben werden.
|
|
Vollkommener Ausschluss, weggestrichen Suspendierung vom Gensek. kann jedoch durch die VV aufgehoben werden. Exekutvie beim Gensek. Kontrolle bei der VV ist denke ich eine gute Lösung.
__________________
Ich fände es übrigens gar nicht so schlecht, wenn über Embargo-Resolutionen in der Charta verankert würde, dass diese zeitlich beschränkt werden müssen und dass Gründe für das Embargo und vor allem Möglichkeiten, wie das Embargo vom betroffenen Staat wieder aufgehoben werden kann, in der Resolution stehen müssen. Bei dem Embargo gegen Aquatropolis hat man gesehen, dass das Seereich ziemlich hilflos dastand, weil es nicht wusste, wie es agieren sollte, um die Resolution wieder loszuwerden. Das ist eigentlich nicht die feine albernische Art.
__________________
Andreas Balch
Staatenloser
VB ist überhaupt nicht gut, erstens ist Völkerbund kurz genug, so daß man es nicht abzukürzen braucht und zweitens denke ich da eher an "Völkischer Beobachter" als Völkerbund
Nun zurzeit scheint es nicht so als würde sich eine 2/3 Mehrheit für eine Umbennung finden, die es für eine Chartareform braucht und deswegen befürchte ich würde eine Reform scheitern und damit wird leider die Umbennung hinfällig.
__________________
Naja der neue Name wurde angenommen jetzt sollten die die für den alten waren die Mehrheit annerkennen oder? Ich stimme eher dagegen wenn wir 2 Namen haben. Diese ewige kleinkarierte Meinungsverschiedenheit geht mir auf den Keks.
Ich bin übrigens dafür, dass nur die VV Mitglieder suspendieren kann. sonst hat der GenSek ja eine diktaorische Vollmacht und könnte alle suspendieren!
Des weiteren bin auch ich für die Verankerung des Embargos in der Charta, wie Eranien, da ein Beschluss bzw. eine Resoltion das ja immer nur einmalig klärt. Die Charta sollte diese Möglichkeit aber ganz klar geben
__________________
Deligeirowanij w Organisatii Virtualnich Objedenennich Nacij Federalnoi Respubliki Androja
Hoher Kommissar für Entwicklungsfragen.