Ich bitte darum, dass wir hier mal zum Schluß und einer Entscheidung kommen.
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Prof. Wilhelm von Graubünden
Bundespräsident Bergen
2. Stellv. Generalsekretär der UVNO a.D.
Ich sehe hier weder eine abstimmungsreife Vorlage, noch einen irgendwie gearteten Konsens. Ich würde daher beantragen, daß wir darüber abstimmen, ob in dieser Sache weitere beraten werden soll, oder ob das Thema zu den Akten gelegt werden kann.
Sollte die Vollversammlung mehrheitlich der Meinung sein, hier weiter diskutieren zu wollen, fordere ich den ehrenwerten Kollegen aus Fuchsen nachdrücklich dazu auf, einen ausformulierten Antrag als Diskussionsgrundlage vorzulegen, damit wir hier nicht weiter im luftleeren Raum diskutieren.
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Kartenantragsvizemieze der OIK,
Bundeskanzlerin des PFKanischen Bundes
Eine entsprechende Abstimmung wäre wohl unnötige Bürokratie (ich weiß, Herr Metzel wird jetzt wohl sehr erstaunt sein ob dieser Worte aus meinem Munde
); sollte sich das Interesse für dieses Thema nicht finden, wird es wohl automatisch durch Schweigen ad acta gelegt.
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Das Thema ist schon sehr interessant. Doch mich interessiert eben zuvor die Meinung der Richter am IGH. Und um diese hören zu können, müssen wir vorher die GO ändern.
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Das ist wohl wahr, weswegen mich eine angeregte Diskussion im entsprechenden Thema sehr erfreuen würde.
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Also um jetzt mal voran zu kommen. Der Wunsch nach einer Stellungnahme des IGHs ist doch offensichtlich. Wenn die GO es nicht hergibt, daß die Richter hier vor der Vollversammlung sprechen dürfen, dann sollte das Generalsekretariat einfach mal um einen schriftlichen Bericht bitten und diesen dann der VV vorlegen.
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Ihr Wunsch ist mir Befehl; die Bitte wurde soeben dem IGH angetragen.
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Ich möchte mal gerne wissen vom bergischen oder pfkanischen Delegierten, was das richterliche Statement bezwecken soll. Der hier eingebrachte Vorschlag erfordert eine politische Entscheidung und keine juristische. Der Konsens und die Bereitschaft, einen Teil seiner Rechtsetzungskompetenz abzugeben, muß auf politischer Ebene erfolgen, um eben ein klares Zeichen für diesen Reformwillen auszudrücken.
Reformen werden und wurden immer auf politischer Ebene vorangebracht, nie auf juristischer. Ein Jurist kann ja auch nur hergehen und auf grundlage der bestehenden Rechtslage Urteile fällen und höchstens in ganz beschränkten Ausnahmefällen, wenn nämlich Diskrepanzen zur ggw. Rechtslage bestehen, Änderungen anstehen.
Insofern ist hier die politische Klasse gefordert. Ich werde mich derweil mit meiner Regierung intern beraten und anschließend einen konkreten Entwurf präsentieren.
Lieber Kollege,
ich denke ich spreche auch für die bergische Delegation, wenn ich Ihnen versichern kann, daß die Stellungnahme der Richter nicht das Maß der Dinge sein wird. Zumal wir kein Urteil oder richterliches Gutachten einfordern (was gar nicht möglich wäre), sondern eine Einschätzung aus Sicht des IGHs. Das bei einer - in der Sache - unabhängigen Justiz politische Entscheidungen sehr behutsam getroffen werden müssen, sollte wohl verständlich sein.
Dennoch halte ich es für die Diskussion für äußerst befruchtbar, wenn der Vollversammlung eine Stellungnahme derjenigen vorliegt, welche etwaige Reformen umsetzen müssen. Insbesondere deren Sachverstand als Praktiker maße ich mir nicht an zu haben.
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Dieser Beitrag wurde schon 1 mal editiert, zum letzten mal von Inga van Mauritz am 11.04.2011 13:20.
Die momentanen Richter sind überhaupt nicht einer möglichen Umsetzung einer solchen Reform betraut. Wie ich bereits schrieb, muß der entsprechende Reformwillen zur Umsetzung durch die politische Klasse, namentlich die Delegierten und die Regierungen der Mitgliedsstaaten erfolgen, die durch entsprechende nationale Gesetzgebung die Voraussetzungen für die Arbeit des IGH schaffen.
Bisher haben die Richter noch nicht einen Fall beraten können. Man erging sich im IGH nur in sinnlosem Geschwätz. "....gibt sich auf Grundlage des Statutes eine Geschäftsordnung...".
Umfängliche mentale Blähungen ohne Sinn.
Nix als juristisch/bürokratische Onanie.
Der alte IGH ist tot, ich sehe nicht, was einer seiner Vertreter hier sinnvolles beitragen könnte.
Meine Damen und Herren, es geht mir und sicherlich auch meiner Kollegin van Mauritz darum, dass wir in Erfahrung bringen möchten wie die Richter über eine solche Reform denken und ob Sie es für möglich erachten, dass diese fruchten kann. Auch ist es für mich interssant zu wissen, ob man die verschiedenen Verfassungen der Länder überhaupt juristisch dazu nutzen kann um eine Oberinstanz zu schaffen.
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Wieso? Können Sie nicht selber denken?^^ Es ist doch völlig irrelevant, was die momentane Besetzung des mehr als passiven IGH von irgendwelchen Reformvorhaben denkt oder lassen Sie sich so leicht beeinflussen? Man sollte doch schon in der Lage sein, sich selbst eine eigene Meinung zu bilden. Und seit wann sind Richter in der Lage in die Zukunft zu blicken und irgendwelche Prognosen über politische Reformvorhaben zu stellen?
Außerdem bezweifle ich, daß die momentanen Richter mit sämtlichen Verfassungsrecht aller Mitgliedsstaaten so betraut sind, daß sie auf Ihre letzte Antwort eine verlässliche Antwort zu geben.
Sehr geehrter Kollege, hören Sie eigentlich gar nicht zu? Ich denke wir haben alles nötige dazu gesagt.
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Wird es nun eigentlich einen Bericht des IGHs geben?
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Dies interessiert mich auch sehr brennend.
Außerdem haben wir ja die GO einmal schon geändert. Da das Ganze hier sachbezogen ist, bitte ich um Vorladung der Richterin Dr. Sarah Hummel. Ich würde dieser gerne ein paar Fragen stellen. Danke!
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Das Generalsekretariat stellt fest, dass bislang auf das Schreiben desselbigen keine Antwort vorlag.
Sarah Hummel wurde weiterhin eingeladen, sich an diesem Thema zu beteiligen.
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Wie sieht es hier aus?
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Wie zu sehen, hat sich nichts verändert.
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Ich meinte eigentlich bezüglich ihrer Anfrage bei Frau Dr. Hummel!
Haben Sie diese eingeladen?
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