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11.10.2006 18:13

Ich denke, Herr Abdonez hat in diesen Punkten recht: wenn keine Regierung eines UVNO-Mitgliedslandes einen solchen Einsatz seiner Truppen befürwortet, werden die UVNO-Delegierten, die ja an die Weisungen ihrer Regierungen gebunden sind, einem einsatz nicht zustimmen.

Ich denke, dass Prozedere für eine friedensvermittelnde Initiative der UVNO könnte in folgenden Schritten durchgeführt werden:

01.) Alle konflikt- bzw. kriegsbeteiligten Parteien stimmen dem Einsatz einer UVNO-Friedenstruppe zu;
02.) das UVNO-Generalsekretariat stellt fest, welche Einheiten in welcher Stärke benötigt werden und bittet die Mitgliedsländer um einen Beitrag - am Besten mit einer Beschreibung des gewünschten Beitrags;
03.) schon vor, während oder nach der Stationierung lädt das UVNO-Generalsekretariat zu Friedensgesprächen ein, sofern sich die zerstrittenen Parteien nicht bereits im Verhandlungsprozess befinden. Dabei steht es dem UVNO-Generalsekretär frei, entweder selbst vermittelnd tätig zu werden, oder einen Stellvertreter mit der Aufgabe zu betrauen oder einen Sonderbotschafter zu ernennen.

Margriet van Vossen
Außenministerin und Stellv. Ministerpräsidentin
des Freistaats Fuchsen

__________________
Außenministerin und Stellv. Ministerpräsidentin
des Freistaats Fuchsen

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12.10.2006 00:13

Zitat:
Original von Margriet van Vossen
01.) Alle konflikt- bzw. kriegsbeteiligten Parteien stimmen dem Einsatz einer UVNO-Friedenstruppe zu;


Das nun wieder macht die UVNO zu einem zahnlosen Tiger. Wenn geltendes und für einen Staat individuell verbindliches Völkerrecht von diesem Staat gewaltsam gebrochen wird, dann muss es auch gegen dessen Willen möglich sein, Frieden zu schaffen.

Auf die Zustimmung zu warten, hieße zu spät zu kommen. Dann kann man noch Care-Pakete verteilen und Brunnen bauen, aber unmittelbaren Kriegsopfer mehr verhindern.

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Domingo Vecino Abdonez
El Presidente
de La República de TROPICALI


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12.10.2006 12:28

Zitat:
Original von Margriet van Vossen
Wenn es aber auch um den Einsatz von Streitkräften als solchen geht, müssen wir die Frage nach den Arten aufwerfen, also: friedensschaffende und friedenserhaltende Maßnahmen. Im ersten Fall lautet der Auftrag, zwei oder mehrere sich bekriegende Parteien auseinander zu bringen und mit Gewalt für eine Waffenruhe zu sorgen, im zweiten Fall geht es darum, einen bestehenden Waffenstillstand zu überwachen.

Eine weitere Frage betrifft das Vetorecht: warum sollte ein Staat andere Staaten über den Einsatz seiner Streitkräfte bestimmen lassen, wenn das Ergebnis nicht in seinem Interesse liegt?


genau diese beiden fragen habe ich ständig gestellt und bisher keine befriedigende antwort bekommen, besonders die veto-frage ist meiner meinung nach nicht zu unterschätzen

was die diskussion mit friedensschaffend und -erhaltende maßnahmen angeht, so erneure ich meine ablehung, denn dies ist eine idee, die weit über die humanitären einsatzfelder der bisherigen friedenstruppendiskussion hinausgeht. außerdem wird hier durch die hintertür das recht auf waffeneinsatz und anwendung von gewalt in die friedenstruppen eingeschleußt und das sollte ja vermieden werden.

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Der Baum der Freiheit muss von Zeit zu Zeit mit dem Blut der Patrioten und der Tyrannen begossen werden. Dies ist der Freiheit natürlicher Dünger

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12.10.2006 18:21

Zitat:
Original von funkenmarichen
außerdem wird hier durch die hintertür das recht auf waffeneinsatz und anwendung von gewalt in die friedenstruppen eingeschleußt und das sollte ja vermieden werden.


Na prima. Wir lehnen uns zurück in den Fernsehsessel, schauen zu, wie verbindliches Völkerrecht gewaltsam gebrochen wird und abertausende Menschen zu schaden kommen, und wenn alles vorbei ist, schicken wir Friedenstruppen mit einem Grabgesteck samt Aufdruck "in stiller Anteilnahme - die UVNO" vorbei.

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Domingo Vecino Abdonez
El Presidente
de La República de TROPICALI


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12.10.2006 19:04

entweder wir bauen eine reine humanitäre hilfgruppe auf oder wir installieren eine einsatztruppe und bitte nennt diese nicht friedentruppen, denn das wäre blanke heuelei!
die entscheidung (und heir gibt es nicht mal einigkeit über die entscheidungsfindung) truppenkontingente in souveräne staate zu schicken und somit deren nationales gewaltmonopol aufzuheben und durch ein internationales zu ersetzen birgt enormes missbrauchpotential und kann nicht mal so über das knie gebrochen werden.
dieses instrument in der hand der uvno verschiebt deren stellung im internationalen gefüge und bedeutet ein enormer machtfaktor, der nichtzu unterschätzen ist.

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12.10.2006 19:28

Das ist alles richtig. Um so wichtiger ist es, verbindliche und funktionierende Entscheidungsstrukturen, einschließlich eines Schiedsgerichts, zu schaffen.

<simoff>
Deine Shift-Taste ist kaputt!?!
</simoff>

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Domingo Vecino Abdonez
El Presidente
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Carmen I.  
Mitglied
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13.10.2006 14:19

Irgendwie kommt es mir so vor, als wenn man meine Intention nicht verstanden hat oder ich habe jetzt komplett den Überblick verloren....

Also, ich will auf gar keinen Fall (!), dass man eine Truppe seitens der UVNO gründet, die während Kriegshandlungen in ein Land einreist und diesem dort gegen den Gegner zur Seite steht! Das geht nämlich deshalb schon nicht, weil wir alle unterschiedliche Verträge mit unterschiedlichen Nationen haben, in denen uns solche Handlungen untersagt sind (keine Einmischung in Streitigkeiten mit Dritten).

Insofern käme ein Einsatz vor Ort erst dann in Betracht, wenn der Krieg beigelegt ist oder aber, wenn vorher humanitäre Hilfe geleistet werden soll, dann u. U. auch mit Waffeneinsatz, aber nur zur Verteidigung, wenn unsere Truppe direkt angegriffen wird.

Das die UVNO auch so jederzeit in ein Kriegsgeschehen zu vermittlerischen Zwecken eingreifen kann, muss hier nicht diskutiert werden. Das war schon immer möglich.

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13.10.2006 16:47

Zitat:
Original von Abdonez
Zitat:
Original von funkenmarichen
außerdem wird hier durch die hintertür das recht auf waffeneinsatz und anwendung von gewalt in die friedenstruppen eingeschleußt und das sollte ja vermieden werden.


Na prima. Wir lehnen uns zurück in den Fernsehsessel, schauen zu, wie verbindliches Völkerrecht gewaltsam gebrochen wird und abertausende Menschen zu schaden kommen, und wenn alles vorbei ist, schicken wir Friedenstruppen mit einem Grabgesteck samt Aufdruck "in stiller Anteilnahme - die UVNO" vorbei.


Wir können und dürfen keine Eingreifstruppe schaffen. Wir können doch nicht ernsthaft in fremde Länder einmaschieren und dort versuchen für Recht und Ordnung zu sorgen. Zum einen würden auch die Verträge, die Cordanien mit vielen anderen Staaten geschlossen hat, dagegen sprechen, zum anderen - was ich für viel wichtiger halte - ist die UVNO nicht für militärische, sondern ausschlißelich friedliche und diplomatische Zwecke gegründet wurden. Wir können nun nicht einfach unser Selbstverstädniss über den Haufen werfen und der UVNO eine unglaublich große Macht geben, die viel zu leicht missbraucht werden kann.

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13.10.2006 17:35

Ich halte das wiegesagt für viel zu wenig. Es mag besser sein als nichts, aber nicht viel besser.

Wenn ein Staat ein Neutralitätsabkommen mit einer der Konfliktparteien hat, dann darf er eben an der Mission nicht teilnehmen. Wegen dererlei Konstellationen habe ich auch schon darauf hingewiesen, dass der Einsatz von Truppen für eine UVNO-Mission immer freiwillig sein muss.

Natürlich verfolgt die UVNO friedliche und diplomatische Zwecke. Aber wie friedlich ist es denn, bei einem Konflikt zuzusehen, anstatt ihn zu beenden? Und Waffengewalt ist letztlich nur ein Mittel der Diplomatie, wenn auch natürlich das allerletzte Mittel.

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Domingo Vecino Abdonez
El Presidente
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Carmen I.  
Mitglied
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15.10.2006 10:45

Wir drehen uns im Kreis, da zum einen der militärische Eingriff in kriegerische Handlungen zweier Staaten als gerechtfertigt angesehen und auf der anderen Seite ausschließliche humanitäre Leistungen seitens einer möglichen Friedenstruppe gewünscht wird. So lange dieser Punkt umstritten ist, kommen wir nicht weiter.

Argumente dafür und dagegen haben wir inzwischen, wie ich meine, ausreichend gehört, daher sollten wir zu einem Ergebnis kommen, bevor wir weiter ins Detail gehen.

Sind die Mitglieder dafür, dass wir zunächst darüber abstimmen, ob rein humanitäre Aufgaben dieser Einheit das Ziel sind oder aber auch militärische Einsätze befürwortet werden?

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19.10.2006 15:04

bin für solch eine abstimmung

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Maya Mausal  
Mitglied
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19.10.2006 15:09

Ich schließe mich dem Delegierten aus Kaputistan an.

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19.10.2006 18:32

Zitat:
Original von Carmen de Mora-Trauenstein
Sind die Mitglieder dafür, dass wir zunächst darüber abstimmen, ob rein humanitäre Aufgaben dieser Einheit das Ziel sind oder aber auch militärische Einsätze befürwortet werden?


Mit der Fragestellung implizieren Sie ja schon, dass militärische (robuste) Einsätze nicht humanitär sein könnten. Sie können aber sogar deutlich humanitärer sein.

Natürlich ist die Abstimmung sinnvoll, aber bitte nicht mit einer Fragestellung, die zwischen "humanitär" und "militärisch" unterscheidet.

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Domingo Vecino Abdonez
El Presidente
de La República de TROPICALI


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19.10.2006 19:29

Zitat:
Original von Abdonez
Zitat:
Original von Carmen de Mora-Trauenstein
Sind die Mitglieder dafür, dass wir zunächst darüber abstimmen, ob rein humanitäre Aufgaben dieser Einheit das Ziel sind oder aber auch militärische Einsätze befürwortet werden?


Mit der Fragestellung implizieren Sie ja schon, dass militärische (robuste) Einsätze nicht humanitär sein könnten. Sie können aber sogar deutlich humanitärer sein.

Natürlich ist die Abstimmung sinnvoll, aber bitte nicht mit einer Fragestellung, die zwischen "humanitär" und "militärisch" unterscheidet.


Ich stimme Herrn Abdonez zu. Die Frage kann nicht einfach lauten, ob wir uns für eine "humanitäre" oder "militärische" Aufgabe für eine Friedenstruppe entscheiden. Denn allein schon die Bewaffnung für den Selbstschutz beinhaltet ja schon eine militärische Komponente.
Ich habe weitere oben vorgeschlagen, unter anderem den Einsatz einer UVNO-Friedenstruppe von der Zustimmung der Konfliktparteien abhängig zu machen. In diesem Fall hätte die UVNO-Friedenstruppe die Aufgabe, den Waffenstillstand zu überwachen und humanitäre Hilfsmaßnahme militärisch abzusichern.
Im Falle eines Völkermordes könnte man auch eine andere Regelung finden, die in Richtung Friedenserzwingung geht.

Margriet van Vossen
Außenministerin und Stellv. Ministerpräsidentin
des Freistaats Fuchsen

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Außenministerin und Stellv. Ministerpräsidentin
des Freistaats Fuchsen

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19.10.2006 23:27

Zitat:
Original von Margriet van Vossen
Im Falle eines Völkermordes könnte man auch eine andere Regelung finden, die in Richtung Friedenserzwingung geht.


Vielen Dank, genau darum geht es mir doch auch.

Niemand - schon gar nicht eine Mehrheit in der UVNO - wäre so dumm, seine eigenen Bürger, die Söhne und vielleicht Töchter seines Volkes unter Waffen in einen Krieg zu schicken, mit dem man eigentlich gar nichts zu tun hat, wenn das nicht wirklich nötig wäre.

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Domingo Vecino Abdonez
El Presidente
de La República de TROPICALI


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19.10.2006 23:34

robuste militärische einsätze können nie humanitärer sein!!! ich finde diesen gedanken schrecklich

außerdem glaube ich nicht, dass die kompromisslösung, den einsatz nur auf bitten der konfliktparteien (wobei alle konflikparteien zustimmen müssten) realistisch ist, denn hier gibt es enormes veto-potentila der beteiligten am konflikt

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20.10.2006 11:43

Zitat:
Original von funkenmarichen
robuste militärische einsätze können nie humanitärer sein!!! ich finde diesen gedanken schrecklich

außerdem glaube ich nicht, dass die kompromisslösung, den einsatz nur auf bitten der konfliktparteien (wobei alle konflikparteien zustimmen müssten) realistisch ist, denn hier gibt es enormes veto-potentila der beteiligten am konflikt


Entschuldigung, aber wie Sie hier argumentieren, entbehrt schon jeder inneren Logik, von der äußeren Logik mal ganz abgesehen.

Wenn man gegen den Willen einer Konfliktpartei eingreift, dann muss man ein robustes Mandat haben. Anders geht es doch gar nicht.

Ich teile ja Ihre Auffassung, dass man nicht auf das Einverständnis eines Agressors hoffen sollte, wenn man den Opfern helfen will. Aber welche Schlussfolgerung ziehen Sie daraus?

Was soll man denn Ihrer Auffassung nach tun, wenn ein Agressor dabei ist, schwere Kriegsverbrechen bis hin zum Völkermord zu planen und durchzuführen? Was?

__________________
Domingo Vecino Abdonez
El Presidente
de La República de TROPICALI


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20.10.2006 15:49

Zitat:
Original von Abdonez
Entschuldigung, aber wie Sie hier argumentieren, entbehrt schon jeder inneren Logik, von der äußeren Logik mal ganz abgesehen.


ich bitte darum sachlich zu bleiben und nicht andere persönlich anzugreifen, danke

Zitat:
Original von Abdonez
Wenn man gegen den Willen einer Konfliktpartei eingreift, dann muss man ein robustes Mandat haben. Anders geht es doch gar nicht.


gegen den willen einer konfliktpartei darf halt nicht eingegriffen werden, es bedarf die zustimmung aller. denn sonst kann sich eine partei der militärischen unterstützung der uvno bedienen und ein ungleichgewicht im konflikt herbeiführen.

Zitat:
Original von Abdonez
Ich teile ja Ihre Auffassung, dass man nicht auf das Einverständnis eines Agressors hoffen sollte, wenn man den Opfern helfen will. Aber welche Schlussfolgerung ziehen Sie daraus?


meine meinung, wobei sie sich damit eigentlich widersprechen.

Zitat:
Original von Abdonez
Was soll man denn Ihrer Auffassung nach tun, wenn ein Agressor dabei ist, schwere Kriegsverbrechen bis hin zum Völkermord zu planen und durchzuführen? Was?


hier muss unbedingt differenziert werden, denn das eingreifen in die vorbereitung eines völkermordes ist etwas anderes als in einen bürgerkrieg einzugreifen.

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20.10.2006 21:02

Zitat:
Original von funkenmarichen
ich bitte darum sachlich zu bleiben und nicht andere persönlich anzugreifen, danke


Ich bin ganz sachlich. Sie haben aber meine Fragen nicht beantwortet bzw. genau das Gegenteil von dem geschrieben, was in Ihrem vorherigen Beitrag steht.

Sie haben gesagt, das Erfordernis aller Konfliktparteien berge eine Art Vetopotenzial. Das ist zweifellos richtig.

Jetzt schreiben Sie, ohne Einverständnis aller einzugreifen wäre eine Parteinahme. Das kann ich so nicht nachvollziehen. Wenn ein Lehrer auf dem Schulhof sich zwischen zwei raufende Schüler stellt, dann nimmt er doch nicht Partei - um es mal bildlich darzustellen.

Dann wieder stimmen Sie zu, wenn ich sage, man solle nicht auf das Einverständnis des Agressors hoffen.

Na was denn nun? Soll man oder soll man nicht?

Wenn man nicht darauf hoffen soll, muss man Streithähne notfalls mit Waffengewalt auseinanderbringen und - wenn sich der Agressor ausmachen lässt - notfalls auch einseitig gegen diesen vorgehen.

Und ja, Krieg, Bürgerkrieg und Völkermord sind unterschiedliche Kategorien. Sie schließen sich aber nicht kategorisch aus. Das hängt vom Einzelfall ab.

Natürlich muss man im Einzelfall entscheiden, ob und wann man in einen Konflikt eingreift, ob man das nur im Einverständnis der Konfliktparteien tut oder notfalls gegen deren gewaltsamen Widerstand.

Ich will ja nur, dass sich die UVNO keine Möglichkeiten abschneidet. Sich die Möglichkeit, im Notfall gewaltsam zu intervenieren, offenzuhalten, heißt ja noch lange nicht, dass man sich die Pflicht auferlegt, in jeden Konflikt gleich gewaltsam eingreifen zu müssen.

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Domingo Vecino Abdonez
El Presidente
de La República de TROPICALI


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20.10.2006 23:39

Ich denke, Herr Abdonez hat Recht, wenn erargumentiert, dass sich die UVNO alle Optionen offen halten sollte.
Wer im Falle eines Völkermordes zusieht, ohne etwas zu unternehmen, der hat schon Partei ergriffen, nämlich zugunsten des Aggressors.
Deswegen schlage ich vor, ein Papier auszuarbeiten, in denen die Möglichkeiten vorhanden sind, sowohl mit Zustimmung einer Konflikpartei, als auch im Falle von Völkermord oder Massenvertreibungen entweder friedenserhaltend oder friedenserzwingend einzugreifen.

Margriet van Vossen
Außenministerin und Stellv. Ministerpräsidentin
des Freistaats Fuchsen

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Außenministerin und Stellv. Ministerpräsidentin
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