UVNO » Interna » Vollversammlung » Archiv der Vollversammlung » [Internes] Verhalten des Stellv. Genseks.

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10.06.2008 23:27

Irkanien ist auch dabei.

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Leiterin der Kunstakademie Frisa
Lebensgefährtin Wolfram Landes

Amaterasu-oo-Mikami

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10.06.2008 23:45

Ich hoffe für Sie alle, dass die UVNO unter diesem Nachfolger nicht leiden muss. Höflichkeit ist eine schöne Sache, Tatkraft eine andere. Aber zumindestens hätte er deren Mangel mit einigen Delegierten gemein.

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Lichtbringer Arvid Omash
Große Ideen sind wie das Licht eines fernen Sterns - im Dunkel der Nacht sind sie Wegweiser für die Menschen.

Carmen I.  
Mitglied
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11.06.2008 10:43

Zitat:
Original von Janislav Pietarow

Ich zitiere einmal die GO

§1 Aufgaben des Generalsekretariats
(1) Das Generalsekretariat vertritt die Vollversammlung und führt ihre Geschäfte.
(2) Es wahrt die Würde und die Rechte der Vollversammlung, fördert ihre Arbeiten, leitet die Verhandlungen gerecht und unparteiisch und wahrt die Ordnung im Hause.

Ich denke Herr Draron verstößt expliziet gegen (2).

vor allem "gerecht", "unparteiisch" und er "wahrt die Würde"



Herr Draron ist gerecht und unparteiisch in Bezug auf seine Arbeit innerhalb des Generalsekretariats. Ob er immer den richtigen Ton trifft, steht auf einem anderen Blatt.

Vielleicht sollten Sie da mal unterscheiden?

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11.06.2008 11:38

Woher wollen sie wissen, wie sich Herr Draron im nichtöffentlichen Bereich des GenSek verhält? Dies ist ja eigentlich nicht für Delegierte zugänglich.

Und es steht eben nicht auf einem anderen Blatt, wie er sich in der Vollversammlung verhält. Eben weil dies Verhalten inakzeptabel ist und auch nicht die Anforderungen der GO erfüllt, diskutieren wir ja hier.

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Der Baum der Freiheit muss von Zeit zu Zeit mit dem Blut der Patrioten und der Tyrannen begossen werden. Dies ist der Freiheit natürlicher Dünger

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11.06.2008 12:29

Andro ist das dritte Land, dass Eraniens Votum unterstützt

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Deligeirowanij w Organisatii Virtualnich Objedenennich Nacij Federalnoi Respubliki Androja
Hoher Kommissar für Entwicklungsfragen.

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11.06.2008 12:51

Fein, es fehlt immer noch ein Kandidat für das Votum.

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Lichtbringer Arvid Omash
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11.06.2008 13:14

Zum dritten Mal: Herr Gerlach.

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Leiterin der Kunstakademie Frisa
Lebensgefährtin Wolfram Landes

Amaterasu-oo-Mikami

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11.06.2008 13:16

Der Kandidat muss dazu auch bereit sein, ein Vorschlag genügt nicht.

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Lichtbringer Arvid Omash
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11.06.2008 13:47

Richtig, darauf warten wir gerade alle gespannt.

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Amaterasu-oo-Mikami

Andreas Balch  
Mitglied
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11.06.2008 17:00

Ich erkläre mich bereit.

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Andreas Balch
Staatenloser

Maya Mausal  
Mitglied
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11.06.2008 18:47

Möchte sich sonst noch jemand bereit erklären, oder sollen wir dann abstimmen?

Carmen I.  
Mitglied
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12.06.2008 12:53

Um hier keine Unklarheiten zurück zu lassen....

Zitat:

Artikel 7 - Misstrauen

1. Erfüllt das Generalsekretariat seine Aufgaben unzureichend, oder ist das Vertrauen nicht mehr gegeben, so kann die Vollversammlung auf Antrag von mindestens 10 % der Delegierten, jedoch mindestens 3 Delegierten, einen Nachfolger wählen.
2. Die Abstimmung wird, im Fall des Antrages gegen den Generalsekretär, durch den ersten Stellvertreter, bei dessen Unabkömmlichkeit durch den zweiten Stellvertreter, geleitet.
3. Die Annahme oder Ablehnung eines Misstrauensantrages gilt nicht als erneute Wahl.


Es ist zunächst über die Annahme des Misstrauensantrages der drei Delegierten zu entscheiden. Erst wenn durch diese Abstimmung dem stellvertretenden Generalsekretär das Misstrauen ausgesprochen wurde, kann ein neuer Stellvertreter gewählt werden.

Es ist allso immer noch lang genugt Zeit hier eine evt. Kandidatur bekannt zu geben.

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12.06.2008 13:21

Ich lese dort nichts von einer vorab Abstimmung über Annahme des Misstrauensvotum. Der sinn von Misstrauensvoten ist ja, dass diese auf Antrag durch ein Mindestquorum eingeleitet werden und sich das Misstrauen äußert oder nicht äußert, indem gegen den Amtsinhaber ein Gegenkandidat zur Wahl gestellt wird

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Andreas Balch  
Mitglied
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12.06.2008 21:10

Zitat:
1. Erfüllt das Generalsekretariat seine Aufgaben unzureichend, oder ist das Vertrauen nicht mehr gegeben, so kann die Vollversammlung auf Antrag von mindestens 10 % der Delegierten, jedoch mindestens 3 Delegierten, einen Nachfolger wählen.


Ganz einfach. Drei Delegierte beantragen Neuwahl, Vollversammlung stimmt über Nachfolger ab.

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Andreas Balch
Staatenloser

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12.06.2008 21:17

Exakt.

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Leiterin der Kunstakademie Frisa
Lebensgefährtin Wolfram Landes

Amaterasu-oo-Mikami

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12.06.2008 22:48

sag ich doch

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12.06.2008 23:18

eben

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Carmen I.  
Mitglied
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13.06.2008 12:36

Falsch!


Zitat:
Original von funkenmarichen
Ich lese dort nichts von einer vorab Abstimmung über Annahme des Misstrauensvotum. Der sinn von Misstrauensvoten ist ja, dass diese auf Antrag durch ein Mindestquorum eingeleitet werden und sich das Misstrauen äußert oder nicht äußert, indem gegen den Amtsinhaber ein Gegenkandidat zur Wahl gestellt wird


Das Misstrauen äußert sich nicht dadurch, dass ein Gegenkandidat aufgestellt wird, weil es zu einem tatsächlichen Amtsinhaber gar keinen Gegenkandidaten geben kann. Der Amtsinhaber kandidiert ja nicht. Augenzwinkern

Das Misstrauen äußert sich dadurch, dass drei Delegierte der Mitgliedsstaaten dieses beantragen festzustellen. Niemand kann "abgesägt" werden, weil er "nur" dreien nicht gefällt.

Darüber hinaus sagt Artikel 7 (3) eindeutig, dass die "Annahme oder Ablehnung" eines Misstrauensantrages nicht als erneute Wahl gilt.

Dem zu Folge muss der Antrag erst einmal angenommen worden und das wird er nicht, in dem er vom Generalsekretariat angenommen und zur Diskussion gestellt wird, sondern in dem darüber eine Abstimmung abgehalten wird. Und nirgendwo steht, dass im Rahmen dieser Abstimmung der "Neubewerber", in diesem Falle hier Herr Balch, sofort gewählt werden muss oder gar ist, sollte der Antrag angenommen werden.

Sie sehen, die Diskrepanz ergibt sich aus Artikel 7 (1) und (3). Augenzwinkern

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13.06.2008 12:40

Sehe ich nicht so aber hier würde ich mal gerne das GenSek hören, wie dieses die Bestimmung interpretiert.

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Carmen I.  
Mitglied
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13.06.2008 12:51

Ich darf vielleicht noch erläuternd hinzufügen, dass es grundsätzlich jedem Mitgliedstaat frei steht einen Kandidaten für das Amt eines stellvertretenden Generalsekretärs zu benennen.

Diese Möglichkeit wird den Mitgliedsstaaten verwehrt, wenn sie auf der einen Seite die Ansicht vertreten, dass Herrn Draron das Misstrauen nicht auszusprechen ist, auf der anderen Seite aber, würde diese Stelle durch die Annahme des Misstrauensantrages frei, selbst einen Kandidaten ins Rennen schicken würden.

Es macht keinen Sinn einen Kandidaten aufzustellen, wenn nicht sicher ist, dass dem Amtsinhaber das Misstrauen tatsächlich ausgesprochen wird. Frei nach dem Motto: Warum ein Huhn kaufen, wenn es doch keine Suppe zu kochen gibt? Das Huhn wird dann ja nur schlecht. Augenzwinkern Hinkt vielleicht ein bisschen, hilft aber eventuell um die Sache besser begreiflich zu machen. Immerhin muss dieser Mitgliedsstaat, der einen Kandidaten aufstellen möchte, für diesen, sofern er aus den Reihen der Delegierten kommt, so wie Herr Balch, umgehend nach dessen Wahl einen Nachfolger als Delegierten bestellen. Ein solches Amt will ja auch erst einmal wieder intern ausgeschrieben werden. Aber warum, wenn das am Ende unnötig ist, weil es nichts zu besetzen gibt, mangels Annahme des Misstrauensantrages? Augenzwinkern

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