Ich spreche mich gegen eine Amtssprache aus. In den meisten Fällen könnte die Sprache zur Verwendung kommen, die von allen Beteiligten beherrscht wird. Gibt es keine solche, sollte die Sprache gewählt werden, die die meisten Beteiligten sprechen, die übrigen müssen dann auf Dolmetscher zurückgreifen.
Richter werden sollte in meinen Augen nicht, wer (gar mehrfach) gegen die UVNO agierte, ihre Prinzipien grundlegend infrage stellt, aufgrund seines bisherigen Lebens als nicht ausreichend vertrauensvoll zu erachten ist etc., wer den Frieden gefährdete oder einen Staat, insbesondere Mitglieder der UVNO, gefährdete.
Im Zweifelsfalle müssten diese Attribute von der Vollversammlung festgestellt oder ausgeschlossen werden.
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Delegierter Eraniens
Was glauben sie soll dieser Artikel aussagen?
"Der Gerichtshof soll sich aus einem unabhängigen Spruchkörper zusammensetzen, gewählt ohne Ansehung der Staatsangehörigkeit aus einer Gruppe moralisch hoch angesehener Personen, die in ihren jeweiligen Ländern befähigt sind die höchsten juristischen Ämter zu bekleiden, oder aber Rechtsgelehrte, die eine anerkannt hohe Befähigung in internationalem Recht besitzen"
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Premier Ministre des Royaume de Narapul
Delegierter bei der UVNO
Faites grandir Nordól!
Internationales Recht ist dann was?

Nur die Grundlagen der Charta, der Menschen und des Völkerrechts (*nur RKES, wobei man das ja dann endlich als Zusammenarbeit sehen kann/könnte*).
Also wie gesagt ich bin dagegen wenn es nur eine Amtssprache gibt. Lieber wäre mir nach wie vor, wenn es keine gibt und man nutzt wie hier Dolmetscher.
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Deligeirowanij w Organisatii Virtualnich Objedenennich Nacij Federalnoi Respubliki Androja
Hoher Kommissar für Entwicklungsfragen.
"International" bedeutet, soviel sollte man sogar in Ihrem rückständigen und chaotischen Lande verstehen, nach allgemein anerkannter Definition "grenzüberschreitend" oder auch "mehr als eine souveräne Nation implizierend".
Es erfasst insofern internationales Privatrecht (ich würde wohl denken, dass auch Andro Lieferverträge mit anderen Staaten und ausländischen Firmen abschließt?), welches freilich reines Kollisionsrecht und damit innerstaatliches Recht ist, wie internationales Öffentliches Recht (ich würde auch meinen, dass auch Andro Verträge über Kooperation etc. mit anderen Staaten schließt).
Der Begriff "internationales Recht" ist mithin nicht an ein oder mehrere Rechtssysteme oder Rechtsinstitute gebunden, sondern ein sich weiterentwickelnder Begriff.
Sollte es keine Rechtsgelehrte in Ihrem Lande geben, die sich über solche evidenten Probleme jemals gedanken gemacht haben (was ich fürchte, um ehrlich zu sein), so empfehle ich, allenfalls einen der höchsten Richter Ihres Landes vorzuschlagen.
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Premier Ministre des Royaume de Narapul
Delegierter bei der UVNO
Faites grandir Nordól!
Wer ist hier chaotisch?
Mit internationales Recht wollte ich keine Definition hören, sondern wissen, auf was sie sich beziehen.
Denn es gibt keinen Vertrag oder eine Konvention über dieses Recht.
Und sich aus den Haaren ein Gewohnheitsrecht ziehen à la, "Diplomaten sind immer immun" und "Kriege sind völkerrehctswidrig" muss nicht immer gegeben sein.
Natürlich hält sich jeder daran, aber faktisch kann man niemanden verklagen, wenn kein bilateraler Vertrag Immunität oder einen Nichtangriffsvertrag regelt.
Und ja, Andro hat, international gesehen, die meisten Botschaften, Kontakte und Verträge mit anderen Staaten.
Es gibt Handelsverträge und auch die Privatwirtschaft baut ihr Handelsnetzt täglich aus.
Schade das Narapul sich ja eher isoliert und von Andro nichts wissen will.
Da sie mich hier aber nicht ignorieren gehe ich doch davon aus, dass sie die Existenz Andros annerkennen und ihre "nichtannerkennung2 eigentlich nur ihr Nichteinsehen dessen sind, das Andro durchaus erfolgreich ist
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Deligeirowanij w Organisatii Virtualnich Objedenennich Nacij Federalnoi Respubliki Androja
Hoher Kommissar für Entwicklungsfragen.
Guter Mann, ohne Definition kann man auch nicht sagen, auf was man sich bezieht. Ich wollte damit ihren irregeleiteten Vorstellungen vorgreifen, dass internationales Recht lediglich Vertragsrecht sei!
Gerade das Faktum, dass (so gut wie) jeder die Immunität von Diplomaten anerkennt, zeigt, dass es internationales Gewohnheitsrecht gibt. Und ich definiere Ihnen auch dieses gerne noch als eine übliche Praxis, die allgemein verbreitet ist und deshalb als Recht angesehen wird.
Alles ändere wäre Verkennung der Interaktion von souveränen Nationen.
Dass Ihre Nation das nicht verstehen kann war mir von Beginn an klar.
Mein Eingehen auf Sie bezieht sich außerdem in keinster Weise, wie ich bereits in der Vergangenheit mehrfach deutlich gemacht habe, darauf, ob meine Nation Ihre Nation als Staat und damit als Völkerrechtssubjekt anerkennt oder nicht.
Ich spreche hier in dieser Runde nicht als Chef der Regierung meines Landes. Nur als solcher verfüge ich über die Befugnis, für mein Land Anerkennungen auszusprechen. Wobei es sich auch hier um Gewohnheitsrecht handelt, dass lediglich das Staatsoberhaupt oder der Chef der Regierung, ggf. noch der Außenminister sein Land durch seine alleinige Unterschrift oder Äußerung binden kann.
Davon, dass sich Narapul isoliert ist mir des weiteren nichts bekannt. Wir wägen jedoch ab, welche Nation wir als Staat anerkennen und welche nicht. Ein Kriterium "Erfolg" gibt es dabei nicht. Es wäre viel zu relativ.
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Premier Ministre des Royaume de Narapul
Delegierter bei der UVNO
Faites grandir Nordól!
Wobei jeder auch "Annerkennung" anders definiert und manch einer erst einen Vertrag braucht damit man erst als existent annerkannt wird.
So das es für Andro z.B. normal wäre, an die Philosophie und Moralethik der Völker, Menschen und Staatsrecht zu glauben und es auch zu praktizieren, ist klar.
Wir würden sogar kriminelle Narapuler nach Narapul ausweisen, selbst ohne einen Ausweisungsvertrag.
Aber es gibt Staaten die benötigen eben solche Verträge und stellen sich quer.
Und es gibt Staaten, die wollen vom Menschenrecht nichts wissen, bis es existiert.
So würde Andro jederzeit eine diplomatische Maschine abschießen wenn sie unerlaubt in unseren Luftraum eindringt.
Da kennen wir nichts!
Wobei ein Gesetz das regelt, also man würde einen nicht sofort abschießen, ABER es wäre unser gutes Recht, denn nichts schreibt vor, das man das nicht darf.
Also braucht der IGH ja wohl erstmal auch sowas wie eine Grundlage auf der er Arbeiten kann, außer, dass man den IGH auch als höchste nationale Instanz betrachten kann.
Weil arcorisches Recht, ist in Xinhai sicher nicht zu verwenden, also kann der eine den anderen nicht verklagen.
Daher brauchen wir , ein standartisiertes Regelwerk, auch Völkerrecht genannt, das dem Gericht etwas gibt, an das es sich halten kann.
Nebenbei kann es bereits jetzt jeden verklagen, der die UVNO Menschenrechtskonv. unterzeichnet hat

Das ist eine der wenigen Grundlagen.
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Deligeirowanij w Organisatii Virtualnich Objedenennich Nacij Federalnoi Respubliki Androja
Hoher Kommissar für Entwicklungsfragen.
Haben sie Art. 15 Absatz 2 des Entwurfes auch wirklich gelesen?
Der Gerichtshof soll in erster Linie Verträge auslegen, die ihm im Streitfall vorgelegt werden.
Im weiteren ist ebenfalls auf Verträge oder ungeschriebene Abkommen Bezug genommen durch den Ausdruck "internationale Verpflichtungen"
Die Möglichkeit der Vorlage "jedweder Frage internationalen Rechts" soll dazu beitragen, genau die Fragen zu klären, ob ein Gewohnheitsrecht im speziellen Fall vorliegt.
Es ist somit KEINE internationale Kodifikation in einem ersten Schritt nötig.
Die durch das Statut eingerichtete Kommission soll lediglich in einem zweiten Schritt Vorschläge internationaler Konventionen ermöglichen.
Zu dem Punkt, dass manche Staaten von Menschenrechten nichts wissen wollen, oder diplomatische Immunität nicht respektieren, ist lediglich zu sagen, dass das internationale Recht als einziges Rechtssystem "anarchisch" organisiert ist, d.h. die Durchsetzung des Rechtes ist nur durch Koerzition möglich, also durch Druck, im notwendigen Fall durch gewaltsames Eingreifen. Es gibt nunmal keinen "Superstaat".
Da es im Interesse der meisten Staaten liegt, eine derartige Eskalation zu verhindern, wird es im Streitfall zu einer gütlichen Beilegung kommen.
Der IGH kann in einem solchen Fall dazu dienen, Eskalationen zu vermeiden und bestehende Streitigkeiten zu schlichten.
Ich hoffe inständig, sie konsultieren bei Gelegenheit einen Experten in internationalem Recht, der sie über die tieferen Zusammenhänge aufklären wird.
Im hier erörterten Rahmen habe ich das Gefühl, dass es keine substantiell notwenigen Äußerungen mehr gibt, ich schlage deshalb eine Abstimmung über das Statut vor.
Hierzu muss allerdings in die Charta ein Passus über die Existenz des IGH eingefügt werden, diese Abstimmung ist zunächst einzuleiten.
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Premier Ministre des Royaume de Narapul
Delegierter bei der UVNO
Faites grandir Nordól!
Insofern alle Parteien den IGH auch annerkennen.
Hin hinsicht auf Menschenrechte oder Antiatomwaffenkoventionen wird das eher eng...
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Deligeirowanij w Organisatii Virtualnich Objedenennich Nacij Federalnoi Respubliki Androja
Hoher Kommissar für Entwicklungsfragen.
Das ist das Schicksal eines jeden internationalen Gerichtes. Man muss erst ein gewisses Renommee erarbeiten, um anerkannt zu werden...
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Premier Ministre des Royaume de Narapul
Delegierter bei der UVNO
Faites grandir Nordól!
| Zitat: |
Original von Großherzog von Kurland
Wobei es sich auch hier um Gewohnheitsrecht handelt, dass lediglich das Staatsoberhaupt oder der Chef der Regierung, ggf. noch der Außenminister sein Land durch seine alleinige Unterschrift oder Äußerung binden kann. |
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Falsch. Es mag in den meisten Staaten üblich sein, dass diese Personen ihren Staat vertraglich binden dürfen. Nichtsdestotrotz beschreibt die eranische Verfassung sicher nicht als die einzige:
| Zitat: |
Art. 5 Abschnitt 4 Abs. 1
Der Staatspräsident unterzeichnet nach erfolgter Zustimmung des Parlaments Staatsverträge im Namen der Republik. |
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Andreas Balch
Staatenloser
Das interessiert allerdings das internationale Recht herzlich wenig. Wenn ein Staatspräsident einen Vertrag in einem anderen Staat unterzeichnet, so bindet er den Staat. Ob er dafür intern zur Rechenschaft zu ziehen ist, weil er die Verfassung seines eigenen Landes verletzt hat, wird nicht vom internationalen Recht geregelt.
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Premier Ministre des Royaume de Narapul
Delegierter bei der UVNO
Faites grandir Nordól!
Wenn Sie so argumentieren, könnte jeder mit der Staatsbürgerschaft eines Landes dahergelaufen kommen und einen Vertrag unterzeichnen. In der Regel wird im Vorhinein eines Staatsbesuches geklärt, wer da zu Besuch kommt und was er tun darf. Sie können mich schließlich schlecht auf einen Vertrag festnageln, den ein flüchtiger Sträfling angeblich im Namen meines Heimatlandes geschlossen hat.
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Andreas Balch
Staatenloser
Guter Mann, die internationale Staatengemeinschaft ist nicht so groß, als dass man nicht die Staatsoberhäupter/ Regierungschefs kennen würde, bzw. ihre Namen mit Leichtigkeit herauszufinden vermag. Ein "dahergelaufener" Sträfling wird wohl kaum mit einem in einer Regierungsmaschine einfliegenden Staatspräsidenten oder Regierungschef zu verwechseln sein.
Wo leben Sie eigentlich alle?
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Premier Ministre des Royaume de Narapul
Delegierter bei der UVNO
Faites grandir Nordól!
Wenn Sie einen Gerichtshof aufbauen wollen, brauchen Sie Rechtssicherheit. Die Frage ist, wo Sie leben, wenn Sie sich lediglich auf irgendein Gewohnheitsrecht stützen.
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Andreas Balch
Staatenloser
Rechtssicherheit! Der Mann spricht von Rechtssicherheit und tritt alle anerkannten Grundsätze internationalen Rechts mit Füßen!
Wieso glauben Sie, dass lediglich eine Kodifikation Rechtssicherheit bringen kann? Wer glauben Sie, wird ernsthaft darüber nachdenken, eine solche zu unterschreiben?
Sie sind doch wohl nicht wirklich der Meinung, dass es uns einen Schritt weiterbringt, wenn sich der IGH einerseits lediglich auf geschriebenes Recht stützen kann, andererseits aber der Großteil der in Frage kommenden Prozessparteien ihn nie anrufen werden, weil sie sich weigern werden, eben jenes geschriebenes Recht anzuerkennen?
Ich meine , sie hätten das Funktionieren des Systemes der Staateninteraktion immer noch nicht verstanden und ich bin es zunehmend leid, mich vor derart stümperhaften Aussagen rechtfertigen zu müssen.
Narapul hat den Entwurf vorgelegt, bisher wurden keine substantiellen oder sinnvollen Änderungen vorgeschlagen, deshalb bitte ich nun letztmalig den Generalsekretär, binnen einer Frist von 3 Tagen die Abstimmung einzuleiten, oder aber Narapul wird seinen Entwurf zurückziehen.
Ich bin nicht länger gewillt, die offensichtlich endlosen Diskussionen dieses Hauses mitzutragen.
Wenn man in Eranien oder Andro glaubt, man könne es besser, so soll man bitte einen entsprechenden Entwurf (der nicht einfach eine Abkupferung des unseren darstellt) vorlegen.
Man wird sehen, ob er das placet der Vollversammlung findet.
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Premier Ministre des Royaume de Narapul
Delegierter bei der UVNO
Faites grandir Nordól!
Sie verstehen mich gänzlich falsch. Weder stelle ich Ihren gelungenen Entwurf in Frage, noch habe ich vor, einen anderen Entwurf vorzulegen. Jedoch muss auch das Gewohnheitsrecht eine Kodifikation erfahren. Dabei geht es nicht einmal darum, dass diese von allen Staaten anerkannt wird - es genügt, wenn der IGH sich stets an die gleichen Bedingungen hält. Sonst werden Urteile ungerecht und wankelmütig. Eine Sammlung von Präzedenzurteilen bietet genauso Rechtssicherheit wie in Verträgen kodifiziertes Recht, aber Sie können nicht pauschal sagen, dass irgendwelche angeblich allgemein anerkannten Regeln immer gelten.
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Andreas Balch
Staatenloser
Ich zitiere:
Artikel 52
(1) Die Richter des Gerichtshofes bilden die Kommission der UVNO zur Schaffung und Weiterentwicklung des internationalen Rechts.
(2) Zur Verwirklichung ihrer Aufgabe können sie hochangesehene Rechtsexperten der einzelnen Nationen beiziehen.
(3) Die Kommission veröffentlicht thematisch geordnet Studien, sowie Entwürfe internationaler Verträge zu bestimmten Gebieten des internationalen Rechts.
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Premier Ministre des Royaume de Narapul
Delegierter bei der UVNO
Faites grandir Nordól!
| Zitat: |
Original von Andreas Balch
Sie verstehen mich gänzlich falsch. Weder stelle ich Ihren gelungenen Entwurf in Frage, noch habe ich vor, einen anderen Entwurf vorzulegen. |
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| Zitat: |
Original von Großherzog von Kurland
Wieso glauben Sie, dass lediglich eine Kodifikation Rechtssicherheit bringen kann? Wer glauben Sie, wird ernsthaft darüber nachdenken, eine solche zu unterschreiben? |
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Andreas Balch
Staatenloser
Wo habe ich den Vertrag kritisiert?
Ich bin nur entschieden dagegen, dass es NUR eine Amtssprache gibt.
Ich bitte, dies zu streichen!
In der VV gibt es auch keine Amtssprache!
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Deligeirowanij w Organisatii Virtualnich Objedenennich Nacij Federalnoi Respubliki Androja
Hoher Kommissar für Entwicklungsfragen.