Danke. Ich habe noch eine Frage.
- Was würden Sie als Juristin uns raten. Internationale Gesetzgebung oder Anwendung nationales Recht, wenn IGH zur Revisionsinstanz wird?
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Prof. Wilhelm von Graubünden
Bundespräsident Bergen
2. Stellv. Generalsekretär der UVNO a.D.
Ja, dies würde mich auch interessieren.
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Kartenantragsvizemieze der OIK,
Bundeskanzlerin des PFKanischen Bundes
Ich erachte eine internationale Gesetzgebung, mit Ausnahme eines internationalen Strafrecht für wenige Fälle, für einen zu starken Eingriff in die Souveränität eines Staates. Ich denke, wenn es dazu kommt, kann es viele Staaten geben, die dies entweder missbilligen bzw. dann aus der UVNO austreten.
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Präsidentin des IGH
Heißt konkret, dass Sie für eine Anwendung nationalen Rechts sind?
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Prof. Wilhelm von Graubünden
Bundespräsident Bergen
2. Stellv. Generalsekretär der UVNO a.D.
Wenn man den IGH als Revisionsgericht einrichten würde, was aus meiner Sicht aber nicht sehr sinnvoll wäre, wäre das besser.
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Präsidentin des IGH
Danke. Eines noch.
- Was denken Sie, welche Aufgaben der IGH noch übernehmen könnte?
- Was wäre juristisch sinnvoll aus ihrer persönlichen Sicht?
- Wie viele Fälle gab es derzeit am IGH?
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Prof. Wilhelm von Graubünden
Bundespräsident Bergen
2. Stellv. Generalsekretär der UVNO a.D.
1. Über die von mir genannten Vorschläge fallen mir derzeit keine weiteren ein.
2. Was ich für sinnvoll halte, habe ich hier ja schon aufgeführt.
3. Bis jetzt gab es keinen Fall, nur einige Anfragen.
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Präsidentin des IGH
Gut. Ich habe keine Fragen mehr. Aber ich würde darum bitten, dass Sie noch bis zum Ende der Debatte anwesend bleiben.
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Prof. Wilhelm von Graubünden
Bundespräsident Bergen
2. Stellv. Generalsekretär der UVNO a.D.
*fragt sich, wie man hier weiter verfahren sollte*
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Kartenantragsvizemieze der OIK,
Bundeskanzlerin des PFKanischen Bundes
Nun, ich danke Frau Dr. Hummel für ihre Antworten. Wir haben nun die Entscheidungsgewalt ob wir den IGH belassen wie er ist oder ob wir ihn grundlegend reformieren. Als erstes würde mich interessieren, ob die anderen beiden Richter neben Frau Dr. Hummel noch aktiv sind?
Wenn nicht, würde ich gerne den jetzigen IGH mit neuen Richtern ausstatten. Dabei sollte Frau Dr. Hummel selbstredend IGH-Richterin bleiben.
Ansonsten denke ich, dass wir den IGH neu strukturieren sollten und aus ihm eine Revisionsinstanz machen sollten. Unter Anwendung nationalen Rechtes. Hier schlage ich dann ebenso vor, dass zu jeder Revisionsverhandlung ein Richter des IGH, sowie ein Richter aus dem Staat welcher angeklagt ist anwesend ist. Zur Kontrolle ob nationales Recht angewandt wird. Man kann natürlich auch über einen anderen Modus sprechen.
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Prof. Wilhelm von Graubünden
Bundespräsident Bergen
2. Stellv. Generalsekretär der UVNO a.D.
Zur Revisionsinstanz für was? Nationales Recht?
Ein Problem dabei ist, dass der Internationale Gerichtshof durch eine Konvention ins Leben gerufen wurde. Sämtliche Änderungen dieser Konventionen dürften also eigentlich nur durch Zustimmung aller beteiligten Staaten stattfinden, und zwar durch Aufhebung der bisherigen und Ratifikation einer neuen Konvention. Das ist zwar in Artikel 43 des Statuts anders geregelt, aber so eigentlich für eine Konvention nicht rechtsgültig. Wie der Name schon sagt, ist eine Konvention eine Übereinstimmung, kein Mehrheitsbeschluss.
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Generalsekretär der United Virtual Nations Organization
Zitat: |
Original von Wilhelm von Graubünden
Ansonsten denke ich, dass wir den IGH neu strukturieren sollten und aus ihm eine Revisionsinstanz machen sollten. Unter Anwendung nationalen Rechtes. Hier schlage ich dann ebenso vor, dass zu jeder Revisionsverhandlung ein Richter des IGH, sowie ein Richter aus dem Staat welcher angeklagt ist anwesend ist. Zur Kontrolle ob nationales Recht angewandt wird. Man kann natürlich auch über einen anderen Modus sprechen. |
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Mein lieber Wilhelm, da sehe ich ein Problem. Oftmals hat ein Land nicht mehr als einen Richter. Das mag hier und da vorkommen, aber die Regel ist das meiner Meinung nach nicht. Wenn also dieser eine Richter jetzt in seiner eigenen Revisionsinstanz sitzt, könnte das... nunja... schwierig werden.
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Kartenantragsvizemieze der OIK,
Bundeskanzlerin des PFKanischen Bundes
Liebe Inga, ich stimme Dir zu. Aber wir sollten versuchen den IGH in irgendeiner Form wieder zu mehr Aktivität zu verhelfen. Denn mit den jetzigen Aufgaben scheint nicht viel zu passieren.
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Prof. Wilhelm von Graubünden
Bundespräsident Bergen
2. Stellv. Generalsekretär der UVNO a.D.
*Bemerkt grade, dass auch eine Frage an sie gerichtet war.*
Wie es scheint ist keiner meiner Kollegen mehr aktiv. Man müsste evt. nochmal in ihren Heimatländern nachfragen, ansonsten denke ich das Neuwahlen sinnvoll sind. Selbstverständlich müsste ich in einem solchen Fall auch neugewählt werden, zumal im August die nächsten regulären Wahlen anstehen würden.
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Präsidentin des IGH
Dann sollten wir die Wahlen vorziehen.
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Prof. Wilhelm von Graubünden
Bundespräsident Bergen
2. Stellv. Generalsekretär der UVNO a.D.
Wozu, Herr von Graubünden?
Die Wahlen sind, wie Frau Hummel angemerkt hat, ohnehin im August. Nun haben wir Juni, somit noch etwa 2 Monate. Bis wir Kandidaten gefunden haben, ist es bereits wieder August.
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Fürst Christian I. von und zu Southwest Hya
So die Nachforschungen bezüglich meiner Kollegen sind nun abgeschlossen.
Nils Freiherr von Berg ist nicht mehr Richter am IGH, da mit dem Austritt Dreibürgens aus der UVNO auch sein Amt entfallen ist.
Frau Dr. Dustowa hat sich bisher nicht gemeldet, in ihrem Heimatland war sie für mich nicht ausfindig zu machen. Hierin sehe ich einen sonstigen Grund nach Artikel 6 des IGH-Status, so das auch Frau Dr. Dustowa nicht mehr im Amt bleibt.
Nun müssten eigentlich für die Beiden für ihre restliche Amtszeit Nachfolger gewählt werden. Da diese Amtszeit viel zu kurz wäre, biete ich meinen Rücktritt an, um so möglichst zeitnahe Neuwahlen zu ermöglichen.
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Präsidentin des IGH
An dieser Stelle möchte ich Frau Hummel einmal herzlich für ihr Engagement danken! Ich denke wir sollten wie vorgeschlagen verfahren.
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Kartenantragsvizemieze der OIK,
Bundeskanzlerin des PFKanischen Bundes
Ich stimme der Kollegin van Mauritz zu.
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Prof. Wilhelm von Graubünden
Bundespräsident Bergen
2. Stellv. Generalsekretär der UVNO a.D.
Hiermit erkläre ich meinen sofortigen Rücktritt aus dem Amt der Präsidentin des IGH, sowie meines Richteramtes am IGH.
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Präsidentin des IGH