UVNO » Interna » Vollversammlung » Archiv der Vollversammlung » [einfacher Beschluss] NOD, Kane

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27.01.2008 16:58

Wir brauchen ein Gericht auf neutralen Boden und nicht auf einem betroffenen Staat.

Weder Dreibürgen, noch Andro noch sonst ein Staat.

Wie wäre es denn auf einem Schiff auf internationalen Gewässern? Naja etwas zu unrealistisch.

Mhh...dort wo es absolut sicher ist...eine kleine Insel wäre da gut.

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Deligeirowanij w Organisatii Virtualnich Objedenennich Nacij Federalnoi Respubliki Androja
Hoher Kommissar für Entwicklungsfragen.

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27.01.2008 17:28

Hustet kurz auf

Gadoa ist eine Insel fröhlich

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Präsident von Gadoa

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27.01.2008 17:34

Gadoa ist aber ein betroffener Staat.

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27.01.2008 17:36

Warum sollte Gadoa ein betroffener Staat sein?

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Präsident von Gadoa

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27.01.2008 18:18

Weil Gadoa ein Staat der UVNO ist und hat Ihr Land nicht auch Hilfsgüter geschickt?

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27.01.2008 20:12

1. Die Todesstrafe darf nicht das höchste mögliche Urteil sein
2. Das Land in dem der PRozess stattfinden darf keine Todesstrafe erlauben
3. Neutraler Boden, also keine direkten oder indiirekt von der NOD betroffene Känder
4. Das Gericht sollte 5 Richter aus 5 verschiendenen Ländenr haben
5. ein fairer Prozess, kein Schauprozess

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Hoher Kommissar für Entwicklungsfragen.

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27.01.2008 20:38

Gadoa wollte Hilfsgüter schicken, jedoch hieß es aufeinmal dass diese nicht sicher sind, deshalb haben wir vorerst keine Hilfsgüter geschickt.

Desweiteren stimmt ich Herrn Pietarow zu, es sollten keine Länder sein die direkt oder indirekt mit der NOD zu tuhen hatten/haben.

In Gadoa ist die Todesstrafe verboten, höchstes Strafe wäre eine lebenslängliche Haft, also bis zum Tode.

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Präsident von Gadoa

Maya Mausal  
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27.01.2008 20:41

Hm, möglicherweise bringe ich jetzt die bisherigen Ausführungen durcheinander, aber war der Grundtenor bisher nicht eher dahingehend, dass die Verhandlung in einem Staat stattfinden soll, der Anklagepunkte gegen Kane und NOD vorbringen kann, sprich der daher auch schon einmal mit diesen zu tun hatte?

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27.01.2008 20:50

Sicherlich Frau Mausal, nur wäre dies kein neutrales Land, denn ein Staat welcher durch Kane oder die NOD beschädigt wurde, ist einfach nicht so fair als ein neutrales Land. Und da müssen Sie mir wohl recht geben. Denn jeder Staatsbürger eines Landes hat wohl auch Nationalstolz und dieser wurde einfach durch die NOD sehr stark angegriffen, deshalb wäre ein solcher Richter in meinen Augen befangen. (*so* stimmt doch oder?*so*)

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Präsident von Gadoa

Maya Mausal  
Mitglied
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27.01.2008 20:54

Sie unterstellen also der Justiz verschiedenster Länder nicht neutral sein zu können? großes Grinsen Das finde ich wirklich allerliebst.

Um es deutlich zu machen: ich muss Ihnen da ganz klar widersprechen, dass sämtliche Richter eines Landes befangen sind, wenn es um das Thema Kane/ NOD geht. Fühlt sich ein Richter befangen, dann gibt er den Fall ab, ansonsten führt er die Verhandlung nach der Gesetzeslage des Landes und danach richtet sich auch sein Urteilsspruch. Großherzog von Kurland kann da sicherlich noch mehr dazu sagen.

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27.01.2008 20:57

Die Richter und das Land müssen neutral sein.

Die Kläger, die Staatsanwälte also, können aus allen betroffenen Staaten kommen, und das wären genug.

Mord, Terror, Todschlag, Verletzung, Handlung wider die Menschenrechte, wider die Charta,

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Hoher Kommissar für Entwicklungsfragen.

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27.01.2008 21:02

Das seh ich genauso wie Herr Pietarow

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Präsident von Gadoa

Maya Mausal  
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27.01.2008 21:06

Na, da haben sich ja die richtigen gefunden.

Um jetzt Ihre Gedankengänge einmal weiter zu führen, würde das bedeuten, dass kein Mitgliedsstaat der UVNO eine unabhängige Rechtsprechung und unabhängige Richter hat.
Außerdem: wo bleibt die rechtliche Grundlage für die Verurteilung in einem Staat, wo weder NOD noch Kane ein Verbrechen angelastet werden kann?

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27.01.2008 21:21

Frau Mausal, jetzt sind Sie zu weit. Denn die UVNO-Staat welche nichts mit der NOD zutuhen hatten, können sicherlich einen neutralen Standort bieten.

Wir nehmen das Beispiel Gadoa:

Gadoa bietet nur den Ort. Richter, Staatsanwaltschaft, Kläger und Verteidiger werden nicht von Gadoa gestellt.

Die Rechtspechung bezieht sich auf die Charta der UVNO. Das Strafmaß wird von den Gesetzen der Klägerländer ermittelt und addiert.

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Präsident von Gadoa

Maya Mausal  
Mitglied
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27.01.2008 21:39

Welche rechtliche Basis für ein Gerichtsverfahren leitet sich denn von der Charta ab? Und ist es denn überhaupt legal, das Strafmaß von mehreren Ländern heranzuziehen?

Natürlich können jene Staaten, die noch nicht mit NOD konfrontiert wurden einen neutraleren Standort bieten - oder auch nicht. Was ich Ihnen hier ankreide ist, dass sie jenen Staaten, die bereits Erfahrungen mit NOD machten, unterstellen, dass diese Kane nicht in einem fairen Prozess verurteilen würden.

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27.01.2008 21:39

Eben. Die Rechtssprechung ist im Sinne der Charta. Der Prozess wird nach einer PRozessordnung wie sie gängig ist geführt.

Und wie gesagt. Als Kläger agieren alle betroffenen Staaten.

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Hoher Kommissar für Entwicklungsfragen.

Maya Mausal  
Mitglied
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27.01.2008 21:51

Wie die Rechtsprechung ist im Sinne der Charta? Erklären Sie mir das doch mal näher da ich mich in der Juristerei nicht wirklich auskenne.

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27.01.2008 22:10

Es muss auf den Zielen der UNVO und der Menschenrechtsscharta aufbauen

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Deligeirowanij w Organisatii Virtualnich Objedenennich Nacij Federalnoi Respubliki Androja
Hoher Kommissar für Entwicklungsfragen.

Maya Mausal  
Mitglied
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27.01.2008 22:13

Welche Menschenrechtscharta? verwirrt

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27.01.2008 22:40

Sie scheinen, meine Herren, das Problem nicht ganz zu erfassen.
Sie können nicht ein Gericht in einem "neutralen" Land einrichten, das mit den Geschehnissen nichts zu tun hat, denn woher nähme es Kompetenz? Weder persönliche noch territoriale noch Kompetenz ratione rei sind gegeben.

Weiterhin können sie in diesem Land, unter Missachtung von dessen Souveränität, fremde Richter und Justizpersonal, die die Staatsmacht Ihrer jeweils eigenen Nation ausüben, nicht einsetzen!

Und die Vorschläge, Missachtung der Charta zu bestrafen sind ebenso zu disqualifizieren.
Zunächst gibt es keine Menschenrechtscharta. Und weiterhin verstehe ich nicht, welche Verstöße gegen die Charta, die eine einzelne Person verüben könnte sie Monsieur Kane zur Last legen wollen?

Ich sehe nur die Möglichkeit, ihn nach Dreibürgen zu schaffen, und dort - unter Beobachtung durch Vertreter der anderen betroffenen Nationen und der UVNO, die als amici curiae ihre Rechtsauffassung kundtun können - in einem rechtsstaatlichen und fairen Prozess zu verurteilen, sofern die Beweise hinreichend sind.

__________________
Premier Ministre des Royaume de Narapul
Delegierter bei der UVNO

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