Wieso einfach, wenn es auch kompliziert geht? Es genügt einen Paragraphen einzufügen, der besagt, dass Nationen mit der Ratifizierungsurkunde eine Klausel einfügen können, die den Todesstrafeparagraphen als für sie nicht geschrieben erklärt.
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Premier Ministre des Royaume de Narapul
Delegierter bei der UVNO
Faites grandir Nordól!
Das wäre komplizierter als sie wegzulassen
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Deligeirowanij w Organisatii Virtualnich Objedenennich Nacij Federalnoi Respubliki Androja
Hoher Kommissar für Entwicklungsfragen.
Aber sicherlich nicht einfacher, als eine 3.Konvention zu verfassen.
Ich schlage deshalb auch hier die Lösung der "Reserveklausel" vor.
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Premier Ministre des Royaume de Narapul
Delegierter bei der UVNO
Faites grandir Nordól!
Auch hier schlagen wir zur Erhöhung der Rechtssicherheit zudem die Ratifizierungsformel aus dem Antrag zur Kriegskonvention vor.
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Premier Ministre des Royaume de Narapul
Delegierter bei der UVNO
Faites grandir Nordól!
Ratifizierungsformel? Das mit den Fristen?
Also da es klar sein wird, dass nicht jeder die Todesstrafe ablehnt, sollten wir diese hier raus lassen.
Es sollte eine eigene Konvention speziell gegen Todesstrafen geben
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Deligeirowanij w Organisatii Virtualnich Objedenennich Nacij Federalnoi Respubliki Androja
Hoher Kommissar für Entwicklungsfragen.
Es gab bereits einmal auf die Initiative Wolfensteins den Versuch ein
Abkommen gegen die Todesstrafe zu verabschieden, aber bislang ergebnislos.
Möchte man nun also weiterhin eine zweite Menschenrechtskonvention verabschieden, oder einen neuen Versuch starten ein Abkommen gegen die Todesstrafe auf den Weg zu bringen?
Weiterhin eine Zweite.
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Deligeirowanij w Organisatii Virtualnich Objedenennich Nacij Federalnoi Respubliki Androja
Hoher Kommissar für Entwicklungsfragen.
Ich hoffe die Verabschiedung der zweiten Konvention über Menschenrechte ist Ihnen allen wichtiger als es Ihr Engagement hier vermuten lässt.
Das Generalsekreatariat war so frei und hat, unter Berücksichtigung der von Andro in den Raum gestellten Wünsche, ein paar Punkte zusammengesammelt, welche Inhalt dieser zweiten Konvention werden könnten.
Zitat: |
Artikel 1:
Dach über dem Kopf
fließendes, sauberes Wasser
medizinische Versorgung in Form von Ärzten, Apotheken und Krankenhäusern
Lebensmittelversorgung
Artikel 2:
Freizügigkeit
Artikel 3:
Definition von Kindern (bis zum vollendeten 14. Lebensjahr)
Verbot von Kinderarbeit
Verbot von Kindersoldaten
Artikel 4:
Recht auf einen öffentlichen und fairen Prozess
Recht auf einen Anwalt
Verbot von willkürlicher Haft (Definition)
Gleichheit vor dem Gesetz
Artikel 5:
Recht auf Leben, Freiheit und Sicherheit der Person
Artikel 6
Recht auf Asyl
Artikel 7
Recht auf Versammlungsfreiheit
Artikel 8
Recht auf Freizeit -> Beschränkung der Arbeitszeit
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Narapul lehnt eine derartige Konvention ab, da wir davon ausgehen, dass weitreichende soziale Rechte die Handlungsfreiheit einer Gesellschaft viel zu weit einschränken.
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Premier Ministre des Royaume de Narapul
Delegierter bei der UVNO
Faites grandir Nordól!
Das sieht die Konföderation genauso. Es kann nicht die Aufgabe der UVNO sein, Sozialgesetzgebung für die Mitgliedsstaaten zu betreiben, zumal einige Mitglieder vielleicht nicht alle Bedingungen immer für alle Bürger bereitstellen können. Ich glaube sogar, dass das überhaupt nicht möglich ist und dass deshalb soziale Rechte nicht zu den Grundrechten gehören können.
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Andreas Balch
Staatenloser
Sehr lobenswert vom androsischen Kollegen Kriegführung und menschliches Leben, ja sogar die Tagespolitik anderer Staaten festschreiben zu wollen. Ich darf mich deshalb der ablehnenden Haltung der anderen Kollegen anschließen.
Wir müssen nicht für alles eine Resolution haben, jedes halbwegs zivilisierte Land wird Kinderarbeit sowie Kindersoldaten ablehnen. Wenn wir soweit gehen, können wir auch gleich den Sauerstoffanteil in der Atmosphäre festschreiben. Für alle anderen Staaten ohne Grundrechte und Menschenrechte, namentlich Xinhai gilt, dort wo es nötig ist hat es ohnehin keine Wirkung.
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Mitglied der Nationalliberalen Partei Dreibürgens
Stellvertreter des Generalsekretärs a. D.
Reichsminister a. D.
Narapul und Eranien plädieren daher für eine Streichung des vorgeschlagenen Artikel eins oder schließt man sich dort auch der Meinung aus Dreibürgen an, dass man nun doch keine zweite Menschenrechtskonvention braucht, auch wenn das eigentlich das Ziel der ersten war diese Basis noch zu erweitern?
Zweite Menschenrechtskonvention ja, Einarbeitung der androsischen Vorschläge nein.
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Andreas Balch
Staatenloser
Es ist bezeichnend, dass hier einige Staaten versuchen, die Menschenrechte zu wohklingenden Formeln ohne Inhalt zu machen. Artikel 5 ist ohne Artikel 1 und 8 nur leeres Gerede.
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Delegierter der Freien Konföderation der Nationen
Wir halten nichts von leeren Versprechungen, die niemand seinen Bürgern garantieren kann. Lieber ein auslegungsfähiges und allgemeines Recht, als die Schaffung unerfüllbarer Leistungsansprüche.
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Premier Ministre des Royaume de Narapul
Delegierter bei der UVNO
Faites grandir Nordól!
Dito.
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Andreas Balch
Staatenloser
Zitat: |
Original von Großherzog von Kurland
Wir halten nichts von leeren Versprechungen, die niemand seinen Bürgern garantieren kann. Lieber ein auslegungsfähiges und allgemeines Recht, als die Schaffung unerfüllbarer Leistungsansprüche. |
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Von absoluten Herrschern, Junkern und Kapitalisten beherrschte Länder können die elementarsten Grundbedürfnisse nicht erfüllen, da haben Sie Recht.
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Delegierter der Freien Konföderation der Nationen
Sagt der Ostdaruse, in Ihrem Gebilde gibt es doch weder Recht, Gesetz noch Ordnung! Aber sei es drum, das Reich wird noch in tausend Jahren existieren, mit einem Kaiser als Symbol der Einheit an der Spitze. "Bebels Reich" wird bis dato längst zusammengebrochen und vergessen sein.
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Mitglied der Nationalliberalen Partei Dreibürgens
Stellvertreter des Generalsekretärs a. D.
Reichsminister a. D.