Tja zu schade das es gewisse Staaten hier gibt, die die NOD ja nicht als Bedrohung ansehen nur weil sie nicht von ihr betroffen sind.
Dann sollte es vllt keine Resolution sondern ein Beschluss sein der für alle gilt
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Deligeirowanij w Organisatii Virtualnich Objedenennich Nacij Federalnoi Respubliki Androja
Hoher Kommissar für Entwicklungsfragen.
Nun warum wurde dann kein einfacher Beschluss beantragt?
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Man kann es ja immer noch umbeantragen oder?
Aber das Thema interessiert hier ja eh keinen.
Da Andro und Eranien sowie andere Staaten bereits Gesetze gegen die NOD haben....entweder die ganze UVNO oder gar nicht.
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Hoher Kommissar für Entwicklungsfragen.
Herr Pietarow, Sie sind lange genug Vertreter Ihres Landes in diesem Gremium um zu wissen, dass diese Forderug absoluter Unfug ist, da ein von allen Mitgliedern mitgetragener Beschluss niemals zustande kommt.
Also: stimmen Sie einer Abänderung der Präambel zu und finden Sie vier weitere Staaten, die eine solche Resolution unterzeichnen wollen?
Besser als nichts...auch wenns ein wirklich schlechter Kompromiss ist.
geht raus und redet dann mit seinem Sekretär
Die UVNO ist sich ja nichtmal in Terrorfragen eins....wirklich ein Armutszeugnis.
Eine Gesellschaft der Egomanen....von Altruismus noch nie etwas gehört..
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Gut, dann wäre das also dann der Vorschlag für den finalen Resolutionstext.
Zitat: |
Resolution der United Virtual Nations Organization
"Gegen die Bruderschaft von NOD"
Präambel
Die Signatarstaaten dieser Resolution verurteilen hiermit die schändlichen Taten der "Bruderschaft von NOD", die durch ihren Terror unzählige Unschuldige das Leben kostete. Im Gedenken an die Opfer der Anschläge sind die Signatarmächte im Willen geeint, gemeinsam gegen die "Bruderschaft von NOD" und den internationalen Terrorismus anzukämpfen.
§ 1 Allgemeines
(2) Die Bruderschaft von NOD wird von den Unterzeichnerstaaten als terroristische Organisation eingestuft und gilt somit als kriminelle Vereinigung.
(3) Es ist die Aufgabe und die Pflicht aller Unterzeichnerstaaten, diese Resolution aktiv und nachhaltig durch- und umzusetzen.
§ 2 Vereinbarungen gegen die NOD
(1) Alle Unterzeichnerstaaten verbieten auf ihrem Herrschaftsgebiet die "Bruderschaft von NOD" und eindeutig als deren angegliederte Organisationen erkennbare Gemeinschaften.
(2) Die Mitglieder der "Bruderschaft von NOD" und ihrer angegliederten Organisationen sind festzunehmen und nach Möglichkeit wegen der Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung zu einer Freiheitsstrafe zu verurteilen.
(3) Das Vermögen der "Bruderschaft von NOD" und ihrer angegliederten Organisationen, insbesondere Grundstücke und Waffen, ist im Rahmen der nationalen Gesetze zu beschlagnahmen.
(4) Konten der "Bruderschaft von NOD" und ihrer angegliederten Organisationen sind bei allen nationalen Banken zu sperren.
(5) Weitere Maßnahmen gegen die "Bruderschaft von NOD", ihre angegliederten Organisationen, ihre und deren Mitglieder sind von den Unterzeichnerstaaten ausdrücklich erwünscht.
§ 3 Kooperation
(1) Alle Unterzeichnerstaaten sind dazu angehalten, ihre Kräfte im Rahmen des Möglichen zu vereinen, um die Ziele dieser Resolution gemeinsam zu erfüllen.
(2) Eine Kooperation der Unterzeichnerstaaten bei der Bekämpfung anderer terroristischer Vereinigungen, insbesondere solchen, die in Verbindung zur "Bruderschaft von NOD", ihren angegliederten Organisationen, ihren und deren Mitgliedern stehen, ist ausdrücklich erwünscht.
§ 4 Verstöße
(1) Unterzeichnerstaaten, die keine Bemühungen unternehmen, gegen die "Bruderschaft von NOD" vorzugehen, sofern diese in ihrem Einflussgebiet aktiv ist, verstoßen gegen diese Resolution. Sie können von der Vollversammlung mit Sanktionen belegt werden.
(2) Eine Unterstützung der Aktivitäten der "Bruderschaft von NOD" und ihrer angegliederten Organisationen, insbesondere ihre Belieferung mit Waffen und Kapital, stellt einen Verstoß gegen diese Resolution dar. Die Vollversammlung hat ein solches Verhalten angemessen zu sanktionieren.
(3) Es ist ein Aufruf an alle Staaten zu richten, sich gegen die "Bruderschaft von NOD" und ihre angegliederten Organisationen einzusetzen und diese Resolution zu unterzeichnen. Der Aufruf hat durch den Generalsekretär zu erfolgen.
(4) Gegen Staaten, die die "Bruderschaft von NOD" und ihren Terror aktiv unterstützen, sollen Bemühungen unternommen werden, Handelsembargos zu verhängen.
§ 5 Schlussbestimmungen
(1) Diese Resolution tritt für die Unterzeichnerstaaten in Kraft, sobald sie ein unterschriebenes Exemplar beim Generalsekretariat der UVNO hinterlegt haben.
(2) Weitere Staaten, die nicht Mitglied der UVNO sein müssen, können diese Resolution unterzeichnen. Sie unterwerfen sich damit im Sinne des § 4 der Sanktionsgewalt der Vollversammlung bei Verstößen gegen die Resolution. |
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Ich bin ja mal gespannt, wer alles unterzeichnet...
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Wie sieht das bei 2.2 aus, wenn man vorhat, die Freiheit des Lebens zu entziehen? Mich würde hier Ihre Intension als Antragssteller interessieren.
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Sie werden wohl als Kriminele behandelt und so vor Gericht gestellt würde ich sagen
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Da können Sie den Konjunktiv durchaus weglassen, Herr Pietarow.
Artikel 2.2 ist definitiv so auszulegen, dass Mitgliedern der NOD, welcher man habhaft wurde der Prozess gemacht wird .... ohne dabei die Richter zu bestechen etc.... ich gehe mal stark davon aus, dass es dazu allerdings notwendig ist, dass man die Festgenommenen an Länder überstellt, wo diese sich auch etwas zu schulden kommen haben lassen.
Ich werden den Entwurf an den Bundesrat übersenden.
Übrigens liegt die Zentrale der NOD im "Einflussbereich" unserer Luftwaffe.
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Mitglied der Nationalliberalen Partei Dreibürgens
Stellvertreter des Generalsekretärs a. D.
Reichsminister a. D.
Dieser Beitrag wurde schon 1 mal editiert, zum letzten mal von Fabian von Gerlach am 02.01.2009 00:00.
Wo Sie das so erwähnen, sollten wir vielleicht noch einmal eingehend erörtern, was unter den in §2 (5) erwähnten "weiteren Maßnahmen" verstanden wird.
Denn eine militärische Hetzjagd auf Mitglieder der NOD und ihrer Vereinigungen kann die UVNO nicht gut heißen, denn unsere oberste Prämisse ist die Verbreitung und Erhaltung des Friedens auf der Welt durch diplomatische Mittel - das wollen wir nicht vergessen.
Ich meinte dies eigentlich eher als Scherz.
Sollten jedoch weitere Anschläge in Dreibürgen verübt werden, werden wir uns wehren. Der Standort der NOD-Zentrale ist keineswegs ein Geheimnis, da jene auf einer von Aquatropolis freigiebig zur Verfügung gestellten Insel liegt.
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Zitat: |
Original von Janislav Pietarow
Sie werden wohl als Kriminele behandelt und so vor Gericht gestellt würde ich sagen |
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Nein ich meine wenn wir so einen NOD Terroristen in die Finger kriegen, wie das hier aussieht wenn Targa nun sagen wir einige alten Riten wiederaufleben lassen will.
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Was für Riten, wenn man fragen darf?
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Dieser Beitrag wurde schon 1 mal editiert, zum letzten mal von Fabian von Gerlach am 02.01.2009 14:01.
Bei manchen Verbrechen nehmen wir das mit dem in die Wüste schicken sehr sehr wörtlich.
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Weniger gut. Einige NOD Söldner sind Überlebenstaktiker...
Aber ich weiss auch das die NOD derzeit Anschläge wieder plant, und Andro steht sehr weit oben auf der Liste.
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Hoher Kommissar für Entwicklungsfragen.
Mit einer flasche Wasser? Kilometer weit entfernt von jeglicher Oase oder sonstiger Zivilisation? Dann sind diese NOD Leute keine Überlebenstaktiker sondern Götter.
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Also in einen Kerker sperren und den Schlüssel wegschmeißen wäre besser
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Dreibürgische Elite-Fallschirmjäger müssen im Rahmen ihrer Ausbildung einen Absprung über der Towa-Wüste durchführen. Sie bekommen nur eine Zahnbürste und eine Tüte mit Brausepulver in der Geschmacksrichtung Waldmeister mit auf ihren Weg, der sie nach Bahambo führen soll.
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