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Original von Chi Peng Dao
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Original von Mehregaan
Und weiters würde mich interessieren warum man sich in der Charta Reform nicht geäußert hat? Betreffend Xinhai und dem Kirchenstaat. |
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Unsere Seite ist nicht verpflichtet sich zu unnützen Vorschlägen zu äußern, man hätte uns ja fragen können. Im übrigen sind wir auch nicht verpflichtet, Rechenschaft über unser Abstimmverhalten abzulegen. |
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Gut, bei allgemeinen Bitten um Kritik, Äußerungen, etc. Fühlt sich Xinhai nicht angesprochen, wäre eine Sondereinladung dann genehm?
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Wenn das Ergebnis vor einer Wahl schon feststünde, dann brauchte man ja gar nicht erst zu wählen. |
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Ich agiere gerne nach dem Konsensprinzip.
Aber wieso wundert es mich überhaupt, dass sich Xinhai nicht konstruktiv einbringt.
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Original von Mehregaan
Die Gründe? |
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So leider wurde durch das Kaiserreich festgestellt, dass die UVNO nicht nur ein zahnloser Tiger ist, der auch nach wochen- und monatelangen Debatten, nicht in der Lage ist, Probleme dieser Welt anzugehen, wodurch auch kein Vorteil durch eine Mitgliedschaft entsteht, sondern auch, dass die Organisation die vom Himmel gegebene Ordnung nicht anerkennt und aus diesem Grunde die Erosion der Zivilisation fördert.
*so* Die Simoff-Gründe sind bekannt - also die Simon-Erklärung, die darüber hinaus aber dem Standpunkt des Kaiserreiches in der Xinhai-Frage entspricht, bitte nicht allzu böse aufnehmen. Und: der Antrag wurde schon lange vor der geplanten Reform der Charta gestellt.
Die UVNO hat einfach keinen Rückhalt mehr in Chinopien; wenn sie den denn jemals wirklich gehabt hat. *so*
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Zhong Wang Denne Ziang Belai
Prinz und Adelsmarschall des Kaiserreiches Chinopien
Hou Dian - Fürst der Bauern des Reichslandes Qianlong
Dieser Beitrag wurde schon 1 mal editiert, zum letzten mal von Denne Ziang Belai am 19.11.2008 00:12.
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Original von Chi Peng Dao
Ab dem Zeitpunkt wird der einzige demokratische Staat auf chinopischem Boden ganz Chinopien vertreten, da kann diese verruchte Schauspielerin und elende Hundetochter Te Mai und der ekelhafte Denne Ziang Belai, Sohn eines Schauspielers und einer Hure, der sich am liebsten mit einer langnasigen Hure vergnügt noch so lange faseln wie er will. Das ist ein Schritt mehr auf dem Weg zur vollständigen Liquidierung des verruchten dekadenten Kaisserreiches von Qianlongjin in dessen Fleisch sich bereits zehntausend Würmer gefressen haben. |
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Werter Chi Xiansheng, wahrlich: Ihr habt das Talent zum Hofnarren. Wenn ich bei Eurer und meiner Majestät, der Göttlich Erhabenen Kaiserin, um eine Anstellung für Euch zu bitten habe, so braucht Ihr es doch nur zu sagen.
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Zhong Wang Denne Ziang Belai
Prinz und Adelsmarschall des Kaiserreiches Chinopien
Hou Dian - Fürst der Bauern des Reichslandes Qianlong
Nun das war er wohl wieder der Exkurs in Chinopische Politik.
Nun denke ich kann man sich an die strittigeren Punkte für in einem 2. Durchgang der Reform machen.
Ich bitte die Delegierten vorerst Wünsche, Vorschläge und Ähnliches zu äußern. Es können auch nur einzelne Gedankenfetzen sein, das Gensekiat. werden versuchen, Vorschläge auszuformulieren.
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Dieser Beitrag wurde schon 1 mal editiert, zum letzten mal von Mehregaan am 20.11.2008 19:53.
ist mehr als Amüsiert von der Propaganda aus Xinhai und fragt sich, wann man sowas endlich gebunden zu kaufen bekommt
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Mitglied der Nationalliberalen Partei Dreibürgens
Stellvertreter des Generalsekretärs a. D.
Reichsminister a. D.
Nun völlig unerwartet hat sich der Ideensturm der Vollversammlung zurückgehalten, ich präsentiere nun Ideen die mich erreicht haben und weitere eigene Ideen meinerseits und des Generalsekretariats.
Erster Vorschlag der mich erreichte ist eine Zusammenarbeit mit dem RKES in Sachen des Völkerrechtes.
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Präambel
Die Hohen Vertragsschließenden Parteien bekennen sich zum Völkerrecht und diesem Vertrag als Grundlage jedweden Handelns in der internationalen Staatengemeinschaft. Sie bekennen sich zum Recht aller Staaten und Völker auf eine friedliche Existenz und zu Kooperation und Koexistenz als dem essentiellen Minimum der Völkerverständigung. Die Hohen Vertragsschließenden Parteien bekräftigen ferner ihren Willen, Kriege, Annektionen und Okkupationen von Staaten, die Versklavung, Vernichtung und Umsiedelung von Völkern zu ächten und aus der Staatengemeinschaft zu verbannen. Alle Völker dieser Welt sind in den Augen der Hohen Vertragsschließenden Parteien frei wie die Staaten, denen sie angehören.
Artikel I : Staaten
(1)Ein „Staat“ ist ein Gebilde, das mindestens über ein Staatsvolk, ein Staatsgebiet und eine Staatsgewalt verfügen muss, um als solcher anerkannt zu werden. Die Hohen Vertragsschließenden Parteien machen die Anerkennung eines Staates von diesen Eigenschaften abhängig.
(2)Ferner gilt ein Staat in der Welt der Mikronationen als solcher, wenn er über ein funktionierendes Forum verfügt, mindestens einen aktiven Mitspieler hat und eine Kartenplatzreservierung oder die Eintragung auf der Karte einer mikronationalen Kartenorganisation vorliegt. Ist kein Kartenplatz und keine Reservierung vorhanden, so genügt auch die Anerkennung von drei Mikronationen, um als Staat zu gelten, sofern die Voraussetzungen des Abs. 1 gegeben sind.
(3)Staaten, die aus einem Abspaltungsprozess von einem anderen Staat hervorgegangen sind, müssen dieselben Voraussetzungen erfüllen wie andere Staaten, festgelegt in Abs. 1 und 2. Ferner muss der neue Staat durch den Willen des eigenen Staatsvolkes entstanden sein, und der Staat muss von dem Staat, von dem er sich abgespalten hat, oder von allen Anrainerstaaten oder von mindestens fünf anderen Staaten anerkannt sein. Ferner müssen mehr ordentliche Anerkennungen von anderen Staaten vorliegen als ordentliche Anerkennungsverweigerungen. Ein Staat nach diesem Absatz darf ferner nicht durch fremde Waffengewalt entstanden sein und nicht durch eine fremde Macht proklamiert werden.
Artikel II : Staats- und Völkerrecht
(1)Alle Staaten, die den Bedingungen des Artikels I genügen, haben die gleichen Rechte.
(2)Es ist das Recht eines jeden Staates, seine eigenen inländischen Angelegenheiten ohne äußere Einwirkungen und Einflüsse selbst zu regeln und zu bestimmen.
(3)Jeder Staat hat das Recht, sich selbst gegen äußere und innere Gefahren zu verteidigen und Hilfegesuche an andere Staaten oder die internationale Staatengemeinschaft zu richten.
(4)Ohne die Einwilligung des betroffenen Staates darf kein anderer Staat und keine internationale Staatengemeinschaft das Staatsgebiet des Staates verwalten, vergrößern oder verkleinern.
(5)Jeder Staat hat das Recht, über seine eigene Staatsordnung, seine Verfassung und die für ihn geltenden Gesetze selbst zu bestimmen.
(6)Das Recht eines Staates, seine eigene Staats- und Regierungsform selbst zu wählen, darf nicht eingeschränkt werden.
(7)Jeder Staat hat das Recht, in Einklang und Absprache mit seinen Anrainerstaaten ein Seegebiet vor seiner Küste für sich zu beanspruchen. Das Seegebiet darf sich höchstens bis einhundert Kilometer vor der Küste des Staates erstrecken.
(8)Jeder Staat verwaltet selbst seinen Luft- und Seeraum. Überflüge und Durchfahrten sind nur mit seiner ausdrücklichen Genehmigung erlaubt.
(9)Verletzungen dieser Rechte durch andere Staaten oder internationale Staatengemeinschaften bilden einen Eingriff in die Souveränität des Staates und stellen eine Verletzung des Völkerrechts dar.
(10)Personen, die unerlaubt in das Gebiet eines Staates eindringen, dürfen von dem Staat ohne Hindernis unter Achtung des jedem Menschen zustehenden Rechtes auf Leben und körperliche Unversehrtheit entfernt werden. Die Anwendung von körperlicher Gewalt ist erlaubt.
Artikel III : Internationale Staatengemeinschaft
(1)Jeder Staat sollte mit anderen Staaten und den von ihnen gesandten Diplomaten höflich und in angemessenem Ton umgehen.
(2)Diplomatisches Personal eines anderen Staates und Staatsgäste, sofern sie von der Regierung des Gastgebers anerkannt werden, genießen stets den Schutz des Gastgebers.
(3)Die Staaten sind dazu aufgerufen, Rohstoffe auf ihrem Staatsgebiet im Hinblick auf Nachhaltigkeit und den Schutz der Ressourcen unseres Planeten zu fördern und einzusetzen.
Artikel IV: Verstöße gegen das Völkerrecht
(1)Staaten, die zum Schutz ihres eigenen Staatsgebietes, ihres Staatsvolkes und ihrer inneren Ordnung gegen andere Staaten unter Achtung der allgemein anerkannten Menschenrechte vorgehen, handeln nicht völkerrechtswidrig.
(2)Staaten, die zum Diebstahl von Rohstoffen, aus imperialistischen Gründen oder anderen niederen Motiven einen Staat nach der Definition dieses Vertrages direkt oder indirekt angreifen, handeln völkerrechtswidrig.
(3)Staaten, die völkerrechtswidrig handeln, verspielen die Gunst der internationalen Staatengemeinschaft. Sie sind von möglichst vielen Staaten zu ächten, ihre wirtschaftlichen Beziehungen sind im Rahmen der Möglichkeiten und in angemessener Weise von anderen Staaten zu unterbrechen und es sind von Organisationen der internationalen Staatengemeinschaft Resolutionen zum koordinierten Vorgehen gegen den Staat zu erlassen.
Artikel V: Schlussbestimmungen
(1)Dieser Vertrag tritt für die Unterzeichnerstaaten nach der Unterzeichnung in Kraft.
(2)Weitere Staaten können diesem Vertrag beitreten, indem sie eine unterzeichnete Kopie des Staates beim Generalsekretariat des Rates für Kooperation, Entwicklung und Sicherheit hinterlegen.
(3)Ein Ausschluss aus diesem Vertrag ist unmöglich. Der Vertrag kann von jedem Staat fristlos gekündigt werden. Dies ist dem Generalsekretariat des Rates für Kooperation, Entwicklung und Sicherheit mitzuteilen. |
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2ter Vorschlag, der gestern im Zuge, des geschlossenen Rücktrittes des Generalsekretariats aufgekommen ist, sind Übergangsregelungen bei Chartaänderungen, des werten Duq al Kurland. Sollte dieser nähere Gedanken haben bitte ich um die Ausführung folgender.
3te Sache die auftrat und immer wieder auftritt ist die sogenannte Krux mit dem Namen. Es sollte denke ich für längere Zeit geklärt sein. Grundtenor denke ich ist, dass die Abkürzung UVNO als Marke gilt und deshalb nicht aufgegeben werden will seitens der Vollverstammlung und man daher eine Umdeutung als Möglichkeit sieht. Oder das man die negativ behaftete Marke UVNO zugunsten eines anderen Begriffes z.B Völkerbund aufgibt.
4te Sache ist ein Einbau des IGH in die Charta, näheres kann man in den betreffenden Fragen nachlesen.
Offene Angelegenheit Nummer 5 ist eine Regelung, über die Finanzierung der UVNO, die meines Erachtens in die Charta aufgenommen werden sollte, um hier Planungssicherheit zu garantieren und auch dauernde Streitigkeiten und Änderungen bezüglich eventueller Prozentsätze zu vermeiden.
Anliegen Nummer 6, wäre die Hohen Kommissare und deren Regelung in die Charta aufzunehmen um deren Gewichtung zu erhöhen und auch hier Sicherheit und Stabilität zu garantieren.
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Ja man sollte sich das Völkerecht mal anschauen. Es ist für alle offen und nicht "Made by RKES" sondern "Mady by 5 Staaten die es sich wünschten"
Die UVNO kann es übernehmen, abändern odr sich dadurch inspirieren lassen.
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Deligeirowanij w Organisatii Virtualnich Objedenennich Nacij Federalnoi Respubliki Androja
Hoher Kommissar für Entwicklungsfragen.
Eine Kooperation mit dem RKES ist inakzeptabel. Inhaltliches zum Vorschlag, sobald ich wieder etwas mehr Zeit habe
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Premier Ministre des Royaume de Narapul
Delegierter bei der UVNO
Faites grandir Nordól!
Sehe ich ebenso, wenn auch aus anderen Gründen, die sich vor allem auf der Unabhängigkeit dieser Organisation beziehen. Außerdem würde das Reich niemals aufgrund dieser törichten Definition einen anderen "Staat" anerkennen. Bevor wir Ostdarusien oder die lächerliche Unabhängigkeit der chinopischen Provinz Xinhai anerkennen, fahren Rinder auf Krafträdern durch die Straßen!
Artikel 4 müsste envetuell neu formuliert werden, zudem halte ich den Begriff "Imperialistisch" für aus der ostdarusischen Propagandakiste gegriffen. Außerdem sollte es nicht Völkerrechtswidrig sein, gegen den sich ausbreitenden Weltkommunismus vorzugehen, da dieser sich einen Dreck um das Völkerrecht schert und ohe Vorwarnung und unter Anwendung brutalster Gewalt auch gegen das Volk in anderen Staaten einrückt - wie zuletzt in Tauroggen, welches von Ostdarusien Überfallen wurde, auch wenn Spione uns zuvor innere Unruhen vorgaukelten.
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Mitglied der Nationalliberalen Partei Dreibürgens
Stellvertreter des Generalsekretärs a. D.
Reichsminister a. D.
Ich weiss nicht wo das Problem ist, mit dem RKES zusammen zu arbeiten. Bzw. ich habe schonmal gesagt, dass diesev Völkerrechtskonvention nicht "made by RKES" ist.
Man kann immer nich Staaten nicht annerkennen, wenn man dies will. Aber es ist definitiv mal ein Schritt nach vorne, statt sich immer nur im Kreis zu drehen und "Gewohnheitsrecht" und "Bilaterale Verträge regeln alles" zu rufen.
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Deligeirowanij w Organisatii Virtualnich Objedenennich Nacij Federalnoi Respubliki Androja
Hoher Kommissar für Entwicklungsfragen.
Nachdem ich es inzwischen einmal gelesen habe, verfestigt sich meine Ansicht, dass dieses Werk inhaltlich inakzeptabel ist. Es repräsentiert eine völlig verquere Annahme von der Realität internationaler Beziehungen. Alleine Art. II Abs. 9 ist eine Verkennung der Realität. Eine ipso facto Verletzung der Souveränität ergibt sich in keinster Weise aus der Missachtung gewisser Rechte.
Artikel IV Absatz 2 ist in der Wortwahl völlig inakzeptabel, wie der verehrte Delegierte Dreibürgens bereit ausführte.
Artikel V Absatz 2 und 3 sind ohnehin für das Royaume nicht annehmbar.
Ansonsten disqualifiziert das Werk wie erwähnt bereits die Tatsache, dass es aus der "Konkurrenzorganisation" RKES kommt.
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Premier Ministre des Royaume de Narapul
Delegierter bei der UVNO
Faites grandir Nordól!
Verehrte Delegierte,
es ist ja bereits festgehalten worden, dass dieser Vertrag zum Völkerrecht nicht das Non-Plus-Ultra im Bezug auf die unbedingt zu führende Debatte zum Völkerrecht ist, sondern vielmehr eine Art Gedankenpapier, durch das sich die Vollversammlung zu einem möglichen Vertrag darüber inspirieren lassen kann. Natürlich ist für einige Staaten jegliche Formulierung mit direktem Bezug auf die RKES inakzeptabel. Nur liegt es jetzt an uns einen mehrheitsfähigen Vertrag zum Völkerrecht auszuarbeiten, um auf diesem Gebiet endlich ein feststehendes und von Einzelinstitutionen losgelöstes Vertragswerk zu verabschieden.
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Margaret Hemingway
Außenministerin der Konföderation Nordanien
UVNO-Delegierte
Dass einige wohl immer noch glauben, der RKES sei eine Konkurrenzorganisation zur UVNO, finde ich äußerst bedauerlich. Konkret tut der RKES momentan Folgendes:
- er führt Wahlprüfungen in den Mitgliedsstaaten durch, d.h., ein unabhängiger Beobachter verfolgt den Verlauf und berichtet der RKES-VV davon. Das kann keine Aufgabe der UVNO sein.
- er schafft faktisch einen Binnenmarkt, auf dem Personal-, Kapital-, Waren- und Dienstleistungsfreiheit herrscht. Das kann keine Aufgabe der UVNO sein, da diese sich um die Erhaltung des Weltfriedens und eine Vereinfachung der zwischenstaatlichen Kommunikation bemüht.
- er diskutiert über gemeinsame Verteidigungspläne. In der UVNO undenkbar, weil viele UVNO-Mitglieder ja selbst gegen andere UVNO-Mitglieder militärisch vorgehen.
Der RKES tut hingegen Folgendes nicht:
- er erarbeitet keine Menschenrechts- oder Kriegskonventionen, da diese wegen der Akzeptanz in mehr Staaten Aufgaben der UVNO sind.
- er bemüht sich nicht um den Weltfrieden, weil es sich dabei um eine Aufgabe der UVNO handelt.
Sollten Sie immer noch Bedenken haben, laden wir Vertreter Ihres Staates gerne jederzeit zu einer - natürlich unverbindlichen - Diskussionsrunde ins
RKES-Hauptquartier in Ascaaron ein.
Abgesehen davon: Wie immer ist es an den VV-Mitgliedern, sich nicht darüber zu beschweren, das alles inakzeptabel ist, sondern konkrete Vorschläge zu machen. Aber manche Delegierten pflegen ja ihren Dienstpflichten weniger nachzukommen als eine Nacktschnecke.
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Andreas Balch
Staatenloser
Also ich fühle mich als UVNO Mitrglied nicht in Konkurenz mit dem RKES und als RKES-Mitglied nicht in Konkurenz mit der UVNO.
Es ist, aus meiner Sicht, absoluter Unsinn, wenn es zwei Völkerrechte gäbe, wobei an für sich können auch 2 oder mehrere nebenbei existieren.
Wenn die UVNO als Organisation keine Völkerechtskonvention zustande bringt, weil, das zeigten die 100 vorher geführten Diskussionen, man es nicht will, kann oder als unnötig ansieht, dann tun das die Staaten, dies es brauchen.
Ich stehe nicht in der Opposition zur UVNO, aber manch ein anderer hier tut das.
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Deligeirowanij w Organisatii Virtualnich Objedenennich Nacij Federalnoi Respubliki Androja
Hoher Kommissar für Entwicklungsfragen.
Herr stellvertretender Generalsekretär, ich verbitte mir unterschwellige Beleidigungen der Delegation Narapuls. Ich habe bereits erläutert, dass wir nach reiflicher Überlegung einen Vorschlag zu präsentieren gedenken, aber dass es zeitlich im Moment einfach nicht machbar ist. Ich erinnere daran, dass wir erst vor wenigen Tagen binnen 24 h ein komplettes Statut des IGh vorgelegt haben.
Außerdem finde ich es doch mehr als bedenklich, wie sie hier geradezu anbpreiserische Politik für den RKES machen. Die Delegation Narapuls hofft inständig auf Ihre Ersetzung durch die Neuwahl.
Eine derartige Deloyalität ist für das Generalsekretariat untragbar.
An Sie Herr Pietarow, es gibt immer mehr als ein Völkerrecht, weil keine einzige Konvention von allen Staaten dieser Welt ratifiziert werden wird. Also können sie sich dieses fadenscheinige Argument sparen.
Und ich bin immer noch der Meinung, dass wir auch ohne geschriebene Konvention sehr gut leben.
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Premier Ministre des Royaume de Narapul
Delegierter bei der UVNO
Faites grandir Nordól!
Geehrter Großherzog von Kurland, wie Ihnen sicher aufgefallen ist, bin ich durch den Rücktritt des Generalsekretariats kein Vertreter dieses Gremiums mehr. Insofern ist meine Äußerung nicht auf das Generalsekretariat zu beziehen, sondern auf mich, und ich stehe zu dem, was ich gesagt habe.
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Andreas Balch
Staatenloser
Zitat: |
Original von Mehregaan
Erster Vorschlag der mich erreichte ist eine Zusammenarbeit mit dem RKES in Sachen des Völkerrechtes.
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2ter Vorschlag, der gestern im Zuge, des geschlossenen Rücktrittes des Generalsekretariats aufgekommen ist, sind Übergangsregelungen bei Chartaänderungen, des werten Duq al Kurland. Sollte dieser nähere Gedanken haben bitte ich um die Ausführung folgender.
3te Sache die auftrat und immer wieder auftritt ist die sogenannte Krux mit dem Namen. Es sollte denke ich für längere Zeit geklärt sein. Grundtenor denke ich ist, dass die Abkürzung UVNO als Marke gilt und deshalb nicht aufgegeben werden will seitens der Vollverstammlung und man daher eine Umdeutung als Möglichkeit sieht. Oder das man die negativ behaftete Marke UVNO zugunsten eines anderen Begriffes z.B Völkerbund aufgibt.
4te Sache ist ein Einbau des IGH in die Charta, näheres kann man in den betreffenden Fragen nachlesen.
Offene Angelegenheit Nummer 5 ist eine Regelung, über die Finanzierung der UVNO, die meines Erachtens in die Charta aufgenommen werden sollte, um hier Planungssicherheit zu garantieren und auch dauernde Streitigkeiten und Änderungen bezüglich eventueller Prozentsätze zu vermeiden.
Anliegen Nummer 6, wäre die Hohen Kommissare und deren Regelung in die Charta aufzunehmen um deren Gewichtung zu erhöhen und auch hier Sicherheit und Stabilität zu garantieren. |
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Ad 1: Das Thema Zusammenarbeit mit dem RKES hatten wir in diesen Hallen bereits schon mehrmals durchgekaut. Jedoch sehe ich aktuell keinen Grund dafür, solange die UVNO-interne Position bezüglich Kodifizierung des Völkerrechts noch uneins ist. Des Weiteren erschließt sich mir auch nicht, was es damit im Zuge weiterer Reform-Schritte zur Charta zu tun hat.
Ad 2: Sollte eine weitere Charta-Reform in gleichem Ausmaß noch einmal das Generalsekretariat betreffen, dann wäre es natürlich sinnvoll Übergangsregelungen festzulegen. Diese nun gar zwingend in jede neue Version der Charta einzubauen erachte ich im Moment nicht für notwendig.
Ad 3: Arcor ist für die Beibehaltung des Namens UVNO - sollte das nicht schon die längste Zeit klar und deutlich gemacht worden sein.
Wenn die Delegierten allerdings meinen mit der Mode gehen zu müssen und daher sämtliche "virtuell"-Bezüge streichen zu müssen, dann sollen sie den Namen halt sinnvoll umdeuten.
Ad 4: Den IGH in die Charta einbauen, ist ja nun kein Problem. Es stellt sich lediglich die Frage, ob dies überhaupt notwendig ist, würde man den IGH z.B. als Unterorganisation der UVNO definieren.
Ad 5: Welche konkreten Regelungen zur Finanzierung der UVNO möchte das Generalsekretariat denn in der Charta festlegen. Die Beitragssätze der einzelnen Mitgliedsstaaten sollten sich sicher auch gesondert in einer Resolution oder ähnlichem festhalten lassen.
Ad 6: Es wundert mich wirklich sehr, dass es noch keinen Aufschrei Seitens einiger Delegierter gegeben hat, die die Einrichtung der beiden Hohen Kommissare nicht mitgetragen haben und sich zunächst deren gebaren genauer ansehen wollten. Würde man nun die beiden Hochkommissariate in die Charta einbinden, drückt man somit sämtlichen Mitgliedern, also auch jenen, die sich dem Beschluss bislang verweigerten, besagten Beschluss nun doch aufs Auge...... nicht gerade die feine ..... Art.
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Original von Andreas Balch
Geehrter Großherzog von Kurland, wie Ihnen sicher aufgefallen ist, bin ich durch den Rücktritt des Generalsekretariats kein Vertreter dieses Gremiums mehr. Insofern ist meine Äußerung nicht auf das Generalsekretariat zu beziehen, sondern auf mich, und ich stehe zu dem, was ich gesagt habe. |
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Bitte?! Sie sind so lange in Amt und Würden bis ein Nachfolger für Ihren Posten gefunden wurde!
Unglaublich was für ein Amtsverständnis hier an den Tag gelegt wird!
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Original von Maya Mausal
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Original von Mehregaan
Erster Vorschlag der mich erreichte ist eine Zusammenarbeit mit dem RKES in Sachen des Völkerrechtes.
.....
2ter Vorschlag, der gestern im Zuge, des geschlossenen Rücktrittes des Generalsekretariats aufgekommen ist, sind Übergangsregelungen bei Chartaänderungen, des werten Duq al Kurland. Sollte dieser nähere Gedanken haben bitte ich um die Ausführung folgender.
3te Sache die auftrat und immer wieder auftritt ist die sogenannte Krux mit dem Namen. Es sollte denke ich für längere Zeit geklärt sein. Grundtenor denke ich ist, dass die Abkürzung UVNO als Marke gilt und deshalb nicht aufgegeben werden will seitens der Vollverstammlung und man daher eine Umdeutung als Möglichkeit sieht. Oder das man die negativ behaftete Marke UVNO zugunsten eines anderen Begriffes z.B Völkerbund aufgibt.
4te Sache ist ein Einbau des IGH in die Charta, näheres kann man in den betreffenden Fragen nachlesen.
Offene Angelegenheit Nummer 5 ist eine Regelung, über die Finanzierung der UVNO, die meines Erachtens in die Charta aufgenommen werden sollte, um hier Planungssicherheit zu garantieren und auch dauernde Streitigkeiten und Änderungen bezüglich eventueller Prozentsätze zu vermeiden.
Anliegen Nummer 6, wäre die Hohen Kommissare und deren Regelung in die Charta aufzunehmen um deren Gewichtung zu erhöhen und auch hier Sicherheit und Stabilität zu garantieren. |
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Ad 1: Das Thema Zusammenarbeit mit dem RKES hatten wir in diesen Hallen bereits schon mehrmals durchgekaut. Jedoch sehe ich aktuell keinen Grund dafür, solange die UVNO-interne Position bezüglich Kodifizierung des Völkerrechts noch uneins ist. Des Weiteren erschließt sich mir auch nicht, was es damit im Zuge weiterer Reform-Schritte zur Charta zu tun hat.
Ad 2: Sollte eine weitere Charta-Reform in gleichem Ausmaß noch einmal das Generalsekretariat betreffen, dann wäre es natürlich sinnvoll Übergangsregelungen festzulegen. Diese nun gar zwingend in jede neue Version der Charta einzubauen erachte ich im Moment nicht für notwendig.
Ad 3: Arcor ist für die Beibehaltung des Namens UVNO - sollte das nicht schon die längste Zeit klar und deutlich gemacht worden sein.
Wenn die Delegierten allerdings meinen mit der Mode gehen zu müssen und daher sämtliche "virtuell"-Bezüge streichen zu müssen, dann sollen sie den Namen halt sinnvoll umdeuten.
Ad 4: Den IGH in die Charta einbauen, ist ja nun kein Problem. Es stellt sich lediglich die Frage, ob dies überhaupt notwendig ist, würde man den IGH z.B. als Unterorganisation der UVNO definieren.
Ad 5: Welche konkreten Regelungen zur Finanzierung der UVNO möchte das Generalsekretariat denn in der Charta festlegen. Die Beitragssätze der einzelnen Mitgliedsstaaten sollten sich sicher auch gesondert in einer Resolution oder ähnlichem festhalten lassen.
Ad 6: Es wundert mich wirklich sehr, dass es noch keinen Aufschrei Seitens einiger Delegierter gegeben hat, die die Einrichtung der beiden Hohen Kommissare nicht mitgetragen haben und sich zunächst deren gebaren genauer ansehen wollten. Würde man nun die beiden Hochkommissariate in die Charta einbinden, drückt man somit sämtlichen Mitgliedern, also auch jenen, die sich dem Beschluss bislang verweigerten, besagten Beschluss nun doch aufs Auge...... nicht gerade die feine ..... Art. |
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Ad1.) Wenn mich als Gensek. eine Mitteilung erreicht werde ich dementsprechend handeln. Wie Sie sicher gehört haben sind das nicht nur Vorschläge des Generalsekretariats. Einige Delegierte haben mitunter einige dieser Vorschläge angeregt.
Ad2) Eine allgemeine Übergangsregelung die allgemein mitgetragen wird halte ich trozudem für sinnvoll.
Ad3) Das hat bei weitem nicht nur mit dem "Geist der Zeit" zu tun.
Ad5) Resolution? Damit nur jeder zahlt der will? Das halt ich für gelinge gesagt unklug. Und ein einfacher Beschluss ist mir zu einfach zu "stürzen", Beiträge/Prozentsätze würde ich gerne zweckes Planungssicherheit feshalten.
Ad6) Die feine Art? Was ist in der UVNO mit Verlaub die feine Art? Ich kann mich noch erinnern da wurden geduldet das ein 2. Stellvertreter Selbstschussanlagen aufstellen zu versucht und Delegierte inhaftiert wurden. Jedes Land hat natürlich weiterhin das Recht dagegegen zu stimmen.
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ad 1: Dann würde mich aber die Begründung entweder vom Generalsekretariat oder von einigen Delegierten interessieren, inwiefern man denkt, dass das Thema Völkerrecht bzw. Kooperation mit dem RKES etwas mit einer weiteren Charta-Reform zu tun hat.
ad 3: Nichts mit dem "Geist der Zeit" zu tun? Dass ich nicht lache. Noch vor ein paar Jahren konnte man sehr gut mit der Bezeichnung "virtuell" in diversen Namen leben.
Aber das tut hier nichts zur Sache. Der Standpunkt Arcors sollte klar sein. Alles weitere wid die Diskussion zeigen.
ad 5: Dennoch gefällt mir der Gedanke nicht, dass wir in der Charta künftig einen Artikel haben sollen, der die Beitragssätze der Mitgliedsstaaten enthalten soll. Ich bin sicher, dass sich dafür auch eine andere Lösung finden lässt.
ad 6: Ihre Erinnerungen an diese Vorkommnisse kann ich nicht teilen. Denn meines Wissens gab es damals sehr wohl einen Aufschrei von Seiten der Vollversammlung.
In weiterem Sinne nehmen Sie also in Kauf, dass weitere Reformbestrebungen zur Charta durch das hinzufügen des damals sehr umstrittenen Beschluss eventuell scheitert?