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17.03.2009 17:39

Wie machen Sie es denn mit aneinander grenzenden Seeräumen bei Meerengen oder Binnengewässern?

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Gräfin von Jonur

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17.03.2009 17:50

Zitat:
Original von Xaxai Anwar
Wie machen Sie es denn mit aneinander grenzenden Seeräumen bei Meerengen oder Binnengewässern?



Das steht doch in dem Text hier. Wenn 2 Hoheitsgebiete aufeinandertreffen, dann gilt die Hälfte. Also wenn wir 22 km haben und die VG ebenso, dann würde z.B. unsere Hoheit sagen wir 6 km in ihr Gebiet und ihre in unsere Reichen. Dann hat nur jeder statt 22km 16. Das finde ich gut.

Und die 22km kann man dann auch national für die Rohstoffförderung nutzen. Wir haben ja keine Wirtschaftszone. Wobei Fischer fahren weiter raus als 22km. Aber das wäre vllt. was für eine Hochseekonferenz.

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Deligeirowanij w Organisatii Virtualnich Objedenennich Nacij Federalnoi Respubliki Androja
Hoher Kommissar für Entwicklungsfragen.

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19.03.2009 20:16

22km Hoheitsgewässer sollten doch möglich sein. Bei Überschneitungen wäre ich für ein striktes Teilen, sowohl Hoheits- als auch Wirtschaftsgewässer.

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Urs Streuli, sabiskischer UVNO-Delegierter

Die Minische Republik Sabisko macht vom 01.06. bis 24.08.2009 Sommerpause

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19.03.2009 20:18

Da beide Position ausreichend erörtert wurden, schlage ich vor einfach darüber abzustimmen.

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Walter Gröhe-Jortzig
Delegierter der Bundesrepublik Bergen

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19.03.2009 23:43

Zitat:
Original von Urs Streuli
22km Hoheitsgewässer sollten doch möglich sein. Bei Überschneitungen wäre ich für ein striktes Teilen, sowohl Hoheits- als auch Wirtschaftsgewässer.


Wäre auch eine Idee.

Zitat:
Original von Walter Groehe-Jortzig
Da beide Position ausreichend erörtert wurden, schlage ich vor einfach darüber abzustimmen.


Ja, wenn man nicht auf die Idee von Herrn Streuli eingehen will.

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20.03.2009 10:07

Striktes teilen ist sehr einfach gesagt, und sehr schwierig zu verwirklichen. Es stellt sich nämlich stets die Frage, von welchem Punkt aus und in welchem Winkel man zu teilen gedenkt...

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Premier Ministre des Royaume de Narapul
Delegierter bei der UVNO

Faites grandir Nordól!

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20.03.2009 11:55

Zitat:
Original von Großherzog von Kurland
Striktes teilen ist sehr einfach gesagt, und sehr schwierig zu verwirklichen. Es stellt sich nämlich stets die Frage, von welchem Punkt aus und in welchem Winkel man zu teilen gedenkt...


22km Hoheit als Staatsgebiet und dann nochmal das Nutzungsrecht bis vllt. 50km für die Hochseefischerei oder wirtschaftliche Nutzung.

Es wäre aber auch eine Idee eine seperate Hochseekonvention zu verabschieden.

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Hoher Kommissar für Entwicklungsfragen.

Dieser Beitrag wurde schon 1 mal editiert, zum letzten mal von Janislav Pietarow am 20.03.2009 12:40.

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20.03.2009 12:16

Ich spreche von der Teilung des Gebietes bei zwei nebeneinanderliegenden Nationen...Hat der Teilungspunkt am Küstengewässer anzusetzen, oder am Ufer (wo ist das Ufer dann genau). In welchem Winkel zur die Staaten trennender Landgrenze? Etc. etc.
Bei zwei sich gegenüberliegenden Nationen ist die Angelegenheit ja noch viel komplexer...

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Premier Ministre des Royaume de Narapul
Delegierter bei der UVNO

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20.03.2009 12:40

Zitat:
Original von Großherzog von Kurland
Ich spreche von der Teilung des Gebietes bei zwei nebeneinanderliegenden Nationen...Hat der Teilungspunkt am Küstengewässer anzusetzen, oder am Ufer (wo ist das Ufer dann genau). In welchem Winkel zur die Staaten trennender Landgrenze? Etc. etc.
Bei zwei sich gegenüberliegenden Nationen ist die Angelegenheit ja noch viel komplexer...


Parallele Grenzen, exakt ab der Küste.

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Hoher Kommissar für Entwicklungsfragen.

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20.03.2009 12:46



In etwa so kann man sich das vorstellen.
Wenn man Anspruch auf 22km hat aber dies in das Gebiet des anderen reinreicht, erhalten beide die Hälfe, parallel verlaufend.

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21.03.2009 09:34

Und wo ist die Küste?

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Premier Ministre des Royaume de Narapul
Delegierter bei der UVNO

Faites grandir Nordól!

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21.03.2009 20:18

Grün = Land
Blau = Wasser
Vom Strand aus an beginnt die Seehoheit, 22 km.

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22.03.2009 16:38

Danke, ihre Karte ist mir klar. Ich meinte die Definition von Küste...

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22.03.2009 18:58

[3] Die Hoheitsgewässer umschließen die Gewässer eines Staates, die 12 sm von der Küste entfernt sind.

Nun Küste definiert sich bei mir vom Strand aus an oder?

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22.03.2009 21:02

Und wo ist der Strand genau? Immerhin trifft das Wasser zu verschiedenen (Tages- und Jahres-) Zeiten an verschiedenen Stellen auf das Land...

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Premier Ministre des Royaume de Narapul
Delegierter bei der UVNO

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22.03.2009 23:07

Könnte man dazu nicht einfach einen Stichtag festlegen?

Denkt sich: "Und mir wurde vorgeworfen zu sehr ins Detail zugehen, als ich HIV/AIDS auf den Entwicklungsindex setzen wollte."

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Walter Gröhe-Jortzig
Delegierter der Bundesrepublik Bergen

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23.03.2009 07:58

Zitat:
Original von Janislav Pietarow


In etwa so kann man sich das vorstellen.
Wenn man Anspruch auf 22km hat aber dies in das Gebiet des anderen reinreicht, erhalten beide die Hälfe, parallel verlaufend.


Ein internationaler Schiffsverkehr hierdurch wäre also nur möglich, wenn der (oder die) Anwohnerstaaten dies zulassen?

Ich kann dem nichts abgewinnen.
Sämtliche Durchfahrten und Einfahrten müssen international bleiben!! Und wenn es sich nur um ein paar hundert Meter handelt.

Was würden die Anwohnerstaaten wohl sagen, wenn Steinhammer und Bergen die Einfahrt zum eisernen Meer zum Hoheitsgebiet erklären ??

Franz Kienberg  
UVNO-Delegierter
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23.03.2009 14:31

Dann muss eben ein Korridor garantiert sein. Es würde so bleiben, wie auf der Karte zu sehen, aber ein Korridor von etwa 3 km muss als int. Gewässer garantiert sein.

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Gott zum Gruße

Monsignore Franz Kienberg
UVNO-Delegierter

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23.03.2009 19:46

Allerdings darf auch dieser Korridor nicht näher als 10km an die Küste eines Staates heranreichen. Ansonsten kann ich dem vorgeschriebenem internationalen Korridor zustimmen.

__________________
Walter Gröhe-Jortzig
Delegierter der Bundesrepublik Bergen

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23.03.2009 19:53

Äh interntionaler Korridor? Wieso denn das? Zivile Handelschiffe können doch immer überall durch wenn sie die Genemigung haben.

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Hoher Kommissar für Entwicklungsfragen.

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