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22.03.2008 10:37

Zitat:
Original von Janislav Pietarow
Parteien wären aber auch wichtig. Außnamen könnten ja Rätedemokratien bilden.


Und soetwas schimpft sich Vertreter einer Monarchie.
Das Royaume de Narapul hat ebenfalls keine Parteien und lässt sie auch nicht zu. Der Rat der Acht entscheidet zum Wohl des Volkes.

__________________
Premier Ministre des Royaume de Narapul
Delegierter bei der UVNO

Faites grandir Nordól!

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22.03.2008 11:01

*murmel* So ähnlich hätten das einige irkanische Leute auch gerne ...

__________________
Man nennt uns Legion, denn wir sind viele.
Dreizehn Mann, immerschon.

Andreas Balch  
Mitglied
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22.03.2008 17:37

Vielleicht sollten wir uns bei einer Menschenrechtskonvention nicht in Nebensächlichkeiten wie Parteien verbeißen. Es geht ja um viel elementarere Dinge.

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Andreas Balch
Staatenloser

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23.03.2008 11:54

Zitat:
Original von Andreas Balch
Vielleicht sollten wir uns bei einer Menschenrechtskonvention nicht in Nebensächlichkeiten wie Parteien verbeißen. Es geht ja um viel elementarere Dinge.


Das denke ich auch.

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Reichspräsident des Ratharischen Reiches

Andreas Balch  
Mitglied
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23.03.2008 18:50

Mich würde mal die Meinung des GS zu dem Vorschlag interessieren.

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Andreas Balch
Staatenloser

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23.03.2008 19:27

Parteien sind kein Menschenrecht und sind daher auch kein nötiger Bestandteil solcher Erklärungen.

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Lichtbringer Arvid Omash
Große Ideen sind wie das Licht eines fernen Sterns - im Dunkel der Nacht sind sie Wegweiser für die Menschen.

Andreas Balch  
Mitglied
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24.03.2008 15:34

Aber die Versammlungsfreiheit ist m.E. ein Menschenrecht, das in der Konvention verankert sein sollte.

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Andreas Balch
Staatenloser

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24.03.2008 16:21

Ich zitiere
Zitat:
III) Rechte von Irkaniern
Irkanier genießen im Irkanischen Reich folgende Rechte
a) freie Wohnungs-, Berufs-, Arzt- und Religionswahl
b) auf Ehre und Würde
c) Schutz durch die irkanische Territorialverteidigung
d) freie Thingbildung
e) freie Meinungsäußerung und Demonstrationsrecht
f) das Recht ein Sax oder andere religiöse Symbole wann und wo immer er oder sie will zu tragen


Freie Thingbildung bedeutet im übrigen das Recht an der politischen Willenswirkung mitzuwirken.

Ich für meinen Teil würde noch das Recht auf körperliche Unversehrtheit hinzufügen und Artikel 5,1 ersatzlos streichen.
Das ist barbarisch.

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Man nennt uns Legion, denn wir sind viele.
Dreizehn Mann, immerschon.

Andreas Balch  
Mitglied
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24.03.2008 17:49

Wie wäre es dann damit?

Zitat:

Zweite Menschenrechtskonvention



Artikel 1: Soziale Rechte
(1) Es ist die Aufgabe des Staates, nach besten Möglichkeiten die Grundversorgung aller Bürger mit Nahrungsmitteln, Wasser und Behausungen sicherzustellen.
(2) Bei der grundlegenden Versorgung aller Bürger darf kein Unterschied auf Grund von Bevölkerungsklassen, dem Geschlecht, der Herkunft, Rasse, Hautfarbe oder einer etwaigen Behinderung gemacht werden.

Artikel 2: Freizügigkeit
(1) Jeder Bürger eines Staates hat das Recht, sich auf dem Hoheitsgebiet seines Heimatlandes frei zu bewegen, sofern dadurch der Allgemeinheit keine unangemessen hohen Lasten entstehen. Näheres regeln nationale Gesetze.
(2) Jeder Mensch hat das Recht, sein eigenes Heimatland zu verlassen, solange er dort nicht wegen eines Verbrechens auf gesetzlicher Grundlage verfolgt wird.

Artikel 3: Kinderrechte
(1) Als Kind gelten Menschen bis zum vollendeten 14. Lebensjahr.
(2) Kinderarbeit ist untersagt. Die Staaten haben Gesetze zu erlassen, die Kinderarbeit verfolgen und strafbar machen.
(3) Der Einsatz von Kindersoldaten in bewaffneten Konflikten ist verboten.

Artikel 4: Justiz
(1) Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.
(2) Jeder Mensch hat das Recht, in einem Prozess einen Pflichtverteidiger vom Staat zugeteilt zu bekommen, wenn er sich nicht selbst einen Verteidiger leisten kann.
(3) Niemand darf ohne gesetzliche Grundlage bestraft werden. Das Gesetz, auf dessen Grundlage eine Verurteilung stattfindet, muss zum Tatzeitpunkt bereits in Kraft gewesen sein.

Artikel 5: Recht auf Leben, Freiheit und Sicherheit der Person
(1) Jeder Mensch hat das Recht auf körperliche Unversehrtheit.
(2) Jeder Mensch hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit.
(3) Der Staat ist für den Schutz und die Sicherheit seiner Bürger verantwortlich.

Artikel 6: Asyl
(1) Einem Menschen, der politischer oder religiöser Verfolgung im eigenen Land ausgesetzt ist, ist in jedem anderen Land von den dort zuständigen Behörden Asyl zu gewähren.
(2) Die näheren Rahmenbedingungen betreffend das Asylrecht regeln die Staaten durch nationale Gesetze.

Artikel 7: Versammlungsfreiheit
(1) Alle Menschen haben das Recht, sich friedlich und ohne Waffen zu versammeln.
(2) Die Versammlungsfreiheit kann vom Staat bei Sicherheitsproblemen vorübergehend eingeschränkt werden.

Artikel 8: Meinungsfreiheit
(1) Jeder Mensch hat das Recht, seine Meinung frei zu äußern und sie in Wort, Schrift und Bild unter Achtung der nationalen Gesetze ungehindert zu verbreiten.
(2) Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung unter Achtung der nationalen Gesetze werden gewährt.

Artikel 9: Religionsfreiheit
(1) Jeder Mensch hat das Recht auf die freie Ausübung seines Glaubens.
(2) Es ist untersagt, Staatsreligionen gesetzlich festzuschreiben und Gesetze zu erlassen, die die Unterdrückung von Glaubensrichtungen oder von religiösen Minderheiten zum Ziel haben.

__________________
Andreas Balch
Staatenloser

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24.03.2008 18:41

Man sollte Staatsreligionen schon festschreiben können, aber diese nicht bevorzugen.
Ich denke einige chrisltiche der islamische Länder haben ihre Religion als Staatsreligion

__________________
Deligeirowanij w Organisatii Virtualnich Objedenennich Nacij Federalnoi Respubliki Androja
Hoher Kommissar für Entwicklungsfragen.

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24.03.2008 18:49

Da habe ich noch mal was
Zitat:
Gesetz zur Erfassung von Religiösen Vereinigungen

I) Religionen und Glaubensgemeinschaften bedürfen Eintragung in das Register im Anhang (II und III)
a) Nicht eingetragene Religionen und Glaubensgemeinschaften gelten als terroristische Vereinigungen, sofern bei Feststellung der Existenz auf irkanischem Boden kein Versuch zur Eintragung nachweisbar ist
b) Die Eintragung hat in der Innenadministration stattzufinden
c) Die Bearbeitung hat kostenfrei für den Antragssteller zu sein
d) Religionen werden eingeteilt nach Relgionen und Glaubensgemeinschaften mit Sitz (II) und Religionen und Glaubensgemeinschaften ohne Sitz (III)
e) Es muß ein Sitz im Irkanischen Reiche angegeben werden und auch, sofern vorhanden der Hauptsitz außerhalb des Irkanischen Reiches
f) Über die Kategorisierung II a oder II b hat das Innenministerium zu bestimmen

II) Anhang - Religionen und Glaubensgemeinschaften ohne Sitz
a) Asatru
b) Shinto

III) Anhang Religionen und Glaubensgemeinschaften mit Sitz
a) Christentum, Erzbistum Genepohl in Genepohl

__________________
Man nennt uns Legion, denn wir sind viele.
Dreizehn Mann, immerschon.

Andreas Balch  
Mitglied
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24.03.2008 20:17

Wir können zum Glaubensartikel gerne auch noch mal "unter Achtung der nationalen Gesetze" hinzufügen. Ich sehe da aber eigentlich keinen Widerspruch.

Wenn es außerdem keine Beschwerden über die Staatsreligionsklausel gibt, würde ich die so stehen lassen.

__________________
Andreas Balch
Staatenloser

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24.03.2008 20:24

Zitat:
Original von Andreas Balch
Wir können zum Glaubensartikel gerne auch noch mal "unter Achtung der nationalen Gesetze" hinzufügen. Ich sehe da aber eigentlich keinen Widerspruch.

Wenn es außerdem keine Beschwerden über die Staatsreligionsklausel gibt, würde ich die so stehen lassen.


In Andro gibt es offiziell keine Staatsreligion. Aber es gibt Nationen die das in ihrer Verfassung stehen haben, es aber nicht weiter verfolgen. Das würde diese Nationen dann brüskieren.

__________________
Deligeirowanij w Organisatii Virtualnich Objedenennich Nacij Federalnoi Respubliki Androja
Hoher Kommissar für Entwicklungsfragen.

Andreas Balch  
Mitglied
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24.03.2008 23:16

Bei welchen Mitgliedsstaaten der UVNO ist das denn so?

__________________
Andreas Balch
Staatenloser

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24.03.2008 23:43

Ich kenne jetzt keine, aber darum geht es nicht direkt. Sollche Nationen bleiben uns deshalb wohlmöglich fern.

Es geht um Religionsfreiheit. Selbst wenn in Staat X die Religion Y Staatsreligion ist, solange die anderen frei sind, ist das ohne Belang oder?

__________________
Deligeirowanij w Organisatii Virtualnich Objedenennich Nacij Federalnoi Respubliki Androja
Hoher Kommissar für Entwicklungsfragen.

Chi Peng Dao  
UVNO-Delegierter
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24.03.2008 23:53

Wir wenden ein, daß Religionsfreiheit kein Menschenrecht ist, sondern eine gesellschaftliche Entscheidung und letztlich auch eine Frage der Loyalität der religiösen Bewegungen zum Staat.

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25.03.2008 00:07

Religion und Politik sollten getrennt sein.

__________________
Deligeirowanij w Organisatii Virtualnich Objedenennich Nacij Federalnoi Respubliki Androja
Hoher Kommissar für Entwicklungsfragen.

Chi Peng Dao  
UVNO-Delegierter
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25.03.2008 00:17

Die meisten Religionen versuchen auf die Politik Einfluß zu nehmen, das dürfte man kaum bestreiten können.

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25.03.2008 00:43

Also es gibt Staaten die schreiben eine Staatsreligion vor, diese hat aber keinen Einfluss auf die Politk, bei anderen schon.
Wiederum bei anderen gibt es Laizismus, bei anderen nicht.

Also ich kenn es so, dass Andro zwar nicht Laizistisch ist, aber die Kirche keinerlei politischer Ämter hat.

Ich bin nicht gegen Staatsreligionen, sondern für Religionsfreiheit.
Und ob die Religion Einfluss hat oder nicht, ist Sache des Staates oder?
Solange das Volk dem zustimmt.

__________________
Deligeirowanij w Organisatii Virtualnich Objedenennich Nacij Federalnoi Respubliki Androja
Hoher Kommissar für Entwicklungsfragen.

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25.03.2008 01:22

Zitat:

Zweite Menschenrechtskonvention



Artikel 1: Soziale Rechte
(1) Es ist die Aufgabe des Staates, nach besten Möglichkeiten die Grundversorgung aller Bürger mit Nahrungsmitteln, Wasser und Behausungen sicherzustellen.


Dies ist nicht Aufgabe des Staates, sondern der Clans.

Zitat:

(2) Bei der grundlegenden Versorgung aller Bürger darf kein Unterschied auf Grund von Bevölkerungsklassen, dem Geschlecht, der Herkunft, Rasse, Hautfarbe oder einer etwaigen Behinderung gemacht werden.


Auch dies ist nicht richtig, da es durchaus Unterschiede der einzelnen "Klassen", " Geschlecht", "Herkunft" und " Rasse" gibt, die nicht von der Hand zu weisen sind.

Zitat:

Artikel 2: Freizügigkeit
(1) Jeder Bürger eines Staates hat das Recht, sich auf dem Hoheitsgebiet seines Heimatlandes frei zu bewegen, sofern dadurch der Allgemeinheit keine unangemessen hohen Lasten entstehen. Näheres regeln nationale Gesetze.


Wozu soll hier also dann nationales Recht beschnitten werden? Dieser Paragraf ist soviel wert, wie das Papier, auf dem er geschrieben ist.

Zitat:

(2) Jeder Mensch hat das Recht, sein eigenes Heimatland zu verlassen, solange er dort nicht wegen eines Verbrechens auf gesetzlicher Grundlage verfolgt wird.


Gesetzliche Grundlage?
Auch dieser Paragraf führt ins Leere, da er Regime immer eine gesetzliche Grundlage für die Beschneidung der individuellen Freiheit finden wird.

Zitat:

Artikel 3: Kinderrechte
(1) Als Kind gelten Menschen bis zum vollendeten 14. Lebensjahr.


In Aquila gilt man erst mit dem Abschluss des 20.ten Lebensjahres als erwachsen.
Zitat:

(2) Kinderarbeit ist untersagt. Die Staaten haben Gesetze zu erlassen, die Kinderarbeit verfolgen und strafbar machen.


Warum sollte diesen Menschen verboten werden ihr Taschengeld zu verdienen oder aber gar ihre Familien auf dem Feld zu unterstützen?
Zitat:

(3) Der Einsatz von Kindersoldaten in bewaffneten Konflikten ist verboten.


Was ist ein Kindersoldat?
Jemand der sein Heimatland verteidig soll alsoauch noch dafür bestraft werden?

Zitat:

Artikel 4: Justiz
(1) Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.


Das ist bisher der einzige Paragraf der meine Zustimmung findet.

Zitat:

(2) Jeder Mensch hat das Recht, in einem Prozess einen Pflichtverteidiger vom Staat zugeteilt zu bekommen, wenn er sich nicht selbst einen Verteidiger leisten kann.


Nein, jeder hat das Recht sich selbst zu verteidigen, schliesslich stet man auch selbst vor Gericht.

Zitat:

(3) Niemand darf ohne gesetzliche Grundlage bestraft werden. Das Gesetz, auf dessen Grundlage eine Verurteilung stattfindet, muss zum Tatzeitpunkt bereits in Kraft gewesen sein.


Auch hier wird das Gewohnheitsrecht vollkommen außer Acht gelassen.

Zitat:

Artikel 5: Recht auf Leben, Freiheit und Sicherheit der Person
(1) Jeder Mensch hat das Recht auf körperliche Unversehrtheit.


Nein, dieses Recht kann man durchaus verwirken.

Zitat:

(2) Jeder Mensch hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit.

s.o.
Zitat:

(3) Der Staat ist für den Schutz und die Sicherheit seiner Bürger verantwortlich.

Das ist Utopie!
Zitat:

Artikel 6: Asyl
(1) Einem Menschen, der politischer oder religiöser Verfolgung im eigenen Land ausgesetzt ist, ist in jedem anderen Land von den dort zuständigen Behörden Asyl zu gewähren.


Nein, das würde ja bedeuten, dass man durch Grenzüberschreitung sich von allen Verbrechen freimachen könnte.
Zitat:

(2) Die näheren Rahmenbedingungen betreffend das Asylrecht regeln die Staaten durch nationale Gesetze.

Wieder ein sinnloser Paragraf.
Zitat:

Artikel 7: Versammlungsfreiheit
(1) Alle Menschen haben das Recht, sich friedlich und ohne Waffen zu versammeln.
(2) Die Versammlungsfreiheit kann vom Staat bei Sicherheitsproblemen vorübergehend eingeschränkt werden.

Warum versucht man her wider nationales Recht zu beschränken, wenn man nationale Bestimmungen dann doch wider den Vorrang einräumt?
Zitat:

Artikel 8: Meinungsfreiheit
(1) Jeder Mensch hat das Recht, seine Meinung frei zu äußern und sie in Wort, Schrift und Bild unter Achtung der nationalen Gesetze ungehindert zu verbreiten.
(2) Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung unter Achtung der nationalen Gesetze werden gewährt.


Gleiches gilt hier.
Zitat:

Artikel 9: Religionsfreiheit
(1) Jeder Mensch hat das Recht auf die freie Ausübung seines Glaubens.


Das ist so nicht hinzunehmen, gerade das Christentum predigt davon "Heiden" zu unterwerfen und zu missionieren. Daher wird dieser Terrorismus sicherlich nicht
durch den Deckmantel der Religion Einzug nach Aquila erhalten.

Zitat:

(2) Es ist untersagt, Staatsreligionen gesetzlich festzuschreiben und Gesetze zu erlassen, die die Unterdrückung von Glaubensrichtungen oder von religiösen Minderheiten zum Ziel haben.


Ich erinnre her nur mal an die NOD, de dadurch dann nicht verboten werden dürfte.
Sicherlich können sich einige der hier Anwesenden an die Taten der NOD noch erinnern.

__________________



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