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Umfrage: Stimmen Sie nachfolgendem Änderungsvorschlag der Charta zu?
Ja 4 80.00%
Nein 1 20.00%
Insgesamt: 5 Stimmen 100%
 

Veuxin ent Drakestrin-Rumata  
Generalsekretär
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Änderung der Charta: Kartenunabhängigkeit und Neuregelung des Konventions- und Resolutionsrechts 10.06.2011 11:20

Ich eröffne hiermit die Abstimmung über den Vorschlag zur Änderung der Charta der United Virtual Nations Organization.

Die Wahl wird vom zehnten Juni 2011 hundertzwanzig Stunden bis zum fünfzehnten Juni 2011 andauern.

Gemäß Artikel 4.1 der Charta wird für das Gelingen dieser Abstimmung eine Mehrheit von zwei Dritteln für die Änderung benötigt.

Zur Abstimmung steht folgender Vorschlag zur Änderung der Charta der UVNO (Beschränkung auf die zu ändernden Artikel 1 und 13):

Zitat:
Charta der United Virtual Nations Organization
(Änderungsvorschlag)

Artikel 1 – Allgemeines.

1. UVNO ist die Abkürzung für United Virtual Nations Organization.
2. Sitz der UVNO ist in Droch Aimsir in der Freien Republik Tir Na nÓg.
[Punkt 3 entfällt.]

Artikel 13 – Konventionen und Resolutionen.

1. Konventionen sind völkerrechtlich bindende Verträge für alle Staaten, die diese durch Ratifikation oder Akzession anerkannt haben.
2. Resolutionen sind Beschlüsse einzelner Organe der UVNO, die sich auf die Umsetzung und Einhaltung von Charta und Konventionen beziehen.
3. Jeder Staat kann einer Konvention ungeachtet seiner UVNO-Mitgliedschaft
a. durch die Hinterlegung einer Ratifikationsurkunde beim Generalsekretariat, falls die Konvention noch nicht in Kraft getreten ist, oder
b. durch die Hinterlegung einer Akzessionsurkunde beim Generalsekretariat, falls die Konvention bereits in Kraft getreten ist
beitreten.
4. Sofern nichts anderes in einer Konvention angegeben ist, tritt diese in Kraft, sobald
a. dreißig Tage seit ihrer Hinterlegung beim Generalsekretariat vergangen sind und
b. mindestens drei Ratifikationen vorliegen.
5. Resolutionen sind für alle Mitglieder bindend.
6. Konventionen und Resolutionen werden vom Generalsekretariat verwahrt.

(Änderungen kursiv gesetzt.)

Zur Abstimmung berechtigt sind in Vertretung durch ihre jeweilig legitimierten Delegierten:
  • Seereich Aquatropolis
  • Bundesrepublik Bergen
  • Matriarchat Dezirujo
  • Republik Dionysos
  • Kaiserreich Drachenstein
  • Freie Konföderation der Nationen
  • Freistaat Fuchsen
  • Republik Greifenburg
  • Königreich Härkelonien-Atlania
  • Freie Republik Kaputistan
  • Bundesrepublik Nordanien
  • PFKanischer Bund
  • Minische Republik Sabisko
  • Sancta Ecclesia Catholica et Apostolica
  • Fürstentum Southwest Hya
  • Freie Republik Tir Na nÓg
  • Föderation Turanischer Republiken
  • Unabhängige Sozialistische Sowjetrepublik am Tierpark
  • Vereinigtes Großfürstentum
  • Wintersbrunner Freistaat
  • Demokratische Volksrepublik Xinhai

__________________
Generalsekretär der United Virtual Nations Organization

Veuxin ent Drakestrin-Rumata  
Generalsekretär
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15.06.2011 16:19

Ich erkläre die Wahl hiermit nach Ablauf der vorgegebenen Frist für beendet. Mit 80,00 Prozent aller abgegebenen Stimmen wurde der Vorschlag zur Änderung der Charta der United Virtual Nations Organization angenommen.

__________________
Generalsekretär der United Virtual Nations Organization

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