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Inga van Mauritz  
UVNO-Delegierte
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16.01.2012 13:13

Der Ratifizierungsprozeß in PFKanien ist positiv abgeschlossen worden.

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Kartenantragsvizemieze der OIK,
Bundeskanzlerin des PFKanischen Bundes

G.Metzel  
UVNO-Delegiertes
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30.01.2012 22:49

Irgendwie ist die Akte liegengeblieben bei mir, Pardon. Hab heute Abend den Rat kontaktiert,
Antwort ist da, Aqua akzeptiert.
Enigma hat das in wenigen Worten zusammengefasst und angeboten , den Volltext zur Verfügung zu stellen. Es bestand kein Interesse.... großes Grinsen Augenzwinkern

Veuxin ent Drakestrin-Rumata  
Generalsekretär
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31.01.2012 13:10

In drei Tagen dürfte die Konvention auch in Drachenstein angenommen sein; anschließend beginnt sie dann mit drei Ratifikatoren ihre Gültigkeit. smile

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Generalsekretär der United Virtual Nations Organization

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03.02.2012 23:03

Schön zu hören!

G.Metzel  
UVNO-Delegiertes
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16.02.2012 10:38

Aber mal im Ernst: Etwas, das mit solchem Geschwafel
Zitat:
Die Hohen Vertragsparteien –

In der Erkenntnis, dass das Kulturerbe zahlreicher (untergegangener) Micronationen einer anhaltenden Vernichtungsgefahr ausgesetzt ist;
In der Überzeugung, dass jede Schädigung von Kulturgut, gleichgültig welchem Volke es gehört, eine Schädigung des kulturellen Erbes der ganzen micronationalen Welt bedeutet, weil jedes Volk seinen Beitrag zur Kultur der Welt leistet;
In der Erwägung, dass die Erhaltung des kulturellen Erbes für alle Völker der Welt von großer Bedeutung ist, und dass es wesentlich ist, dieses Erbe unter internationalen Schutz zu stellen;
Geleitet von den Grundsätzen der Charta der UVNO, nach Gleichberechtigung aller Staaten, im Bestreben nach guten nachbarschaftlichen Beziehungen;
In der Erwägung, dass dieser Schutz nur dann wirksam sein kann, wenn sowohl nationale als auch internationale Maßnahmen ergriffen werden, um ihn schon bei Zeiten zu organisieren;
Entschlossen, alle zum Schutz des Kulturguts möglichen Maßnahmen zu treffen –

haben folgendes vereinbart:

anfängt, werde ich zukünftig nicht mehr zur Kenntnis nehmen. Was soll so ein Gesülze?
REDET DOCH EINFACH MAL KLARTEXT HIER, ICH WERDE SONST NOCH WAHNSINNIG!!!!!

holt tief Luft.. und beruhigt sich mühsam.
Wie auch immer, versuche man doch, sich weniger sinnfrei und inhaltslos auszudrücken. Enigma hat mich gebeten, hier auf die zur üblichen Ausrüstung einer Wache gehörende Schusswaffe zu verzichten. Ausdrücklich verboten hat sie es mir nicht.... wenn ich mich recht erinnere.... großes Grinsen

Dieser Beitrag wurde schon 3 mal editiert, zum letzten mal von G.Metzel am 16.02.2012 10:41.

Veuxin ent Drakestrin-Rumata  
Generalsekretär
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16.02.2012 14:27

Also, ich kann dem genannten Text ganz klare Aussagen entnehmen, und so geht es wohl den meisten der Anwesenden – ohne dem Delegierten des Seereiches etwas unterstellen zu wollen. Augenzwinkern

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Generalsekretär der United Virtual Nations Organization

G.Metzel  
UVNO-Delegiertes
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16.02.2012 16:05

Tja, bei uns hätte es einfach geheissen: "Die vertragsschließenden Seiten kommen überein"
All dieses schwülstige Gesülze ist überflüssig, wenn das nicht so gesehen würde, schlösse man sich dem Vertrag nicht an. Selbstverständlichkeiten also, die man nicht mehr erwähnen müsste. Und wenn man es sich denn wirklich nicht verkneifen kann auch sehr viel knapper zum Ausdruck bringen könnte....

Veuxin ent Drakestrin-Rumata  
Generalsekretär
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16.02.2012 19:07

Die Tatsache, dass da auch stehen könnte: "Die Hohen Vertragsparteien — In der Erkenntnis, dass aus Kulturimperialismus heraus die Werke der Hochkulturen vor der Überschwemmung durch minderwertige Kulturen gewahrt bleiben müssen — haben folgendes vereinbart" zeigt, dass es eben kein überflüssiges schwülstiges Gesülze ist. Augenzwinkern Abgesehen davon: Haben Sie Statuen oder Standbilder in Aquatropolis? Verzierungen in der Architektur? Zivile oder militärische Traditionen? Gemälde? Haustiere? Wenn ja, warum sind diese nicht auch überflüssiges, schwülstiges Gesülze?

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Generalsekretär der United Virtual Nations Organization

G.Metzel  
UVNO-Delegiertes
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16.02.2012 19:52

Wenn da was von höher- oder minderwertigeren Kulturen stehen würde, wir würden die UVNO bestenfalls ab sofort ignorieren. Bestenfalls! Wahrscheinlicher wäre einme aktive Feindschaft, die eventuell bis zur Bombardierung des Sitzes der UVNO führen würde. Wer könnte es schon wagen, den Wert einer Kultur festzulegen, wenn diese sich nicht aktiv selber disqualifiziert.

Veuxin ent Drakestrin-Rumata  
Generalsekretär
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17.02.2012 03:03

Eben. Augenzwinkern Deswegen ist es durchaus wichtig, ob und was dort steht. Der Rechtstext einer Konvention regelt die konkreten Handlungen, aber die Präambel setzt die Intentionen fest, und wie wir beide wissen, sind Intentionen in der Diplomatie auf keinen Fall zu unterschätzen.

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Generalsekretär der United Virtual Nations Organization

G.Metzel  
UVNO-Delegiertes
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17.02.2012 14:39

Eben? Nix eben.
Bei uns würde sowas ungefähr so aussehen:

Schutz von internationalen Kulturgütern.

1)Die Vertragsparteien kommen überein, Dinge materieller oder immaterieller Art zu bewahren, die bei einer Vertragspartei als Kulturgut gelten.
2)Da sich das erheblich unterscheiden kann und eine Wertung weder möglich noch angezeigt ist, sind im Kionfliktfall die beteiligten Parteien verpflichtet , sich über die
jeweilige Sicht des Gegners gründlich zu informieren, die Streitkräfte entsprechend zu instruieren und dem, was jeweils als Kulturgut betrachtet wird, umfassende und möglichst weitgehende Schonung zu gewähren.
3)Ohne einen zwingenden Grund oder sonst absichtlich vorgenommene Zerstörung von Kulturgütern ist zu bestrafen, die Vertragsparteien haben dazu angemessene nationale Rechtsvorschriften zu schaffen.
4)Jeder Vertragspartei ist es möglich und sie ist auch dazu angehalten, eine Liste von Kategorien und einzelnen Gütern zu hinterlegen, die dann dem besonderen Schutz dieser Konvention unterstehen.
5) Die Vertragsparteien sind angehalten, diese Listen zu beachten und Kategorien mit möglichter Gutwilligkeit auszulegen.
6) Die Vertragsparteien sind angehalten, auch kulturelle Güter von nicht der Konvention beigetretenen Staaten weitestmöglich zu schützen.
7)Kulturelle Güter von Gemeinschaften, die nicht staatlich verfasst sind oder auf einer Entwicklungsstufe stehen, welche die Vertragsteilnahme unmöglich macht, unterstehen dem Schutz dieser Konvention automatisch.
8 ) Die Vertragsparteien ermächtigen die UVNO, die nötigen Schritte zur Archivierung und Sicherung von Verlust bedrohter Kulturgüter zu unternehmen.

Ist mal ein Schnellschuß, aber eigentlich gibt es dazu nicht mehr zu sagen.

Dieser Beitrag wurde schon 2 mal editiert, zum letzten mal von G.Metzel am 17.02.2012 14:44.

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17.02.2012 15:38

Ich finde die obere Fassung ein wenig eleganter. Probleme mit dem Verständnis habe ich, um ehrlich zu sein, nicht so wirklich.

Veuxin ent Drakestrin-Rumata  
Generalsekretär
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17.02.2012 19:10

Prinzipiell keine Einwände, doch fehlen zum Beispiel die Definitionen. Gemäß Ihrem Vorschlag könnte ein Staat all sein Kriegsgerät problemlos als Kulturgut deklarieren und damit unter Schutz stellen.

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Generalsekretär der United Virtual Nations Organization

G.Metzel  
UVNO-Delegiertes
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17.02.2012 19:39

Die Definitionen? Erstens setzt man wohl bei jedem Abkommen ein Mindestmaß an Vernunft und gutem Willen voraus.
Und lesen Sie Abschnitt 3). Die Zerstörung von Kriegsmaterial im Konfliktfall ist wohl ein zwingender Grund. Ebenso, wie z.B. die Einrichtung einer Artillerieleitstelle im Turm einer Kathedrale deren Beschuss rechtfertigen würde.

Veuxin ent Drakestrin-Rumata  
Generalsekretär
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18.02.2012 11:41

Vernunft und guter Wille? Ich beneide Sie um Ihre Erfahrungen in der Welt der Diplomatie. großes Grinsen Der Hang zur Vorteilsnahme überwiegt leider oft die Vernunft.

Zu Abschnitt 3): Ohne Definition des zwingenden Grundes kann auch »Es beleidigte das Auge unseres geliebten Führers« ein zwingender Grund sein.

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Generalsekretär der United Virtual Nations Organization

G.Metzel  
UVNO-Delegiertes
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18.02.2012 12:23

Ja, Vernunft und guter Wille. Man kann nichts wasserdicht formulieren. Es werden sich immer Löcher finden lassen.
Guter Wille wird doch schon bei der Einhaltung zwingend vorausgesetzt. Selbst, wenn man unterzeichnet hat.
Denn was will man tun, wenn jemand, offen oder unter vorgeschobenen Gründen auf die Vereinbarung pfeifft?
Wer will denn schon noch beweisen, ob in dem Tempel X sich eine gegnerische Funkstelle befand, wenn das Gebäude bis auf die Grundmauern ganz gründlich zerstört wurde?
Oder wer will nach einem Raketeneinschlag dort die kleinlaute Entschuldigung" Bedauerliche Fehlfunktion" widerlegen? Oder einfach die Behauptung, wir waren das nicht, das hat die Gegenseite aus Propagandagründen selber getan. Ja, ich kenne mich in Diplomatie aus. Und ich weiß, wo sie ihre Grenzen hat.
Und ich gehe einfach mal davon aus, daß die, welche hier unterschreiben, tolerante geliebte Führer haben.
Unsere geliebten Führer würden jedenfalls jedem die Ohren abreißen, der mit solcher Begründung (beleidigung des ....)auch nur den heiligen Baum eines Steizeitstammes fällen würde. Dann müsste diese Person ihre Ohren roh verzehren und würde danach bestenfalls vor Gericht gestellt. Oder so ähnlich.... großes Grinsen

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