Nach
Artikel Sieben der Charta der United Virtual Nations Organization eröffne ich hiermit die Wahl zum Generalsekretär.
Die Wahl wird vom zwölften Dezember 2012 einhundertachtundsechzig Stunden bis zum neunzehnten Dezember 2012 andauern.
Zur Wahl haben sich aufgestellt:
- ent Drakestrin-Rumata, Veuxin
- Wiesenhofer, Heinrich
Zur Abstimmung berechtigt sind in Vertretung durch ihre jeweilig legitimierten Delegierten:
- Adelsrepublik Anturien
- Seereich Aquatropolis
- Bundesrepublik Bergen
- Kaiserreich Drachenstein
- Freie Konföderation der Nationen
- Freistaat Fuchsen
- Bundesrepublik Illyria
- Abhängige Republik bibeltreuer Kommunisten Kaputistan
- Bundesrepublik Nordanien
- PFKanischer Bund
- Sancta Ecclesia Catholica et Apostolica
- Fürstentum Southwest Hya
- Freie Republik Tir Na nÒg
- Unabhängige Sozialistische Sowjetrepublik am Tierpark
- Vereinigtes Großfürstentum
- Demokratische Volksrepublik Xinhai
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Generalsekretär der United Virtual Nations Organization
Ich erkläre die Wahl hiermit nach Ablauf der vorgegebenen Frist für beendet. Mit 75 Prozent aller abgegebenen Stimmen wurde Veuxin ent Drakestrin-Rumata als Generalsekretär der UVNO bestätigt.
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Generalsekretär der United Virtual Nations Organization