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Veuxin ent Drakestrin-Rumata  
Generalsekretär
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[Sonstiges] Wiederherstellung demokratischer Gepflogenheiten in Sachen Interimssenat 19.12.2012 16:16

Angehängt wurde folgender nicht näher gekennzeichneter Text. Vermutlich handelt es sich dabei um einen Beschlussvorschlag.

Zitat:
1. Der aktuelle Interimssenat wird aufgelöst.
2. Die Mitglieder der UVNO, die Mitglied des Interimssenates werden wollen, bekunden und begründen dies einmalig und ohne weitere Diskussion in einem dafür eingerichteten Thread der Vollversammlung.
3. Auf dieser Basis werden unter Leitung des Generalsekretariats mittles einer demokratischen Abstimmung gemäß der Geschäftsordnung der Vollversammlung die Mitglieder des Interimssenates von den Delegierten der vollversammlung gewählt.
4. Die Delegierten der gewählten Staaten erklären die Annahme der Wahl.


Ich erteile dem Ehrenwerten Delegierten der abhängigen Republik bibeltreuer Kommunisten Kaputistan das Wort.

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Generalsekretär der United Virtual Nations Organization

S.P. Wodkowitsch  
UVNO-Delegiertes
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19.12.2012 17:45

Liebä Delegiertä,

diä Vollversammlung hat mit der letzten Chartaänderung diä Einrichtung eines Senates beschlossen. Dieser soll künftig aus mindestens drei Mitgliedern bestehen, diä durch diä Vollversammlung gewählt werden. Der Senat erhält gemäss der Charta besonderä Befugnissä, diä ihn befähigen, in Krisensituationän schnell handeln zu könnän.

Ich haltä es aufgrund dessen für ausgesprochän wichtig, dass sämtlichä Vorgängä, diä den Senat betreffen, transparent und demokratisch stattfinden. Nun wurdä offenbar vom Generalsekretariat ein Interimssenat einberufän. Hierzu wurdä meiner Meinung nach versäumt, hinsichtlich der Zusammensetzung des Senats die Vollversammlung der UVNO zu befragen. Dazu kommt, dass diä Einberufung von Ad-Hoc-Gremien, zu denen ich dän Interimssenat zählä, in keiner Weisä geregelt ist.

Da es keinä Regelung hinsichtlich solcehr Gremien gibt, empfehlä ich, den Interimssenat aufzulösän und nach einer Abstimmung entsprechend §5 der Geschäftsordnung der Vollversammlung der UVNO einän neuän Interimssenat einzusetzen. Dies bittä ich diä Delegierten mit diesem Antrag zu beschliessen. Vielän Dank.

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UVNO-Deportierter Kaputistans
Generalrat für Innereien, Alkohol, Polyester

Veuxin ent Drakestrin-Rumata  
Generalsekretär
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19.12.2012 18:01

Ehrenwerter Delegierter der aRbK Kaputistan, darf ich Ihnen nahelegen, den Beschluss zu lesen, über den Sie abgestimmt haben? Dann werden Sie feststellen, dass der Interimssenat in dieser Zusammensetzung keineswegs vom Generalsekretariat einberufen wurde, sondern von der Vollversammlung, und zwar mit einer Zweidrittelmehrheit. Der dahingehende Beschluss wurde ausführlich diskutiert; die Abstimmung dazu dauerte 120 Stunden an, und beide Schritte waren öffentlich und unter der Beteiligungsmöglichkeit aller Mitgliedsstaaten der UVNO. Augenzwinkern

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Generalsekretär der United Virtual Nations Organization

S.P. Wodkowitsch  
UVNO-Delegiertes
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19.12.2012 18:09

Der Generalsekretär mögä mir bittä zeigen, an welcher Stellä dieses Beschlusses das Wort "Interimssenat" verzeichnet ist. Dankä.

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Dieser Beitrag wurde schon 1 mal editiert, zum letzten mal von S.P. Wodkowitsch am 19.12.2012 18:09.

Veuxin ent Drakestrin-Rumata  
Generalsekretär
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19.12.2012 18:10

Nirgendwo, weil das ein Kolloquialismus ist. Aber Artikel 2 des Beschlusses dürfte das sein, was Sie suchen. Augenzwinkern

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S.P. Wodkowitsch  
UVNO-Delegiertes
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19.12.2012 18:13

Zitat:
Original von Veuxin ent Drakestrin-Rumata
Nirgendwo


Sehän Siä.

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Veuxin ent Drakestrin-Rumata  
Generalsekretär
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19.12.2012 18:14

Haben Sie weitergelesen? Augenzwinkern

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S.P. Wodkowitsch  
UVNO-Delegiertes
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19.12.2012 18:19

Danach steht nichts für diesen Antrag relevantes.

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Veuxin ent Drakestrin-Rumata  
Generalsekretär
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19.12.2012 18:24

Doch, Artikel 2 des Beschlusses. Bitte lesen Sie Artikel 2 des Beschlusses. Bitte. Sie müssen ihn nicht einmal suchen, ich zitiere ihn für Sie:

Zitat:
Artikel 2 ? Übergangsregelung.
Die Wahlen des Senats werden erstmals am Tag nach Inkrafttreten der Änderungen eingeleitet, sofern ein zeitlicher Abstand von wenigstens zwei Monaten zur Wahl des Generalsekretärs eingehalten ist. Ansonsten finden sie zwei Monate nach der nächsten Wahl des Generalsekretärs statt. In der Zeit zwischen Inkrafttreten der Chartaänderung und der Wahl besteht der Senat aus den Staaten »Kaiserreich Drachenstein«, »Freistaat Fuchsen« und »Bundesrepublik Illyria«.

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S.P. Wodkowitsch  
UVNO-Delegiertes
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19.12.2012 18:30

Siehä meinä Antwort im anderän Antragsthread.

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Veuxin ent Drakestrin-Rumata  
Generalsekretär
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19.12.2012 18:34

Falls Sie keine Einwände haben, würde ich dieses Thema dann archivieren, nachdem es hinfällig geworden ist. Es war ja im Grunde eh zweimal der gleiche Antrag.

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Generalsekretär der United Virtual Nations Organization

S.P. Wodkowitsch  
UVNO-Delegiertes
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19.12.2012 18:56

Ich habä Einwändä, siehä anderer Antrags-Thread.

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S.P. Wodkowitsch  
UVNO-Delegiertes
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19.12.2012 19:09

So, damit der Antrag zur Auflösung des Interimssenates archiviert werdän kann, hier nochmals: ich würdä diesen Antrag gern aufrecht erhaltän, wenn es das Generalsekretariat erlaubt. Letztlich entspricht meinä Beschlussvorlagä der Aufhebung des Artikels 2 däs Beschlusses zur Änderung der Charta. Ich kann das abär gernä noch entsprechend umarbeiten. Oder wir lassän das so wiä es jetzt ist.

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Veuxin ent Drakestrin-Rumata  
Generalsekretär
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19.12.2012 19:14

Zitat:
Original von S.P. Wodkowitsch
Diesä Vorgehensweisä ist und bleibt äußerst zweifelhaft. Der nächstä Generalsekretär wird dann wohl auch als Anhängsel einer Chartaänderung oder im Rahmän einer Konvention gewählt. Wiä auch immer, ich beantragä in meinem anderen aktuellän Antrag ja ebenso diä Wahrnehmung der Aufgabän des "Interimssenats" durch diä Vollverasmmlung. Deshalb hättä ich gern, dass der diesbezüglichä Antrag bestehen bleibt. Diesän Antrag hier können Siä archivieren, ich ziehä diesän hiermit zurück.

Was Ihrän Verdacht betrifft: was wollän Siä damit sagen? Ich hoffä nicht, dass Siä meinä Rechtä als Delegierter in Fragä stellen. Dankä.


Im Rahmen einer Konvention sicher nicht. Augenzwinkern Als Beschluss der Vollversammlung: Wenn es diese mit Zweidrittelmehrheit beschließt, gibt es dagegen nichts einzuwenden, sofern man nicht die Rechte der Vollversammlung in Frage stellen möchte.

Zum Verdacht: Nein, keine Sorge. Augenzwinkern

Ansonsten: Natürlich können Sie Anträge aufrecht erhalten, wie Sie lustig sind. Persönlich würde ich Ihnen jedoch nahelegen, mindestens ein weiteres Mitglied der Vollversammlung ausfindig zu machen, das Ihren Antrag unterstützt, und den Antrag zurückzuziehen, falls Ihnen das nicht gelingt. Somit wäre sichergestellt, dass sich eine Abstimmung darüber lohnt. Aber wie gesagt, das ist nur eine persönliche Empfehlung.

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Generalsekretär der United Virtual Nations Organization

S.P. Wodkowitsch  
UVNO-Delegiertes
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19.12.2012 19:26

Oh jä, ich sehä schon, ich muss noch einä ganzä Lattä mehr Anträgä stellen. Wodka, hilf.

Für diesän Antrag bittä ich diä Delegierten der Vollversammlung um Zustimmung. Nach Diskussion mit dem Generalsekretär der UVNO zielt der Antrag nun auf diä Rückgängigmachung des Artikäls 2 des Beschlusses zur Änderung der Charta vom 17.12.2012. Dem Antragstellär geht es noch immer darum, einä Wahl der Senatsmitgliedär zu ermöglichän, diä getrennt von anderän Abstimmungän durchgeführt wird (hierzu kündigä ich bereits jetzt einen Antrag zur Änderung der Charta an, der diesen Punkt kurz regeln soll).

Ich begründä dies erneut mit der Bedeutung und den Befugnissän dieses Organes der UVNO. Diesäm solltä durch einä alleinstehendä Wahl Rechnung getragen werden. Daher bittä ich diä ährenwerten Delegiertän um Zustimmung zum obigen Antrag. Dankä.

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UVNO-Deportierter Kaputistans
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Dieser Beitrag wurde schon 1 mal editiert, zum letzten mal von S.P. Wodkowitsch am 19.12.2012 19:26.

G.Metzel  
UVNO-Delegiertes
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30.12.2012 08:31

Gerade habe ich festgestllt, daß sich der Senat das alleinige Recht zur Anerkennung von Staaten durch die UVNO anmasst.
Schnelles, entschlossenes Handeln in Krisenfällen ist eine Sache. Sowas eine ganz andere. Zumal dieser Senat ja wohl auch zu schnellem handeln kaum fähig wäre. Weder von seiner Organisation noch von der Macht seiner Mitglieder her. Dieses Konzept sollte dringend überdacht werden, da schließe ich mich Herrn Wodkowitsch an.

Veuxin ent Drakestrin-Rumata  
Generalsekretär
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30.12.2012 17:05

*Denkt sich: Stimmt, die lange Zeit davor, als sowas das Generalsekretariat im Alleingang entschieden hat, waren da natürlich viel demokratischer. Und anmaßen? Also bitte. Das ist ein Recht, das ihm in demokratischer Abstimmung von der VV gegeben wurde. Aber dann könnte man ja nicht so toll Rumpelstilzchen spielen.*

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Generalsekretär der United Virtual Nations Organization

G.Metzel  
UVNO-Delegiertes
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30.12.2012 19:50

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