Ich eröffne in meiner Funktion als Sitzungsleitung das Thema.
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Generalsekretär der United Virtual Nations Organization
Ich ergreife das Wort in meiner Eigenschaft als Delegierter des Kaiserreichs Drachenstein.
Ehrenwerte Delegierte,
gemäß der Charta gilt: »Die United Virtual Nations Organization umfasst als Mitglieder diejenigen Staaten, welche diese Charta ratifiziert haben und durch eine gültige Resolution des Senats als Staat anerkannt werden.« Um diesem gerecht zu werden, bedarf es nun der dort genannten Resolution des Senats. Um zuvorderst alle derzeitigen UVNO-Mitgliedsstaaten und den Aufnahmekandidat Imperium Ladinorum als Staaten anzuerkennen, schlägt das Kaiserreich folgende Resolution vor:
Zitat: |
Zur Anerkennung von Staaten
(Resolutionsvorschlag)
In Wahrnehmung seiner Aufgabe gemäß Artikel 3, Absatz 1 der Charta
beschließt der Senat der United Virtual Nations Organization,
1. Dass folgende Staaten als solche anerkannt werden:
a. die Adelsrepublik Anturien,
b. das Alemanish Empire,
c. das Seereich Aquatropolis,
d. die Bundesrepublik Bergen,
e. das Kaiserreich Drachenstein,
f. die Freie Konföderation der Nationen,
g. der Freistaat Fuchsen,
h. die Bundesrepublik Illyria,
i. die Abhängige Republik bibeltreuer Kommunisten Kaputistan,
j. das Imperium Ladinorum,
k. die Bundesrepublik Nordanien,
l. der PFKanische Bund,
m. die Sancta Ecclesia Catholica et Apostolica,
n. das Fürstentum Southwest Hya,
o. die Freie Republik Tír Na nÒg,
p. die Unabhängige Sozialistische Sowjetrepublik am Tierpark,
q. das Vereinigte Großfürstentum,
r. und die Demokratische Volksrepublik Xinhai.
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Gleichzeitig bringe ich diesen Resolutionsvorschlag als selbstständige Vorlage ein.
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Generalsekretär der United Virtual Nations Organization
Die Bundesrepublik Illyria stimmt dieser Resolution zu.
Doch Illyria erkannt das Imperium Ladinorum nicht an. Sonst erkennt es alle anderen Staaten an.
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Heinrich Wiesenhofer
Delegierter der Bundesrepublik Illyria
Auch, wenn es hier eigentlich nicht Thema ist: Gibt es Gründe für das Nichtanerkennen?
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Generalsekretär der United Virtual Nations Organization
Die Bundesrepublik weigert sich zur Anerkennung auf Grund der Tatsache, dass das IL seit dem illyrianischen Antrag auf Mitgliedschaft bei der OIK die Bundesrepublik gehindert hat, am gewünschten Ort eingetragen zu werden.
Und nun fasst Illyria diese reziproke Maßnahme.
Es gibt jedoch eine Möglichkeit, diese Nicht-Anerkennungspolitik zu ändern.
Diese wäre der Dialog zwischen uns und dem IL.
Ich bedaure diese Entscheidung, aber dieser Kartenplatz war von geostrategischer Bedeutung für uns.
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Heinrich Wiesenhofer
Delegierter der Bundesrepublik Illyria
Dieser Beitrag wurde schon 1 mal editiert, zum letzten mal von Heinrich Wiesenhofer am 25.12.2012 00:17.
[simoff]Simtrennung ist nicht so eure Stärke, oder?
[/simoff]
Ahja... Nun gut. Das Kaiserreich Drachenstein stellt einen Antrag auf Schließung des Themas.
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Generalsekretär der United Virtual Nations Organization
Der Sitzungsleitung liegt ein Antrag auf Schließung des Themas vor und bittet die Mitglieder des Senats, nun darüber abzustimmen. Im Falle einer Annahme würde über eine selbstständige Vorlage in Form eines Resolutionsvorschlags abgestimmt werden.
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Generalsekretär der United Virtual Nations Organization
Das Kaiserreich Drachenstein stimmt für die Schließung des Themas.
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Generalsekretär der United Virtual Nations Organization
Der Freistaat Fuchsen stimmt für die Schließung
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Frederic Aichberger
Vertreter des Freistaats Fuchsen im Senat der UVNO
UVNO-Delegierter des Freistaats Fuchsen
Damit ist eine unumstößliche Mehrheit für die Schließung des Themas vorhanden. Das Thema wird hiermit geschlossen.
Wir kommen nun zur Abstimmung. Es wird über eine selbstständige Vorlage in Form eines Resolutionsvorschlags abgestimmt.
Stimmen die Mitglieder des Senats folgender Vorlage zu?
Zitat: |
Zur Anerkennung von Staaten
(Resolutionsvorschlag)
In Wahrnehmung seiner Aufgabe gemäß Artikel 3, Absatz 1 der Charta
beschließt der Senat der United Virtual Nations Organization,
1. Dass folgende Staaten als solche anerkannt werden:
a. die Adelsrepublik Anturien,
b. das Alemanish Empire,
c. das Seereich Aquatropolis,
d. die Bundesrepublik Bergen,
e. das Kaiserreich Drachenstein,
f. die Freie Konföderation der Nationen,
g. der Freistaat Fuchsen,
h. die Bundesrepublik Illyria,
i. die Abhängige Republik bibeltreuer Kommunisten Kaputistan,
j. das Imperium Ladinorum,
k. die Bundesrepublik Nordanien,
l. der PFKanische Bund,
m. die Sancta Ecclesia Catholica et Apostolica,
n. das Fürstentum Southwest Hya,
o. die Freie Republik Tír Na nÒg,
p. die Unabhängige Sozialistische Sowjetrepublik am Tierpark,
q. das Vereinigte Großfürstentum,
r. und die Demokratische Volksrepublik Xinhai. |
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Generalsekretär der United Virtual Nations Organization
Für das Kaiserreich Drachenstein: Ja.
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Generalsekretär der United Virtual Nations Organization
Der Freistaat Fuchsen stimmt mit Ja!
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Frederic Aichberger
Vertreter des Freistaats Fuchsen im Senat der UVNO
UVNO-Delegierter des Freistaats Fuchsen
Die Abstimmung wird gemäß Geschöftsordnung vorzeitig beendet, da eine unumstößliche Mehrheit vorhanden ist. Die Resolution gilt hiermit als angenommen.
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Generalsekretär der United Virtual Nations Organization