UVNO » Interna » Vollversammlung » [Konvention] Betreffend der Rechte und Pflichten der neutralen Staaten im Falle eines Krieges

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Veuxin ent Drakestrin-Rumata  
Generalsekretär
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[Konvention] Betreffend der Rechte und Pflichten der neutralen Staaten im Falle eines Krieges 22.09.2014 17:39

Ich erteile dem Ehrenwerten Delegierten der FDR Metropolis das Wort.

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Generalsekretär der United Virtual Nations Organization

Marcel Edwards  
UVNO-Direktorium
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22.09.2014 21:05

Simoff: Der Antrag wird hoffentlich noch hier reingestellt?

Sim-On:

Sehr geehrte Delegierte der Mitgliedstaaten, Herr Generalsekretär, Hohe Weltöffentlichkeit.

Neutralität in einzelnen Konflikten und selbst-entschiedene permanente Neutralität, ist ein schätzenswertes Gut. Die Nationen sind meist im Krieg isoliert, die neutralen Staaten, sollten sie schwach oder unbewaffnet sein besteht die Gefahr einer Einverleibung, all solche Szenarien könnten auf uns zu kommen. Deshalb müssen wir Präventiv die Rechte von neutralen Staaten in Kriegssituationen durch eine Konvention schützen, die gleichzeitig den neutralen Staaten auch Auflagen auferlegt.

Herr Generalsekretär, werte Vollversammlung, Hohe Weltöffentlichkeit,

ich möchte natürlich nicht verschweigen, dass die Republik auch davon profitiert, da sie selbst ein neutraler Staat ist, doch nicht nur meine Heimat sondern auch andere neutrale Staaten werden hiervon profitieren, aber auch die Bündnisstaaten haben gewisse Möglichkeiten im Krieg erhalten, nicht entgegen der Neutralität aber mit dieser. Diese Konvention währe ein großer Schritt für das internationale Völkerrecht, ich hoffe das dieser nicht von den üblichen Streitereien zunichte gemacht wird.

Herr Generalsekretär, werte Mitglieder der Vollversammlung, Hohe Weltöffentlichkeit,

Die neutralen Staaten der Welt hoffen auf einen Schritt der Anerkennung und Würdigung ihrer selbstbewussten Entscheidung auf Neutralität. Wenn die Vollversammlung diese beschießt würde man gleichzeitig ein Signal in die Welt senden, dass Neutralität trotz aller Schwierigkeiten eine lohnenswerte Ausrichtung ist, wenn das Volk dies wünscht.

Zudem kündige ich an eine Allgemeine Konvention zur Neutralität anzufertigen, da wir uns jedoch in einem Anhaltenden Kalten Krieg befinden, sah ich diese Konvention als dringlicher an.

__________________

Stellvertretender Generalsekretär der UVNO
Delegierter Arcadias bei der UVNO


The Arcadian Delegate to the UNVO

Helena Justina Falcata  
UVNO-Delegierte
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22.09.2014 21:47

"Euer Exzellenz, ich möchte nochmals darauf hinweisen, dass das Imperium die Neutralität aller Staaten achtet, gleichgültig, wie die Debatte hier ausgeht. Allerdings frage ich mich, was diese Konvention nützt, wenn sie gebrochen wird. Etwa wenn ein Land einen taktischen Vorteil darin sieht, durch neutrales Gebiet zu marschieren, um den Kriegsgegner an empfindlicher Stelle zu treffen?"

Barney Stinsson  
UVNO-Delegierter
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23.09.2014 08:43

Man kann doch keinem Staat vorschreiben, wie er sich zu verhalten hat, wenn 2 andere Staaten sich im Konflikt befinden.
Es kann ja Geheimverträge geben, oder dergleichen, ich finde die Idee nicht gut.

Marcel Edwards  
UVNO-Direktorium
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23.09.2014 16:43

Verehrte Exzellenzen,
unter diesem Blickpunkt könnte man jede Konvention niederreden, da kann man Fragen: Was nutzt die erste Konvention für Menschenrechte, wenn sich Staaten nicht daran halten? Kriegsrecht ist natürlich ein sehr wackeliges Recht, doch umso schlimmer würde dann die Strafe und Schuld der Kriegsverbrecher sein, soweit dies möglich währe.

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Stellvertretender Generalsekretär der UVNO
Delegierter Arcadias bei der UVNO


The Arcadian Delegate to the UNVO

William Cromwall  
UVNO-Delegierter
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23.09.2014 18:38

Hochverehrte Delegierte,

Das Empire, das ja bekanntlich die Neutralität aller Staaten achtet, hat doch erhebliche Probleme mit den Artikeln 3 und Artikel 13 des Seekriegsrechts. Artikel 3(2) verstößt gegen Neutralität und bei Artikel 13, dass der Befehlshaber Maßnahmen unterstützen sollen, die sein Schiff stilllegen ist nach Auffassung des Empires Sabotage und Hochverrat und hätte für den betreffenden Kapitän ein Verfahren vor dem Kriegsgericht zu Folge.
Diese Konvention verstößt also an einigen Stellen gegen das Neutralitätsgebot.

Dieser Beitrag wurde schon 1 mal editiert, zum letzten mal von William Cromwall am 23.09.2014 20:13.

Marcel Edwards  
UVNO-Direktorium
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23.09.2014 22:09

Sim-Off: Diese beiden Punkte habe ich weites-gehend (Artikel 3 Absatz 1 nicht) wortwörtlich aus der Haager Konvention übernommen. Ich werde eine Anpassung da bedarf steht ausformulieren.

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Stellvertretender Generalsekretär der UVNO
Delegierter Arcadias bei der UVNO


The Arcadian Delegate to the UNVO

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Marcel Edwards  
UVNO-Direktorium
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03.10.2014 12:30

Sim-Off: Vielleicht irgendwelche Empfehlungen?

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Stellvertretender Generalsekretär der UVNO
Delegierter Arcadias bei der UVNO


The Arcadian Delegate to the UNVO

G.Metzel  
UVNO-Delegiertes
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25.10.2014 19:22

fp
im Thread vertan

Dieser Beitrag wurde schon 2 mal editiert, zum letzten mal von G.Metzel am 25.10.2014 19:49.

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