Nach
Artikel Sieben der Charta der United Virtual Nations Organization eröffne ich hiermit die Wahl zum Stellvertretenden Generalsekretär.
Die Wahl wird vom siebten Februar 2015 einhundertachtundsechzig Stunden bis zum vierzehnten Februar 2015 andauern.
Zur Wahl haben sich aufgestellt:
Zur Abstimmung berechtigt sind in Vertretung durch ihre jeweilig legitimierten Delegierten:
- Adelsrepublik Anturien
- Alemanish Empire
- Seereich Aquatropolis
- Kaiserreich Drachenstein
- Freie Konföderation der Nationen
- Empire Outremer
- Freistaat Fuchsen
- Bundesrepublik Illyria
- Abhängige Republik bibeltreuer Kommunisten Kaputistan
- Königreich Kush
- Sozialistische Republik Lättön
- Imperium Ladinorum
- Freie Demokratische Republik Metropolis
- Bundesrepublik Nordanien
- PFKanischer Bund
- Sancta Ecclesia Catholica et Apostolica
- Kaiserreich Seyffenstein-Bajar
- Fürstentum Southwest Hya
- Freie Republik Tír Na nÒg
- Unabhängige Sozialistische Sowjetrepublik am Tierpark
- Commonwealth of Victorien
- Vereinigtes Großfürstentum
- Demokratische Volksrepublik Xinhai
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Generalsekretär der United Virtual Nations Organization
Die Freie Demokratische Republik Metropolis stimmt für Mr. G. Metzel als St. Generalsekretär der UVNO.
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Stellvertretender Generalsekretär der UVNO
Delegierter Arcadias bei der UVNO
The Arcadian Delegate to the UNVO
Für das Kaiserreich Seyffenstein-Bajar: G. Metzel
Für das Reich der Ladiner: G.Metzel
Für das Kaiserreich Drachenstein: G. Metzel
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Generalsekretär der United Virtual Nations Organization
Die Wahl wurde wie folgt beendet:
Auf G. Metzel entfielen vier Stimmen.
Damit ist G. Metzel als Generalsekretär gewählt.
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Generalsekretär der United Virtual Nations Organization