Mit 9 Ja-Stimmen zu 7 Ablehnungen wurde folgender Antrag von den Delegierten der UVNO angenommen:
Zitat: |
1.
Die UVNO mandatiert hiermit die Ständige Konferenz für Völkerrecht (SKV) als Organisation für die Dokumentation und Pflege völkerrechtlicher Vereinbarungen. Hierfür werden die Charta sowie Geschäftsordnungen, Resolutionen und sonstige völkerrechtserhebliche Dokumente der UVNO durch das Generalsekretariat bei der SKV hinterlegt, und zwar auch stellvertretend für diejenigen Mitglieder der UVNO, für die das jeweilige Dokument verbindlich ist.
2.
Die UVNO mandadiert das Schiedsgericht der SKV, bei Streitigkeiten zwischen den Mitgliedstaaten und der UVNO sowie zwischen den Mitgliedstaaten, die sich aus den hinterlegten UVNO-Dokumenten ergeben, auf Antrag Schiedsverfahren zu führen und einen alle Beteiligten bindenden Schiedsspruch zu fällen.
3.
Zu den vorgenannten Zwecken nimmt die UVNO an der Ständigen Konferenz für Völkerrecht auf Grundlage derer jeweils gültiger Ordnungen teil.
4.
Die UVNO empfiehlt die SKV als Dokumentations- und Schiedsstelle auch für Rechte und Pflichten zwischen Mitgliedsstaaten, die sich nicht aus UVNO-Dokumenten ergeben.
|
|
Ich werde als Generalsekretär unverzüglich nach Tropicali reisen, um mit der dort zufällig zeitgleich tagenden Konferenz Kontakt aufzunehmen um die nächsten Schritte zu erörtern.
Die Vollversammlung werde ich über die Entwicklungen ständig informieren.
__________________

Delegierter der Republik Dionysos
Generalsekretär von 12/06 bis 3/07
Ich wünsche ihnen dabei viel Glück.
__________________
Bundesrepublik Bergen.
Bundeskanzler
SPB-Vorsitzender
OIK-Delegierter
Ich denke, das ist ein Meilenstein auf dem Weg zur Entwicklung des Völkerrechts.
Das Völkerrecht bedarf der Dokumentation, der Pflege und der Feststellungsfähigkeit durch ein Gericht.
Die UVNO hat damit den Rahmen geschaffen, um zuverlässige internationale Regelungen zu treffen. Machen wir davon Gebrauch und nutzen wir die Chancen, die sich dadurch eröffnen.
Ich möchte außerdem alle UVNO-Mitglieder aufrufen, der Empfehlung der Vollversammlung zu folgen und es auch meinem Land gleichzutun und selbst - unabhängig von der Teilnahme der UVNO - an der Ständigen Konferenz für Völkerrecht teilzunehmen.
__________________
Prof. Dr. iur. Dennis von Arabien
Embajador de la República de Tropicali ante las Naciones Virtuales Unidas
Was des einen Menschenrecht, ist des Menschen ungerecht.
Taten werden schon lange nicht mehr bewertet, persönliche Gründe bestimmen die Weltpolitik und Untaten werden gerne vergessen, um den Schein der heilen Welt zu wahren.
verlässt dann den Saal
__________________

Mitglied der Nationalliberalen Partei Dreibürgens
Stellvertreter des Generalsekretärs a. D.
Reichsminister a. D.
Folgendes Schriftstück lege ich der VV zur Ansicht und bitte
eindringlich um Diskussion. Aufjedenfall werde ich auch per Abstimmung der VV darüber befinden lassen.
Zitat: |
IN DEM BEWUSSTSEIN der Bedeutung des Völkerrechts für die Wahrung des Friedens in der mikronationalen Welt;
IN DER ABSICHT das bislang nur unzureichend entwickelte Völkerrecht in der Mikrowelt voranzubringen und zu fördern
schließen die Ständige Konferenz für Völkerrecht, vertreten durch ihren Generalsekretär Muffley, und die United Virtual Nations Organization, vertreten durch ihren Generalsekretär Kuemmel, das folgende Abkommen:
Artikel I
Die United Virtual Nations Organization (nachfolgend UVNO) wird mit Inkrafttreten dieses Abkommens Teilnehmer der Ständigen Konferenz für Völkerrecht (nachfolgend SKV). Die für den Beitritt eines nichtstaatlichen Völkerrechtssubjekts erforderliche Zustimmung der SKV zum Beitritt der UVNO erfolgte durch Beschluss der Konferenz vom 21. Dezember 2006.
Artikel II
Mit diesem Status als Teilnehmer verbunden sind die Rechte und Pflichten der Teilnehmer der SKV, insbesondere, aber nicht beschränkt auf, die Mitgliedschaft in der Konferenz gemäß Artikel 8 Abs. 1 der Statuten der SKV (nachfolgend SKVSt) und das Recht auf Anrufung des Schiedshofes gemäß Artikel 12 Abs. 1 SKVSt. Es finden die für Staaten als Teilnehmer geltenden Vorschriften auf die UVNO als nichtstaatlicher Teilnehmer entsprechende Anwendung.
Artikel III
Dieses Abkommen bedarf zu seinem Inkrafttreten der Zustimmung der zuständigen Organe der UVNO nach Maßgabe ihrer Charta. Nach erteilter Zustimmung ist vom Generalsekretär der UVNO hierüber eine Ratifikationsurkunde auszustellen und dem Generalsekretär der SKV zuzuleiten. Das Abkommen tritt mit Zugang der Ratifikationsurkunde beim Generalsekretär der SKV in Kraft.
Artikel IV
Das Abkommen kann von beiden Seiten jederzeit ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist gekündigt werden. Auf Seiten der SKV richtet sich diese Kündigung nach der Vorschrift des Artikels 3 Abs. 5 SKVSt, auf Seiten der UVNO erfolgt sie durch Erklärung des Generalsekretariats gegenüber dem Generalsekretär der SKV.
Artikel V
Mit Kündigung dieses Abkommens nach Maßgabe des Artikels IV verliert die UVNO ihre Eigenschaft als Teilnehmer der SKV. Sofern zu diesem Zeitpunkt bei der SKV andere Verträge der UVNO als dieses Abkommen hinterlegt sind, behält die UVNO trotz Verlustes der Eigenschaft als Teilnehmer den Status eines assoziierten Völkerrechtssubjekts gemäß Artikel 3 Abs. 6, 4 Abs. 1 SKVSt.
Artikel VI
Bei der Auslegung dieses Abkommens ist der Charakter als völkerrechtlicher Vertrag und die Zielsetzung, die Entwicklung des Völkerrechts in der Mikrowelt zu fördern, zu berücksichtigen.
Artikel VII
Die Frage, ob und inwieweit von der UVNO im eigenen Namen bei der SKV hinterlegte Dokumente auch für und gegen die Mitglieder der UVNO wirken, richtet sich allein nach dem internen Recht der UVNO, das diesbezüglich durch dieses Abkommen nicht berührt wird.
Artikel VIII
Dieses Abkommen wird bei der SKV hinterlegt.
Geschehen zu Droch Aimsir, den [Datum]
|
|
__________________

Delegierter der Republik Dionysos
Generalsekretär von 12/06 bis 3/07
Warum eindringlich? Der Vertrag ist doch gut. Und es wäre unlogisch erst die SKV zu mandatieren und dann den Vertrag nicht zu unterschreiben.
__________________
MfG,
Gefürsteter Graf Geiserich Crippen von Seibelsberg
Delegierter des Vereinigten Großfürstentums,
Generalsekretär a.D.
Zitat: |
Original von Geiserich Crippen von Seibelsberg
Warum eindringlich? Der Vertrag ist doch gut. Und es wäre unlogisch erst die SKV zu mandatieren und dann den Vertrag nicht zu unterschreiben. |
|
Gut, der Ausdruck ist vielleicht falsch gewählt.
Ich bitte alle eindringlich sich nocheinmal damit zu befassen.
Die jüngere Vergangenheit hat ja gezeigt, dass nicht unbedingt alle hinter der SKV-Mandatierung stehen.
__________________

Delegierter der Republik Dionysos
Generalsekretär von 12/06 bis 3/07
Also entschieden ist entschieden und entschieden wurde, dass die UVNO Teilnehmer der SKV wird:
Zitat: |
Zu den vorgenannten Zwecken nimmt die UVNO an der Ständigen Konferenz für Völkerrecht auf Grundlage derer jeweils gültiger Ordnungen teil. |
|
Teilnehmer der SKV wird man nach deren gültiger (und hier breit veröffentlichter) Ordnung durch den Abschluss eines Teilnehmervertrages.
Die Vollversammlung
hat darüber also schon entschieden.
In dem Vertrag steht auch nichts besonderes, außer einer Nacherzählung, dass die SKV selbst die Teilnahme der UVNO (als Nicht-Staat) genehmigt hat und was sich sonst aus der Notwendigkeit ergibt.
Natürlich waren damit nicht alle glücklich und es war eine einigermaßen knappe Mehrheitsentscheidung. Deswegen muss man sie aber nicht in Frage stellen.
Ich warne davor, das Projekt Völkerrecht und -Gericht dadurch ad absurdum zu führen und möglicherweise mal wieder für Jahre zu begraben, indem man diese Schlammschlacht weiterführt und so lange abstimmen lässt, bis alle unzufrieden sind.
__________________
Domingo Vecino Abdonez
El Presidente de La República de TROPICALI

Mag sein, aber wir sind eine demokratische Organisation in der Mehrheitsbeschlüsse zählen. Ich hoffe nicht, daß jetzt nicht, nur weil die Minderheit meckert, so lange abgestimmt werden soll, bis das Ergebnis paßt...
Wer A sagt, muß auch B sagen. Die UVNO hat sich mehrheitlich für die Mandatierung ausgesprochen. Dieser Vertrag regelt letztlich Detailfragen, die sich aus der Mandatierung ergeben. Eine Ablehnung des Vertrages würde nicht nur die Verlässlichkeit der UVNO zu tiefst untergraben, sondern würden demokratisch gefaßte Entscheidungen anzweifeln.
Ich denke, daß das nicht im Sinne der UVNO-Vollversammlung ist.
EDIT: Mein Post bezog sich auf die Ausführungen des Generalsekretärs. (war wohl zu langsam

)
__________________
MfG,
Gefürsteter Graf Geiserich Crippen von Seibelsberg
Delegierter des Vereinigten Großfürstentums,
Generalsekretär a.D.
Dieser Beitrag wurde schon 1 mal editiert, zum letzten mal von Geiserich Crippen von Seibelsberg am 08.01.2007 20:09.
Ich untergrabe garnichts, ich zweifele mal garnichts an, ich fühle mich als GenSek zu 100% den Beschlüssen gebunden!
Mit keiner Silbe habe ich erwähnt, dass ich in irgendeiner Form aus mir heraus eine erneute Abstimmung über die SKV-Sache anstrebe.
Ich trenne aber ganz bewußt diesen angesprochenen Sachverhalt von der Hauptsache.
Gerade als GenSek ist es auch meine Pflicht den Minderheiten eine Gelegenheit zu geben, sich zu äußern.
In dieser Sache geht es um Details, richtig. Und die sollen hier in der VV bitte besprochen werden. Sollte sich in der Diskussion zeigen, dass es keinen Redebedarf gibt und die Sache annehmbar für die Mitglieder ist, so soll es so sein, dann hat es meinen Segen. Bevor ich dieses Signal aber nicht habe, werde ich nicht im Namen der UVNO unterzeichnen!
Ich bitte höflichst um das Verständnis der Mehrheit in diesem Fall, denn der Hauptgrund sollte ihnen langsam einleuchten.
Wer jetzt nicht den Mund auf macht, der muß mir auch nachher keine Post schicken, dass er wegen der SKV austritt!
__________________

Delegierter der Republik Dionysos
Generalsekretär von 12/06 bis 3/07
Dieser Beitrag wurde schon 1 mal editiert, zum letzten mal von Richard von Rüdenberg am 08.01.2007 20:20.
Naja, den Vertragsentwurf an dieser Stelle noch einmal zur Kenntnis zu geben, kann nicht schaden.
Er enthält aber tatsächlich nichts besonderes. Eigentlich nicht einmal Details.
Er enthält nur noch einmal - rein deklaratorisch - ein paar Basics aus den SKV-Statuten sowie die klare Erklärung (Art. VII), dass die UVNO "Herr des Rechts" ist, also entscheidet, welche UVNO-Dokumente aus der UVNO-Mitgliedschaft für und gegen UVNO-Mitglieder wirken und nicht die SKV. Das ist vernünftig und entspricht dem, was besprochen wurde (auch das ist eigentlich nur deklaratorisch, aber vielen war dieser Punkt in der Diskussion sehr wichtig, und das völlig zu recht).
__________________
Prof. Dr. iur. Dennis von Arabien
Embajador de la República de Tropicali ante las Naciones Virtuales Unidas
Sie können deklarieren und proklamieren was Sie wollen, Dreibürgen und alle anderen Staaten, die noch bei Verstand sind, werden die SKV ignorieren und mit einer breiten Mehrheit bei der erstbesten Gelegenheit zertreten, wie eine Fliege!
Wenn Völkerrecht von den Rechtlosen und Räubern gemacht wird, wird die UVNO mit ihnen in den Abgrund stützen. Wenn die Prinzipien, auf die die UVNO so brüchig sind, werden die tragenden Wände eines Tages einbrechen. Vielen Dank.
__________________

Mitglied der Nationalliberalen Partei Dreibürgens
Stellvertreter des Generalsekretärs a. D.
Reichsminister a. D.
Zitat: |
Original von Fabian von Gerlach
Wenn Völkerrecht von den Rechtlosen und Räubern gemacht wird, wird die UVNO mit ihnen in den Abgrund stützen. Wenn die Prinzipien, auf die die UVNO so brüchig sind, werden die tragenden Wände eines Tages einbrechen. Vielen Dank. |
|
da wir erst im prozess der formulierung von menschen- und völerrechten sind, ist es etwas voreiligt, jetzt den untergang der uvno zu beschwören. denn gerade die menschenrechte und ein international geltendes völkerrecht sorgt dafür, dass eben die uvno nicht von "räubern" in den abgrund gerissen werden kann
__________________
Der Baum der Freiheit muss von Zeit zu Zeit mit dem Blut der Patrioten und der Tyrannen begossen werden. Dies ist der Freiheit natürlicher Dünger
Zitat: |
Original von Fabian von Gerlach
... und mit einer breiten Mehrheit bei der erstbesten Gelegenheit zertreten, wie eine Fliege! |
|
Ich bitte um Mäßigung in ihren Äußerungen, Exzellenz von Gerlach.
Ihre Meinung ist ihr gutes Recht, und von allen ausdrücklich erwünscht. Doch sollten wir hier doch den guten Ton und Umgang miteinander bewahren!
__________________

Delegierter der Republik Dionysos
Generalsekretär von 12/06 bis 3/07
Dieser Beitrag wurde schon 1 mal editiert, zum letzten mal von Richard von Rüdenberg am 10.01.2007 01:53.
Im Übrigen bitte ich darum, Kritik unbedingt mit Verbesserungsvorschlägen für das Vertragswerk einhergehen zu lassen! Anders kann ich keine Ernsthaftigkeit darin erkennen!
__________________

Delegierter der Republik Dionysos
Generalsekretär von 12/06 bis 3/07
Zitat: |
Original von Fabian von Gerlach
Wenn Völkerrecht von den Rechtlosen und Räubern gemacht wird, |
|
Señor, ich weiß nicht, wie Ihre Selbsteinschätzung ist, aber das Völkerrecht wird von der UVNO gemacht und die allermeisten Mitglieder würde ich nicht Räuber nennen (und rechtlos schon gar nicht, aber der Terminus ist ohnehin völlig neben der Sache).
__________________
Domingo Vecino Abdonez
El Presidente de La República de TROPICALI

Für die Regierung des Freistaates Fuchsen möchte ich ausdrücklich betonen, dass die Vorgehensweise des UVNO-Generalsekretärs absolut korrekt ist. Vor Unterzeichnung ist die Vollversammlung zu hören, damit hinterher nicht Missverständnisse aufkommen.
Was den Vertrag angeht, so hat die Regierung des Freistaates Fuchsen keine Bedenken, dass die UVNO an der SKV teilnimmt und diese nicht nur mandadiert, als Schiedsgericht zu fungieren. Vielmer betrachtet die Regierung des Freistaates Fuchsen es als Vorteil, wenn die UVNO aktiv innerhalb der SKV teilnimmt.
An seine Exzellenz, Herrn von Gerlach, gerichtet möchte ich die Bitte äußern, sich zu mäßigen. Es bringt uns überhaupt nichts, wenn wir in der Art und Weise ausfallend werden, wie Sie es geworden sind.
__________________
Außenministerin und Stellv. Ministerpräsidentin
des Freistaats Fuchsen
Gedenkt das Generalsekretariat, den Beschluss der Vollversammlung endlich irgendwann einmal umzusetzen?
__________________
Prof. Dr. iur. Dennis von Arabien
Embajador de la República de Tropicali ante las Naciones Virtuales Unidas