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Beitritt der UVNO zur SKV 05.01.2007 15:43

Sehr geehrte Damen und Herren,

Nach dem mittlerweile gefassten Beschluss der UVNO, der SKV beizutreten, und der Zustimmung der SKV zu diesem Beitritt bedarf es noch des Vollzuges dieser Beschlüsse, der durch Abschluss eines Teilnahmevertrages zwischen UVNO und SKV erfolgt. Ich habe zu diesem Zweck einen Entwurf für einen Teilnahmevertrag ausgearbeitet, den ich Ihnen hiermit unterbreiten möchte und von dem ich hoffe, dass er die in letzter Zeit aufgekommenen Bedenken bezüglich des Einflusses der SKV auf die UVNO ausräumen hilft.

Zitat:
IN DEM BEWUSSTSEIN der Bedeutung des Völkerrechts für die Wahrung des Friedens in der mikronationalen Welt;
IN DER ABSICHT das bislang nur unzureichend entwickelte Völkerrecht in der Mikrowelt voranzubringen und zu fördern

schließen die Ständige Konferenz für Völkerrecht, vertreten durch ihren Generalsekretär Muffley, und die United Virtual Nations Organization, vertreten durch ihren Generalsekretär Kuemmel, das folgende Abkommen:

Artikel I
Die United Virtual Nations Organization (nachfolgend UVNO) wird mit Inkrafttreten dieses Abkommens Teilnehmer der Ständigen Konferenz für Völkerrecht (nachfolgend SKV). Die für den Beitritt eines nichtstaatlichen Völkerrechtssubjekts erforderliche Zustimmung der SKV zum Beitritt der UVNO erfolgte durch Beschluss der Konferenz vom 21. Dezember 2006.

Artikel II
Mit diesem Status als Teilnehmer verbunden sind die Rechte und Pflichten der Teilnehmer der SKV, insbesondere, aber nicht beschränkt auf, die Mitgliedschaft in der Konferenz gemäß Artikel 8 Abs. 1 der Statuten der SKV (nachfolgend SKVSt) und das Recht auf Anrufung des Schiedshofes gemäß Artikel 12 Abs. 1 SKVSt. Es finden die für Staaten als Teilnehmer geltenden Vorschriften auf die UVNO als nichtstaatlicher Teilnehmer entsprechende Anwendung.

Artikel III
Dieses Abkommen bedarf zu seinem Inkrafttreten der Zustimmung der zuständigen Organe der UVNO nach Maßgabe ihrer Charta. Nach erteilter Zustimmung ist vom Generalsekretär der UVNO hierüber eine Ratifikationsurkunde auszustellen und dem Generalsekretär der SKV zuzuleiten. Das Abkommen tritt mit Zugang der Ratifikationsurkunde beim Generalsekretär der SKV in Kraft.

Artikel IV
Das Abkommen kann von beiden Seiten jederzeit ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist gekündigt werden. Auf Seiten der SKV richtet sich diese Kündigung nach der Vorschrift des Artikels 3 Abs. 5 SKVSt, auf Seiten der UVNO erfolgt sie durch Erklärung des Generalsekretariats gegenüber dem Generalsekretär der SKV.

Artikel V
Mit Kündigung dieses Abkommens nach Maßgabe des Artikels IV verliert die UVNO ihre Eigenschaft als Teilnehmer der SKV. Sofern zu diesem Zeitpunkt bei der SKV andere Verträge der UVNO als dieses Abkommen hinterlegt sind, behält die UVNO trotz Verlustes der Eigenschaft als Teilnehmer den Status eines assoziierten Völkerrechtssubjekts gemäß Artikel 3 Abs. 6, 4 Abs. 1 SKVSt.

Artikel VI
Bei der Auslegung dieses Abkommens ist der Charakter als völkerrechtlicher Vertrag und die Zielsetzung, die Entwicklung des Völkerrechts in der Mikrowelt zu fördern, zu berücksichtigen.

Artikel VII
Die Frage, ob und inwieweit von der UVNO im eigenen Namen bei der SKV hinterlegte Dokumente auch für und gegen die Mitglieder der UVNO wirken, richtet sich allein nach dem internen Recht der UVNO, das diesbezüglich durch dieses Abkommen nicht berührt wird.

Artikel VIII
Dieses Abkommen wird bei der SKV hinterlegt.

Geschehen zu Droch Aimsir, den [Datum]

gez. Richard Kuemmel
gez. Merkin D. Muffley

Dieser Beitrag wurde schon 1 mal editiert, zum letzten mal von Merkin Muffley am 07.01.2007 19:31.

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07.01.2007 00:36

Für Fragen stehe ich natürlich jederzeit zur Verfügung.

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07.01.2007 01:12

Zitat:
Original von Merkin Muffley
Für Fragen stehe ich natürlich jederzeit zur Verfügung.


Wieso ist dort meine Unterschrift zu finden?

__________________


Delegierter der Republik Dionysos
Generalsekretär von 12/06 bis 3/07

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07.01.2007 15:15

Ich nehme an, das ist der Vordruck unter der Linie, auf der Sie unterschreiben mögen, Herr Generalsekretär.

__________________
Domingo Vecino Abdonez
El Presidente
de La República de TROPICALI


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07.01.2007 18:34

Zitat:
Original von Abdonez
Ich nehme an, das ist der Vordruck unter der Linie, auf der Sie unterschreiben mögen, Herr Generalsekretär.


Sehr merkwürdig ein [gez.] davor zu setzen, denn für mich hießt das, dass abgezeichnet wurde.

__________________


Delegierter der Republik Dionysos
Generalsekretär von 12/06 bis 3/07

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07.01.2007 18:38

Ein herrlicher Auszug aus der künftigen Arbeitsleistung der SKV. Ein schlecht gedrucktes Formular und eine gefälschte Unterschrift, aber was will man auch erwarten.

__________________

Mitglied der Nationalliberalen Partei Dreibürgens
Stellvertreter des Generalsekretärs a. D.
Reichsminister a. D.

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07.01.2007 19:16

Señor Muffley schreibt doch ausdrücklich, dass er den Vertrag "unterbreiten" möchte. Was gibt es denn daran zu kritteln?

__________________
Domingo Vecino Abdonez
El Presidente
de La República de TROPICALI


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07.01.2007 19:27

Hier von einer gefälschten Unterschrift zu sprechen, ist eine bösartige Unterstellung. Der Vertrag ist klar als Entwurf gekennzeichnet, natürlich wurde er noch nicht unterschrieben, was übrigens auch am fehlenden Datum erkennbar wird. Das habe ich auch nie behauptet. Es ist üblich, dass auf Entwürfen der Vordruck der Unterschrift erscheint, ohne dass die Unterschrift selbst schon erscheinen würde.

Die edit-Fehler bitte ich zu entschuldigen, das kommt von meiner Textverarbeitungssoftware. Ich werde es umgehend korrigieren.

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17.02.2007 18:13

Darf man anfragen, wie der Stand der Dinge ist?

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