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[Unterzeichnung] Erste Konvention über Menschenrechte 24.01.2007 18:09

Das Generalsekretariat legt den folgenden Konventionsentwurf vor:

Zitat:

Erste Konvention über Menschenrechte

Die unterzeichnenden Nationen,

eingedenk der unveräußerlichen Würde des Menschen,
im Wissen um die Notwendigkeit, diese Würde allüberall zu wahren und zu verteidigen,
in dem Bewusstsein, dass diese Konvention erst den Anfang eines Prozesses zur Entwicklung der Menschenrechte bildet,

verpflichten sich

zur Einhaltung der nachfolgenden Rechte durch ihre jeweilige staatliche Gewalt gegenüber jedermann,
zur Wahrung dieser Rechte durch ihre staatliche Gewalt in ihrem Hoheitsgebiet auch im Verhältnis zwischen Privaten,
zur Einhaltung der nachfolgenden Rechte durch die Ausübung von Befugnissen durch supranationale Organisationen gegenüber jedermann.



Artikel 1: Menschenrechte, Rechtsfähigkeit
Die Menschenrechte sind universell und unveräußerlich für alle Menschen. Jeder Mensch ist rechtsfähig, um ihr Träger zu sein.

Artikel 2: Menschenwürde
(1) Jeder Mensch wird mit gleicher, unverletzlicher und unveräußerlicher Würde geboren.
(2) Jeder Mensch hat das Recht, unter Beachtung seiner individuellen Würde behandelt zu werden.

Artikel 3: Verbote erniedrigender Behandlungen
(1) Kein Mensch darf von einem Staat oder von einem anderen als schieres Objekt behandelt werden.
(2) Sklaverei, Menschenhandel und Leibeigentum sind verboten.
(3) Niemand darf einem Menschen Qualen zufügen, um von ihm etwas zu erwirken. Folter ist verboten.

Artikel 4: Staatsangehörigkeit
(1) Jeder Mensch hat das Recht, einem Staatsvolk anzugehören.
(2) Keinem Menschen darf die Staatsbürgerschaft entzogen werden, wenn der dadurch staatenlos würde.

Artikel 5: Privatsphäre
(1) Jeder Mensch hat das Recht auf einen eigenen persönlichen Bereich (Privatsphäre).
(2) In die Privatsphäre darf nur im Rahmen allgemeiner Gesetze, insbesondere zur Ermittlung von Straftaten, unter Wahrung der Verhältnismäßigkeit eingegriffen werden.

Artikel 6: Eigentum
(1) Jeder Mensch hat das Recht, Eigentum an seinen persönlichen Sachen zu haben.
(2) Willkürliche Enteignungen sind verboten.

Artikel 7: Glaubens-, Gedankens- und Meinungsfreiheit
(1) Jeder Mensch hat das Recht, frei zu denken und zu glauben.
(2) Die Freiheit der Meinungsäußerung sowie die Freiheit der Religionsausübung können nur im Rahmen allgemeiner Gesetze beschränkt werden.

Artikel 8: Arbeit und Bildung
(1) Jeder Mensch hat das Recht, seinen Lebensunterhalt durch ehrliche Arbeit zu verdienen.
(2) Die Freiheit der Berufswahl und Berufsausübung darf nur im Rahmen allgemeiner Gesetze beschränkt werden.
(3) Jeder Mensch hat das Recht, sich allgemein, wissenschaftlich und beruflich zu bilden.

Artikel 9: Rechtliches Gehör und Unschuldsvermutung
(1) Jeder Mensch hat das Recht, zu einer ihm vorgeworfenen Straftat angehört zu werden.
(2) Jeder Mensch gilt als unschuldig, bis nicht das Gegenteil bewiesen und entschieden ist.


Zur Allgemeingültigkeit bedarf das Dokument der einstimmigen Ratifikation.

Die Delegierten können das Dokument zunächst paraphieren (unterschreiben) und später, ggf. nach nationalem Verfahren, ratifzieren (endgültig genehmigen) oder auf die Paraphierung verzichten und gleich die Ratifikationsurkunde vorlegen, die von einer völkerrechtlich vertretungsberechtigten Person gezeichnet ist.

__________________
Domingo Vecino Abdonez
El Presidente
de La República de TROPICALI


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24.01.2007 18:13

Hiermit werde ich die Erste Konvention über Menschenrechte zunächst paraphieren und umgehend den Ratifizierungsprozeß in meiner Heimat einleiten.

*unterschreibt*

Geiserich Crippen von Seibelsberg ,
Großfürstlicher Hochkommissar des Vereinigten Großfürstentums

__________________
MfG,
Gefürsteter Graf Geiserich Crippen von Seibelsberg

Delegierter des Vereinigten Großfürstentums,
Generalsekretär a.D.

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24.01.2007 18:25

*unterschreibt*

Jacob Fuller
UVNO-Delegierter der Volkrepublik Wolfenstein

__________________
Delegierter der VR Wolfenstein

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24.01.2007 21:02

*unterschreibt*

Pour le Royaume de Narapul

Florian , Herzog von Kurland

__________________
Premier Ministre des Royaume de Narapul
Delegierter bei der UVNO

Faites grandir Nordól!

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24.01.2007 21:26

*unterschreibt*

__________________
Der Baum der Freiheit muss von Zeit zu Zeit mit dem Blut der Patrioten und der Tyrannen begossen werden. Dies ist der Freiheit natürlicher Dünger

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RE: [Unterzeichnung] Erste Konvention über Menschenrechte 25.01.2007 16:12

Zitat:
Original von Abdonez
Das Generalsekretariat legt den folgenden Konventionsentwurf vor:

Zitat:

.......
Artikel 4: Staatsangehörigkeit
...
(2) Keinem Menschen darf die Staatsbürgerschaft entzogen werden, wenn der dadurch staatenlos würde.
......



Ich sehe bei der Sache ein Problem. Zum einen, da nicht alle Personen (RL) die Daten, wo Sie überall mitmischen bekannt geben. Das würde bedeuten, es ist nicht mehr möglich Leute auszubürgen. Dann müsste es schon eine dezentrale Registrierungseinheit geben. Welche es jeden Staat ermöglicht zu sehen, wo die Person noch dabei ist.

Desweiteren ist es nicht möglich Karteilleichen zu löschen. Insbesondere Personen, die erst inaktiv sind und dann sich garnicht mehr sehen lassen.

Edit: Dazu kommt noch, dass diese Entwurf in den Staatsapparat eingreift.

Dieser Beitrag wurde schon 1 mal editiert, zum letzten mal von Albert von Rotbart am 25.01.2007 16:15.

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RE: [Unterzeichnung] Erste Konvention über Menschenrechte 25.01.2007 17:13

Zitat:
Original von Albert von Rotbart
Zum einen, da nicht alle Personen (RL) die Daten, wo Sie überall mitmischen bekannt geben.


Hallo, das ist eine VL-Konvention smile


Zitat:
Das würde bedeuten, es ist nicht mehr möglich Leute auszubürgen. Dann müsste es schon eine dezentrale Registrierungseinheit geben. Welche es jeden Staat ermöglicht zu sehen, wo die Person noch dabei ist. Desweiteren ist es nicht möglich Karteilleichen zu löschen. Insbesondere Personen, die erst inaktiv sind und dann sich garnicht mehr sehen lassen.


Wenn jemand kein Teilnehmer mehr ist, dann kann man ihn natürlich löschen. Die Konvention soll doch nicht vor irgendwelchen simulationsexternen Administrations- oder Spielleitungsmaßnahmen schützen.

Kein RL-Teilnehmer erhält das Recht, dass seine ID nicht gelöscht wird, wenn er nicht mehr teilnimmt. Auch Maßnahmen der RL-Administration oder -spielleitung oder so werden davon nicht berührt.

Es ist eine sim-on Konvention!

Und sim-on ist dieses Recht sehrwohl zu begründen. Das Völkerrecht basiert schon prinzipiell darauf, dass jeder Mensch einem Volk (d.h., einem Staatsvolk) angehört. Sonst hätte ein Mensch nirgendwo Bürgerrechte und würde völkerrechtlich nicht mehr vertreten werden, da er keinem Volk mehr angehört (der Volksbegriff ist hier immer staatsbezogen und natürlich nicht ethnisch).

Wie mit dem Menschen umzugehen ist, ist Bestandteil der Konvention. Der Staatsapparat darf nicht foltern, der Staatsapparat darf nicht ausbürgern. Natürlich greift die Konvention insoweit in den Staatsapparat ein - das ist Sinn der Sache.

Wenn Sie ein Problem haben hinsichtlich simulationsexterner Aktivitätskontrolle, könnten Sie eine Schlusserklärung abgeben, dass Ihr Land davon ausgeht, dass die Konvention auf solche Fälle keine Anwendung findet.

Ich möchte noch anmerken, dass ich es eigenartig finde, diesen Aspekt nunmehr aufzugreifen, nachdem dieser Entwurf schon seit über zwei Wochen vorliegt und das konkrete Recht, das Sie ansprechen, sogar seit dem 8.12.2006 in der Diskussion ist.

__________________
Domingo Vecino Abdonez
El Presidente
de La República de TROPICALI


DvA  
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25.01.2007 20:37

Ich paraphiere das Dokument für die Republik Tropicali

__________________
Prof. Dr. iur. Dennis von Arabien
Embajador de la República de Tropicali ante las Naciones Virtuales Unidas

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RE: [Unterzeichnung] Erste Konvention über Menschenrechte 28.01.2007 10:56

Zitat:
Original von Abdonez

Ich möchte noch anmerken, dass ich es eigenartig finde, diesen Aspekt nunmehr aufzugreifen, nachdem dieser Entwurf schon seit über zwei Wochen vorliegt und das konkrete Recht, das Sie ansprechen, sogar seit dem 8.12.2006 in der Diskussion ist.


Kann ihren Unmut schon verstehen. Jedoch ist es mir persönlich nicht aufgefallen und erst durch interne Beratung mit der Regierung zum Vorschein gekommen. Zudem Ihnen da wohl auch ein Missgeschick passiert ist. Wenn Sie es als Vertrag sehen, dann bitte ich darum es nicht als Entwurf zu kennzeichnen. Augenzwinkern

Siddhârtha  
UVNO-Delegierter
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29.01.2007 17:31

für die Freie Republik Tír na nÒg unterkritzelt

Siddhartha

*Stempel aufdrück*

__________________

Freie Republik Tir Na nÒg, Forum, Rundgang.

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RE: [Unterzeichnung] Erste Konvention über Menschenrechte 29.01.2007 17:44

Zitat:
Original von Albert von Rotbart
Zudem Ihnen da wohl auch ein Missgeschick passiert ist. Wenn Sie es als Vertrag sehen, dann bitte ich darum es nicht als Entwurf zu kennzeichnen. Augenzwinkern


Wie bitte? Also bis es unterschrieben ist, ist es ein Entwurf. Ein Vertrag ist es ja erst hinterher. Aber das ist Wortklauberei.

__________________
Domingo Vecino Abdonez
El Presidente
de La República de TROPICALI


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29.01.2007 19:08

* unterschreibt *

Helen Bont


-----
Protokoll
Gemäß fuchsischem Recht, bedürfen internationale Verträge, Abkommen oder Konventionen der Zustimmung des fuchsischen Landtags. Sobald die Zustimmung vorliegt, gilt für Fuchsen der Ratifizierungsprozess als abgeschlossen.

__________________
Außenministerin und Stellv. Ministerpräsidentin
des Freistaats Fuchsen

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29.01.2007 19:16

Zitat:

Ratifikationsurkunde

Hiermit ratifiziere ich für die República de Tropicali die folgende Konvention der United Virtual Nations Organization:

Zitat:

Erste Konvention über Menschenrechte

Die unterzeichnenden Nationen,

eingedenk der unveräußerlichen Würde des Menschen,
im Wissen um die Notwendigkeit, diese Würde allüberall zu wahren und zu verteidigen,
in dem Bewusstsein, dass diese Konvention erst den Anfang eines Prozesses zur Entwicklung der Menschenrechte bildet,

verpflichten sich

zur Einhaltung der nachfolgenden Rechte durch ihre jeweilige staatliche Gewalt gegenüber jedermann,
zur Wahrung dieser Rechte durch ihre staatliche Gewalt in ihrem Hoheitsgebiet auch im Verhältnis zwischen Privaten,
zur Einhaltung der nachfolgenden Rechte durch die Ausübung von Befugnissen durch supranationale Organisationen gegenüber jedermann.



Artikel 1: Menschenrechte, Rechtsfähigkeit
Die Menschenrechte sind universell und unveräußerlich für alle Menschen. Jeder Mensch ist rechtsfähig, um ihr Träger zu sein.

Artikel 2: Menschenwürde
(1) Jeder Mensch wird mit gleicher, unverletzlicher und unveräußerlicher Würde geboren.
(2) Jeder Mensch hat das Recht, unter Beachtung seiner individuellen Würde behandelt zu werden.

Artikel 3: Verbote erniedrigender Behandlungen
(1) Kein Mensch darf von einem Staat oder von einem anderen als schieres Objekt behandelt werden.
(2) Sklaverei, Menschenhandel und Leibeigentum sind verboten.
(3) Niemand darf einem Menschen Qualen zufügen, um von ihm etwas zu erwirken. Folter ist verboten.

Artikel 4: Staatsangehörigkeit
(1) Jeder Mensch hat das Recht, einem Staatsvolk anzugehören.
(2) Keinem Menschen darf die Staatsbürgerschaft entzogen werden, wenn der dadurch staatenlos würde.

Artikel 5: Privatsphäre
(1) Jeder Mensch hat das Recht auf einen eigenen persönlichen Bereich (Privatsphäre).
(2) In die Privatsphäre darf nur im Rahmen allgemeiner Gesetze, insbesondere zur Ermittlung von Straftaten, unter Wahrung der Verhältnismäßigkeit eingegriffen werden.

Artikel 6: Eigentum
(1) Jeder Mensch hat das Recht, Eigentum an seinen persönlichen Sachen zu haben.
(2) Willkürliche Enteignungen sind verboten.

Artikel 7: Glaubens-, Gedankens- und Meinungsfreiheit
(1) Jeder Mensch hat das Recht, frei zu denken und zu glauben.
(2) Die Freiheit der Meinungsäußerung sowie die Freiheit der Religionsausübung können nur im Rahmen allgemeiner Gesetze beschränkt werden.

Artikel 8: Arbeit und Bildung
(1) Jeder Mensch hat das Recht, seinen Lebensunterhalt durch ehrliche Arbeit zu verdienen.
(2) Die Freiheit der Berufswahl und Berufsausübung darf nur im Rahmen allgemeiner Gesetze beschränkt werden.
(3) Jeder Mensch hat das Recht, sich allgemein, wissenschaftlich und beruflich zu bilden.

Artikel 9: Rechtliches Gehör und Unschuldsvermutung
(1) Jeder Mensch hat das Recht, zu einer ihm vorgeworfenen Straftat angehört zu werden.
(2) Jeder Mensch gilt als unschuldig, bis nicht das Gegenteil bewiesen und entschieden ist.


Geschehen zu Laguna, 29.01.2007
Domingo Vecino Abdonez
El Presidente

__________________
Domingo Vecino Abdonez
El Presidente
de La República de TROPICALI


Dieser Beitrag wurde schon 2 mal editiert, zum letzten mal von Abdonez am 29.01.2007 19:18.

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02.02.2007 09:21

das generalparlament der bibeltreuen kommunistInnen hat der konvention einstimmig zugestimmt.

__________________
Der Baum der Freiheit muss von Zeit zu Zeit mit dem Blut der Patrioten und der Tyrannen begossen werden. Dies ist der Freiheit natürlicher Dünger

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02.02.2007 12:04

Hiermit ratifiziere ich für das Vereinigte Großfürstentum, in Vertretung Seiner Kaiserlichen Hoheit Großfürst Alfred I., nach Beschluß des Ständerates die "Erste Konvention über Menschenrechte".

gez.
Geiserich Crippen von Seibelsberg
- Großfürstlicher Hochkommissar -

__________________
MfG,
Gefürsteter Graf Geiserich Crippen von Seibelsberg

Delegierter des Vereinigten Großfürstentums,
Generalsekretär a.D.

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02.02.2007 12:51

Zitat:
Original von funkenmarichen
das generalparlament der bibeltreuen kommunistInnen hat der konvention einstimmig zugestimmt.


Hat Towarisch Attentovic denn auch schon unterzeichnet?

__________________
Delegierter der VR Wolfenstein

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04.02.2007 18:36

hat er gemacht

__________________
Der Baum der Freiheit muss von Zeit zu Zeit mit dem Blut der Patrioten und der Tyrannen begossen werden. Dies ist der Freiheit natürlicher Dünger

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04.02.2007 19:00

Sehr gut. Die Wolfensteinische Delegation wollte...ähmmm... nur noch mal sichergehenAugenzwinkern

__________________
Delegierter der VR Wolfenstein

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04.02.2007 20:20

kein problem, ist ja in ordnung, wenn sich hier die usb-bruderstaaten untereinander kontrolieren :-)

__________________
Der Baum der Freiheit muss von Zeit zu Zeit mit dem Blut der Patrioten und der Tyrannen begossen werden. Dies ist der Freiheit natürlicher Dünger

Andreas Lentz  
Mitglied
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05.02.2007 00:39

Die Bundesrepublik Bergen wird wohl ein Problem damit haben dies zu unterzeichnen und zwar deswegen:

Zitat:
Artikel 4: Staatsangehörigkeit
(1) Jeder Mensch hat das Recht, einem Staatsvolk anzugehören.
(2) Keinem Menschen darf die Staatsbürgerschaft entzogen werden, wenn der dadurch staatenlos würde.


Laut bergischem Gesetz dürfen Bürger ausgebürgert werden, wenn sie "inaktiv" sind. Damit werden sie Staatenlos und das widerspricht dem Artikel 4 (2).

Der bergische Bundestag berät weiter darüber.

__________________
Bundesrepublik Bergen.
Bundeskanzler
SPB-Vorsitzender
OIK-Delegierter

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