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Maya Mausal  
Mitglied
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[Interne Diskussion] Menschenrechte 14.02.2008 15:24

Andro beantragte eine Diskussion zum Thema Menschenrechte.

Herr Pietarow. Sie haben das Wort.

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18.02.2008 00:32

wartet gespannt

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18.02.2008 00:49

auch...

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Man nennt uns Legion, denn wir sind viele.
Dreizehn Mann, immerschon.

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18.02.2008 10:58

Gut, da dies eine intere Diskussion ist, möchte ich, dass wir dies von Anfang an alle gemeinsam erarbeiten, da jeder die Menschenrechte anders versteht oder sieht.

Was sind die grundlegenden Rechte?

Den Erhalt und den Schutz der Menschenwürde

Was ist Menschenwürde?

Der Mensch soll wie ein Mensch behandelt werden. Er soll nicht im Dreck leben unter unmöglichen Bedinungen. Er soll Zugang zu sauberem Wasser und Lebensmittel haben, sowie zu sanitären Einrichtungen.


Das Recht auf leibliche Unversehrtheit und das Verbot der Folter.

Jeder Mensch soll, egal was er getan oder nicht getan hat, niemals gefoltert werden, niemals physisch bestraft oder geläutert werden.


Das Recht auf freie Meinungsäußerung.

Jeder sollte das Recht haben, dass zu sagen was er will. Nemand darf wegen seiner Kritik bestraft oder verfolgt werden.

Alle Menschen sind frei und gleich.

Alle Menschen werden frei geboren, und sind keine Sklaven oder der Besitz von jemandem. Alle Menschen egal von welcher Ethnie, Volk, Rasse, Geschlecht, Religion, Hautfarbe, Sexualität sind alle gleich. Kein Mensch ist mehr oder weniger wert als ein anderer.

Verbot der Sklaverei


Das Recht auf Leben und Sicherheit

Verbot von Kinderarbeit und Kindersoldaten

Verbot der willkürlichen Haft

Das Recht auf einen öffentlichen, fairen und freien Prozess.

Das Recht, sich auf diese Konvention zu berufen

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Deligeirowanij w Organisatii Virtualnich Objedenennich Nacij Federalnoi Respubliki Androja
Hoher Kommissar für Entwicklungsfragen.

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18.02.2008 13:23

Vielleicht können Sie uns erstmal Sinn, Ziel und Beschreibung Ihres Antrags liefern. Das Runterbeten von Rechten bringt uns nicht weit.

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Lichtbringer Arvid Omash
Große Ideen sind wie das Licht eines fernen Sterns - im Dunkel der Nacht sind sie Wegweiser für die Menschen.

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18.02.2008 15:10

Die Struktur der UVNO soll doch ausgebaut werden oder? Auf welcher Grundlage soll diese arbeiten?

Wir brauchen, wie auch in der Debatte um das Kommissariat, diese Menschenrechte, damit es etwas hat, auf das es sich berufen kann oder?

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Deligeirowanij w Organisatii Virtualnich Objedenennich Nacij Federalnoi Respubliki Androja
Hoher Kommissar für Entwicklungsfragen.

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18.02.2008 15:18

Sie sollten den Vorschlag zum Ausbau noch einmal genauestens lesen und dann verstehen. Es geht nicht um in der UVNO festgelegte Menschenrechte, sondern die in der Verfassung der einzelnen Staaten verankerten.

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Lichtbringer Arvid Omash
Große Ideen sind wie das Licht eines fernen Sterns - im Dunkel der Nacht sind sie Wegweiser für die Menschen.

Andreas Balch  
Mitglied
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18.02.2008 15:33

Trotzdem finde ich, dass eine internationale Menschenrechtskonvention sinnvoll wäre. Auch die UVNO wäre dann verpflichtet, sich an diese zu halten. Das würde diese enorme Grauzone ausräumen, die unter Anderem zum Fall Kane geführt hat.

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Andreas Balch
Staatenloser

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18.02.2008 15:37

Bis dato hat die UVNO keine. Daher könnte nun ein Anwalt wie folgt argumentieren:

Ohne Konventionen, keine Beschlüsse gegen Aquatropolis,

Was wollen sie Kane oder Aquatropolis vorwerfen? Das sie gegen das nationale Menschenrecht verstoßen haben?

Es gibt keinerlei internationale Normen. Keine !

Die UVNO ist dazu da, sie mit ihren Mitglieder zu erarbeiten.

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Deligeirowanij w Organisatii Virtualnich Objedenennich Nacij Federalnoi Respubliki Androja
Hoher Kommissar für Entwicklungsfragen.

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18.02.2008 15:51

Zitat:
Original von Andreas Balch
Trotzdem finde ich, dass eine internationale Menschenrechtskonvention sinnvoll wäre. Auch die UVNO wäre dann verpflichtet, sich an diese zu halten. Das würde diese enorme Grauzone ausräumen, die unter Anderem zum Fall Kane geführt hat.


Graunzone Kane? Nach targischem Recht hätte dieser Mann unter Umständen hingerichtet werden können und glauben Sie mir Sidi Balch die Art der Hinrichtung wollen Sie nicht erläutert bekommen. Weder Dreibürgen noch Targa haben sich in diesem Fall etwas zuschulde kommen lassen.

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18.02.2008 16:14

Zitat:
Original von Andreas Balch
Trotzdem finde ich, dass eine internationale Menschenrechtskonvention sinnvoll wäre. Auch die UVNO wäre dann verpflichtet, sich an diese zu halten. Das würde diese enorme Grauzone ausräumen, die unter Anderem zum Fall Kane geführt hat.


Sie werden niemals eine von allen gebilligte Konvention hinbekommen, deswegen wird es auch keine rechtliche Verpflichtung "der UVNO" geben. Lediglich einzelstaatliche Verpflichtungen untereinander.
Wie ich bereits ausführte würde allerdings auch eine Menschenrechtskonvention Monsieur Kane nicht vor Auslieferung und Anklage schützen, da ein evtl. Eingriff in seine Bewegungsfreiheit durch die geltenden nationalen Gesetze in Dreibürgen gerechtfertigt wäre.
Ansonsten bitte ich wiederum zu beachten, dass wir hier von internationalem Recht sprechen, dieses funktioniert wegen der Souveränität der Staaten nicht wie innerstaatliches Recht, in welchem ein Gewaltmonopol herrscht.
Wenn Staat X meint, eine Auslieferung wäre keine Auslieferung, oder fehlerhaft oder oder oder, so steht es ihm frei dies gegenüber dem ausliefernden Staat A und dem aufnehmenden Staat B so zu äußern. Rechtlich stehen wir damit aber dann vor einem Patt. Jede der Parteien wird, kann und darf auf ihrer jeweiligen Position verharren, solange bis diese Situation vor ein internationales Gericht gebracht wird, was im derzeitigen Zustand des Völkerrechts nur durch übereinstimmende Willenserkärung der betroffenen Nationen möglich ist.

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Premier Ministre des Royaume de Narapul
Delegierter bei der UVNO

Faites grandir Nordól!

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18.02.2008 16:16

Bis wann ist man ein Kind?
Was ist "killkürliche Haft"?

Die Gleichheit von Menschen sehe ich nicht als gegeben.

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Man nennt uns Legion, denn wir sind viele.
Dreizehn Mann, immerschon.

Andreas Balch  
Mitglied
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18.02.2008 16:30

Aber die UVNO ist doch unter Anderem auch dafür da, den Staaten eine Plattform zu bieten, auf der sie internationale Vereinbarungen treffen können. Solche Vereinbarungen sind ja auch immer zwischenstaatlich, weil sie von souveränen Staaten unterzeichnet werden.

Eine Menschenrechtskonvention würde ihn vielleicht nicht vor der Auslieferung bewahren, aber immerhin wäre gesichert, dass er nicht unmenschlich behandelt wird. So wie ich den Delegierten von Targa verstanden habe, wäre er, wenn er verurteilt worden wäre, dort sehr grausam hingerichtet worden.

Die Unterzeichnerstaaten einer Menschenrechtskonvention würden sich mit einer solchen Regelung auf internationale Standards einigen, die auch höchstens von einem internationalen Gericht interpretiert werden können und nicht der nationalen Auslegung unterliegen. Das schafft Rechtssicherheit. Da es aber weder eine Menschenrechtskonvention noch internationale Gerichte gibt (meines Wissens jedenfalls nicht), besteht hier eine rechtliche Grauzone. Das meinte ich damit.

Ich finde allgemein, dass mehr Vorgehensweisen international standardisiert werden sollten. Und genau dafür könnte die UVNO dienen. Ob eine Konvention von allen Mitgliedsstaaten unterstützt wird, spielt dabei keine Rolle, nur, dass überhaupt die Möglichkeit besteht, sich an irgendwelche Standards zu halten. So lange es keine Standards gibt, wird es ewig unlösbare Konflikte zwischen den Staaten geben.

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Andreas Balch
Staatenloser

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18.02.2008 16:36

Nochmal genauer: Es steht den Mitgliedern natürlich frei, eine Menschenrechtskonvention zu erarbeiten(wobei ein umfassender Entwurf eine wünschenswerte Arbeitsgrundlage gewesen wäre), diese hat jedoch nichts mit dem vom Generalsekretariat angedachten Ausbau der Strukturen zu tun.

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Lichtbringer Arvid Omash
Große Ideen sind wie das Licht eines fernen Sterns - im Dunkel der Nacht sind sie Wegweiser für die Menschen.

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18.02.2008 16:40

Ich finde in keinster Weise, dass Vorgehensweisen international standardisiert werden sollten.
Wir sprechen von souveränen Staaten.
Selbst wenn etwa Narapul eine Menschenrechtskonvention unterzeichnen würde, was relativ wahrscheinlich ist, könnten wir diese Unterzeichnung von der Möglichkeit einer Reserve oder einer interpretativen Erklärung abhängig machen.
Narapul wäre dann nur insoweit gebunden, als die Reserve dies zulässt.
Beispiel Auslieferung: Die Konvention sähe vor, dass keine Staatsbürger ausgeliefert werden müssen, und dass nicht ausgeliefert werden muss, wenn die vorgeworfenen Vergehen politischer Natur sind. Allerdings würde sie vorsehen, dass auszuliefern ist, wenn diese Bedingungen nicht erfüllt sind.
Narapul könnte dann verlangen, dass es nur unterzeichnet, wenn eine Klausel aufgenommen wird, die besagt, dass Reserven zu dieser Bestimmung möglich sind.
Eine narapulianische Reserve wäre dann etwa eine weitere Bedingung zur Auslieferung, oder aber die generelle Ablehnung der gesamten Bestimmung.

Somit ist eine "Standardisierung" ipso facto ausgeschlossen. Man nennt dieses Phänomen auch "Bilateralisierung von multilateralen Abkommen". Ich verweise auf die überaus lehrreichen Ausführungen dazu im Buch des narapulianischen Professors für Völkerrecht Jean Combacau.

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Premier Ministre des Royaume de Narapul
Delegierter bei der UVNO

Faites grandir Nordól!

Andreas Balch  
Mitglied
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18.02.2008 16:49

Ich würde das Werk gerne lesen. Kann man es in einer Bibliothek ausleihen oder irgendwo käuflich erwerben? smile

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Andreas Balch
Staatenloser

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18.02.2008 16:54

Zitat:
Original von Andreas Balch
So wie ich den Delegierten von Targa verstanden habe, wäre er, wenn er verurteilt worden wäre, dort sehr grausam hingerichtet worden.


Es wäre im Bereich der Möglichkeiten, aber nicht zwingend unter Umständen hätte er auch nur eine Geldstrafe entrichten müssen, darum hat man sich in Targa entschieden sich an die UVNO zu wenden, deren Staaten oft ein moderneres Rechtssystem haben.

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Andreas Balch  
Mitglied
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18.02.2008 16:57

Ich wollte Ihnen damit kein rückschrittliches Rechtssystem unterstellen. Das geht mich ja auch gar nichts an. smile

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Andreas Balch
Staatenloser

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18.02.2008 17:06

Das brauchen Sie nicht unterstellen, das sehe ich als gegeben an.

Ich bin grundsätzlich in gewissen Maßen, wenn es nicht übertrieben wird, für einheitlichere Menschenrechte, aber ich erachte es für notwendig einen Spielraum für die Staaten zu lassen um eine breite Akzeptanz zu erreichen.

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18.02.2008 17:09

Zitat:
Original von Andreas Balch
Ich würde das Werk gerne lesen. Kann man es in einer Bibliothek ausleihen oder irgendwo käuflich erwerben? smile


Grundsätzlich käuflich zu erwerben, ich warne Sie aber vor, es ist lediglich in narapulianisch geschrieben.

*so* Wenn ich mal Zeit habe mach ich eine Zusammenfassung der relevanten Partien Augenzwinkern Allerdings empfehle ich es realiter auch wärmstens...man benötigt allerdings relativ fortgeschrittenes Französisch um es zu verstehen *so*

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Premier Ministre des Royaume de Narapul
Delegierter bei der UVNO

Faites grandir Nordól!

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