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Umfrage: Vannenheim
Nein 11 52.38%
Ja 10 47.62%
Enthaltung 0 0.00%
Insgesamt: 21 Stimmen 100%
 

Maya Mausal  
Mitglied
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Vannenheim 24.03.2008 00:39

Stimmen Sie nachfolgendem Mandat für den unter irkanischer Leitung stattfindenden Einsatz in Vannenheim zu? Stimmen Sie mit Ja, Nein, oder Enthaltung. Die Abstimmung dauert 5 Tage.


Zitat:

Vannenheim-Mandat der UVNO (VMUVNO)


Präambel
Gemäß Artikel 10 der Charta beinhaltet dieses Mandat sowohl eine friedenserhaltende, als auch eine Hilfsmission unter der Leitung von Irkanien. Des Weiteren legitmiert dieses Mandat den Staat Irkanien die Grenze zum Staat Vannenheim zu übertreten und dort für Ordnung gemäß der UVNO Richtlinien zu sorgen.


§1. Primäroperation des Mandats
(1) Irkanien erhält in Vannenheim die Ordnung durch Polizeitrupen aufrecht. Dabei achtet es die Gesetze Vannenheims, sowie die Konventionen der UVNO.
(2) Irkanien nimmt sich der nuklearen Waffen Vannenheims an, stellt diese sicher und macht sie unbrauchbar.

§2. Sekundäroperation des Mandats
(1) Irkanien versorgt die Bevölkerung Vannenheims mit Lebensmitteln, Medizin, Fachpersonal und sanitären Einrichtungen insofern das Land diese selbst nicht mehr stellen kann.
(2) Irkanien sichert die Grenzen und Küsten Vannenheims gegen illegale Bewegungen wie Schmuggler oder Piraten o.Ä. ab.
(3) Irkanien übernimmt die Verwaltung über ganz Vannenheim sowie seine Streitkräfte.
(4)Irkanien demobilisiert und entwaffnet die Armee Vannenheims bis auf die Polizei.
(5)Irkanien schützt jeden Bürger Vannenheims vor inneren wie äußeren Gefahren.

§3. Mandatsbericht
(1)Irkanien übermittelt der Vollversammlung der UVNO zweiwöchentlich einen Bericht zur Lage in Vannnenheim.
(2)Der Bericht muss sowohl angaben über die Primär- wie Sekundäroperation beinhaltet, sowie alle sonstigen Ereignisse in Vannenheim.

§4. Verletzung des Mandats
(1)Irkanien ist nicht berechtigt sich Teile Vannenheims ohne Zustimmung der Bevölkerung einzuverleiben oder zu okkupieren.
(2)Irkanien ist nicht berechtigt Teile der Bevölkerung Umzusiedeln oder zur Zwangsarbeit zu zwingen.
(3)Irkanien darf die Waffen der Streitkräfte Vannenheims nicht übernehmen.
(4)Irkanien darf sich an der Wirtschaft oder den Finanzen Vannenheims nicht bereichern oder diese übernehmen.
(5)Irkanien darf keine Regierung in Vannenheim etablieren mit dem Ziel, eine proirkanische Politik zu erreichen.

§5. Mandatsdauer
(1)Das Mandat dauert von der Vergabe exakt zwei Monate.
(2)Es kann von der UVNO um jeweils einen Monat verlängert werden.

§6. Kennzeichnung
Die zivilen die militärischen Einheiten Irkaniens die in Vannenheim operieren, müssen ein gut erkennbares Zeichen der UVNO an Helm und Arm tragen.

§7. Sonstiges
(1)Dieses Mandat wird an Irkanien durch einen Mehrheitsentscheit der Vollversammlung der UVNO übertragen

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