Bisher zeigte sich in der Vergangenheit der UVNO das der Gensek. und die UVNO zahnlos erscheint, ein meines Erachtens wichtige Maßnahme um dies zu beenden, wären exekutive Rechte des Genseks. um Delegierter und Mitgliedsstaaten mäßigen zu können, zur Ordnung rufen, o.Ä. zu tun, was hauptsächlich im Falle von Charta-Verstößen relevant wäre, oder in nicht tragbaren Verhalten versch. Delegierter.
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Der GenSek darf gerne mehr Befugnisse haben.
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Hoher Kommissar für Entwicklungsfragen.
Das Hausrecht im UVNO-Gebäude kann man dem Generalsekretär gerne zuweisen, solange die Kompetenzen eng gefasst und genau festgelegt sind.
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Andreas Balch
Staatenloser
Er darf auch gerne mehr Reden halten, mehr Vorschläge einbringen uns sollte auch gerne mal Staaten besuchen
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Der Gensek. ist aber nicht der Hausunterhalter der UVNO und die Delegierten das Publikum, das Rosen oder Tomaten wirft, auch die Delegierten sind ausgerufen Initiative zu ergreifen, anstatt sich alles vorgekaut vortragen zu lassen.
Und ich denke das die bisherigen Genseks. bei weitem genug Vorschläge eingebracht und Reden gehalten haben.
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Naja erst beschwert man sich das GenSek tut zu wenig und jetzt es tut zu viel
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Hoher Kommissar für Entwicklungsfragen.
Wo beschwert man sich das er zuwenig tut?
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Gabs auch mal die Diskussion. Wie gesagt, Gensek sein bedeutet mehr als Presseerklärung, anträge bearbeiten und Hausrecht ausüben oder?
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Es geht hier nicht um den Aufgabenbereich sondern um exekutive Vollmachten Sidi Pietarow.
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Naja er sollte mehr haben.
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Exekutive Rechte worauf bezogen? Der Bereich Hausrecht wurde ja schon verneint. Verstehe gerade nicht, worauf sich dieser Kompetenzzuwachs beziehen soll.
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Der Baum der Freiheit muss von Zeit zu Zeit mit dem Blut der Patrioten und der Tyrannen begossen werden. Dies ist der Freiheit natürlicher Dünger
Konkret gemeint sind:
Presserklärungen teils auch ohne Absprache mit der VV abgeben zu dürfen, z.B bei Chartaverstößen von Mitgliedern
Delegierte von der Vollversammlung bei groben Verstoß gegen das Hausrecht (Forenregel, Etikette) auf Zeit von der Vollversammlung zu suspendieren.
Wären 2 konkrete Dinge, welche mir vorschweben.
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Ja das wäre ok, aber er sollte auch, nach Chartaänderung, alleine agieren können, z.B. die UVNO repräsentieren und Staaten bereisen.
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Das kann er jetzt schon, da braucht es keine Chartaänderung.
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Der Baum der Freiheit muss von Zeit zu Zeit mit dem Blut der Patrioten und der Tyrannen begossen werden. Dies ist der Freiheit natürlicher Dünger
Es geht jetzt um konkret um Dinge wie "Suspendierung und Presserklärungen ohne Absprache mit der VV."
Die UVNO repräsentiert er ja alleine schon durch sein Amt.
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Nun eine längerfristige Suspendierung sollte die VV entscheiden, was wir auch mal in die Charta aufnehmen sollten. Aber er sollte mehr tun können, ohne jedesmal die VV zu fragen, vor allem Reisen und Presseerklärungen.
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In der Reisefreiheit ist durchaus nicht beschränkt, aber eine Suspendierung ist als Strafe gedacht, und die sollte nicht unbedingt 14 Tage + dauern bis sie vollzogen wird. Eine langfristige Suspendierung wird gar nicht in Erwägung gezogen.
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Dieser Beitrag wurde schon 1 mal editiert, zum letzten mal von Mehregaan am 24.09.2008 18:36.
Wenn die Charta ihn dazu legitimiert darf er alles gerne tun.
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Nun auf das läuft es ja hinaus, soll der Gensek. oben genannte Exekutivrechte bekommen?
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Was für Presseerklärungen möchten Sie denn herausgeben?
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Andreas Balch
Staatenloser