Zitieren Editieren Melden IP ↑ [Aussprache/Einfacher Beschluss] Prüfung des Status der sogenannten UVNTO —
26.11.2008 21:20
Der Delegierter der Volksrepublik Xinhai hat das Wort.
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Meine sehr verehrten Damen und Herren!
Der Artikel 10 verlangt für Unterorganisationen der UVNO folgendes - ich zitiere wörtlich:
Zitat: |
Artikel 10: Unterorganisationen
1. Unterorganisationen sind Teil der UVNO und müssen daher von der Vollversammlung mit 2/3 Mehrheit der abgegebenen Stimmen beschlossen werden.
2. Die Leitung der Sitzungen der Unterorganisationen übernimmt, wenn nicht anders bestimmt, das Generalsekretariat.
3. Unterorganisationen können von der Vollversammlung zu allen den Delegierten als relevant erscheinenden Themenbereichen ins Leben gerufen werden. |
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Tatsache ist es, daß über die Einrichtung der UVNTO als Unterorganisation der UVNO, die ihrem Namen und Selbstverständnis nach sich als eine solche betrachtet, nie abgestimmt wurde. Dabei ist es nach unserer Sicht völlig unerheblich, daß der betreffende Artikel bei Gründung der UVNTO noch nicht in Kraft war, da auch unter diesen Umständen eine Abstimmung notwendig gewesen wäre, bzw. eine erneute Abstimmung nach Inkrafttreten des betreffenden Artikels notwendig wird.
Wir fordern daher, daß das Generalsekretariat zu seiner diesbezüglichen Rechtsauffassung Stellung bezieht und sofern dieses die UVNO als Unterorganisation sehen sollte, ferner eine Abstimmung der Vollversammlung, ob die UVNTO eine Unterorganisation gemäß der Charta ist.
Dieser Beitrag wurde schon 1 mal editiert, zum letzten mal von Chi Peng Dao am 26.11.2008 21:36.
Wenn jemand Ihren Flohzirkus klaut und erst Wochen danach der Diebstahl unter Strafe gestellt wird, werden Sie den Täter dann bestrafen? Natürlich würden Sie, da das Gesetz in Xinhai gleich dem Willen des Tyrannen ist, aber in jedem Reichsstaat greift ein Gesetz erst für entsprechende Fälle nach dem Inkraftreten. Als die UVNTO gegründet wurde, konnte sie gemäß geltendem Recht Unterorganisation werden, die Änderung betrifft somit nur alle zukünftigen Unterorganisationen.
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Mitglied der Nationalliberalen Partei Dreibürgens
Stellvertreter des Generalsekretärs a. D.
Reichsminister a. D.
Dieser Beitrag wurde schon 1 mal editiert, zum letzten mal von Fabian von Gerlach am 26.11.2008 21:46.
Wenn ich die Charta richtig gelesen habe, ist dort in keinster Weise erwähnt, ob Änderungen an Beschlüssen oder der Charta rückwirkend gelten oder nicht. Nur, weil es diverste Staaten gibt, die dies für selbstverständlich halten, ist dies – zum Teil selbst in diesen – noch lange nicht formell definiert. Eine solche Klarstellung ist in meinen Augen – abseits dieser konkreten Diskussion – daher von Nöten.
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Delegierter Eraniens
Zitat: |
Original von Fabian von Gerlach
Wenn jemand Ihren Flohzirkus klaut und erst Wochen danach der Diebstahl unter Strafe gestellt wird, werden Sie den Täter dann bestrafen? Natürlich würden Sie, da das Gesetz in Xinhai gleich dem Willen des Tyrannen ist, aber in jedem Reichsstaat greift ein Gesetz erst für entsprechende Fälle nach dem Inkraftreten. Als die UVNTO gegründet wurde, konnte sie gemäß geltendem Recht Unterorganisation werden, die Änderung betrifft somit nur alle zukünftigen Unterorganisationen. |
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Vielleicht könnte der Delegierte Dreibürgens seine wirren Faseleien unterlassen. Daß es für die Schaffung einer Unterorganisation einer Grundlage bedurfte - und das natürlich auch schon bevor dieser Artikel als Konkretisierung formal eingefügt wurde - ist für uns offensichtlich. Wäre er nicht als Recht befunden worden, so wäre er auch nicht eingeführt worden.
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Wenn jemand Ihren Flohzirkus klaut und erst Wochen danach der Diebstahl unter Strafe gestellt wird, werden Sie den Täter dann bestrafen? |
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Daß nicht alles erlaubt ist, was nicht explizit verboten ist, das sollte selbst Ihnen einleuchten, es ist nämlich ein elementarer Grundsatz ihres eigenen "Rechtssystems".
Dieser Beitrag wurde schon 1 mal editiert, zum letzten mal von Chi Peng Dao am 26.11.2008 22:18.
Arcor kann sich in diesem Zusammenhang nur den Ausführungen des dreibürgischen Delegierten anschließen.
Es kann nicht sein, dass mit jeder Änderung der Charta plötzlich auch wieder sämtliches bisheriges Handeln dieser Organisation und ihrer Unterorganisationen einer neuerlichen Prüfung und Abstimmung unterzogen werden muss.... schon gar nicht solange bis der Delegierte Xinhais mit dem Ergebnis zufrieden ist.
Auf die üblen Faseleien und Wortverdreherein des Herrn dreibürgischen Delegierten muß noch eine weitere Erwiderung folgen.
Er faselte etwas, daß strafrechtliche Bestimmungen nicht rückwirkend angewendet werden sollen. Hier handelt es sich aber nicht um eine Bestrafung eines Status. Wenn in einem Land der Besitz von Sprengstof ohne Lizenz verboten wird, dann dürfen diejenigen, die ihn vorher gekauft haben auch nicht behalten.
Zitat: |
Original von Maya Mausal
Arcor kann sich in diesem Zusammenhang nur den Ausführungen des dreibürgischen Delegierten anschließen.
Es kann nicht sein, dass mit jeder Änderung der Charta plötzlich auch wieder sämtliches bisheriges Handeln dieser Organisation und ihrer Unterorganisationen einer neuerlichen Prüfung und Abstimmung unterzogen werden muss.... schon gar nicht solange bis der Delegierte Xinhais mit dem Ergebnis zufrieden ist. |
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Es steht hier überhaupt nicht zur Debatte, ob die UVNTO eine Unterorganisation bleiben soll, auch wenn sie sich selbst als eine sieht, sondern schlicht und ergreifend um eine Prüfung, ob sie es gemäß Charta überhaupt ist bzw. sein kann, denn sie wurde nie als eine solche durch die Vollversammlung bestätigt - nicht einmal mit einfacher Mehrheit.
Stimmt. Und warum nicht?
Bisher hieß es zum Thema Unterorganisationen in der Charta folgendes: "Unterorganisation der UVNO:
Die Leitung bestimmt die Vollversammlung. Die Organisation muss ihren Sitz in einem Mitgliedsland der UVNO haben."
Keine genauere Bestimmung über das Gründungsprozedere und die UVNTO hat ihren Sitz in Tir, welches nach wie vor Mitglied dieser Organisation ist. Das einzige worüber Sie sich nun noch beschweren könnten, ist, dass Sie nicht mitbestimmen durften, ob sie mit der Sitzungsleitung der UVNTO durch das Generalsekretariat einverstanden sind. Möchten Sie an der Leitung der UVNTO etwas aussetzen?
Ich werde solches antidemokratisches Gefasel nicht länger kommentieren, das hauptsächlich von Staaten kommt, deren Regierungsformen man hätte längst liquidieren sollen.
Ich ebenfalls nicht, Herr Chi.
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Mitglied der Nationalliberalen Partei Dreibürgens
Stellvertreter des Generalsekretärs a. D.
Reichsminister a. D.
Die Delegation Narapuls stimmt mit Dreibürgen und Arcor nach Überprüfung der rechtlichen Grundlagen überein.
Zum Zeitpunkt der Änderung der Charta bereits bestehende Unterorganisationen genießen Bestandsschutz und werden nicht von der Änderung erfasst, sofern dies nicht explizit im Änderungsantrag vorgesehen ist.
Ansonsten müssten wir bei einer Änderung der Abstimmungsregeln über andere Themen auch alle vorangegangenen Abstimmungen zu diesen Themen wiederholen.
Sie werden zugeben müssen, dass dies weder logisch noch beabsichtigt ist.
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Premier Ministre des Royaume de Narapul
Delegierter bei der UVNO
Faites grandir Nordól!
Das Generalsekretariat kam zu dem Schluss, dass die UVNTO gültig ist, da die Charta nicht rückwirkend ist. So steht das momentane Generalsekretariat hierzu.
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Die Delegation Nordanien schließt sich der Ausführungen der Delegationen Dreibürgens, Arcors und Narapul an. Da zum Zeitpunkt der Gründung keine Abstimmung erforderlich gewesen ist, ist die UVNTO eine Unterorganisation der UVNO.
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Margaret Hemingway
Außenministerin der Konföderation Nordanien
UVNO-Delegierte
Ich bite um Einleitung einer ordnungsgemäßen Abstimmung hinsichtlich der Anerkennung der UVNTO als Unterorganisation, damit hier endlich demokratische Grundsätze Einzug halten, wie sie in Xinhai längst verwirklicht sind.
Dieser Beitrag wurde schon 1 mal editiert, zum letzten mal von Chi Peng Dao am 27.11.2008 20:44.
Zitat: |
Original von Chi Peng Dao
damit hier endlich demokratische Grundsätze Einzug halten, wie sie in Xinhai längst verwirklicht sind. |
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Aufgrund dieser dreisten Lüge gegenüber dem Hause beantrage ich den Delegierten Chi aus dem Sitzungsaal zu werfen!
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Mitglied der Nationalliberalen Partei Dreibürgens
Stellvertreter des Generalsekretärs a. D.
Reichsminister a. D.
Die UVNTO wurde ohne Befragung der MItglieder der Vollversammlung eingerichtet, aber welches andere Demokratieverständnis sollte man von einem Dreibürgener auch erwarten, se sind ja die Antidemokraten schlechthin.
Haben Sie die Äußerung der verehrten Frau Mausal zur Rechtslage zum Zeitpunkt der Einrichtung überhört?
Die Delegation Narapuls ist jedenfalls gegen eine erneute Abstimmung, da ohne jegliche rechtliche Grundlage.
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Premier Ministre des Royaume de Narapul
Delegierter bei der UVNO
Faites grandir Nordól!
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Original von Chi Peng Dao
Auf die üblen Faseleien und Wortverdreherein des Herrn dreibürgischen Delegierten...
aber welches andere Demokratieverständnis sollte man von einem Dreibürgener auch erwarten, se sind ja die Antidemokraten schlechthin. |
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Beleidigen sie in diesen Hallen bitte keine Delegierten. Das Generalsekreteriat hat die Rechtslage zum Zeitpunkt der Einrichtung festgestellt und festgestellt, dass es keine Abstimmung geben wird. Geben sie sich damit zufrieden.
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Regierungschef und Kommandeur der Streitkräfte Targas
Stellv. Generalsekretär der UVNO
Lassen Sie den armen Herrn Chi nur. Wenn man sein Demokratieverständnis, die Grundlage der brutalen und sozialistischen Diktatur Xinhai zur Grundlage nimmt, sind wir tatsächlich alle Antidemokraten.
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Mitglied der Nationalliberalen Partei Dreibürgens
Stellvertreter des Generalsekretärs a. D.
Reichsminister a. D.