UVNO » Interna » Vollversammlung » [Interne Diskussion] Wiederbelebung und Stärkung des Internationalen Gerichtshofs

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Veuxin ent Drakestrin-Rumata  
Generalsekretär
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27.06.2011 13:09

Dann bittet das Generalsekretariat hiermit alle Mitgliedstaaten, gemäß Artikel 4 des Statuts des Internationalen Gerichtshofs Richter für den Internationalen Gerichtshof vorzuschlagen.

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Generalsekretär der United Virtual Nations Organization

G.Metzel  
UVNO-Delegiertes
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28.06.2011 18:57

Wozu Richter wählen? Hat man sich denn schon über Aufgaben und Rechte des IGH geeinigt?
Mir kommt das so vor als ob man plant, einen neuen Reiter auf ein totes Pferd zu setzen....

Fürstentum Southwest Hya  
UVNO-Delegierter
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28.06.2011 22:09

Zitat:
Original von G.Metzel
Wozu Richter wählen? Hat man sich denn schon über Aufgaben und Rechte des IGH geeinigt?
Mir kommt das so vor als ob man plant, einen neuen Reiter auf ein totes Pferd zu setzen....


Wissen, Sie, wie wir hier damit umgehen?

Wir besorgen eine stärkere Peitsche.
Wir wechseln die Reiter.
Wir sagen: "So haben wir das Pferd doch immer geritten."
Wir gründen einen Arbeitskreis, um das Pferd zu analysieren.
Wir besuchen andere Orte, um zu sehen, wie man dort tote Pferde reitet.
Wir erhöhen die Qualitätsstandards für den Beritt toter Pferde.
Wir bilden eine Task Force, um das tote Pferd wiederzubeleben.
Wir schieben eine Trainingseinheit ein, um besser reiten zu lernen.
Wir stellen Vergleiche unterschiedlich toter Pferde an.
Wir ändern die Kriterien, die besagen, ob ein Pferd tot ist.
Wir kaufen Leute von außerhalb ein, um das tote Pferd zu reiten.
Wir schirren mehrere tote Pferde zusammen an, damit sie schneller werden.
Wir erklären: "Kein Pferd kann so tot sein, dass man es nicht noch schlagen könnte."
Wir machen zusätzliche Mittel locker, um die Leistung des Pferdes zu erhöhen.
Wir machen eine Studie, um zu sehen, ob es billigere Berater gibt.
Wir kaufen etwas zu, das tote Pferde schneller laufen lässt.
Wir erklären, dass unser Pferd "besser, schneller und billiger" tot ist.
Wir bilden einen Qualitätszirkel, um eine Verwendung für tote Pferde zu finden.
Wir überarbeiten die Leistungsbedingungen für Pferde.
Wir richten eine unabhängige Kostenstelle für tote Pferde ein.

Dabei sagt ein altes Sprichwort:
"Wenn Du entdeckst, dass Du ein totes Pferd reitest, steig ab!"

Ich gebe Ihnen recht! Wozu ein totes Pferd reiten, wenn wir auf ein gesundes aufsteigen könnten?

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Fürst Christian I. von und zu Southwest Hya

Dieser Beitrag wurde schon 1 mal editiert, zum letzten mal von Fürstentum Southwest Hya am 28.06.2011 22:10.

Veuxin ent Drakestrin-Rumata  
Generalsekretär
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29.06.2011 00:07

Ganz einfach deshalb, weil es im Statut des Internationalen Gerichtshofes so geschrieben steht, und manche Staaten der Vollversammlung sich entschieden haben, dieses Statut zum Teil ihres multilateralen Völkerrechts zu machen, und es ist in Teilen der Welt Gang und Gebe, sich an Abmachungen und Verträge zu halten, insbesondere solcher diplomatischer Natur. Eines weiteren Grundes bedarf es nicht. Und auch ein Zusatzprotokoll zum Statut würde nichts daran ändern, dass das Statut und alles dort festgeschriebene Recht für alle Ratifkatoren und Akzessoren weiterhin Gültigkeit besitzt. Dazu kommt, dass der Internationale Gerichtshof ungeachtet aller Statute das Hauptrechtsorgan der UVNO ist.

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Generalsekretär der United Virtual Nations Organization

G.Metzel  
UVNO-Delegiertes
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29.06.2011 01:45

Es steht also geschrieben.... Der IGH hat bisher nie was zu tun gehabt, seine Kompetenzen sind unklar, das ganze Konstrukt ist also nutzlos. Aber egal, es steht ja geschrieben.
Wieso wird das nicht erstmal auf eine sinnvolle Grundlage gestellt?
Der Vertreter SWHs hat es auf den Punkt gebracht....

Veuxin ent Drakestrin-Rumata  
Generalsekretär
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29.06.2011 10:55

Haben Sie sich das Statut des Internationalen Gerichtshofes einmal durchgelesen, bevor Sie hier die Behauptung in die Welt setzen, seine Kompetenzen seien unklar? Das Generalsekretariat möchte Ihnen besonders Kapitel 2 über die Kompetenzen des Gerichtshofes ans Herz legen. Dieser kann per Resolution als Kassationshof bzw. als einfaches Gericht eines Mitgliedsstaates gelten, weiterhin kann er allen Vertragsstaaten als internationales Gericht dienen, und ferner dient er als Gericht bei allen prozeduralen Unklarheiten sowohl der UVNO als auch ihrer Unterorganisationen. Ich sehe hier drei sehr klar umgrenzte Aufgaben, die – die Erfahrung lehrt es uns – nicht häufig vorkommen, aber im Falle eines Falles klar nach Vertrag abgehandelt werden können.

Wir haben momentan einen Vorschlag des Ehrenwerten Delegierten des Freistaates Fuchsen auf dem Parkett, den IGH zu einem Revisionsgericht zu machen. Diese Möglichkeit ist (zwar nicht als "Revisionsgericht", sondern als Kassationsgericht) wie erwähnt im obengenannten Kapitel 2, und zwar genauer in Artikel 13, enthalten. Dort ist es zwar unglücklich, das als Resolution und nicht als Zusatzprotokoll zu behandeln, und die Schuld dafür sucht man wohl bei den Verfassern der Konvention, aber letzten Endes ist es dort genau so schon geregelt und damit möglich, und der Vorschlag Fuchsens ist so letzten Endes recht unnötig. Sofern Sie noch einen anderen Vorschlag haben, was der IGH so machen sollte, fühlen Sie sich frei, ein entsprechendes Zusatzprotokoll zu entwerfen.

Weiterhin ist es im besten Falle unglücklich, ein Konstrukt, welches von der Bevölkerung der Mitgliedsstaaten Bergen, Drachenstein und PFKanien zum Teil ihres internationalen Rechts auserkoren wurde, als 'nutzlos' zu propagieren.

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Generalsekretär der United Virtual Nations Organization

Fürstentum Southwest Hya  
UVNO-Delegierter
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29.06.2011 17:23

Wir können gerne einen neuen IGH wählen, aber:

Wer würde sich zur Wahl stellen? Ich kenne niemanden!

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Fürst Christian I. von und zu Southwest Hya

Veuxin ent Drakestrin-Rumata  
Generalsekretär
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29.06.2011 18:45

Frau Hummel. Ansonsten denke ich, ist es selbstverständlich, dass Sie nicht alle Bürger aller UVNO-Mitgliedsstaaten kennen.

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Generalsekretär der United Virtual Nations Organization

G.Metzel  
UVNO-Delegiertes
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29.06.2011 22:46

Kann , kann, kann.... Nichts konkretes.
Wie auch immer, es ist nichts, was Aqua betrifft, wir erkennen fremde Rechtsprechung nicht an. Vorsorglich erkläre ich, daß im Auftrag des IGH im Reich operierende Personen bei Entlarvung an Ort und Stelle erschossen werden. Mitarbeitern des IGH steht es natürlich frei, das Reich zu besuchen, nur sollten sie bei Einreise eine Erklärung abgeben, daß der Besuch nicht Zwecken der IGH-Tätigkeit dient, Verhandlungen mit dem Rat ausgenommen. als Touristen sind sie natürlich auch willkommen, solang...siehe oben.

Veuxin ent Drakestrin-Rumata  
Generalsekretär
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30.06.2011 18:25

Ich kann Sie und das aquatropolitanische Volk beruhigen, dass es zu solchen paranoiden Befürchtungen keinen Anlass gibt. Der IGH operiert als Gericht am Sitzungsort und nirgends sonst. Weiterhin wird der IGH ohne offizielle (!) Anklageschrift oder Aufforderung durch eine Resolution der Vollversammlung sowieso nicht tätig. Die einzig 'intransparenten' Bereich der UVNO beschränken sich auf die Delegiertenlobby »Großrat Axel«, das Büro des Generalsekretariats, das allerdings in etwa so spannend ist wie die Kantine des Putzpersonals, und den Konferenzraum, der allen UVNO-Mitgliedsstaaten auf Anfrage für geschlossene Verhandlungen auf neutralem Boden zur Verfügung steht.

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Generalsekretär der United Virtual Nations Organization

G.Metzel  
UVNO-Delegiertes
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30.06.2011 20:53

Keine Befürchtungen sondern nur eine vorsorgliche Ansage. Denn auch eine Resolution oder Anklage würde uns nicht dazu bringen, den IGH und Handlungen seiner beauftragten im Reich zuzulassen.
Wir wollen doch nicht, daß durch irgendwelche Fehler jemand zu Schaden kommt.
Herr Generalsekretär Sie sollten unsere Haltung in dieser Angelegenheit verstehen, denn nach dem, was vielerorts als Menschen- und Völkerrecht betrachtet wird, sind etliche unserer Bewohner und z.B. auch die Lady entsetzliche Verbrecher.
Aber sie werden sicher auch verstehen, daß sich niemand von uns einer Rechtsprechung unterwerfen wird, die unseren Ansichten fundamental widerspricht.
Genau genommen kann das Reich schon aus seinem fundamentalen Selbstverständnis kein übergeordnetes Recht akzeptieren.

Veuxin ent Drakestrin-Rumata  
Generalsekretär
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01.07.2011 08:27

Auch eine Resolution oder Anklage könnte den IGH rein rechtlich nicht dazu bringen, außerhalb seines Sitzungsortes tätig zu werden. Und solange Aquatropolis nicht die Erste Konvention über die Menschenrechte akzessiert und anschließend bricht, ist eine Anklage auf Basis selbiger ausgeschlossen. Der IGH kann nur auf Basis geltenden internationalen Rechts (bzw. falls vom jeweiligen Staat so eingesetzt, wie erwähnt als Kassationshof oder normales Gericht) tätig werden.

__________________
Generalsekretär der United Virtual Nations Organization

G.Metzel  
UVNO-Delegiertes
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01.07.2011 23:30

Na dann ist doch alles gut. Noch eine Frage: Wie sieht es mit der Bewegungsfreiheit von Leuten aus, die dem IGH und der Menschenrechtskonvention nicht beigetreten sind aus? Wäre ein Land, welches die Menschenrechtskonvention unterzeichnet hat berechtigt, wegen Verstößen dagegen den Bürger eines Nichtunterzeichnerstaates zu inhaftieren? Und wenn es den Gefangenen dann dem IGH überstellt, wie würde der reagieren?

Sarah Hummel  
Gast der Vollversammlung
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02.07.2011 10:43

*Da sie noch im Saal anwesend ist, möchte sie auch etwas loswerden.*
Der IGH hat keine Gefangenen, da er kein Strafgerichtshof ist. Außerdem werden nicht einzelne Personen angeklagt, sondern es können nur ganze Staaten Partei. Als Prozessvorraussetzung ist u.A. aber die Zustimmung der Staaten nötig.
Also wenn Aquatropolis z.B. von einem anderen Staat vor den IGH gezerrt werden sollte, so müsste die erste Frage des IGH-Richters an Aquatropolis lauten, ob diese damit einverstanden sind, dass der Prozess stattfindet. Sagen Sie dann Nein, ist der Prozess beendet. Natürlich nur solange Sie das Statut nicht unterschrieben haben, denn dies wirkt als automatisches Ja.
Ich hoffe das sollte ihre Fragen beantworten.

__________________
Präsidentin des IGH

G.Metzel  
UVNO-Delegiertes
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02.07.2011 16:21

Ah ja, Danke für die Erklärung. smile
Das ist dem Frieden sehr zuträglich, in Bergen weiß man, wie wir auf Verhaftung unserer Bürger reagieren....

Veuxin ent Drakestrin-Rumata  
Generalsekretär
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02.07.2011 19:39

Um für Drachenstein zu sprechen: Ohne Auslieferungsabkommen würden wir einen Besucher, der sich in Drachenstein straffällig macht, auch in unserem Land verhaften, verurteilen und bestrafen…

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Generalsekretär der United Virtual Nations Organization

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23.07.2011 14:05

Die Wahlen sollten eingeleitet werden.

__________________
Prof. Wilhelm von Graubünden
Bundespräsident Bergen

2. Stellv. Generalsekretär der UVNO a.D.

Veuxin ent Drakestrin-Rumata  
Generalsekretär
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23.07.2011 21:54





Ehrenwerter Delegierter aus Bergen, sind Sie nicht der Ansicht, dass dafür Kandidaten hilfreich wären? Und möchten Sie nicht einen Anfang machen, indem Sie Frau Hummel wieder für das Amt vorschlagen? Augenzwinkern

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Generalsekretär der United Virtual Nations Organization

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25.07.2011 21:00

Ich schlage Frau Dr. Hummel sehr gerne für dieses Amt vor.

__________________
Prof. Wilhelm von Graubünden
Bundespräsident Bergen

2. Stellv. Generalsekretär der UVNO a.D.

Inga van Mauritz  
UVNO-Delegierte
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25.07.2011 21:43

__________________

Kartenantragsvizemieze der OIK,
Bundeskanzlerin des PFKanischen Bundes

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