Wofür steht ›UVNO‹?
›UVNO‹ steht für ›United Virtual Nations Organization‹, also ›Organisation der vereinten virtuellen Nationen‹.
Was ist die UVNO?
Die UVNO ist ein Zusammenschluss mehrerer virtueller Nationen.
Welchen Zweck erfüllt die UVNO?
Erstens dient die UVNO der Schaffung und Verwaltung des Völkerrechts, zweitens bietet sie sich als Plattform für multilaterale Diplomatie an, und drittens fungiert sie als Dachorganisation für diverse, in ihrem Themengebiet sehr viel spezifischere Unterorganisationen.
Was genau ist das Völkerrecht?
Das Völkerrecht ist jenes Recht, welches zwischen einzelnen Staaten herrscht, also jenes Recht, an das die einzelnen Nationen sich in Form von Verträgen gebunden haben. Insofern ist das Völkerrecht nicht ein festes Rechtsgebilde, welches für alle Staaten gilt, sondern wird für jeden Staat durch die von ihm ratifizierten Verträge bestimmt.
Was bedeuten die Begriffe ›unilateral‹, ›bilateral‹ und ›multilateral‹?
Das ›lateral‹ in allen drei Begriffen leitet sich vom lateinischen Wort ›latus‹ für ›Seite‹ ab. ›Unilateral‹ bezeichnet also etwas, das sich in seinem Wirkungs- oder Geltungsbereich auf einen Staat beschränkt, bilaterale Gespräche finden hingegen zwischen zwei Beteiligten (in der Diplomatie sind das in der Regel Staaten) statt, und multilaterale Verträge (Konventionen genannt) werden von mehr als zwei Beteiligten anerkannt.
Was ist eine Konvention?
Eine Konvention ist genaugenommen lediglich eine Zusammenkunft. In der Diplomatie versteht man darunter eine Versammlung mehrerer Staaten, um sich zu einem Thema zu beraten und idealerweise zu einem gemeinsamen Standpunkt zu finden. Dieser wird meistens vertraglich festgehalten, um rechtlich bindend zu sein, und dieser Vertrag zur Konvention wird der Einfachkeit halber ebenfalls einfach Konvention genannt. Kurz gesagt ist eine Konvention also nichts anderes als ein multilateraler Vertrag. Während in der UVNO viele Konventionen in der Vollversammlung entworfen werden, gibt es auch Konventionen, die in einem bestimmten Staat stattfinden, der zu dieser Konvention aufgerufen hat und sie besonders unterstützt. Solche Konventionen werden oftmals neben dem offiziellen Namen auch nach dem Ort ihrer Entstehung bezeichnet. Konventionen werden in der Regel treuhändisch vom Generalsekretariat aufbewart.
Was ist eine Ratifikation, was eine Akzession?
Sowohl ›Ratifikation‹ als auch ›Akzession‹ bezeichnen die Unterzeichnung eines Vertragwerks und damit die Anerkennung desselben als Teil des eigenen Völkerrechts. Der Unterschied zwischen den beiden liegt im Detail: Während eine Ratifikation eine Unterzeichnung des Vertrages vor seinem Inkrafttreten bezeichnet, bezeichnet eine Akzession eine Unterzeichnung nach seinem Inkrafttreten. Eine Rolle spielt das dann, wenn das Inkrafttreten etwa von einer Mindestanzahl von Ratifikatoren abhängig ist, oder wenn Ratifikatoren im Vergleich zu Akzessoren für ihre ›Pionierarbeit‹ gewisse vertraglich geregelte Privilegien erhalten. In der Umgangssprache wird jedoch häufig auch eine Akzession der Einfachkeit halber schlichtweg als Ratifikation bezeichnet.
Wie wird das Völkerrecht durchgesetzt?
Prinzipiell nach Treu und Glauben. Meistens können reine diplomatische Verhandlungen dazu führen, dass sich ein uneinsichtiger Staat an eingegangene Verpflichtungen erinnert. Ansonsten können diplomatische oder wirtschaftliche Sanktionen und als Ultima Ratio militärische Schritte in Form von Resolutionen gebilligt und letzten Endes eingeleitet werden. Daraus ergibt sich natürlich, dass ein Staat, der in all diesen Bereichen stärker wäre als alle anderen Staaten und noch dazu autark überleben könnte, sich ohne Probleme über das Völkerrecht stellen könnte. Allerdings ist das erstens ein recht konstruierter Fall, der in der Praxis so noch nicht auftrat, zweitens agieren die meisten Staaten, vor allem solche, die der UVNO beitreten, aus gutem Willen und mit konstruktiver Absicht. Da durch die Natur des Völkerrechts von keinem Staat etwas verlangt wird, wozu er nicht davor eingewilligt hätte, ergeben sich Konflikte also meistens nur durch unterschiedliche Interpretationen oder moralische Verschiedenheiten, und diese lassen sich fast ausnahmslos auf diplomatischem Weg lösen.
Was ist eine Resolution?
Eine Resolution ist ein Richtspruch beziehungsweise eine Verordnung eines befugten Organs (bezogen auf die UVNO ist das die Vollversammlung), der zur Einhaltung oder Durchsetzung des Völkerrechts dient. Aus einer Resolution kann also nie eine Maßnahme abgeleitet werden, die nicht durch das Völkerrecht gedeckt ist: Ein Staat, der wider eine Konvention handelt, die er nicht ratifiziert hat, kann dafür nicht durch eine Resolution belangt werden; ebensowenig, wie ein Staat für etwas belangt werden kann, was die Staatengemeinschaft für unrecht erachtet, aber noch nicht durch ein Vertragswerk sanktioniert hat.
Was kann die UVNO einem Staat bieten?
Neben einer stabilen Grundlage an multilateralen Völkerrechtsangeboten in Form von Konventionen bietet die UVNO eine Gemeinschaft an diplomatisch interessierten Staaten. Es existiert also eine Grundlage, mithilfe derer man schnell eigene internationale Projekte verwirklichen kann. Weiterhin bieten die anderen Staaten Rückhalt und Erfahrung.
Was unterscheidet dann die UVNO von anderen Angeboten wie etwa dem Marktplatz der Mikronationen?
Die UVNO ist eine Gemeinschaft der Staaten, die meistens durch Delegierte vertreten werden. Diese wurden von ihren jeweiligen Hauptstädten (gemeint sind damit in der Sprache der Diplomatie die Regierungen) dazu bevollmächtigt, in ihrem Namen zu sprechen, und bieten so einen direkten Draht zu den offiziellen Positionen eines Staates, während zum Beispiel auf dem Marktplatz der Mikronationen die einzelnen Personen prinzipiell immer als Privatpersonen sprechen.
Gerade/vor einem Monat/vor einem Jahr ist/war die UVNO recht inaktiv. Lohnt sich dann eine Mitgliedschaft für einen Staat überhaupt?
Ja! Erstens existiert das Völkerrecht weiter, ob nun gerade viele oder wenig Redebeiträge in der Vollversammlung zu finden sind, und bietet so weiterhin Möglichkeiten und Rechtssicherheit. Und zweitens wird eine gute Idee oft dankbar aufgenommen, wenn man eine solche in den Raum wirft. Aber auch UVNO-Delegierte haben nicht durchgehend gute Ideen, die nur darauf warten, umgesetzt zu werden, sondern müssen sich auch mal um die Belange in ihren Heimatländern kümmern oder sind durch die außenpolitische Linie ihrer Hauptstadt zur Zurückhaltung angehalten. Fakt ist jedoch: Je mehr Staaten Mitglieder der UVNO werden, desto mehr gute Ideen können eingebracht werden und desto mehr Delegierte finden sich, um diese umzusetzen. Sofern der eigene Staat die Charta der UVNO guten Gewissens ratifizieren kann, kann man durch eine UVNO-Mitgliedschaft nicht verlieren, sondern nur gewinnen. Und sei es nur ein Staatsbesuch des Außenministers eines anderen UVNO-Staates, der UVNO-Mitglieder wegen der gemeinsamen Rechtsgrundlage in seiner außenpolitischen Agenda vor Nichtmitgliedern einordnet.
Wenn man sich Beiträge aus der UVNO durchliest, wirken diese oft sehr gestelzt und unnötig kompliziert. Warum?
In der Diplomatie ist die gehobene und höfliche Sprache einerseits Schutz davor, einen kulturbedingten Faux-Pas zu begehen: Wo viele unterschiedliche Kulturen aufeinandertreffen, lautet der kleinste gemeinsame Nenner nunmal Freundlichkeit. Andererseits ist sie Schutz davor, dass die eigenen, mitunter sehr weitgreifenden Aussagen gegen einen verwendet werden können: Man packt also (bildlich gesprochen) seinen Dynamit in Watte, damit er nicht explodieren kann. Immerhin wird Delegierten mit der Vollmacht, im Namen ihrer Hauptstadt zu sprechen, viel Macht zugesprochen, und Macht verlangt, dass man vorsichtig mit ihr hantiert. Das ist auch der Grund, weshalb die Geschäftsordnungen und Vertragswerke oft so umfassend, kompliziert und mitunter extrem offensichtlich formuliert sind: Wie beim Bergsteigen sichert man sich auch hier lieber doppelt und dreifach ab, bevor man aufgrund von (gewollten oder ungewollten) Missverständnissen und unterschiedlichen Interpretationen einen tiefen Sturz erlebt.
Wer kann Mitglied der UVNO werden?
Jeder Staat, der keine realen territorialen Besitzansprüche vertritt und bereit ist, die Charta der UVNO zu ratifizieren. Die genaue Vorgehensweise findet sich in der Geschäftsordnung der Aufnahmekommission. Weiterhin werden formlose Fragen zur UVNO und zur Aufnahmeprozedur auch gerne im Forum beantwortet.